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Im Januar 1926 beantragt derReichsausschuß zur Durchführung des Volksentscheides (getragen vonSPD,KPD und freien Gewerkschaften) die Durchführung eines Volksbegehrens, mit dem die entschädigungslose Enteignung der bis 1918 regierenden Fürstenhäuser gesetzlich festgeschrieben werden soll:

Volksbegehren und Volksentscheid »Enteignung der Fürstenvermögen«

Volksbegehren vom 4. bis 17. März 1926Stimmen
überhauptv. H.
Stimmberechtigte39.421.61763,23
Ergebnis des Volksbegehrens12.523.75031,77

Um einen Volksentscheid herbeizuführen, ist die Unterstützung von 10 % der Stimmberechtigten notwendig. Da dieses Quorum erreicht wurde und sich im Reichstag keine Mehrheit für die Verabschiedung des vorgelegten Gesetzentwurfes fand, wurde ein Volksentscheid anberaumt:

Volksentscheid am 20. Juni 1926Stimmen
überhauptv. H.
Stimmberechtigte39.737.72463,73
abgegebene Stimmen15.599.89039,26
gültige Stimmen15.040.89537,85
davon:
Ja-Stimmen14.455.18136,38
Nein-Stimmen585.7141,47

Um erfolgreich zu sein, bedarf der Volksentscheid Zustimmung der Mehrheit sowie der Beteiligung derMehrheit der Stimmberechtigten; da sich weniger als die Hälfte der Stimmberechtigten am Volksentscheid beteiligten, tritt das erstrebte Gesetz nicht in Kraft.

Quelle: Falter u.a. 1986, S. 47

 

Im Jahr 1928 beantragt dieKPD die Durchführung eines Volksbegehrens, mit dem ein Verbot des Baus von Kriegsschiffen der »Panzerkreuzer«-Klasse gesetzlich festgeschrieben werden soll:

Volksbegehren »Panzerkreuzerverbot«

Volksbegehren vom 3. bis 16. Oktober 1928Stimmen
überhauptv. H.
Stimmberechtigte41.340.69166,31
Ergebnis des Volksbegehrens1.216.9682,94

Um einen Volksentscheid herbeizuführen, ist die Unterstützung von 10 % der Stimmberechtigten notwendig. Da dieses Quorum verfehlt wurde, findet kein Volksentscheid statt.

Quelle: Falter u.a. 1986, S. 47

 

Im Sommer 1929 beantragt derReichsausschuß für das deutsche Volksbegehren gegen den Young-Plan (getragen vonDNVP,NSDAP,Stahlhelm und Alldeutschem Verband) die Durchführung eines Volksbegehrens, mit dem die Ratifizierung des Young-Plans verboten und eventuelle Unterzeichner mit Zuchthausstrafen belegt werden sollen:

Volksbegehren und Volksentscheid »gegen die Versklavung des Deutschen Volkes (Freiheitsgesetz)«

Volksbegehren vom 16. bis 29. Oktober 1929Stimmen
überhauptv. H.
Stimmberechtigte41.278.89766,14
Ergebnis des Volksbegehrens4.137.19310,02

Um einen Volksentscheid herbeizuführen, ist die Unterstützung von 10 % der Stimmberechtigten notwendig. Da dieses Quorum erreicht wurde und sich im Reichstag keine Mehrheit für die Verabschiedung des vorgelegten Gesetzentwurfes fand, wurde ein Volksentscheid anberaumt:

Volksentscheid am 22. Dezember 1929Stimmen
überhauptv. H.
Stimmberechtigte42.292.91467,77
abgegebene Stimmen6.308.57814,92
gültige Stimmen6.177.08514,61
davon:
Ja-Stimmen5.838.89013,81
Nein-Stimmen338.1950,80

Um erfolgreich zu sein, bedarf der Volksentscheid Zustimmung der Mehrheit sowie der Beteiligung derMehrheit der Stimmberechtigten; da sich weniger als die Hälfte der Stimmberechtigten am Volksentscheid beteiligten, tritt das erstrebte Gesetz nicht in Kraft.

Quelle: Falter u.a. 1986, S. 47

 

Neben diesen Verfahren, bei denen zumindest das Volksbegehren durchgeführt wurde, gab es noch weitere Versuche, Volksbegehren herbeizuführen:

1. 

Am 28.12.1922 ließ der Reichsinnenminister einen Volksantrag desReichsbundes für Siedlung und Pachtung vom 22.12.1922 zu, mit dem das Reichssiedlungsgesetz um die Möglichkeit entschädigungsloser Bodenreformen erweitert werden sollte. Nach der Zulassung wurde der Volksantrag allerdings nicht mehr weiterbetrieben.

2.

Im Jahre 1923 wiederholte der Reichsbund seinen Antrag; der um eine Klausel erweiterte Antrag wurde allerdings vom Reichsinnenminister nicht zugelassen (nach Art. 73 Abs. 4 der Verfassung mussten Volksbegehren vom Reichsinnenminister zugelassen werden).

3.

Im Jahre 1924 betrieb derJungdeutsche Orden ein Volksbegehren, das die Einführung einer Arbeitsdienstpflicht erreichen sollte; das Volksbegehren scheiterte allerdings an formalen Mängeln, fehlender Finanzkraft des Ordens und geringem öffentlichen Interesse.

4.

Am 27.4.1926 reichte derSparerbund Dr. Best einen Volksantrag ein, der eine Aufwertung aller Sparguthaben um 50 % vorsah; der Antrag wurde vom Reichsinnenminister am 18.8.1926 unter Hinweis auf die Haushaltsrelevanz zurückgewiesen.

5.

Am 28.2.1927 reichte dieReichsarbeitsgemeinschaft der Aufwertungsgeschädigten- und Mieter-Organisationen einen Volksantrag ein, der eine Aufwertung der Sparguthaben um 100 % sowie eine Abschöpfung von Zinserträgen über 2,5 % vorsah; der Antrag wurde ebenfalls zurückgewiesen, da es sich bei der Abschöpfung der Zinserträge um eine öffentliche Abgabe handelte.

6.

DerFrontkriegerbund e.V. leitete im Jahr 1932 ein Volksbegehren über sein »Neues Wehrmachts-Gesetz« ein, brachte das Zulassungsverfahren allerdings nicht zum Abschluss.

7.

Im Januar 1932 startete derJungdeutsche Orden eine Initiative, um die Amtszeit von Reichspräsident Hindenburg per Referendum zu verlängern; eine diesbezügliche Anfrage wurde allerdings vom Staatssekretär in der Reichskanzlei am 25.1.1932 abschlägig beantwortet und das Verfahren anschließend nicht weiterbetrieben.

8.

Im Frühjahr 1932 betrieb derRadikale Mittelstand ein Volksbegehren, das eine Verfassungsänderung zur Schaffung des Einheitsstaates erreichen wollte; auch dieses Verfahren blieb im Zulassungsverfahren stecken.

9.

Am 12.9.1932 beantragte die SPD die Zulassung eines Volksbegehrens, das sich gegen die Notverordnung des Reichspräsidenten vom 4.9.1932 wendete, in dem u.a. Lohnkürzungen bei Neueinstellungen zugelassen wurden; noch während des Zulassungsverfahrens wurde allerdings diese Notverordnung am 17.12.1932 von der Reichsregierung aufgehoben, sodass sich der Antrag erledigte.

Quelle: Schiffers 1971, passim

 

Volksabstimmungen in den Abtretungsgebieten laut Versailler Vertrag

AbstimmungsgebieteTag derAbstim-

mung

Bevölke-

rung 1919

Stimmbe-
rechtigte
gültige Stimmenabgegebene Stimmen für
Deutsch-

land

Polen/
Dänemark
I. Prov. Ostpreußen11.7.1920577.001422.067371.083363.1597.924
 73,15ca. 88,5 a97,862,14
II. Prov. Westpreußen11.7.1920164.183121.176104.84296.8957.947
 73,81ca. 87,0 a92,427,58
III. Prov. Schleswig-Holstein
    Zone I
10.2.1920190.960109.745100.76025.32975.431
 57,47ca. 92,0 a25,1474,86
III. Prov. Schleswig-Holstein
    Zone II
14.3.1920110.88571.89364.52451.72412.800
 64,84ca. 90,0 a80,1619,84
IV. Prov. Niederschlesien20.3.19215.6595.6065.4815.348133
 99,06ca. 98,0 a97,572,43
V. Prov. Oberschlesien20.3.19212.068.0041.215.3731.181.277702.045479.232
 58,77ca. 97,5 a59,4340,57
Insgesamt3.116.6921.945.8601.827.9671.244.500583.467
 62,43ca. 94,5 a68,0831,92

Zu den Abstimmungsgebieten gehörten die folgendenVerwaltungseinheiten:

I. Prov. Ostpreußen: Regierungsbezirk Gumbinnen: Kreis Oletzko; RegierungsbezirkAllenstein: Kreise Allenstein/Stadt, Allenstein/Land, Johannisburg, Lötzen, Lyck, Neidenburg(teilweise), Ortelsburg, Osterode, Rössel, Sensburg

II. Prov. Westpreußen: Regierungsbezirk Danzig: Kreis Marienburg; RegierungsbezirkMarienwerder: Kreise Marienwerder, Rosenberg, Stuhm

III. Prov. Schleswig-Holstein:

Zone I: Kreise Apenrade, Flensburg/Land (teilweise), Hadersleben, Sonderburg,Tondern (teilweise)

Zone II: Kreise Flensburg/Stadt, Flensburg/Land (teilweise), Husum (teilweise), Tondern(teilweise)

IV. Prov. Niederschlesien: Regierungsbezirk Breslau: Kreis Namslau (teilweise)

V. Prov. Oberschlesien: Regierungsbezirk Oppeln: Kreise Beuthen/Stadt,Beuthen/Land, Cosel, Gleiwitz/Stadt, Groß-Strelitz, Hindenburg, Kattowitz/Stadt,Kattowitz/Land,Königshütte, Kreuzberg, Leobschütz, Lublinitz, Neustadt (teilweise), Oppeln/Stadt,Oppeln/Land,Pleß, Ratibor/Stadt, Ratibor/Land (teilweise), Rosenberg, Rybnik, Tarnowitz, Tost-Gleiwitz

Quelle: Falter u.a. 1986, S. 118

 


ageschätzte Wahlbeteiligung; Angaben über die genaue Zahlder Abstimmenden liegen nicht vor.

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