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Wissenswertes für Anleger

Freistellungsauftrag: Was dieser bedeutet – und warum er so wichtig ist

Jeder Sparer hat einen Freibetrag auf seine Gewinne, den er nicht versteuern muss. Diesen können Sie mit einem Freistellungsauftrag beanspruchen. Falls nicht, zahlen Sie unnötig viele Steuern und müssen sich diese wieder zurückholen. Wie das geht und wo Sie den Auftrag einreichen, lesen Sie in unserem Ratgeber. Direkt zu Beginn gibt es spannende Tipps und Empfehlungen!

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Aktualisiert am

Freistellungsauftrag – Das Wichtigste in Kürze

  • Achten Sie darauf, den Freistellungsauftrag rechtzeitig bei Ihrer Bank einzureichen – dafür gibt es Fristen.
  • Unsere Empfehlung: Sie können einen unbefristeten Freistellungsauftrag erteilen, damit Sie nicht jedes Jahr daran denken müssen.
  • Tipp: In unserem Ratgeber erfahren Sie, was es bei einem Freistellungsauftrag zu beachten gilt – und was passiert, wenn Sie die Fristen verpassen.
  • Produktempfehlung: Machen Sie Ihre Steuererklärung am besten mithilfe einer Steuersoftware. Nutzen Sie beispielsweise Smartsteuer*. Bei diesem Anbieter zahlen Sie erst, wenn Sie die Steuerklärung auch wirklich abgeben:
  • Jedem Sparer steht ein Freibetrag für Kapitalerträge zu, den er nicht versteuern muss. Seit 2023 beträgt dieser 1.000 Euro pro Person.
  • Wichtig: Der Freistellungsauftrag ist in der Regel nur ein Jahr gültig.

Inhaltsverzeichnis

    Was ist ein Freistellungsauftrag und warum ist er wichtig?

    EinFreistellungsauftrag ist eineAnweisung an Ihre Bank oder Ihr Finanzinstitut, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betragsteuerfrei zu belassen. Dieser Betrag basiert auf demSparer-Pauschbetrag, der aktuell bei1.000 Euro für Einzelpersonen und2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare liegt (§ 20 Abs. 9 EStG).

    Warum gibt es den Freistellungsauftrag?

    In Deutschland unterliegenKapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Fonds derAbgeltungssteuer. Diese beträgtpauschal 25 Prozent, zuzüglich5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf.Kirchensteuer. Dadurch können bis zu27,99 Prozent Ihrer Kapitalerträge direkt an das Finanzamt abgeführt werden, bevor Sie überhaupt über das Geld verfügen können.

    Um zu verhindern, dass auchgeringere Kapitalerträge besteuert werden, gibt es denSparer-Pauschbetrag. Solange Ihre Kapitalerträge diesen Betrag nicht übersteigen,müssen Sie darauf keine Steuern zahlen. Allerdings geschieht das nicht automatisch:Ohne einen Freistellungsauftrag führt die Bank trotzdem Abgeltungssteuer ab.

    Welche Auswirkungen hat ein fehlender Freistellungsauftrag?

    Wer keinen Freistellungsauftrag erteilt, riskiert, dass seine Kapitalerträge unnötig besteuert werden. Beispiel:

    • Sie erhalten600 Euro Zinsen von Ihrem Tagesgeldkonto.
    • Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank150 Euro Abgeltungssteuer,8,25 Euro Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ab.
    • Sie bekommen alsonur etwa 440 Euro ausgezahlt, obwohl Sie unter dem Freibetrag von1.000 Euro bleiben.

    Dieses Geld können Sie zwar über dieSteuererklärung zurückholen, doch das bedeutet zusätzlichen Aufwand. EinFreistellungsauftrag verhindert diesen unnötigen Steuerabzug direkt an der Quelle.

    Für wen ist ein Freistellungsauftrag relevant?

    Ein Freistellungsauftrag ist füralle Personen mit Kapitalerträgen sinnvoll, insbesondere:

    • Privatanleger mit Tagesgeldkonten, Festgeld, Wertpapieren oder Anleihen.
    • Ehepaare, die ihre Freibeträge optimal verteilen wollen.
    • Rentner, die durch Zinserträge ihr Einkommen aufbessern.
    • Studenten oder Geringverdiener, die unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen.

    Selbst wer aktuell nochgeringe Kapitalerträge erzielt, sollte einen Freistellungsauftrag stellen, um spätere Steuernachzahlungen oder bürokratischen Aufwand zu vermeiden.

    Wie funktioniert ein Freistellungsauftrag?

    EinFreistellungsauftrag funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Sie teilen Ihrer Bank oder Ihrem Finanzinstitut mit, dassKapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei bleiben sollen. Dies geschieht, indem Sie denSparer-Pauschbetrag von1.000 Euro pro Person oder2.000 Euro für Ehepaare auf verschiedene Banken aufteilen.

    Welche Kapitalerträge sind betroffen?

    Ein Freistellungsauftrag kann für verschiedene Kapitalerträge genutzt werden, darunter:

    • Zinsen aus Tagesgeld- und Festgeldkonten
    • Dividenden von Aktien und Fonds
    • Erträge aus ETFs und Anleihen
    • Gewinnausschüttungen aus Genossenschaftsanteilen

    Wichtig zu wissen ist, dass der Freistellungsauftragnur für inländische Banken gilt. Haben Sie Kapitalerträge im Ausland, beispielsweise durch ein Depot bei einem ausländischen Broker, wird die Abgeltungssteuer oft direkt einbehalten und kann nicht durch einen Freistellungsauftrag verhindert werden. Hier bleibt nur die Möglichkeit, die zu viel gezahlte Steuerüber die Steuererklärung zurückzuholen.

    Wie hoch darf der Freistellungsbetrag sein?

    Sie dürfen maximal1.000 Euro pro Person oder2.000 Euro für Ehepaare steuerfrei stellen. Haben Sie Konten und Depots bei mehreren Banken,müssen Sie selbst festlegen, wie der Betrag aufgeteilt wird.

    Beispiel einer optimalen Verteilung:

    Angenommen, Sie haben drei verschiedene Konten bei drei Banken:

    • Tagesgeldkonto bei Bank A: 500 Euro Freistellungsbetrag
    • Wertpapierdepot bei Bank B: 300 Euro Freistellungsbetrag
    • Festgeldkonto bei Bank C: 200 Euro Freistellungsbetrag

    DieSumme darf niemals 1.000 Euro überschreiten, da das Finanzamt die gesamten Freistellungsaufträge überprüft. Ist der Betrag zu hoch angesetzt, wird das Finanzamt eingreifen und eine Korrektur vornehmen.

    Gültigkeit und Anpassung eines Freistellungsauftrags

    Ein Freistellungsauftrag kannfür ein Jahr oder unbefristet gestellt werden. Die meisten Banken bieten heute eine unbefristete Option an, sodass erbis auf Widerruf gilt. Falls sich Ihre Kapitalerträge ändern, sollten Sie den Freistellungsbetraganpassen.

    Beispielsweise ist eineAnpassung sinnvoll, wenn:

    • Sie eine neue Geldanlage eröffnen (z. B. ein Depot oder Festgeldkonto).
    • Sie eine Bankverbindung auflösen oder zu einer anderen Bank wechseln.
    • Sie feststellen, dass einer Ihrer Freistellungsaufträge zu hoch oder zu niedrig angesetzt ist.

    In diesen Fällen können Sie jederzeit bei Ihrer Bank eineÄnderung beantragen – meist über das Online-Banking oder durch ein Formular.

    Freistellungsauftrag für mehrere Banken sinnvoll nutzen

    Viele Anleger habenmehrere Konten oder Depots und wissen nicht genau, wie sie den Freistellungsbetrag optimal aufteilen. Einegute Strategie ist es, den größten Anteil dorthin zu setzen, wo die höchsten Kapitalerträge anfallen.

    Haben Sie zum Beispiel einTagesgeldkonto mit 0,5 Prozent Zinsen, das Ihnen jährlich 50 Euro Zinsen bringt, und einAktiendepot mit hohen Dividenden, ist es sinnvoll, den größten Teil Ihres Freistellungsbetrags für das Depot zu nutzen, da dort die Erträge höher sind.

    Falls Sie nicht genau wissen, wie hoch Ihre Kapitalerträge sein werden, können Sie Ihren Freistellungsauftrag zunächstgrob verteilen und ihn später anpassen. Alternativ können Sie zu viel gezahlte Abgeltungssteuer immer noch über dieSteuererklärung zurückholen.

    Video: Freistellungsauftrag – jetzt Abgeltungssteuer vermeiden!

    Auf alle Kapitalerträge, die Sparer und Anleger erzielen, fällt die Abgeltungssteuer an. Doch wer einen Freistellungsauftrag einrichtet, kann ohne Steuerlast Vermögen aufbauen – und so die Rendite steigern. Wie das genau funktioniert, wie ein Freistellungsauftrag eingerichtet wird und welche Rolle der Sparerpauschbetrag dabei spielt, verraten wir in unserem Ratgebervideo zum Freistellungsauftrag.

    Weiterführende Infos zum Thema Steuern:

    Video: Steuern sparen beim Aktienhandel
    Werbungskosten: Tipps und Tricks für die nächste Steuererklärung
    Steuererklärung: Jetzt Geld vom Finanzamt zurückholen
    ETF-Sparplan – die besten Sparpläne, Tipps und Tricks
    MSCI World-ETF – die besten ETF Fonds auf den MSCI World Index

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    Freistellungsauftrag beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

    Um Ihre Kapitalerträge bis zumSparer-Pauschbetrag von1.000 Euro für Einzelpersonen oder2.000 Euro für Ehepaare steuerfrei zu stellen, ist es notwendig, bei Ihrer Bank oder Ihrem Finanzdienstleister einenFreistellungsauftrag zu erteilen. Dieser Vorgang ist unkompliziert und kann in wenigen Schritten durchgeführt werden.

    1. Beschaffung des Freistellungsformulars

    Jede Bank oder jedes Finanzinstitut stellt eigene Formulare für den Freistellungsauftrag bereit. Diese können Sie in der Regel auf der Website Ihrer Bank herunterladen oder direkt im Online-Banking ausfüllen. Alternativ erhalten Sie das Formular auch in der Filiale Ihrer Bank. Beispielsweise bietet die Sparkasse die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag direkt im Online-Banking zu erteilen.

    2. Ausfüllen des Formulars

    Beim Ausfüllen des Freistellungsauftrags sind folgende Angaben erforderlich:

    • Persönliche Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum und aktuelle Adresse.
    • Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID): Seit 2011 ist die Angabe derelfstelligen Steuer-ID verpflichtend. Sie finden diese auf Ihrem letzten Steuerbescheid oder können sie beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen.
    • Höhe des Freistellungsbetrags: Legen Sie fest, welcher Betrag bei dieser Bank freigestellt werden soll. Achten Sie darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge1.000 Euro (bei Einzelveranlagung) bzw.2.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt.
    • Gültigkeitsdauer: Sie können den Freistellungsauftrag unbefristet erteilen oder ein konkretes Enddatum festlegen. Ein unbefristeter Auftrag gilt bis auf Widerruf.

    Bei gemeinschaftlichen Konten oder Depots von Ehepaaren ist es möglich, einengemeinsamen Freistellungsauftrag zu stellen. In diesem Fall müssen beide Ehepartner ihre persönlichen Daten sowie ihre jeweiligen Steuer-IDs angeben und das Formular gemeinsam unterschreiben.

    3. Einreichung des Freistellungsauftrags

    Nachdem Sie das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt haben, reichen Sie es bei Ihrer Bank ein. Viele Banken bieten die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag direkt online im Kundenportal zu erteilen. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular per Post senden oder persönlich in einer Filiale abgeben. Einige Banken, wie beispielsweise die Sparkasse, ermöglichen die Einreichung des Freistellungsauftrags über das Online-Banking oder die hauseigene App.

    4. Bestätigung und Kontrolle

    Nach der Bearbeitung erhalten Sie in der Regel eine Bestätigung von Ihrer Bank. Es ist ratsam, diese Bestätigung sorgfältig aufzubewahren. Überprüfen Sie zudem regelmäßig, ob die erteilten Freistellungsaufträge noch Ihrer aktuellen finanziellen Situation entsprechen, insbesondere wenn Sie Konten eröffnen oder schließen. Denken Sie daran, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den maximalen Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten darf.

    Wichtige Hinweise

    • Fristgerechte Einreichung: Ein Freistellungsauftrag gilt immer für das laufende Kalenderjahr. Um sicherzustellen, dass Ihre Kapitalerträge von Beginn an steuerfrei gestellt werden, sollten Sie den Auftragrechtzeitig, idealerweise zu Jahresbeginn, einreichen. Beachten Sie, dass rückwirkende Freistellungsaufträge für vergangene Jahre nicht möglich sind.

    • Anpassung bei Änderungen: Sollten sich Ihre Anlagebeträge oder die Anzahl Ihrer Konten ändern, passen Sie Ihre Freistellungsaufträge entsprechend an. Sie können bestehende Aufträge jederzeit ändern oder widerrufen.

    • Keine automatische Übertragung: Bei einem Bankwechsel wird der Freistellungsauftrag nicht automatisch übertragen. Sie müssen bei Ihrer neuen Bank einen neuen Auftrag erteilen und den alten gegebenenfalls widerrufen.

    Vorsicht vor zu hoher Freistellung – hier droht Strafe!

    Wenn Sie mehrere Freistellungsaufträge erteilen, ist es ganz wichtig darauf zu achten, dass diese zusammen nicht die Summe von 1.000 Euro überschreiten (bei Ehepaaren 2.000 Euro). Das Finanzamt prüft die Freistellungsaufträge. Sollten Sie mehr angegeben haben, als Ihnen zusteht, kann das Konsequenzen haben: Damit verstoßen Sie gegen das Steuerrecht und können zu einer Ordnungsstrafe verdonnert werden.

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    Häufige Fehler beim Freistellungsauftrag – und wie Sie sie vermeiden

    Obwohl derFreistellungsauftrag eine einfache Möglichkeit ist, Kapitalerträgesteuerfrei zu behalten, passieren bei der Beantragung und Verwaltung immer wieder Fehler. Viele Sparer verlieren dadurch unnötig Geld oder müssen den bürokratischen Weg über die Steuererklärung gehen, um zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern. Im Folgenden werden die häufigsten Fehler aufgezeigt – und wie Sie diese vermeiden können.

    1. Keinen Freistellungsauftrag erteilt

    Einer der häufigsten und teuersten Fehler ist es, überhauptkeinen Freistellungsauftrag zu stellen. In diesem Fall führt die Bankautomatisch die Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge ab – selbst wenn diese unter demSparer-Pauschbetrag liegen.

    Beispiel:

    Ein Anleger erzielt im Jahr800 Euro Zinsen auf einem Festgeldkonto. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bankrund 200 Euro Abgeltungssteuer ab. Obwohl der Sparer eigentlich unter dem steuerfreien Freibetrag von 1.000 Euro liegt, erhält er nur600 Euro ausgezahlt.

    Lösung: Prüfen Sie, ob Sie bereits einen Freistellungsauftrag gestellt haben. Falls nicht, können Sie dies jederzeit nachholen. Allerdings ist einrückwirkender Freistellungsauftrag nicht möglich – zu viel gezahlte Steuer kann dann nur über dieSteuererklärung (Anlage KAP) zurückgeholt werden.

    Zu hohe Freistellungsaufträge verteilt

    Da viele Menschenmehrere Konten und Depots bei unterschiedlichen Banken haben, müssen sie denFreistellungsbetrag aufteilen. Ein häufiger Fehler besteht darin, dass dieSumme aller Freistellungsaufträge 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro für Ehepaare) übersteigt.

    Beispiel:

    Ein Sparer hatdrei verschiedene Bankkonten und stellt folgende Freistellungsaufträge:

    • Bank A: 600 Euro
    • Bank B: 500 Euro
    • Bank C: 400 Euro

    Insgesamt wurden1.500 Euro freigestellt – also 500 Euro zu viel. Das Finanzamt erkennt dies undzieht den überschüssigen Betrag bei der Steuerveranlagung ab. Dadurch kann es zuSteuernachforderungen oder einer Reduzierung des Pauschbetrags kommen.

    Lösung: Notieren Sie sich, bei welchen Banken Sie welchen Betrag freigestellt haben. Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Summe aller Freistellungsaufträgeexakt 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro für Ehepaare) nicht übersteigt.

    3. Freistellungsauftrag vergessen oder nicht angepasst

    Viele Menschen stellen einmalig einen Freistellungsauftrag und vergessen dann, diesen an veränderte Umstände anzupassen. Wenn sich IhreKapitalerträge oder Bankverbindungen ändern, kann das dazu führen, dasszu viel oder zu wenig Steuer abgeführt wird.

    Häufige Fälle, in denen eine Anpassung nötig ist:

    • Sie eröffnenein neues Konto oder Depot mit hohen Zinsen oder Dividenden.
    • Sie schließen ein Konto und haben dort noch einen Freistellungsauftrag laufen.
    • Ihre Kapitalerträge steigen oder sinken deutlich, sodass die bisherige Aufteilung nicht mehr passt.

    Lösung: Mindestens einmal im Jahr sollten Sie allebestehenden Freistellungsaufträge überprüfen. Falls nötig, ändern Sie die Höhe oder verteilen den Betrag neu. Dies geht oft bequem über dasOnline-Banking Ihrer Bank oder durch ein Formular.

    4. Steuer-ID nicht angegeben

    Seit 2011 ist dieAngabe der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) im Freistellungsauftrag gesetzlich vorgeschrieben (§ 45d Abs. 1 EStG). Ohne diese Nummer kann die Bank den Freistellungsauftragnicht akzeptieren.

    Lösung: Falls Ihr Antrag abgelehnt wurde, prüfen Sie, ob Ihreelfstellige Steuer-ID korrekt eingetragen wurde. Diese finden Sie auf IhremSteuerbescheid, Ihrer Gehaltsabrechnung oder können sie beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen (bzst.de).

    5. Konto oder Bank gewechselt, aber Freistellungsauftrag nicht geändert

    Ein weiteres Problem tritt auf, wenn ein Kontogeschlossen wird, auf dem noch einFreistellungsauftrag aktiv war. Viele Banken übertragen diesen nicht automatisch auf ein neues Konto.

    Beispiel:

    Ein Anleger hat bei Bank A einen Freistellungsauftrag über500 Euro gestellt. Später wechselt er zu Bank B, vergisst aber, den alten Freistellungsauftrag zu widerrufen und einen neuen einzureichen. Die Zinsen bei Bank B werdenvoll versteuert, da dort kein Freistellungsauftrag vorliegt.

    Lösung: Wenn Sie eine Bankverbindungwechseln oder ein neues Konto eröffnen, denken Sie daran,den Freistellungsauftrag zu widerrufen und bei der neuen Bank neu zu beantragen.

    6. Ehepartner nutzen den Freibetrag nicht optimal

    Ehepaare können ihrengemeinsamen Freibetrag von 2.000 Euro flexibel auf verschiedene Banken verteilen. Viele Paarenutzen diesen Vorteil nicht optimal oder lassen nureiner der beiden Partner den vollen Betrag nutzen, obwohl der andere ebenfalls Kapitalerträge erzielt.

    Beispiel:

    Ein Ehepaar besitzt zwei Depots:

    • Ehepartner A: Hohe Dividendenerträge von 1.800 Euro
    • Ehepartner B: Nur 200 Euro Zinsen aus einem Tagesgeldkonto

    Wenn das Paar denvollen Freibetrag von 2.000 Euro bei Ehepartner B nutzt, während Ehepartner A bereits1.800 Euro versteuern muss, wird der steuerliche Vorteil verschenkt.

    Lösung: Ehepartner sollten denFreibetrag strategisch aufteilen, je nachdem, wo die höchsten Kapitalerträge anfallen.

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    Freistellungsauftrag für Ehepaare und Kinder – wichtige Besonderheiten

    EinFreistellungsauftrag gilt nicht nur für Einzelpersonen, sondern kann auch vonEhepaaren gemeinsam genutzt werden. Zudem haben auchminderjährige Kinder einen Anspruch auf denSparer-Pauschbetrag, sodass Eltern hier steuerliche Vorteile optimal ausschöpfen können. Doch es gibt einigeBesonderheiten und Fallstricke, die man kennen sollte.

    Freistellungsauftrag für Ehepaare – gemeinsam oder getrennt?

    Ehepaare, diezusammen veranlagt werden, haben Anspruch auf dendoppelten Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro pro Jahr (§ 20 Abs. 9 EStG). Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, den Freibetrag zu nutzen:

    1. Getrennte Freistellungsaufträge: Jeder Ehepartner stellt einen eigenen Freistellungsauftrag in Höhe von maximal1.000 Euro bei seinen jeweiligen Banken.
    2. Gemeinsamer Freistellungsauftrag: Ehepartner können einengesamten Betrag von 2.000 Euro flexibel auf ihre Banken verteilen.

    Wann ist ein gemeinsamer Freistellungsauftrag sinnvoll?

    Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag lohnt sich besonders, wennein Ehepartner höhere Kapitalerträge erzielt als der andere. Falls beispielsweise ein Partnerhohe Dividendenerträge aus Aktien bezieht, während der andere nur geringe Zinserträge aus einem Tagesgeldkonto erhält, wäre es sinnvoll, dengrößeren Teil des Freibetrags auf das Depot mit den höheren Erträgen zu setzen.

    Beispiel:

    • Ehepartner A hat ein Depot mit Aktien und erhält 1.800 Euro Dividenden.
    • Ehepartner B hat ein Tagesgeldkonto mit nur 200 Euro Zinsen.
    • Wenn der Freistellungsauftrag nur auf das Tagesgeldkonto von B gesetzt wird, bleiben die 1.800 Euro von A steuerpflichtig.
    • Wird der gemeinsame Freistellungsauftrag jedochvoll auf das Depot von A angewandt, bleiben die gesamten Kapitalerträge steuerfrei.

    Wichtig:
    Ehepaare müssen bei einemgemeinsamen Freistellungsauftrag beide unterschreiben, da die Steuerbehörden sicherstellen müssen, dass beide Partner mit der Aufteilung einverstanden sind.

    Freistellungsauftrag für Kinder – was Eltern wissen sollten

    Auchminderjährige Kinder haben einen Anspruch auf denSparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro. Wenn Eltern Geld für ihre Kinder aufSparbüchern, Tagesgeldkonten oder Depots anlegen, können sie ebenfalls einen Freistellungsauftrag stellen. Dies kann erhebliche steuerliche Vorteile bringen, wenn Kapitalerträge für das Kind anfallen.

    Welche Kapitalerträge können für Kinder steuerfrei gestellt werden?

    • Zinsen aus Sparbüchern oder Tagesgeldkonten
    • Dividenden und Fondsgewinne aus Kinder-Depots
    • Erträge aus Festgeldanlagen auf den Namen des Kindes

    Falls Kapitalerträge die1.000-Euro-Grenze überschreiten, wird auch bei Kindern Abgeltungssteuer fällig. Allerdings gibt es für Kinderweitere steuerliche Freibeträge, die zu beachten sind:

    • Grundfreibetrag von 11.604 Euro (Stand 2024) → Kapitalerträge bleiben steuerfrei, wenn das Kind keine weiteren Einkünfte hat.
    • Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro
    • Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.200 Euro bei bestimmten Einkünften

    Beispiel: Steuerfreie Kapitalerträge für ein Kind

    Ein Kind hat ein Sparguthaben mit jährlichen Zinsen von1.500 Euro. Dank desSparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro und desGrundfreibetrags von 11.604 Euro bleibt der gesamte Betrag steuerfrei. Nur wenn die gesamten Einkünfte des Kindes diese Grenze überschreiten, müsste eine Steuererklärung abgegeben werden.

    Wichtige Hinweise für Eltern:

    • Das Kind muss der Kontoinhaber sein, damit der Freistellungsauftrag genutzt werden kann.
    • Eltern dürfen das Geld nicht für eigene Zwecke verwenden, da sonst das Finanzamt die steuerlichen Vorteile aberkennen kann.
    • Falls Großeltern für ein Enkelkind Geld anlegen, sollten sie sicherstellen, dass derFreistellungsauftrag auf den Namen des Kindes läuft.

    Freistellungsauftrag – das sollten Sie tun

    1. Richten Sie am besten direkt bei der Kontoeröffnung einen Freistellungsauftrag ein.

    2. Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Freistellungsbeträge pro Bank noch passen.

    3. Falls Sie keinen unbefristeten Freistellungsauftrag erteilt haben, müssen Sie jedes Jahr einen neuen Stellen.

    * Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

    🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.

    Bildquelle: StockStyle/Shutterstock.com, eamesBot/Shutterstuck.com

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