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Etymologisches Wörterbuch des Deutschen

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Gebot, …

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
bieten Vb. ‘darreichen, anbieten, gewähren’.Ahd.biotan ‘bekanntmachen, entgegenstrecken, anbieten’ (8./9. Jh.),mhd.bieten ‘anbieten, darreichen, gebieten’ erweist sich durch Entsprechungen wieasächs.biodan ‘bieten’,mnd.bēden,mnl.nl.bieden,afries.biāda ‘bieten’,aengl.bēodan ‘gebieten, anbieten, ankündigen, zeigen’,engl.to bid (verschmolzen mit dem unterbitten behandelten Verb, s. d.) ‘bieten, ankündigen, gebieten’,anord.bjōða ‘bieten’,schwed.bjuda ‘gebieten, anbieten, zeigen’ undgot.anabiudan ‘entbieten, befehlen’,faúrbiudan ‘verbieten’ alsgemeingerm. Verb (germ.*beudan); dieses stellt sich lautlich zuaußergerm. Verwandten wiegriech.pé͞uthesthai (πεύθεσθαι),pynthánesthai (πυνθάνεσθαι) ‘erfragen, erfahren, merken’,aind.bṓdhati ‘wacht, beachtet, versteht’ (wozu das Kausativumaind.bōdháyati ‘erweckt, macht aufmerksam’ und das Part. Perf.buddháḥ ‘erweckt, erleuchtet’, vgl.Buddha),aslaw.bъděti ‘wachen’,bl’usti ‘wahren, achtgeben’,russ.budít’ (будить) ‘wecken’,bljustí (блюсти) ‘behüten, bewahren’,lit.budė́ti ‘wachen’. Gemeinsamer Ausgangspunkt istie.*bheudh- mit differenzierter Bedeutungsentfaltung: ‘wach, geistig rege sein, beobachten, erkennen’, auch (so in den germ. Sprachen) ‘zur Aufmerksamkeit veranlassen, kundtun, gebieten, darbieten’. ImDt. gehen bestimmte Bedeutungen des einfachen Verbs in den älteren Sprachstufen (‘bekanntmachen’, ‘gebieten’) zunehmend auf Präfixbildungen über (s. unten). – Zubieten im Sinne von ‘befehlen’ das ablautende VerbalabstraktumBot(t)n. (heute nur landschaftlich) ‘Gebot, Befehl, Angebot, Aufgebot, Versammlung’,ahd.bot ‘Meinung, Beschluß’ (um 1000),mhd.mnd.mnl.bot,afries.aengl.bod,anord.boð (germ.*-buda-). Dazubotmäßig Adj. ‘untertan, tributpflichtig’,spätmhd.botmæzec (14. Jh.),Botmäßigkeitf. ‘Herrschaft’ (16. Jh.). Dazu im 19. Jh.unbotmäßig Adj. ‘widersetzlich’,Unbotmäßigkeitf.anbieten Vb. ‘darreichen, zur Verfügung stellen, vorschlagen’,mhd.an(e)bieten ‘anbieten, vor Gericht laden’,mnd.anbēden ‘anbieten, entbieten’, vgl.nl.aanbieden ‘anbieten, darreichen’ (hingegengot.anabiudan ‘entbieten, befehlen’,asächs.anbiodan ‘entbieten, melden’). DazuAngebotn. ‘Vorschlag, Bereitschaftserklärung’, auch ‘Gesamtheit der zum Verkauf stehenden Waren’; als Ableitung vom präfigierten Verb zunächst in der Formmnd.anbot,nhd.Anbot (15. bis 19. Jh., danach nochöst.), seit Ende des 18. Jhs., wohl durch Einwirkung vongebieten (s. unten) undGebot (s. d.), in der heutigen Lautgestalt; in der Sprache der Wirtschaft von der 1. Hälfte des 19. Jhs. an oft in dem terminologischen WortpaarAngebot und Nachfrage.aufbieten Vb. ‘aufrufen, aufwenden’ und ‘öffentlich verkünden’ (jetzt eingeschränkt auf die Bekanntgabe einer beabsichtigten Eheschließung),mhd.ūfbieten ‘in die Höhe strecken, darreichen, bekanntmachen, aufrufen’,mnd.upbēden ‘bekanntmachen, zur Einlösung eines Pfandes auffordern’; die im älterenNhd. vorherrschende Bedeutung ‘zum Heeresdienst aufrufen’ lebt heute in Übertragungen wiealle Kräfte,seinen ganzen Einfluß,Willen aufbieten. Substantivische Ableitungen sindAufbietungf. ‘das Aufbieten’ (mnd.upbēdinge,nhd. seit 15. Jh.), anfangs zu verschiedenen Bedeutungen des Verbs, nach Ende 18. Jh. nur ‘Aufwendung’ (Aufbietung aller Kräfte,Mittel u. ä.), undAufgebotn. ‘Bekanntmachung’ (namentlich einer beabsichtigten Eheschließung), früher vor allem ‘Aufforderung’ (zu Heeresdienst, Fron usw.) sowie ‘was aufgeboten wird’ (z. B. die Gesamtheit der Wehrpflichtigen); zunächst häufiger in der FormAufbot (15. bis 18. Jh.), doch gewinnt das vereinzelt schon im 14./15. Jh. nachzuweisende (und mit einer im 15. bis 17. Jh. nebenaufbieten bezeugten Varianteaufgebieten korrespondierende)Aufgebot seit dem 17. Jh. den Vorrang.darbieten Vb. ‘anbieten, darreichen’ und übertragen ‘zeigen, vorführen’ (reflexiv ‘sich zeigen’),ahd.thara biotan (9. Jh.),mhd.dar bieten ‘dahin reichen’ sind wohl schon als Einheit von Adverb und Verb aufzufassen; fest verbundenmnd.dārbēden und imFrühnhd.; dazuDarbietungf. ‘das Darbieten’; seit Anfang 16. Jh. als Nomen actionis ‘das Anbieten’, so verbreitet im 17. Jh. und gelegentlich bis ins 20. Jh.; vom Beginn des 20. Jhs. an meist ‘künstlerisches Gestalten vor einem Publikum, Vorführen’ sowie ‘Vorführung, Vortrag’.entbieten Vb. ‘wissen lassen, mitteilen’, auch ‘zu sich beordern’,ahd.inbiotan ‘zur Kenntnis bringen, gebieten, darreichen’ (um 800),mhd.enbieten ‘durch jmdn. sagen oder gebieten lassen, darreichen’,mnd.en(t)bēden ‘sagen lassen, gebieten’,frühnhd.enbieten,embieten undentbieten, letzteres setzt sich im 17. Jh. durch; in älterer Zeit vorwiegend ‘eine Botschaft, einen Gruß übermitteln’, dann ‘durch Botschaft herrufen’ (17. Jh.); seit dem 19. Jh. nur noch selten.erbieten Vb. reflexiv ‘seine Bereitschaft erklären’,ahd.irbiotan ‘zur Kenntnis bringen, darreichen, erweisen’, reflexiv ‘sich zeigen, erweisen’ (8. Jh.),mhd.erbieten ‘darreichen, erweisen’, reflexiv ‘sich erweisen, darbieten’ (vgl.aengl.ābēodan ‘mitteilen, anbieten, gebieten’); vomMhd. an bis ins 18. Jh. auch der substantivierte InfinitivErbieten n. ‘Angebot’; aus der häufig vorkommenden FügungEhre erbieten,ahd.ēra irbiotan,mhd.ēre (er)bieten entwickeln sich auf der Grundlage der postverbalen Ableitungenspätmhd.erbietunge,mnd.erbēdinge f. undfrühnhd.erbietig,erbütig Adj. die ZusammensetzungenEhrerbietungf. ‘Hochachtung’ (mnd.ērerbēdinge,frühnhd. 15. Jh.) undehrerbietig Adj. ‘achtungsvoll’ (16. Jh.), denen zunächstEhrbietung (15. Jh.; auchmnd.ērbēdinge) undehrbietig (Anfang 16. Jh.) als Zusammenbildungen mit dem einfachen Verbbieten vorausgehen. Nebenfrühnhd.erbietig,erbütig steht ablautenderbötig Adj. ‘bereit, willig’,mnd.erbȫdich,erbōdich,frühnhd. seit dem 16. Jh.gebieten Vb. ‘befehlen, über etw. Befehls-, Verfügungsgewalt haben’,ahd.gibiotan ‘zur Kenntnis bringen, befehlen, herrschen’ (um 800),mhd.gebieten ‘ausstrecken, darreichen, entbieten, befehlen’; demWestgerm. gemeinsame Präfixbildung (aengl.gebēodan ‘befehlen, bekanntmachen, anbieten’,asächs.gibiodan ‘gebieten, befehlen’,mnd.gebēden ‘gebieten, befehlen’, reflexiv ‘sich erbieten’,mnl.gebieden ‘bekanntmachen, befehlen, anbieten’), imDt. anfangs mit perfektivem Sinn neben dem einfachen Verb, das ebenfalls ‘befehlen’ bedeutet, doch trennen sich die Verben hinsichtlich ihrer Bedeutungen seit demMhd. Als Ableitungen gehören hierzuGebiet,Gebot (s. d.) sowieGebieterm. ‘wer Befehlsgewalt hat’,ahd.gibiotāri (Hs. 13. Jh.),mhd.gebietære,gebieter,mnd.gebēder mit gleicher Bedeutung, dem sichGebieterinf. ‘Herrin’ (mhd.gebietærinne,gebieterīn) undgebieterisch Adj. ‘herrisch, keinen Widerspruch duldend’ (Anfang 17. Jh.) anschließen.Gebotn. ‘Befehl, Anordnung, Vorschrift’,ahd.gibot ‘Befehl, Erlaß’ (um 800),mhd.gebot ‘Auftrag, Ladung zum Erscheinen, Verbot, Herrschaft’,asächs.gibod,mnd.gebot,gebode,mnl.ghebot,nl.gebod,aengl.(ge)bod.verbieten Vb. ‘untersagen, nicht erlauben’,ahd.firbiotan ‘zur Kenntnis bringen, gebieten, untersagen, verhindern’ (8. Jh.),mhd.verbieten ‘vorladen, verhindern, untersagen, mit Beschlag belegen’; vgl. dazu (teilweise mit einemnhd.vor,für entsprechenden Präfix)aengl.forbēodan,engl.to forbid,anord.fyrirbjōða ‘verbieten, verhindern’,got.faúrbiudan ‘verbieten’,mnd.vorbēden ‘gebieten, vorladen, anbieten, verbieten’; imDt. drückt das präfigierte Verb anfangs (bis ins ältereNhd.) sowohl das nachdrückliche Anordnen wie auch das Untersagen einer Handlung aus, jetzt gilt nur noch die letztere Verwendung. Abgeleitet istVerbotn. ‘Anordnung, etw. zu unterlassen’,ahd.firbot ‘Verbot’ (9. Jh.?),mhd.verbot ‘Verbot, Beschlagnahme, Vorladung’,mnd.vorbot ‘Angebot, Verbot, Beschlagnahme’ (vgl.aengl.forbod ‘Verbot, Widerrufung’).
Zitationshilfe
„Gebot“, in: Wolfgang Pfeifer et al., Etymologisches Wörterbuch des Deutschen (1993), digitalisierte und von Wolfgang Pfeifer überarbeitete Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/etymwb/Gebot>.

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