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Max-Planck-Gesellschaft
Vereinsorgane & Gremien

Vereinsorgane & Gremien

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften ist eine unabhängige Forschungsorganisation in der Rechtsform eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins mit dem juristischen Sitz in Berlin. Sie wurde am 26. Februar 1948 gegründet - in Nachfolge der bereits 1911 errichteten Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften.

Die Max-Planck-Gesellschaft fördert die Forschung vorrangig in eigenen Instituten. Trotz ihrer weitgehend staatlich getragenen Finanzierung ist sie keine staatliche Einrichtung.

Mitglieder der Max-Planck-Gesellschaft sind die Wissenschaftlichen Mitglieder, die in die Max-Planck-Gesellschaft berufen wurden und in der Regel Direktor oder Direktorin an einem Max-Planck-Institut sind. Mitglieder sind darüber hinaus die Fördernden Mitglieder, die Mitglieder von Amts wegen sowie die Ehrenmitglieder.

Die für das Funktionieren der Max-Planck-Gesellschaft notwendigen Entscheidungen werden in ihrenVereinsorganen getroffen. Institutsspezifische Angelegenheiten regeln die Institute vor Ort. Das Büro des Präsidenten und die Generalverwaltung befinden sich in München.

Die Satzung der Max-Planck-Gesellschaft regelt alle Aufgaben und Befugnisse der jeweiligen Organe und Gremien.
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