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Leipziger Elternexpress

Der Bürgerservice "Leipziger Elternexpress" erleichtert Eltern die notwendigen Formalitäten rund um die Geburt ihres Kindes. Die Anträge für die wichtigsten Familienleistungen können in einem Schritt und ganz ohne Behördengänge gestellt werden.

Dafür erhalten werdende Elternschon vor der Geburt die Anträge gebündelt in einer Dokumententasche überreicht. Zu Hause können sie diese in Ruhe ausfüllen und die benötigten Unterlagen zusammenstellen.Nach der Geburt können sie alles zusammen in der Geburtsklinik abgeben. Die Übermittlung der Unterlagen an die zuständigen Behörden übernimmt das Standesamt Leipzig.

Erklärvideo zum Leipziger Elternexpress

Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025

Zum 1. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts in Kraft. Wenn Sie nach diesem Datum eine entsprechende Erklärung abgeben möchten, ist hierfür ein Termin erforderlich.Spontane Vorsprachen ohne Termin sind leider nicht möglich.

Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Terminverfügbarkeiten begrenzt. In Deutschland sind alle Standesämter dazu verpflichtet, Ihre gewünschte Erklärung aufzunehmen. Ihnen steht daher die Möglichkeit offen, auf ein anderes Standesamt auszuweichen.

Bitte beachten Sie, dass das Gesetz zahlreiche neue Varianten zur Namensänderung ermöglicht, eine abschließende Beratung findet im Rahmen des Termins statt. In manchen Fällen kann ein Folgetermin notwendig sein.

Weitere Informationen, sowie Beispiele und häufig gestellte Fragen (FAQs) finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz.

Logo Leipziger Elternexpress

Mit dem „Leipziger Elternexpress“ können Sie folgende Anliegen erledigen: 

  • Geburtsbeurkundung mit Namensgebung durch das Standesamt
  • Beantragung von Kindergeld bei der Familienkasse
  • Ausstellung Familienpass Sachsen
  • Weiterzahlung des Mutterschaftsgeldes durch die Krankenkasse
  • Beantragung von Elterngeld bei der Elterngeldstelle Leipzig (für Familien mit Wohnsitz in Leipzig)

Außerdem wird das Kind beim Einwohnermeldeamt gemeldet und erhält eine Steuer-ID.

Die Nutzung der Dienstleistung ist freiwillig. Sie können die Leistungen auch jeweils einzeln bei den zuständigen Stellen mit den dafür vorgesehenen Vordrucken beantragen.

1. Schritt: Erhalt der Dokumententasche

Vor der Geburt erhalten Sie die Dokumententasche, zum Beispiel bei einem Besuch in der Geburtsklinik.

2. Schritt: Unterlagen zusammenstellen, Anträge ausfüllen

Zu Hause füllen Sie in Ruhe die Formulare aus und stellen die benötigten Unterlagen zusammen.

3. Schritt: Abgabe der Dokumententasche

Nach der Geburt geben Sie die verschlossene Dokumententasche mit den Unterlagen und ausgefüllten Anträgen in der Geburtsklinik ab.

4. Schritt: Zustellung der Unterlagen an das Standesamt

Die Geburtsklinik leitet die Dokumententasche sicher an das Standesamt Leipzig weiter.

5. Schritt: Ausstellung der Geburtsurkunden durch das Standesamt

Das Standesamt Leipzig beurkundet die Geburt Ihres Babys.

6. Schritt: Weiterleitung der Anträge durch das Standesamt

Die von Ihnen eingereichten Anträge werden durch das Standesamt mit Geburtsurkunde an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

7. Schritt: 10 Tage später: Post vom Standesamt

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es zu Verzögerungen kommen.

Mit vollständig eingereichten Unterlagen zur Geburtsbeurkundung erhalten Sie 10 Tage nach Abgabe der Dokumententasche vom Standesamt per Post die angeforderten Geburtsurkunden für Ihre privaten Zwecke, sowie die von Ihnen eingereichten originalen Dokumente zur Geburtsbeurkundung übersandt.

8. Schritt: Post mit Bescheiden der weiteren Behörden

Im Anschluss erhalten Sie die Bescheide zu Ihren weiteren Anträgen von den zuständigen Behörden per Post übermittelt.

 

Abbildung Dokumententasche Elternexpress

Mit dem "Leipziger Elternexpress" erhalten Sie wichtige Formulare und Anträge schonvor der Geburt gebündelt in einer Dokumententasche, zum Beispiel 

In derDokumententasche werden Ihre Unterlagen an die Stadt Leipzig, Amt Bürgerservice, Abteilung Standesamt weitergeleitet.

zwingend einzureichen:

  • Umschlag zur Geburtsbeurkundung

freiwillig:

  • Umschlag für den Antrag Kindergeld und den Antrag Familienpass Sachsen
  • Antrag auf Weiterzahlung des Mutterschaftsgeldes (ohne Umschlag)

freiwillig für Eltern mit Wohnsitz in Leipzig:

  • Umschlag für den Antrag Elterngeld

Suchen Sie in Ruhe vor der Geburt Ihres Kindes die benötigten Unterlagen zusammen oder laden Sie diese herunter. Befüllen und verschließen Sie die Dokumententasche.

Bitte geben Sie die Dokumententasche nach der Geburt in Ihrer Geburtsklinik ab.

Abbildung des gelben Umschlags für die Geburtsbeurkundung

Die Geburtsbeurkundung ist die amtliche Registrierung einer Person im Personenstandsregister, welche verbindlich den Zeitpunkt und den Ort der Geburt sowie die Namensführung und die Abstammung beurkundet. Eine Geburtsurkunde enthält die wichtigsten Informationen zur Identität eines Menschen.

Legen Sie die benötigten Dokumente zur Geburtsbeurkundung sowie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene verbindliche Erklärung zur Namensgebung Ihres Babys in den Umschlag undverschließen diesen.

Der verschlossene Umschlag muss in dieDokumententasche gelegt werden.

Kontakt bei Fragen zu Geburtsbeurkundung und Namensführung:

Stadt Leipzig, Amt Bürgerservice, Abteilung Standesamt
Telefon: 0341 115 (Bürgertelefon Leipzig)
E-Mail: geburten@leipzig.de

 

Einzureichende Unterlagen abhängig vom Familienstand

  • Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Kopie des gültigen Reisepasses mit Meldebescheinigung der Eltern
  • vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Verbindliche Erklärung zur Namensgebung“ (Erklärung ist beigefügt)
  • Geburtsurkunde sowie Sorgerechtserklärung von gemeinsamen vorangegangenen Kindern

  • Eheurkunde und Geburtsurkunden beider Elternteile
    oder
  • beglaubigter Eheregisterausdruck

  • Geburtsurkunde der Mutter

  • Geburtsurkunde und Eheurkunde mit aktueller Namensführung und Auflösungsvermerk der Mutter
    oder
  • beglaubigter Eheregisterausdruck mit Auflösungsvermerk der Mutter
    oder
  • Eheurkunde mit aktueller Namensführung der Mutter und rechtskräftiges Scheidungsurteil der Mutter

  • Geburtsurkunde und Eheurkunde mit aktueller Namensführung und Auflösungsvermerk der Mutter
    oder
  • beglaubigter Eheregisterausdruck mit Auflösungsvermerk der Mutter
    oder
  • Eheurkunde mit aktueller Namensführung und Sterbeurkunde des Ehemannes

  • Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter und ggf. Sorgerechtserklärung von einem Jugendamt oder Notar
    und
  • Geburtsurkunde des Vaters und ggf. Eheurkunde mit aktueller Namensführung des Vaters, wenn dieser verheiratet oder geschieden ist

Bei einer Geburtsbeurkundung mit Auslandsbezug erhalten Sie einen gesonderten Beratungsbogen mit Terminvorschlag. Bitte geben Sie dafür zwingend Ihre Kontaktdaten auf der Rückseite der Information zur Geburtsbeurkundung an.

Informationen und Hinweise zu den Regelungen rund um eine Adoption finden Sie auf derInternetseite des Bundesfamilienministeriums.

Abbildung des grünen Umschlags für den Kindergeldantrag

Kindergeld

Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Legen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag Kindergeld und gegebenenfalls den Antrag Familienpass Sachsen in den Umschlag undverschließen diesen.

Legen Sie den verschlossenen Umschlag in dieDokumententasche.

Kontakt bei Fragen zum Kindergeld

Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Telefon: 0800 4 555530
www.familienkasse.de

Familienpass Sachsen

Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen. Der Familienpass ist einkommensunabhängig, muss jedoch beantragt werden.

Einen Familienpass können erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,
  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern,
  • Eltern mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind,

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Kontakt bei Fragen zum Familienpass Sachsen

Telefon: 0341 115 (Bürgertelefon Leipzig)
www.familie.sachsen.de/familienpass.html

Abbildung des Antragsblattes auf Fortzahlung Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld sichert Ihr Einkommen, wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten dürfen, zum Beispiel während der Mutterschutzfristen.

Der Antrag auf Weiterzahlung des Mutterschaftsgeldes wirdohne Umschlag in der verschlossenenDokumententasche an die Stadt Leipzig weitergeleitet. Die Stadt Leipzig ergänzt die Geburtsurkunde Ihres Kindes und leitet den Antrag an Ihre oben genannte Krankenkasse weiter.

Bei einer Frühgeburt oder einer Behinderung des Kindes benötigt Ihre Krankenkasse zur Berechnung der Mutterschutzfristen und der Auszahlung des Mutterschaftsgeldes eine ärztliche Bescheinigung. Bitte lassen Sie sich zu diesem Zweck die Bescheinigung zur Frühgeburt oder zur Behinderung des Kindes in der Geburtsklinik ausstellen und fügen Sie diese diesem Antrag auf Weiterzahlung des Mutterschaftsgeldes bei.

Sofern noch weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden, wird sich Ihre Krankenkasse direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Nutzung dieses Antrags ist freiwillig. Sie können den Antrag auch direkt bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Kontakt bei Fragen zum Mutterschaftsgeld

Bitte nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf.

Abbildung des blauen Umschlags für den Elterngeldantrag

Elterngeld ist eine Familienleistung, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Das Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung, die zeitlich befristet ist und von Beginn der Elternschaft an zum Einsatz kommt. Dadurch können Eltern sich Zeit für die Erziehung und Betreuung des Kindes nehmen und sind dabei finanziell abgesichert. Für die Beantragung von Elterngeld ist das Jugendamt des Wohnsitzes der Eltern zuständig.

Wohnen Sie in Leipzig?

Ja:Füllen Sie bitte den Antrag auf Elterngeld aus. Diesen finden Sie online oder vor Ort im Amt für Jugend und Familie.

Drucken Sie den ausgefüllten Elterngeldantrag aus und unterschreiben Sie diesen. Legen Sie den Antrag mit allen Anlagen und Nachweisen in den Umschlag undverschließen diesen.
Legen Sie den verschlossenen Umschlag in dieDokumententasche.

Nein: Reichen Sie selbstständig den Elterngeldantrag bei Ihrer zuständigen Kommune ein. Dazu benötigen Sie eine Geburtsurkunde, die Ihnen die Stadt Leipzig per Post zusendet.

Kontakt bei Fragen zum Elterngeld bei Wohnsitz in Leipzig

Stadt Leipzig, Amt für Jugend und Familie, Abteilung Finanzielle Leistung, Sachgebiet Elterngeld
Telefon: 0341 123 3575 oder0341 123 3576
E-Mail elterngeld@leipzig.de

Bitte geben Sie dieDokumententasche nach der Geburt in Ihrer Geburtsklinik ab.

Nachdem Sie die Dokumententasche mit den Unterlagen in der Geburtsklink abgegeben haben, müssen Sie nichts mehr tun. Die "Behördengänge" übernimmt der "Leipziger Elternexpress" für Sie.

Weiterleitung an das Standesamt:

Die Geburtsklinik leitet die verschlossene Dokumententasche an das Standesamt Leipzig weiter.

Beurkundung der Geburt und Weiterleitung der Anträge:

Das Standesamt beurkundet die Geburt Ihres Kindes, erstellt die Geburtsurkunden und leitet Ihre Anträge an die zuständigen Behörden weiter.

Eintrag in das Melderegister:

Das Einwohnermeldeamt erhält vom Standesamt die Mitteilung über die Geburt Ihres Kindes und übernimmt die Daten in das Melderegister.

Steuer-ID:

Das Bundeszentralamt für Steuern erhält vom Einwohnermeldeamt die Daten über Ihr Kind, um für Ihr Kind eine Steuer-Identifikationsnummer zu erstellen.

Bearbeitung des Kindergeldantrags:

Die Familienkasse erhält für den Kindergeldantrag die erforderliche Steuer-Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Die Familienkasse bearbeitet Ihren Antrag auf Kindergeld und leitet den Antrag auf Ausstellung des Familienpass Sachsen, sofern Sie diesen ausgefüllt haben, an Ihre zuständige Kommune weiter.

Bearbeitung des Elterngeldantrags:

Die Elterngeldstelle entscheidet über Ihren Antrag auf Elterngeld und sendet Ihnen den Bescheid zu.

Sie erhalten Post:

Sie erhalten alle Unterlagen und Bescheide zu Ihren Anträgen per Post zugesandt.

  • Geburtsurkunden für Ihre privaten Zwecke vom Standesamt (sofern Sie diese bestellt haben)
  • die Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer für Ihr Kind vom Bundeszentralamt für Steuern,
  • den Bescheid über die Festsetzung von Kindergeld von Ihrer Familienkasse,
  • die Entscheidung über den Familienpass Sachsen von Ihrer zuständigen Kommune (Gemeinde, Stadt) und
  • das Schreiben zur zweiten Mutterschaftsgeldzahlung von Ihrer Krankenkasse
  • den Bescheid über das Elterngeld von der Elterngeldstelle der Stadt Leipzig.

Häufig gestellte Fragen

EineHausgeburt (PDF 250 KB) innerhalb Leipzigs mussbinnen einer Woche nach der Geburt mündlich oder schriftlich demStandesamt Leipzig angezeigt werden. Für eine persönliche Vorsprache im Standesamt senden Sie uns bitte vorab eine E-Mail. Andernfalls übersenden Sie uns eine formlose und handschriftlich unterschriebene Anzeige mit einem medizinischen Geburtsnachweis (vom Arzt oder von der Hebamme).

Folgende Personen sind verpflichtet, die Geburt anzuzeigen:

  • jeder Elternteil, wenn er sorgeberechtigt ist

  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist (aber nur, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind)

War bei der Hausgeburt ein Arzt oder eine Hebamme zugegen, ist bei der mündlichen Anzeige eine entsprechende Bescheinigung über die Geburt vorzulegen.

Hinweis

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Verpflichtung zur Anzeige einer Geburt nicht nachgekommen wird. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Zudem können Sie, als Anzeigepflichtige/-r, durch die Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu eintausend Euro zu einer ordnungsgemäßen Anzeige angehalten werden.

DasInformationsblatt (PDF 352 KB) über die benötigten Dokumente können Sie sich hier ausdrucken.

Sollten alle Dokumente zur Geburtsbeurkundung vorhanden sein und kann eine Beurkundung erfolgen, erhalten Sie per Post Ihre eingereichten originalen Unterlagen nebst den von Ihnen zusätzlich beantragten Geburtsurkunden für die privaten Zwecke vom Standesamt Leipzig übersendet.

Im Zuge der Geburtsbeurkundung werden drei gebührenfreie und verwendungsbezogene Geburtsurkunden für die Anträge Kindergeld, Elterngeld und die Weiterzahlung des Mutterschaftsgeldes ausgestellt. Mit Einreichen der entsprechenden Anträge über den Leipziger Elternexpress werden diese durch das Standesamt direkt an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

Vater eines Kindes ist der Mann, welcher mit der Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist beziehungsweise war. Diese gesetzliche Regelung gilt auch für Ehepaare, die getrennt leben oder bei denen der Ehemann nicht der biologische Vater ist.

Sollte eine solche gesetzliche Vaterschaftsvermutung nicht bestehen, ist der Vater eines Kindes der Mann, welcher die Vaterschaft anerkannt hat und wenn kein weiterer Mann als Vater in Betracht kommt.

Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden. Für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist immer die Zustimmung der Kindesmutter notwendig. Die Erklärung der Mutter muss ebenfalls öffentlich beurkundet werden.

Sollten der Vater oder die Mutter noch nicht volljährig sein, müssen jeweils auch die gesetzlichen Vertreter zustimmen.

  • Für die Vaterschaftsanerkennung können Sie sich an dasAmt für Jugend und Familie (gebührenfrei), an das Standesamt (gebührenpflichtig) oder einen Notar (gebührenpflichtig) wenden.

  • Wenn die Anerkennung rechtswirksam ist, wird das Geburtsregister des Kindes ergänzt und eine neue Geburtsurkunde mit dem Namen des Vaters ausgestellt.

  • Die Eltern können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung gemeinsam, aber auch getrennt voneinander vornehmen. Die Anerkennung der Vaterschaft wird jedoch erst wirksam, wenn alle erforderlichen Zustimmungen erfolgt sind.

Hinweis

Die Vaterschaftsanerkennung beinhaltet nicht das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Eine Erklärung hierüber können Sie nur beim Amt für Jugend, Familie und Bildung oder beim Notar abgeben.

Bitte vereinbaren Sie online einen Termin im Standesamt zur Beantragung einer Nachbeurkundung der Geburt im Ausland. Andernfalls können Sie Ihre Anfrage per E-Mail (anerkennungsverfahren@leipzig.de) an uns richten.

Für erlittene Fehlgeburten besteht die Möglichkeit der Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 31 Absatz 3 der Personenstandsverordnung. Anzeigeberechtigt ist grundsätzlich jede Person, der die Personensorge für das Kind zugestanden hätte, zum Beispiel die Mutter oder der Vater, wenn gemeinsames Sorgerecht vereinbart wurde beziehungsweise die Eltern verheiratet sind.

Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail:geburten@leipzig.de

Sollten Sie nachträglich weitere Geburtsurkunden benötigen, können Sie diese online über unser Urkundenportal anfordern:

Geburtsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/ Geburtenregister

Alternativ können Sie weitere Urkunden auch persönlich im Standesamt anfordern. Beachten Sie hierzu bitte unsere Öffnungszeiten online unterwww.leipzig.de. Vor Ort kann es zu Wartezeiten kommen.

Sollte Ihre Anforderung von Urkunden weder über das Urkundenportal, noch persönlich möglich sein, können Sie Ihre Urkunde/-n über folgendes Formular anfordern:Urkundenanforderung Standesamt Leipzig

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.

Für private Geburtsurkunden wird eine Gebühr von 15,00 Euro, für jede weitere gleichzeitig beantragte Geburtsurkunde 7,00 Euro erhoben.

Für die Zusendung per Nachnahme sind zusätzlich 4,40 Euro zu entrichten.

Für die Namenserteilung beziehungsweise die Neubestimmung des Familiennamens Ihres Kindes werden 35,00 Euro Gebühren berechnet.

per Post:

Bürgerservice
Abt. Standesamt
SG Geburten
Burgplatz 1, 04109 Leipzig

per E-Mail unterstandesamt@leipzig.de odergeburten@leipzig.de

telefonisch für allgemeine Anfragen:

Telefon:0341 115

persönlich zu den Öffnungszeiten:

Bitte beachten Sie den aktuellen Hinweis!

Montag: 09:00-12:00 Uhr
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 13:00-16:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Beachten Sie bitte, dass der Annahmeschlussaus organisatorisch-technischen Gründen eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten ist.

Datenschutzhinweis

Datenschutz, gesetzliche Bestimmungen nach Artikel 12 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO):

Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden entsprechend der in den Anträgen und Hinweisen angegebenen gesetzlichen Grundlagen erhoben und verarbeitet.

Datenschutzbeauftragte der beteiligten Institutionen:

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

English Version

Diese Webseite steht in englischer Sprache zur Verfügung.
The website can be accessed in English.

Kontakt

Standesamt

Adresse
Stadthaus
Burgplatz 1
04109Leipzig
Telefon
Allgemeine Informationen:0341 115
Urkundenstelle:0341 115
Neugeburten:0341 123-4146
Eheschließungen:0341 115
Familienstandsklärung und Anerkennungsverfahren:0341 115
E-Mail
standesamt@leipzig.de
Webseite

Stadt Leipzig - Standesamt
04092 Leipzig

Montag:
09:00 - 12:00 Uhrnur mit Termin
Dienstag:
09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 - 16:00 Uhr

Straßenbahn:
2, 8, 9 (Karl-Tauchnitz-Straße/ Neues Rathaus)
10, 11 (Wilhelm-Leuschner-Platz)
Bus:
89 (Karl-Tauchnitz-Straße/ Neues Rathaus)
S-Bahn:
S1, S2, S3, S4, S5, S5X (Wilhelm-Leuschner-Platz)
 

  • Barrierefrei
  • Aufzug für Rollstuhlfahrer zugänglich
  • Toilette für Rollstuhlfahrer nutzbar
  • Spezielle und persönliche Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderung
  • Markierte Behindertenparkplätze vorhanden

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