Perlentaucher-Autor
Martin Vogel
Martin Vogel, Jahrgang 1947, studierte in Tübingen Rechtswissenschaften und Philologie. Nach dem ersten und zweiten Staatsexamen Rechtsanwalt; 1977 Promotion über die deutsche Urheber- und Verlagsrechtsgeschichte zwischen 1450 und 1850. Von 1980 bis Ende 1998 Deutsches Patentamt u.a. Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften; 1989 bis Ende 1998 Richter am Bundespatentgericht; 1999 bis 2015 Mitglied der Beschwerdekammern und der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts. Von 1994 bis 2004 Arbeiten an fünf Gesetzentwürfen zum Urheberrechtsgesetz für das Justizministerium. Seit 1987 Mitautor des Kommentars von Schricker/Loewenheim zum Urheberrechtsgesetz, 2017 in 5. Auflage, sowie Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts; zahlreiche Aufsätze zum Urheberrecht und seiner Geschichte. 20 Jahre lang Veröffentlichungen im Blick durch die Wirtschaft und in der FAZ. Zahlreiche Beiträge im Netz zum Urheberrecht. 2016 erfolgreicher Kläger gegen die VG Wort in der Sache BGH "Verlegeranteil".
10 Artikel
Auf Kosten der Rechtsinhaber
Essay25.05.2023DieVG Wort hat allen bei ihr organisierten Urheberinnen und Urhebern mitälteren Verträgen Ende März einen Brief zugeschickt mit der Warnung, sie könne ihre Rechte nicht mehr wahrnehmen und ihre Vergütungsansprüche nicht mehr eintreiben, wenn man nicht die beiliegende Neufassung des Wahrnehmungsvertrags unterzeichne. Aber der neue Vertragsentwurf enthält wiederum Klauseln, die unwirksam sind. Dies dient maßgeblich dem eigenen Organisationsinteresse der VG Wort und dem Interesse derjenigen, die auch in Zukunftauf Kosten der Rechtsinhaber zu Unrecht begünstigt werden sollen. VonMartin VogelEin Nullsummenspiel besonderer Art
Essay23.03.2018Verleger planen erneut einen Griff in dieTaschen der Urheber - mit tatkräftiger Unterstützung von Urheberverbänden und der VG Wort. DieEU soll richten, was der deutsche Gesetzgeber nicht mehr richten kann. VonMartin VogelSogenanntes Verzichtsmodell
Essay12.05.2017Der Streit um dieVG-Wort-Ausschüttungen ist keineswegs ausgestanden. Am 20. Mai wird getagt: Kommen die Anträge des Vorstands durch, werden die Verlage von neuem begünstigt - und die Autoren müssen noch länger auf die ihnen zustehenden Gelder warten. DieGewerkschaften vertreten wie stets in diesem Spiel ebenfalls die Interessen der Verleger. VonMartin VogelVerspottung der Urheber
Essay17.12.2016Nachdem der BGH und alle anderen Gerichte festgestellt haben, dass die bisherigeVerteilungspraxis der VG Wort - die Verleger erhielten bis zur Hälfte -rechtswidrig ist, stellt die Bundesregierung die "bewährte Praxis" in einem neuen Gesetz wieder her. Die Autoren dürfen jetzt ihr Einverständnis mit der Preisgabe ihrer Ansprüche erklären - und verlieren 30 Millionen Euro jährlich. Selbst wenn einer dagegen klagt, wird dieseRevision der Rechtsprechung durch den Gesetzgeber jahrelang bestehen bleiben. VonMartin VogelDie Tischvorlage
Essay16.09.2016Auch die geradezuhetzerische Berichterstattung derFAZ und anderer Zeitungen ändert nichts an der Rechtslage: DieVG Wort macht sich strafbar, wenn sie die den Anspruchsberechtigten zustehenden Gelder nichtso bald wie möglich ausschüttet. Dafür hätte es keine Mitgliederversammlung gebraucht. Einige rechtliche Einschätzungen, die zurVersachlichung der Diskussion beitragen mögen. VonMartin Vogel


