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 03329 646-0 Annastraße 3, 14532 Stahnsdorf
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Gemeindezentrum Stahnsdorf

Hinweisgebersysteme

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Antikorruptionsbeauftragte

Die Gemeinde Stahnsdorf hat eine Antikorruptionsbeauftragte installiert, die folgende Aufgaben übernimmt:

  • Ansprechpartnerin für Beschäftigte, Dienststellenleitung und Externe

  • Sensibilisierung der Beschäftigten

  • Beobachtung und Bewertung von Anzeichen für Korruption

Soweit Sie Beobachtungen im Zusammenhang mit der Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen machen, teilen Sie dies bitte der Beauftragten mit.

Kontakt zur Gemeinde

Anti-Korruptionsbeauftragte der Gemeinde Stahnsdorf
Frau Tomaschewski
Annastr. 3

14532 Stahnsdorf

E-Mail:antikorruption@stahnsdorf.de

Kontakt zum Landkreis

Korruptionsbeauftragter des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Herr R. Neubauer
Niemöllerstraße 1, Haus 2
14801 Bad Belzig

Tel.: 033841 91-480
E-Mail:a29ycnVwdGlvbnNiZWF1ZnRyYWd0ZXJAcG90c2RhbS1taXR0ZWxtYXJrLmRl@invalid

Internetseite

Meldestelle für Hinweisgebung

Wozu richtet die Gemeinde eine Meldestelle ein?

Die Gemeinde Stahnsdorf ist nach demHinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine sogenannte interne Meldestelle nach Maßgabe der §§ 12-18 HinSchG einzurichten und vorzuhalten.

Diese soll bei der Gemeinde Stahnsdorf Aufgaben der internen Meldestellen wahrnehmen und durchführen. Die Aufgaben der internen Meldestelle sind gesetzlich in § 13 HinSchG geregelt.

Wie läuft das Verfahren ab?

Gemäß§ 17 (1) HinSchG versendet die interne Meldestellespätestens sieben Tage nach der Meldung eine Eingangsbestätigung an die hinweisgebende Person.

Innerhalb von drei Monaten nach Versand der Eingangsbestätigung erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung. Dies ist in § 17 (2) HinSchG geregelt. Die Rückmeldung umfasst dieMitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese.

Die Rückmeldung darf jedoch nur erfolgen, sofern hierdurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand der Meldung sind oder die in der Meldung genannt wurden, nicht beeinträchtigt werden.

Wie kann ich eine Meldung einreichen?

Es sind folgende Meldekanäle eingerichtet:

E-Mail:
aGlud2Vpc2dlYmVyQHN0YWhuc2RvcmYuZGU=@invalid

Telefon:
03329 646-888

Post:
Gemeinde Stahnsdorf
Meldestellenbeauftragter – persönlich/vertraulich –
Annastraße 3
14532 Stahnsdorf

Externe Meldewege:

Bundesamt für Justiz
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundeskartellamt

Symbolbild: Antikorruption

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