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Terminvereinbarung für die Bauakteneinsicht im Bauaktenarchiv und vorzulegende Berechtigungsnachweise

Hinweise zur Terminvergabe

Die Nachfrage nach Terminen ist unverändert hoch, sodass gegebenenfalls ein längerer Zeitraum zwischen der Buchung und dem Stattfinden des Termins liegen kann.

Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich über unserenOnline-Terminkalender. Neue Termine werden jeweils montags gestaffelt zwischen 07:00 und 08:00 Uhr für die darauffolgenden acht Wochen freigeschaltet.

Termine, die über den Online-Terminkalender storniert werden, stehen unmittelbar wieder im System zur Buchung bereit.

Eine Terminvergabe per E-Mail oder auf anderem Wege ist nicht möglich. Anfragen abseits der beschriebenen Möglichkeiten erhöhen nicht die Anzahl verfügbarer Termine.

Einzige Ausnahme: Sehr kurzfristig (also montags oder dienstags) stornierte Termine müssen aus technischen Gründen telefonisch vergeben werden. Bei Interesse an solchen möglicherweise verfügbaren Spontanterminen erreichen Sie uns dienstags ab 8:00 Uhr unter der Telefonnummer0341 123-8911.

Seit dem 01.10.2025 werden die Dienstleistungen des Bauaktenarchivs nicht mehr abgerechnet über das Kommunale Kostenverzeichnis (bekannt gemacht imelektronischen Amtsblatt Nr. 16/25 vom 6. September 2025), sondern über dasSächsische Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ) und dasSächsische Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG)

Der Besuch des Bauaktenarchivs ist ausschließlich nach vorherigerOnline-Terminvereinbarung und mit maximal einer weiteren Person möglich. Die Akten werden Ihnen zum Termin bereit gelegt. Sollte keine Bauakte vorhanden sein, werden Sie informiert.

Je Termin können die Akten zumaximal zwei Objekten angefordert werden. Diese sind bei der Terminbuchung zu benennen. Bei fehlenden, unkonkreten, nicht zuordnungsfähigen oder zu umfangreichen Objektangaben behalten wir uns vor, Sie zu kontaktieren und gegebenenfalls den betreffenden Termin zu stornieren beziehungsweise die Einsichtnahme zu begrenzen.

Die Einsicht in Bauakten wird grundsätzlich nur Grundstückseigentümern beziehungsweise deren schriftlich Bevollmächtigten gewährt. Als Eigentumsnachweis ist einaktueller Grundbuchauszug oder ein Katasternachweis mit Eigentümerangaben(erhältlich beimAmt für Geoinformation und Bodenordnung - Abteilung Liegenschaftskataster) vorzulegen, welcher jeweils nicht älter als sechs Monate sein darf.

Für die Bauakteneinsicht ist ein persönliches Erscheinen erforderlich. Die Einsichtnahme ist grundsätzlich gebührenpflichtig.

Häufige Fragen und Antworten

Nein, die Einsicht in die archivierten Bauakten ist ohne Termin nicht möglich. Es ist stets eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Sie haben bei der Terminbuchung die Möglichkeit, zwischen einer erweiterten Akteneinsicht und einer einfachen Akteneinsicht zu wählen.

Eineerweiterte Akteneinsicht dient der Einsicht in ganze Vorgänge oder Gebäudehistorien sowie bautechnische Nachweise und Statikunterlagen. Diese Termine haben eine Dauer von maximal 90 Minuten.

Eineeinfache Akteneinsicht ist für die Einsicht in einzelne Teile eines Bauantrages (Grundrisse, Schnitte, Genehmigungen und Wohnflächenberechnungen) sowie Abgeschlossenheitsbescheinigungen vorgesehen. Hierfür stehen höchsten 60 Minuten zur Verfügung.

Wünschen Sie Einsicht inAkten zu Groß- oder mehr als zwei Objekten, empfehlen wir, zwei Termine hintereinander zu buchen, sofern im Onlinekalender noch entsprechende Termine verfügbar sind.

Ihren Termin können Sie bequem durch Klicken auf den entsprechenden Link stornieren. Diesen finden Sie in der E-Mail, welche Sie bei Buchung Ihres Termins von uns erhalten haben.

Sollten dabei technische Probleme auftreten oder der Link nicht auffindbar sein, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich, damit wir den Termin für Sie stornieren können,

Ja, gemäß dem Sächsischen Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ) wird für jedes Objekt eine Einsichtsgebühr von mindestens 10,00 Euro und ab dem 11. Vorgang je 1,00 Euro zusätzlich berechnet (10. SächsKVZ, laufende Nr. 1, Tarifstelle 3.1).

Es fallen zudem Gebühren für die sogenannte Mühewaltung an, also für die Vor- und Nachbereitung (Paragraphen 3 (2), 4 (2) und (5), 6Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG)). Diese bemessen sich nach dem Zeitaufwand für die Vor- und Nachbereitung der Akteneinsichtnahme und nach der Bedeutung der Akteneinsichtnahme für die Einsicht nehmende beziehungsweise kostenpflichtige Person.

Zusätzlich zu dieser Gebühr können Kosten für gewünschte Kopien/ Scans entstehen. Zurzeit betragen diese je nach Papierformat zwischen 0,40 Euro bis 1,50 Euro pro Seite(Paragraph 13 (5) SächsVwKG, Anlage 4 des 10. SächsKVZ). Alternativ zu den Kopien/ Scans besteht die Möglichkeit, kostenfrei Fotos von den Unterlagen zu machen.

Die Gebühren werden direkt nach der Akteneinsicht erhoben und müssen vor Ort in bar, mit Kreditkarte oder mit EC-Karte entrichtet werden.

Nein, die Archivunterlagen liegen nicht digital vor und die Durchsicht der Akten muss vor Ort von Ihnen selbst vorgenommen werden. Auf Wunsch fertigen wir Ihnen aber gern vor Ort Kopien oder Scans an.

In solchen Fällen akzeptieren wir auch den notariell beglaubigten Kaufvertrag für das Objekt anstelle des Grundbuch- oder Katasterauszuges. Der Kaufvertrag darf ebenfalls nicht älter als sechs Monate sein.

Nimmt eine andere Person als der Käufer/ die Käuferin die Akteneinsicht wahr, so ist eine entsprechende Vollmacht des Käufers/ der Käuferin zum Termin vorzulegen.

Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Leipzig verfügt über einen großen Bestand an Bauakten. Aufgrund von Struktur- und Zuständigkeitsänderungen in den vergangenen Jahrzehnten und der Tatsache, dass bestimmte Bauvorhaben genehmigungs- beziehungswiese anzeigefrei durchgeführt werden dürfen, kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Akteninhalte vollständig sind.

Kontakt

Bauaktenarchiv

Adresse
Technisches Rathaus
Haus C
Prager Straße 118-120
04317Leipzig
Telefon
0341 123-8911
Fax
0341 123-5226
E-Mail
abd.bauberatung@leipzig.de

Dienstag:
09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr
Bitte beachten
22.12.2025:
09:00 - 12:00, 13:00 - 16:00 Uhr
Bitte beachten
23.12.2025:
Geschlossen
Bitte beachten
Bemerkung:
Papierunterlagen (Bauanträge, Nachreichungen von Bauvorlagen, Anzeigen und ähnliches) können regulär sowohl bei der Poststelle im Neuen Rathaus (Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig) als auch während der Öffnungszeiten der Servicestelle des Amtes im Technischen Rathaus (Bauberatung/ Bauaktenarchiv Haus C, Prager Straße 118-136, 04317 Leipzig) entgegengenommen werden. Bitte nutzen Sie alternativ den Versand auf dem Postweg.
Bitte beachten
Bemerkung:
Die Einsichtnahme in Bauakten ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und mit maximal einer weiteren Person möglich.

Montag:
09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag:
08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:
09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 13:00 Uhr

  • Barrierefrei
  • Aufzug für Rollstuhlfahrer zugänglich
  • Toilette für Rollstuhlfahrer nutzbar
  • Markierte Behindertenparkplätze vorhanden

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