Movatterモバイル変換


[0]ホーム

URL:


vorherige Einzelnormzurück
weiternachfolgende Einzelnorm
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 62 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten sowie zu dem Grad der von ihm ausgehenden Gefahr außer Verhältnis steht.

[8]ページ先頭

©2009-2026 Movatter.jp