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Fragwürdiger Rückzug der SIX aus London

Die Schweizer Börse SIX hat ihren Rückzug aus London auch damit begründet, dass der Schritt Vorteile für die Emittenten bringe. Der Autor zieht dies in Zweifel; die Schweizer Grosskonzerne profitierten in vielerlei Hinsicht von der Zulassung auf der Londoner Plattform. (Red.)


Von Urs Feller*
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Die Schweizer Börse SIX Swiss Exchange hat jüngst bekanntgegeben, dass sie den Handel in SMI- und SLI-Titeln Mitte 2009 von London zurück nach Zürich verlegen wird. Im Jahr 2000 erst war der Handel nach London umgesiedelt worden. Damals wurden strategische Ziele und Kostenüberlegungen als Gründe für den Schritt angegeben. Man wollte eine paneuropäische Börse aufbauen. Die SIX wollte damit auch die Gefahr bannen, dass der Handel mit Schweizer Blue Chips an andere Börsen abwandern könnte. Heute gibt die SIX an, dass sie den Umzug aus Kostengründen vornimmt und um sicherzustellen, dass die Emittenten nur noch die Regeln der SIX und nicht mehr die Vorgaben von Grossbritannien bzw. der EU einzuhalten haben. Als weiterer Grund dürfte eine Rolle spielen, dass der Wettbewerbsdruck auf dem Londoner Börsenplatz mit den alternativen Handelsplattformen Chi-X, Turquoise und Bats Europe rasant zunimmt und den etablierten Börsen Handelsvolumen streitig gemacht wird.

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Anpassung an britische Regulierung

Die SIX gibt zudem an, dass der Rückzug einem Wunsch der Emittenten entsprochen habe. Dies mag teilweise zutreffen, zumal der Auszug aus der Schweiz im Jahr 2000 ohne Konsultation der Emittenten erfolgte. Es ist allerdings zweifelhaft, ob der Rückzug zum heutigen Zeitpunkt tatsächlich noch im Interesse der Emittenten und des schweizerischen Finanzplatzes liegt.

Zum einen stehen den Emittenten auf SWX Europe heute zwei Segmente zur Verfügung. Nur eines der beiden Segmente (das sogenannte EU-kompatible Segment) unterliegt zu gewissen Teilen der Regulierung durch die britische Aufsichtsbehörde FSA, beim anderen Segment sind die Auswirkungen minim. Bis heute ist allerdings kein Fall publiziert, in dem die FSA gegen einen Schweizer Emittenten wegen dessen Zulassung Massnahmen ergriffen hätte. Die meisten Schweizer Emittenten haben sich für das EU-kompatible Segment entschieden und nicht für das weniger regulierte, zweite Segment (UK Exchange Regulated Segment). Ferner steht es den Emittenten auch heute noch frei, jederzeit in das erwähnte zweite Segment zu wechseln.

Zum andern ist zu erwähnen, dass die SIX ihre Regeln in den letzten Jahren bereits weitgehend den europäischen Normen angepasst hat. Besonders im Bereich des Offenlegungsrechts (Ad-hoc-Publizität und Management-Transaktionen) sind die europäischen Regeln allerdings weiterhin umfassender als die schweizerischen. Es ist indessen fraglich, ob der schweizerische Finanzplatz gestärkt wird, wenn mit Blick auf Transparenz und Offenlegung im gesamten europäischen Umfeld strengere Regeln gelten als in der Schweiz. Dass die Schweizer Blue Chips ab Sommer 2009 geringere Offenlegungsvorschriften einhalten müssen als die börsenkotierten Unternehmen der EU (einschliesslich der neuen EU-Länder Rumänien und Bulgarien), dürfte kaum ein Fortschritt sein.

Vorteile der EU-Zulassung

Schliesslich erfüllen die schweizerischen Emittenten – dank der kontinuierlichen Anpassung an das regulatorische Umfeld in Europa – heute die Anforderungen, um auf einem geregelten Markt europäischen Zuschnitts zu bestehen. Für einige Schweizer Blue Chips wird der Rückzug auch deshalb wenig verändern, weil sie nebst der Kotierung an der SIX auch noch auf einer europäischen Börse zugelassen sind und damit ohnehin unter die entsprechende europäische Regelung fallen. Abzuwarten bleibt, ob die SIX die seit 2005 unter dem Einfluss der EU eingeführten Änderungen nun wieder rückgängig macht.

Der Rückzug der SIX aus London hat im Weiteren zur Folge, dass die Aktien der Emittenten ab Sommer 2009 nicht mehr auf einem geregelten Markt im Sinne der EU gehandelt werden. Die Zulassung zu einem geregelten Markt der EU hat aber gewichtige Vorteile für die Emittenten. Erstens erlaubt ein von der FSA (oder einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde) genehmigter Prospekt den Vertrieb von Aktien in ganz Europa. Zweitens bestehen Anzeichen dafür, dass wichtige Investoren wie ausländische Pensionskassen in ihren Investments in Aktien beschränkt sind, die nicht auf einem geregelten Markt der EU zugelassen sind. Drittens ist nicht auszuschliessen, dass sich aufgrund geringerer Liquidität die Kapitalkosten für die Emittenten verteuern. Und viertens gilt die Zulassung zu einem geregelten Markt der EU als Gütesiegel mit Blick auf die Einhaltung von anerkannten Standards guter Unternehmensführung in Europa. Besonders diejenigen Emittenten, deren Aktien heute auf einem geregelten Markt der EU gehandelt werden und die eine gewisse Erfahrung im Umgang mit den europäischen Normen gesammelt haben, werden sich Gedanken dazu machen, ob mit dem Rückzug der SIX aus der europäischen Plattform ihren langfristigen Interessen wirklich gedient ist.

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