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European Central Bank - eurosystem
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Abbildungen und Reproduktionsvorschriften

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Verwendung von Abbildungen der Euro-Banknoten

Sie können Abbildungen von Euro-Banknoten ohne vorherige Genehmigung verwenden, sofern Sie die Vorschriften der EZB über die Reproduktion von Banknoten einhalten (siehe insbesondere Artikel 2 desBeschlusses EZB/2013/10). 

Durch diese Vorschriften wird sichergestellt, dass Reproduktionen nicht mit echten Banknoten verwechselt werden können. So schützen wir das Vertrauen in die Euro-Banknoten und ihre Sicherheit als Zahlungsmittel.

Verwendungsbedingungen

Für die Verwendung von Abbildungen der Euro-Banknoten gelten die imBeschluss EZB/2013/10 festgelegten Reproduktionsvorschriften. Bei Reproduktionen handelt es sich um physische oder digitale Abbildungen, in denen Euro-Banknoten vollständig oder teilweise bzw. Teile ihrer einzelnen Gestaltungselemente verwendet werden. Reproduktionen, die den Kriterien in Artikel 2 desBeschlusses EZB/2013/10 entsprechen, gelten als rechtmäßig, da bei ihnen nicht die Gefahr besteht, dass die Öffentlichkeit sie mit echten Euro-Banknoten verwechseln könnte.

Eine vollständige Beschreibung der relevanten Kriterien ist demBeschluss EZB/2013/10 zu entnehmen. Im Folgenden werden die Kriterien kurz erläutert.

Erläuterung zu den Kriterien für physische Reproduktionen

1.
Beidseitige Reproduktionen einer Euro-Banknote dürfen nicht dieselben Abmessungen wie die echte Banknote haben. Zulässig sind ausschließlich Abmessungen, die sowohl in der Länge als auch in der Breite mindestens 200 % bzw. höchstens 50 % der jeweiligen Banknote betragen.
2.
Einseitige Reproduktionen einer Euro-Banknote dürfen ebenfalls nicht dieselben Abmessungen wie die echte Banknote haben. Zulässig sind ausschließlich Abmessungen, die sowohl in der Länge als auch in der Breite mindestens 125 % bzw. höchstens 75 % der jeweiligen Banknote betragen.
3.
Reproduktionen eines Teils der Vorder- bzw. Rückseite einer Euro-Banknote sind nur zulässig, wenn dessen Größe weniger als 33 % der Vorder- bzw. Rückseite der echten Banknote ausmacht.
4.

Reproduktionen einzelner Gestaltungselemente von Euro-Banknoten sind gestattet, sofern sie nicht auf einem Hintergrund erscheinen, der einer Banknote ähnelt.

5.

Reproduktionen von Euro-Banknoten sind gestattet, sofern sie aus einem Material bestehen, das sich eindeutig von dem für echte Banknoten verwendeten Material unterscheidet.

Erläuterung zu den Kriterien für digitale Reproduktionen

1.
Das Wort „specimen“ (engl. für „Muster“) muss sich diagonal über die Reproduktion erstrecken. Die Buchstaben (in der Schriftart Arial) müssen klar erkennbar, fett gesetzt und in einer Farbe abgebildet sein, die einen Kontrast zur Hauptfarbe der jeweiligen Euro-Banknote bildet.
2.
Die Länge des Wortes „specimen“ hat mindestens 75 % der Länge der Reproduktion zu betragen. Seine Höhe muss mindestens 15 % der Breite der Reproduktion entsprechen.
3.
Die Auflösung der elektronischen Reproduktion darf höchstens 72 dpi bei 100 % der Originalgröße betragen.
4.
Digitale Reproduktionen einzelner Gestaltungselemente sind gestattet, sofern sie nicht auf einem Hintergrund erscheinen, der einer Banknote ähnelt.



Reproduktionen, die nicht den relevanten Vorschriften entsprechen, gelten als unrechtmäßig. Wer eine Banknote reproduziert, ist persönlich dafür verantwortlich, dass die Reproduktion den imBeschluss EZB/2013/10 festgelegten Kriterien entspricht.

Weitere Informationen können Sie den nachfolgenden Dokumenten oder denHäufig gestellten Fragen zu den Vorschriften über die Reproduktion von Euro-Banknoten entnehmen. Sie finden dort Antworten auf einige der gängigsten Fragen zu diesem Thema.

Verhinderung der illegalen Verwendung digitaler Banknotenabbildungen

Die Zentralbank-Arbeitsgruppe für die Fälschungsbekämpfung (Central Bank Counterfeit Deterrence Group – CBCDG) setzt sich aus mehr als 35 Zentralbanken und für die Banknotenproduktion zuständige Behörden zusammen. Dieser internationalen Gruppe gehören alle Zentralbanken des Eurosystems und die Europäische Zentralbank an. Sie entwickelt Technologien, die sicherstellen, dass PCs sowie Hard- und Software für die digitale Bildbearbeitung nicht zur Fälschung von Banknoten genutzt werden können.

Hardware- und Softwarehersteller haben diese Technologie freiwillig implementiert. Sie verhindert, dass Abbildungen von geschützten Banknoten mit PCs oder Instrumenten zur digitalen Bildbearbeitung erfasst oder reproduziert werden. Anders gesagt: Mit dieser Technologie ausgestattete Drucker, Scanner oder Instrumente zur digitalen Bildbearbeitung verhindern automatisch, dass Banknotenabbildungen kopiert oder gedruckt werden.

Mit der Technologie kann die Nutzung eines PCs oder von Instrumenten zur digitalen Bildbearbeitung nicht nachverfolgt werden. Auf derWebsite der CBCDG erhalten Sie weitere Informationen zur Arbeitsgruppe sowie dazu, wie andere Länder die Verwendung von Banknotenabbildungen regulieren.

Banknotenabbildungen herunterladen

Abbildungen in niedriger Auflösung (72 dpi), die das Wort „specimen“ (engl. für „Muster“) enthalten, können Sie einfach herunterladen.

Abbildungen von Euro-Banknoten

Sie können Abbildungen in hoher Auflösung (300 dpi) erhalten, wenn diese für gewerbliche Zwecke und ausschließlich für die physische Reproduktion von Euro-Banknoten verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Abbildungen auch das Wort „specimen“ enthalten. Abbildungen können Sie per E-Mail anfordern, indem Sie anEuro-Banknotes-Images@ecb.europa.eu schreiben und dabei ein rechtmäßiges berufliches Interesse an der Verwendung der Abbildungen nachweisen.

Des Weiteren geben Sie bitte Folgendes an:
  • Name und Kontaktdaten
  • Einzelheiten zur Geschäftstätigkeit
  • Website des Unternehmens
  • Geplanter Verwendungszweck der Abbildung(en)

Nach Prüfung Ihres Antrags werden wir Sie dazu auffordern, eine Vertraulichkeitserklärung auszufüllen, von einem bevollmächtigten Vertreter Ihres Unternehmens unterzeichnen zu lassen und uns zu übermitteln. Sie erhalten dann von uns Abbildungen aller verfügbaren Stückelungen der Europa-Serie (in einer Auflösung von 300 dpi im Tag Image File Format (TIFF) und mit der Aufschrift „specimen“).

Vorschriften über die Reproduktion von Euro-Münzen

Produziert werden dürfen nur Medaillen und Münzstücke, die eindeutig von echten Euro-Münzen zu unterscheiden sind. Andere Metallgegenstände mit der Aufschrift „Euro“ bzw. „Euro Cent“ oder mit einem Münzbild, das jenem der Euro-Münzen ähnelt, könnten leicht mit echten Euro-Geldstücken verwechselt werden.

Informationen zu den Vorschriften über die Reproduktion von Euro-Münzen erhalten Sie auf derWebsite der Europäischen Kommission. Alternativ können Sie sich auch an eine der zuständigen nationalen Behörden der einzelnen Länder des Euroraums wenden.

Einzelheiten sind folgenden Verordnungen zu entnehmen:


Haben Sie noch Fragen?

Antworten finden Sie unter:

Häufig gestellte Fragen zu den Vorschriften über die Reproduktion von Euro-Banknoten

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