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Brauchtumsmittel: Projektförderung in den Ortschaften

Tanzende Menschen in älteren Bauerntrachten auf einer Wiese
Tanzende Menschen in älteren Bauerntrachten auf einer Wiese
© Erik Drechsler

Für Zuwendungen aus Brauchtumsmitteln stehen den 14 Ortschaftsräten jährlich sechs Euro pro Einwohner zur Verfügung. Der Ortschaftsrat entscheidet, wofür dieses Geld in der Ortschaft ausgegeben werden soll.

Brauchtumsmittel können zum Beispiel eingesetzt werden für

  • die Förderung von Vereinen und andere Gruppen in der Ortschaft,
  • die Förderung von Veranstaltungen, die Traditionen und Bräuche der Ortschaft pflegen,
  • die Pflege und Gestaltung der Ortschaft, der Parks und Grünanlagen.

Antragstellung und Verfahren

  1. Antrag ausfüllen und beim Ortschaftsrat einreichen

  2. Entscheidung durch Ortschaftsrat

  3. Gelder abfordern

  4. Zuwendung abrechnen

Einen Antrag stellen

Das Antragsformular erhalten Sie von Ihrer Ortsvorsteherin oder Ihrem Ortsvorsteher. Sie können das Antragsformular auch online ausfüllen und  herunterladen.

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und fügen Sie die notwendigen Dokumente bei.
  • Beschreiben Sie kurz, was Sie vorhaben (Zeitraum, Zielgruppe, Ort, mögliche Kooperationspartner und anderes mehr).
  • Füllen Sie dieAnlage für den Kosten- und Finanzierungsplan aus. Schätzen Sie Ihre voraussichtlichen Ausgaben ab. Nutzen Sie dabei sinnvolle Kategorien wie beispielsweise „Honorare“, „Transport“, „Material“ oder ähnliches basierend auf Ihren Erfahrungswerten. Änderungen sind später möglich, müssen aber dem Ortschaftsrat oder dem Büro für Ratsangelegenheiten vorab (zum Beispiel per E-Mail) angezeigt sowie von diesen genehmigt werden und dürfen die Höhe des bewilligten Zuschusses nicht überschreiten.Kleinstförderungen bis 1000 Euro benötigen keinen Kosten- und Finanzierungsplan.
  • Nicht miteinander zusammenhängende Projekte müssen separat beantragt werden.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bei Ihrem Ortsvorsteher oder Ihrer Ortsvorsteherin ein. Bei diesen erfahren Sie auch mögliche zu beachtende Fristen.

Da es sich bei Brauchtumsmitteln um öffentliche Gelder handelt, die transparent, nachvollziehbar und für alle beteiligten Seiten rechtssicher zu verwenden sind, braucht es Formulare. Diese müssen der Vielschichtigkeit der verschiedenen Anträge gerecht werden, wirken daher auf den ersten Blick vielleicht etwas komplex. Sie müssen jedoch immer nur die für Sie relevanten Felder ausfüllen.Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro für Ratsangelegenheiten oder an Ihre Ortsvorsteherin oder Ihren Ortsvorsteher. 

Beschluss durch den Ortschaftsrat

Der Ortschaftsrat beschließt in seiner Sitzung über Ihr Vorhaben.

  • Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie eine Information zum Votum des Ortschaftsrates.
  • Im Falle einer Zustimmung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

Gelder abfordern

  • Für die Abforderung der Ihnen im Zuwendungsbescheid zugesagten Mittel füllen Sie das dem Bescheid beigefügte Formular zu Mittelabforderung aus.
  • Der Bescheid ist erst einen Monat nach Ausstellung rechtskräftig. Möchten Sie vor Ablauf dieser Frist Mittel abrufen, füllen Sie den Rechtsbehelfsverzicht mit aus. Dies ist sonst nicht notwendig.
  • Spätestes Abrufdatum der zugesagten Mittel ist der 15. Dezemberdes jeweiligen Kalenderjahres. Eine Nachfrist ist nur nach vorheriger Rücksprache bis 15. Januar des Folgejahres möglich.

Zuwendung abrechnen

Nach der Projektdurchführung muss die Zuwendung abgerechnet werden. Nutzen Sie dafür das dem Zuwendungsbescheid beigefügte Formular.

  • Beschreiben Sie im „Kurzbericht“ das durchgeführte Projekt kurz (unter anderem Zeitraum, was wurde gemacht/erreicht, etwaige Abweichungen zu Planungen). Dies kann in ein paar Sätzen erfolgen oder umfangreicher. Ausführlichere Angaben können Sie als Anlage beifügen.
  • Listen Sie die tatsächlichen Projekteinnahmen und -ausgaben entsprechend der Kategorien Ihres Kosten- und Finanzierungsplanes auf.Kleinstförderungen bis 1.000 Euro sind davon ausgenommen.

Abgabefrist: Das Abrechnungsformular muss spätestens drei Monate nach Ende des Durchführungszeitraums, spätestens bis 31. Januar des Folgejahres, eingehen.

Hinweis zu Vergabevorschriften

Zuwendungsempfänger müssen zum Beispiel bei der Vergabe von Dienstleistungen und weiteren Projektausgaben bestimmte Vergabevorschriften beachten. Es gelten die Grundprinzipien Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung.

Ein Direktkauf ist bis 500 Euro möglich. Für Ausgaben in Höhe von 500 bis 2.500 Euro muss ein Angebot eingeholt und dokumentiert werden, über 2.500 Euro müssen drei Angebote eingeholt werden. Bei Bauleistungen bis 3.000 Euro genügt ein Angebot.

Beispiele geförderter Projekte

  • Beschilderung des Bielagartens in Böhlitz-Ehrenberg
  • Imkerprojekt in Mölkau
  • Fassadensanierung des Begegnungszentrums Wiederitzsch
  • Herbstfest in Seehausen
  • Halloweenfest in Hartmannsdorf-Knautnaundorf
  • Spiel- und Sportgeräte für Kinder und Jugendliche in Holzhausen
  • Gedenkveranstaltung zum 208. Jahrestag der Völkerschlacht in Liebertwolkwitz
  • Wald- und Naturführungen am Bienitz in Burghausen
  • Schlossparkfest Lützschena-Stahmeln

  • Ortssportfest Engelsdorf
  • 17. Lindenthaler Silvesterlauf
  • Erstellung einer Ortschronik von Plaußig
  • Aufstellung eines Menhirs in Rückmarsdorf
  • Erneuerung der Außenumzäunung des Sportplatzes in Miltitz

Kontakt und Beratung

Erster Ansprechpartner bei Fragen zu Brauchtumsmitteln und Antragstellung ist Ihre Ortsvorsteherin oder Ihr Ortsvorsteher. Den Kontakt finden Sie auf der Internetseite Ihres Ortschaftsrates unter www.leipzig.de/ortschaftsrat

Das Büro für Ratsangelegenheiten erreichen Sie per E-Mail an brauchtumsmittel@leipzig.de.

Kontakt

Ansprechpartner/-in:

Lena Stötzner

Johannes Schlegel

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