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Liefern, Laden, Arbeiten: Wirtschaftsverkehr in Leipzig


Aktuelles
Industriepark Nord: Stadt Leipzig modernisiert Industriestammgleis
Stadt markiert weitere Lade- und Lieferzonen für Wirtschaftsverkehr
2. Leipziger Lastenradtag am 17. August 2024
Stadt markiert weitere Liefer- und Ladezonen für Wirtschaftsverkehr
Runder Tisch Wirtschaftsverkehr: Neue Liefer- und Ladezonen für die Leipziger Wirtschaft
Liefern, beladen, entladen: Der Wirtschaftsverkehr hält eine Stadt am Laufen. Das gilt auch für Leipzig. Zum Wirtschaftsverkehr zählen unter anderem:
- Lieferdienste
- Kurierdienste
- Paketzusteller
- Lebensmittellieferanten
- Pflegedienste
- Handwerker
- Abfall-/ Entsorgungsfahrzeuge
Der Wirtschaftsverkehr in Leipzig hat in den letzten Jahren zugenommen. Denn: Leipzig wächst. Auch das Kaufverhalten der Menschen hat sich verändert. Der Online-Handel nimmt stetig zu und damit auch der Wirtschaftsverkehr. Die Verkehrsplanung muss sich an diese Entwicklung anpassen. Es braucht neue zukunftsfähige Lösungen.
Für den Wirtschaftsverkehr erstellen das Mobilitäts- und Tiefbauamt (ehemals Verkehrs- und Tiefbauamt) und das Amt für Wirtschaftsförderung ein Konzept unter Einbindung der Wirtschaftskammern. Ziel ist es, die Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs herauszuarbeiten und noch besser in kommunale Planungen zu berücksichtigen. Bereits heute ist er Teil der integrativen „Mobilitätsstrategie 2030“ der Stadt Leipzig.
Runder Tisch Wirtschaftsverkehr
Das komplexe Thema braucht kurz- und langfristige Lösungen.
Kurzfristig haben wir 2023 einen "Runden Tisch Wirtschaftsverkehr" ins Leben gerufen. Dabei diskutieren wir regelmäßig aktuelle Fragen und langfristige Strategien mit Vertretern der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer zu Leipzig und den Stadtratsfraktionen.
Bisherige Ergebnisse des "Runden Tischs Wirtschaftsverkehr"
- Der Lieferverkehr braucht mehr Flächen zum Be- und Entladen. Daher werden bei Bedarf neue Ladezonen in stark befahrenen Straßen eingerichtet.
- Der digitale Stadtplan zeigt zeitnah eine Übersicht zu Be- und Entladezonen im Leipziger Stadtgebiet.
- Regelmäßiger Austausch über die Verkehrsstrategie der Stadt in einer AG Wirtschaftsverkehr. Hier können Probleme direkt angesprochen und praktisch gelöst werden, wie etwa Nachfragen zu Baustellen.
- Sie benötigen eine neue Lieferzone? Wir haben dafür eine zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet:vta-lieferzone@leipzig.de. Schreiben Sie uns.
- Sie möchten mit unserer Ansprechpartnerin zum Wirtschaftsverkehr sprechen? Lisa Marie Otto ist unter lisamarie.otto@leipzig.de für Sie da.
Parken für Gewerbebetriebe

Gewerbebetriebe brauchen Platz zum Parken, um Aufträge effizient durchzuführen. Besonders in der Innenstadt kann es schwierig sein, einen Parkplatz zu finden. Die Stadt Leipzig unterstützt Unternehmen mit drei verschiedenen Ausnahmegenehmigungen, um das Parken in eingeschränkten Bereichen zu erleichtern.
Sie planen Tätigkeiten über einen oder mehrere Tage?
Bei Aufträgen, dieplanbar einen oder mehrere Tage in Anspruch nehmen, muss mindestens vier Wochen im Vorfeld eine Ausnahmegenehmigung für den Tag bzw. mehrere Tage beantragt werden.
Damit kann im Leipziger Stadtgebiet unter anderem:
- in Bereichen mit Parkuhr- oder Parkscheinautomaten (keine Bezahlung, jedoch mit ausgelegter Parkscheibe)
- in Bereichen mit Halt- und Parkverboten
geparkt werden.
Unkompliziertes Kurzzeitparken mit dem "Handwerkerheft"
Das sogenannte "Handwerkerheft" ist eine Ausnahmegenehmigung zum Parken fürHandwerksbetriebe undPflegedienste. Es enthält 50 Ausnahmegenehmigungen. Damit kann im Leipziger Stadtgebiet:
- in Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot, auch in ausgewiesenen Lieferzonen
- in Bereichen mit Parkscheinautomaten (keine Bezahlung, jedoch mit ausgelegter Parkscheibe)
- in Bereichen mit Bewohnerparkvorrechten (mit ausgelegter Parkscheibe)
bis zu zwei Stunden je Stellplatz geparkt werden. Das "Handwerkerheft" ist ab Übergabe drei Jahre lang gültig.

Hinweis:
Das Handwerkerheft istnicht für Aufträge gedacht, bei denen dieTätigkeiten planbar einen oder mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Hier muss im Vorfeld eine Ausnahmegenehmigung für den Tag bzw. mehrere Tage beim Ordnungsamt beantragt werden (siehe Ausnahmegenehmigung für einen oder mehrere Tage).
Ihr Unternehmenshauptsitz liegt in einem Bewohnerparkbereich?
Gewerbetreibende mit Hauptniederlassung in den Bewohnerparkbereichen der Stadt Leipzig können mit einer Ausnahmegenehmigung:
- mit maximal zwei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen
- mit grüner Feinstaubplakette
dauerhaft in einem Bewohnerparkbereich der Stadt Leipzig parken.
Ihr Anliegen kann nicht warten?
Bitte melden Sie sich bei dringenden Anliegen telefonisch beim Ordnungsamt. Im Abschnitt Sachgebiet Genehmigungenfinden Sie die passenden Telefonnummern.