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Etymologisches Wörterbuch des Deutschen

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Appell, …

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
appellieren Vb. ‘auf-, anrufen, sich an jmdn. wenden’,mhd.appellieren ‘bei einer höheren Instanz Berufung einlegen’ (12. Jh.) als juristischer Terminus geht auflat.appellāre ‘(um Hilfe) ansprechen, auffordern’ zurück, das (wielat.appellere ‘herantreiben’, jedoch mit Konjugationswechsel) mitlat.ad- ‘zu, an, hin(zu), heran, herbei’ zulat.pellere ‘stoßen, berühren, einen Eindruck hervorrufen, treiben’ gebildet ist. Im 18. Jh. setzt der metaphorische Gebrauch ‘eindringlich ermahnen, aufrufen’ ein. Dazu das ebenfalls der Rechtssprache angehörende VerbalsubstantivAppellationf. ‘Berufung’,mhd.appellacion (13. Jh.),appelaz (14. Jh. bis Anfang 16. Jh.), aus gleichbed.lat.appellātio (Genitivappellātiōnis). –Appellm. ‘Aufruf, Aufforderung’, übernommen (18. Jh.) von gleichbed.frz.appel, das von dem auslat.appellāre (s. oben) entlehnten Verbfrz.appeler ‘rufen, auffordern’ abgeleitet ist; im 18. Jh. zunächst im militärischen Bereich ‘Ruf, Signal zum Sammeln’ (daher auch ‘das Antreten zur Überprüfung, Befehlsausgabe’, 19. Jh.), im Rechtswesen ‘Berufung’ sowie in der Jägersprache ‘Gehorsam des Hundes auf Zuruf’. Die Übertragung ‘eindringlich mahnender Aufruf’ ist seit dem Ende des 18. Jhs. nachweisbar, aber erst im 19. Jh. allgemein verbreitet.
Zitationshilfe
„Appell“, in: Wolfgang Pfeifer et al., Etymologisches Wörterbuch des Deutschen (1993), digitalisierte und von Wolfgang Pfeifer überarbeitete Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/etymwb/Appell>.

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