Territorialisierung und Kommunalismus
von Amelie Bieg
![Landes- und Polizeiordnungen als Ausdruck einer zunehmenden Territorialisierung, hier „Des Fürstenthumbs Wirtemberg neue Landsordnung“ von 1536. [Quelle: UB Tübingen L IV 10 a.4] Landes- und Polizeiordnungen als Ausdruck einer zunehmenden Territorialisierung, hier „Des Fürstenthumbs Wirtemberg neue Landsordnung“ von 1536. [Quelle: UB Tübingen L IV 10 a.4]](/image.pl?url=https%3a%2f%2fwww.leo-bw.de%2fdocuments%2f10157%2f34744405%2fBieg_Territorialisierung_UB%2bT%25C3%259C_LIV10a_qt_003.jpg%2f130bab2a-7624-a0b8-5ac9-da72c434b8f4%3ft%3d1728982101196&f=jpg&w=240)
Im 15. Jahrhundert begann ein Prozess, der einerseits der äußerlichen Konsolidierung der einzelnen Territorien im Reich und andererseits der inneren Stabilisierung dienen sollte. Diese Entwicklung wird als Territorialisierung bezeichnet. So wurde in Württemberg mit Oberrat, Rentkammer und Kirchenrat eine Verwaltungs- und Behördenorganisation eingeführt, auf lokaler Ebene wurden Amtleute eingesetzt, die im obrigkeitlichen Auftrag Recht sprachen und Verwaltungsfunktionen übernahmen. Klöster setzten nun weltliche Amtleute ein, welchen die Verwaltung der Herrschaft, die Polizei und das Gerichtswesen oblag. Indem sie ihre Aufgaben nachdrücklicher ausübten, beschränkten sie die Selbstverwaltung der bäuerlichen Untertanen. Gleichzeitig führte der Ausbau der obrigkeitlichen Gerichtsbarkeit, welche zunehmend auf Mandaten und Verboten sowie demrömischen Recht basierte, zur Abkehr vom bisherigen Gewohnheits- und Landrecht. Die Folge hiervon war der stärkere Zugriff der Obrigkeiten auf die bäuerliche Lebenswelt.
Die dörfliche Gemeinde dagegen hatte sich im 14. Jahrhundert weitgehend durch bäuerliche Vorsteher selbst verwaltet. Ihnen oblagen die Regelung der Dreifelderwirtschaft, des Weidgangs, der Bewässerung von Wiesen, die Sicherung des dörflichen Zusammenlebens und die Rechtsprechung. Im Laufe des 15. Jahrhunderts übte die Herrschaft größeren Einfluss bei der Wahl von Amtsträgern aus oder schaffte die Wahl zugunsten einer obrigkeitlichen Ernennung ganz ab.
Die Territorialisierung berührte die bäuerliche Lebenswelt also durch den Ausbau des Beamtentums sowie durch eine zunehmende steuerliche Belastung. Gleichzeitig bedeutete Territorialisierung auch einen stärkeren Eingriff der Obrigkeit in die Forstwirtschaft. Gründe hierfür waren die Holzverknappung durch Forstverwüstungen, die steigenden Einnahmen durch Holzverkäufe und die Jagd. Forstordnungen, wie sie 1514/19 in Württemberg erlassen wurden, verboten den Bauern Rodungen, Jungholzwälder wurden mit einem Bann belegt, Waldmast- und Waldweiderechte wurden beschränkt oder gänzlich verboten. So sollten Holz- und Wildbestand geschützt werden. Letzterer diente vor allem zur landesherrlichen Jagd. Die Bauern durften das Wild nicht erlegen, selbst wenn es ihre Felder verwüstete, hatten aber Jagdfronen zu leisten und Jagdhunde für die Obrigkeit zu halten. Ähnlich verhielt es sich mit dem Fischereibann: Bäche, Flüsse und Seen durften nicht mehr zur Fischerei, zum Tränken von Vieh oder zur Bewässerung von Wiesen genutzt werden.
Diese Eingriffe in die Agrarverfassung führten zu zahlreichen Aufständen, so beispielsweise in „Weingarten (1432), Rot (1449-1456), Schussenried (1448, 1483), Salem (1468-1473), Ochsenhausen (1478, 1498-1502), Buchau (1497), Elchingen (1497) und Zwiefalten (1502)“[1] oder in Württemberg durch den Armen Konrad (1514), gipfelnd in der Empörung desGemeinen Mannes (1525). Die Bauern setzten sich zur Wehr „um nicht zum Objekt des Territorialstaats degradiert zu werden“[2], vielmehr verlangten sie Mitsprache bei dessen Ausgestaltung.
Anmerkungen
[1] Ulbrich, Klosterherrschaften im Kreuzfeuer, S. 476.
[2] Blickle, Die Revolution von 1525, S. 138.
Quellen
- Quellen zur Geschichte des Bauernkrieges, hg. von Günther Franz, Darmstadt 1963.
Literatur
- Blickle, Peter, Bäuerliche Erhebungen im Spätmittelalterlichen deutschen Reich, in: Studien zur geschichtlichen Bedeutung des deutschen Bauernstandes, hg. von Peter Blickle, Stuttgart/New York 1989, S. 109-132.
- Blickle, Peter, Bauernkrieg in Oberschwaben. Ein Zentrum der Revolution des Gemeinen Mannes von 1525, in: Der Bauernkrieg in Oberschwaben, hg. von Elmar L. Kuhn (Oberschwaben – Ansichten und Aussichten), Tübingen 2000, S. 17-36.
- Blickle, Peter, Die Revolution von 1525, München 1993.
- Blickle, Peter, Wem gehörte der Wald? Konflikte zwischen Bauern und Obrigkeiten um Nutzungs- und Eigentumsansprüche, in: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 45 (1986) S. 167-178.
- Holenstein, André, Bauern zwischen Bauernkrieg und Dreißigjährigem Krieg, München 1996.
- Schmauder, Andreas, Württemberg im Aufstand. Der Arme Konrad 1514. Ein Beitrag zum bäuerlichen und städtischen Widerstand im Alten Reich und zum Territorialisierungsprozess im Herzogtum Württemberg an der Wende zur frühen Neuzeit, Leinfelden-Echterdingen 1998.
- Ulbrich, Claudia, Klosterherrschaften im Kreuzfeuer der Kritik, in: Der Bauernkrieg in Oberschwaben, hg. von Elmar L. Kuhn (Oberschwaben – Ansichten und Aussichten), Tübingen 2000, S. 469-478.
Zitierhinweis: Amelie Bieg, Territorialisierung und Kommunalismus, in: Bauernkrieg, URL: […], Stand: 07.06.2024.
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