Movatterモバイル変換


[0]ホーム

URL:


Bitte warten Sie einen Moment …
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache
  1. Startseite
  2. Etymologisches Wörterbuch des Deutschen
  3. Eintrag zu ›kanonisieren‹

Etymologisches Wörterbuch des Deutschen

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

kanonisieren, …

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Kanonm. ‘Richtschnur, Regel, Kettengesang’.Griech.kanṓn (κανών) ‘gerade Stange, Richtscheit, Lineal’ ist wohl, ausgehend von einer Bedeutung ‘Rohrstab’, eine Bildung zugriech.kánna (κάννα) ‘Rohr, Rohrgeflecht’ (s.Kanal). Bereits imGriech. entwickeltkanṓn die Übertragungen ‘Regel, Vorschrift, Liste, Katalog, Verzeichnis der klassischen Schriftsteller’, die alle vonlat.canōn übernommen werden. Davon ausgehend bezeichnetcanōn in dergriech. undlat. Kirchensprache den unveränderlichen Hauptbestandteil der Messe, das Verzeichnis der als göttlich inspiriert geltenden Bücher der Bibel und den Katalog der Heiligen. In allen übertragenen Bedeutungen wirdcanōn zu unterschiedlichen Zeiten insDt. übernommen; zuerst wohlahd.canon ‘(kirchliche) Rechtsvorschrift’ (9. Jh.), dann für das eucharistische Hochgebet in der Messe (15. Jh.) und schließlich für ein Lied oder Musikstück, bei dem die Stimmen nacheinander (nach strenger kontrapunktischer Regel) einsetzen (16. Jh.). Die Wendungunter aller Kanone ist eine scherzhafte Übersetzung der Schülersprache vonlat.sub omni canone ‘unter allem Kanon’, d. h. so schlecht, daß es sich der Beurteilungsrichtschnur entzieht. –kanonisch Adj. ‘der Regel, dem Kanon entsprechend, kirchenrechtlich, mustergültig, maßgebend’,lat.canonicus,griech.kanonikós (κανονικός); zuerst zur Kennzeichnung der von der Kirche in das Verzeichnis der maßgebenden Schriften (in denKanon, s. oben) aufgenommenen biblischen Bücher (16. Jh.), Gegensatzapokryph (griech.apókryphos,ἀπόκρυφος ‘versteckt, heimlich’); dann auch ‘den katholisch-kirchlichen Rechtsbestimmungen entsprechend’, im Unterschied zum bürgerlichen, weltlichen Recht (17. Jh.), daherkanonisches Recht, nachspätlat.iūs canonicum.kanonisieren Vb. ‘in den Kanon, in das Verzeichnis der Heiligen aufnehmen, heiligsprechen’,mhd.canonizieren,mlat.canonicare.
Zitationshilfe
„kanonisieren“, in: Wolfgang Pfeifer et al., Etymologisches Wörterbuch des Deutschen (1993), digitalisierte und von Wolfgang Pfeifer überarbeitete Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/etymwb/kanonisieren>.

Weitere Informationen zum Zitieren …

Wortinformationsseiten im DWDS

Im Etymologischen Wörterbuch stöbern

aäbcdeéfghi
jklmnoöpqr
stuüvwxyz-

[8]ページ先頭

©2009-2025 Movatter.jp