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Beratung2024-03-28T16:32:52+01:00
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Häufig gestellte Fragen

Die Mitarbeiter der Voliere Zürich beantworten jährlich über 1500 telefonische und rund 400 E-Mail-Anfragen zu allen Belangen der Vogelwelt. Dass diese Zahlen seit zehn Jahren nicht rückläufig sind, ist für uns ein Beweis, dass unsere kostenlose Aufklärungsarbeit nicht nur gewünscht, sondern dringend erforderlich ist. Antworten zu den häufigsten Fragen haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Häufige Fragen rund um Wildvögel

Meine Katze hat einen Vogel nach Hause gebracht. Er ist gar nicht oder nur ganz leicht verletzt. Kann ich ihn wieder fliegen lassen?2020-10-22T16:55:50+02:00

Auch wenn Sie keine Verletzungen sehen, wird die Katze dem Vogel beim Fangen und Tragen zumindest kleine Wunden durch Krallen und Zähne zugefügt haben. Selbst so leichte Verletzungen können schnell lebensbedrohlich für den Vogel werden. Der Katzenspeichel enthält viele Bakterien, die durch kleinste Wunden in den Körper des Vogels eindringen und so schnell zu Entzündungen und im schlimmsten Fall zu einer Blutvergiftung führen.

Bringen Sie Vögel, die von einer Katze gefangen wurden, daher bitte umgehend zu uns oder zum nächsten Tierarzt.

Ich möchte einen Jungvogel selber aufziehen. Was muss ich beachten?2020-10-22T16:55:59+02:00

Auch wenn er noch so «süss» ist, die Aufzucht eines Jungvogels gehört in Expertenhände. Dies sieht auch der Gesetzgeber so:

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)
7.Abschnitt: Strafbestimmungen
Art. 17 Vergehen
1 Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich und ohne Berechtigung:
   a. Tiere jagdbarer und geschützter Arten jagt oder tötet sowie Tiere geschützter Arten einfängt, gefangen hält oder sich aneignet;
   b. Eier oder Jungvögel geschützter Arten ausnimmt oder das Brutgeschäft der Vögel stört;
   c. lebende oder tote geschützte Tiere, Teile davon sowie daraus hergestellte Erzeugnisse und Eier ein, – durch – oder ausführt, feilbietet oder veräussert

Als geschützt gelten gemäss Jagdgesetz alle Vogelarten, die nicht ausdrücklich als jagdbar gelten.

3. Abschnitt: Schutz
Art. 7 Artenschutz
1 Alle Tiere nach Artikel 2, die nicht zu einer jagdbaren Art gehören, sind geschützt (geschützte Arten).

Für die Aufzucht von Jungvögeln braucht es eine Haltebewilligung.
Auch ist es für Jungvögel wichtig, mit Artgenossen aufzuwachsen und somit unter anderem auch Gefahren kennen zu lernen.

Ich habe einen verletzten Vogel gefunden. Wie soll ich ihn transportieren?2020-10-22T16:11:39+02:00

Wildvögel werden am besten in einer gut verschlossenen Schachtel mit Luftlöchern und einer Lage Haushaltspapier transportiert. Darin ist es dunkel, was sich beruhigend auf die Vögel auswirkt. So haben sie möglichst wenig Stress.

Ich habe einen verletzten Vogel gefunden. Was kann ich machen?2020-10-22T16:11:34+02:00

Verletzte Wildvögel können Sie zu uns in die Voliere oder zum nächsten Tierarzt bringen.

Ich habe einen verletzten Vogel gefunden, kann ihn aber nicht bringen. Was kann ich machen?2020-10-22T16:57:57+02:00

Wenn es Ihnen wirklich nicht möglich ist, den Vogel zu uns oder zu einem Tierarzt zu bringen (Bekannte, ÖV, Taxi, …), dann rufen Sie bitte denTierrettungsdienst an oder informieren Sie den zuständigenWildhüter.

Ich habe einen nackten Jungvogel gefunden. Was kann ich machen?2020-10-22T16:32:06+02:00

Ein nackter Jungvogel ist ein Nestling. Wenn Sie das Nest kennen, legen Sie ihn bitte wieder vorsichtig zurück.
Es macht nichts, wenn sie ihn in der blossen Hand gehalten haben. Die Altvögel nehmen ihn wieder an.

Wenn sie das Nest nicht kennen oder der Vogel verletzt ist, packen Sie ihn bitte sehr warm ein und bringen Sie ihn schnellstmöglich zu uns in die Voliere – oder in die nächste Auffangstation in Ihrer Nähe.

Bitte versuche Sie nie irgendetwas, besonders kein Wasser in sie reinzustopfen. Sie sind Futterspezialisten, besonders bei der Aufzucht und schon kleine Fehler können den Jungvögeln das Leben kosten.

Ich habe einen Jungvogel mit Federn gefunden. Was kann ich machen?2020-10-22T16:31:50+02:00

Hat der Jungvogel bereits Federn und kann stehen und hüpfen, handelt es sich um einen Ästling. Er ist bereits flügge und hat deshalb schon das Nest verlassen, muss aber noch die «Schule des Lebens» absolvieren und unter anderem auch noch lernen, richtig zu fliegen und Gefahren einzuschätzen.

Ist der Jungvogel unverletzt, lassen Sie ihn bitte am Fundort (oder bringen Sie ihn sofort dorthin zurück). Ist es dort zu gefährlich, bringen Sie ihn zu einem Gebüsch in unmittelbarer (!) Nähe zum Fundort, damit ihn seine Eltern wiederfinden und weiter versorgen können.

Nehmen Sie gesunde befiederte Jungvögel bitte auch nicht mit nach Hause, wenn es regnet, die Sonne scheint, der Wind bläst, es dunkel oder nachts womöglich kalt wird. Unsere Vögel sind an unser Klima gewöhnt und auch Jungvögel brauchen deswegen keine Hilfe. Greifen Sie bitte nicht ein! Sie verhindern sonst nur, dass die Jungvögel natürlich aufwachsen – die Natur ist schlussendlich der beste Lehrmeister. Ein Aufwachsen in Gefangenschaft verringert immer die Überlebenschancen der jungen Vögel.

Ein Vogel ist mir in die Scheibe geflogen. Was kann ich tun?2020-10-22T16:31:42+02:00

Bitte nehmen Sie den Vogel vorsichtig in die Hand und legen sie ihn in eine Schachtel mit Luftlöchern, die Sie gut verschliessen. Wenn es dunkel ist, hat der Vogel am wenigsten Stress. Das kann bei einem leichten Scheibenaufprall schon reichen, um sich zu erholen. Bitte geben Sie weder Wasser noch Futter!

Wenn der Vogel sich nach 1-2 Stunden noch nicht erholt hat, bringen Sie ihn bitte schnellstmöglich zu uns oder zum nächsten Tierarzt.

Häufige Fragen rund um Heimtier-Vögel

Mir ist ein Vogel zugeflogen. Kann ich ihn behalten?2020-10-22T15:50:49+02:00

Nein, dies wäre eine Fundunterschlagung. Der Vogel gehört immer noch seinem rechtmässigen Eigentümer, der ihn wahrscheinlich verzweifelt sucht.

Ein «gefundenes» Haustier muss so schnell wie möglich bei der kantonalen Meldetstelle für Findeltiere oder der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ gemeldet werden. Die STMZ übernimmt dann die Meldung bei der entsprechenden Meldestelle.

Der Eigentümer hat nach der Meldung rechtlich noch 8 Wochen Anspruch auf die Herausgabe seines Haustiers. Wird das Findeltier während dieser Zeit an ein Tierheim übergeben, beginnt die zweimonatige Frist von vorn. Erst nach Fristablauf kann der Vogel weitervermittelt oder behalten werden.

Mein Vogel sitzt seit ein paar Tagen aufgeplustert da. Was könnte dies sein?2020-10-22T16:04:08+02:00

Ihrem Vogel geht es nicht gut. Dafür kann es verschiedenste Gründe haben. Bitte suchen Sie sofort einen fachkundigen Tierarzt auf. Dieser wird Ihren Vogel untersuchen und kann Ihnen dann sagen, was Ihrem Vogel fehlt und wie Sie ihm helfen können.

Mein Vogel frisst nicht. Warum?2020-10-22T15:37:54+02:00

Wenn Ihr Vogel sein gewohntes Futter nicht fressen möchte, dann geht es ihm nicht gut. Dafür kann es verschiedenste Gründe haben. Bitte suchen Sie sofort einen fachkundigen Tierarzt auf. Dieser wird Ihren Vogel untersuchen und kann Ihnen dann sagen, was Ihrem Vogel fehlt und was Sie tun können, damit sein Appetit zurückkehrt.

Ich möchte einen Papagei der sprechen kann und zahm ist. Welche Art soll ich kaufen?2020-10-22T16:01:37+02:00

Einen einzelnen Papagei zu halten, ist in der Schweiz verboten. Hier sind alle soziallebenden Tiere zusammen mit mindestens einem Artgenossen zu halten.

Die Anschaffung von Papageien sollte auch wirklich gut überdacht sein, egal ob es sich um eine kleine oder eine grosse Art handelt. Papageien können zwischen 20 und 60 Jahren alt werden. So lang muss man bereit sein, mit ihnen zu leben und sich um sie zu kümmern. Sie können sehr laut werden, was auch die Nachbarn stören kann. Papageien brauchen eine ausreichend grosse Voliere und zusätzlich Freiflug. Sie sind sehr anspruchsvolle Vögel, besonders auch bezüglich Fütterung und Beschäftigung. Auch sollten Sie sich vorher einen vogelkundigen Tierarzt suchen und überlegen, wer Ihre Papageien während Ihrer Abwesenheit (Ferien, Dienstreisen, Spitalaufenthalt u.ä.) betreuen kann.

Papageien brauchen sehr viel Zuwendung und Zeit, damit sie zahm werden, und nicht alle Papageien können oder wollen uns «nachahmen» und plappern.

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Sie erreichen uns per E-Mail oder von 10.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 unter Telefon 044 201 05 36.

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