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dingen

GrammatikVerb ·dingt,dingte,hatgedingt
Verb ·dingt,dang,hatgedungen
Aussprache Fehler
Wortbildung  mit ›dingen‹ als Erstglied:Dinggeld  ·  mit ›dingen‹ als Letztglied:Gedinge ·verdingen  ·  mit ›dingen‹ als Grundform:gedungen
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Ding · Unding · dinglich · Dings · Dingsda · dingfest · Dingwort · dingen · abdingen
Dingn. ‘germanische Volks- und Gerichtsversammlung, Sache, Gegenstand, Angelegenheit’,ahd.thing (8. Jh.),mhd.dinc,asächs.thing,mnd.mnl.dinc,nl.ding,aengl.þing,engl.thing,anord.þing,schwed.ting und (im grammatischen Wechsel)got.þeihs ‘Zeit’ gehen zurück auf die zur Wurzelie.*ten- ‘dehnen, ziehen, spannen’ gehörende Gutturalerweiterungie.*tenk- ‘ziehen, dehnen, spannen, Zeitspanne’. Zur gleichen Wurzel stellen sichlat.tempus ‘Zeitabschnitt, Zeit’ undair.tan ‘Zeit’.Westgerm. undnordgerm.*þenga- bezeichnet die ‘Volksversammlung aller Freien’, die über Krieg und Frieden beschließt, den Heerführer oder König wählt und in der Recht gesprochen wird.Got.þeihs als Übersetzung fürgriech.kairós (καιρός) meint ‘eine für einen bestimmten Zweck festgelegte Zeit’. So bedeutet auchgerm.*þenga- in vorliterarischer Zeit (wie nochahd.thing in seinen ältesten Belegen) ‘Zeitpunkt’, dann die zu einem bestimmten Zeitpunkt angesetzte allgemeine Volksversammlung. Die gesellschaftlichen Veränderungen nach der Völkerwanderungszeit, wie sie sich deutlich in der Errichtung des fränkischen Feudalstaates zeigen und zum Zerfall der alten Volksversammlung führen, lassen sich an der Bedeutung vonahd.thing nachweisen:thing ist vor allem die ‘Gerichtsversammlung’, an der ein bestimmter Personenkreis teilnimmt; daraus abgeleitet bezeichnet es den ‘Versammlungs- oder Gerichtstermin und -platz’, die ‘Gerichtsverhandlung’ und deren Ergebnis ‘Urteil, Vertrag’, dann auch (unter dem Einfluß vonlat.causa, rēs, negōtium) die zu verhandelnde ‘Rechtssache’, den ‘Fall’, ‘Ursache’, ‘Grund’. Damit hat sichthing von der alten Bedeutung ‘Volksversammlung’ gelöst, und der Weg zu (nhd. herrschendem) ‘Sache, Gegenstand, Angelegenheit, Geschehen’ ist beschritten; als Terminus der mittelalterlichen Logik kann es für ‘Wesen, Begriff’ u. dgl. stehen; vgl.Karg-Gasterstädt Ahd. Thing – Nhd. Ding (1958). Eine ähnliche Entwicklung erlebt das Wort in allen germ. Sprachen (vgl.aengl.þing ‘Beratung, Versammlung, Gerichtshof, Prozeß, Tat, Ursache, Gegenstand’,engl.thing ‘Ding, Sache, Wesen, Angelegenheit’). Jünger ist die Verwendung für Personen oder Sachen, die nicht benannt werden können oder sollen (14. Jh.) und der (umgangssprachlich und mundartlich übliche) herabsetzende Gebrauch, vgl.kleines,armes,grünes Ding ‘Mädchen’ (17. Jh.), PluralDinger.Ding als philosophischer Erkenntnisgegenstand (18. Jh.);Ding an sich (Reimarus 1760);mit rechten Dingen zugehen ‘auf natürliche Weise geschehen’ (18. Jh.). –Undingn. ‘etw. Widersinniges, Torheit’,mhd.undinc ‘Böses, Schlechtes, Übel, Unrecht’, zusammengesetzt mit verneinendemun- (s. d.).dinglich Adj. ‘gegenständlich’,mhd.dinclich; vgl.ahd.thinglīh (10. Jh.),mhd.dingelich ‘gerichtlich’.Dingsn.m.f. distanzierende oder abschätzige Bezeichnung für Personen und Sachen (16. Jh.), Ersatzwort für Eigennamen (18. Jh.), vgl. auchDingsdan.m.f. (19. Jh.).dingfest Adj. vorwiegenddingfest machen ‘festnehmen, in seine Gewalt bekommen’ (19. Jh.); vgl. dazu das Gegenwortmhd.dincvlühtec ‘sich dem Gericht entziehend’.Dingwortn. ‘Substantiv’ (um 1900).dingen Vb. ‘in Dienst nehmen’,ahd.thingōn ‘Gericht halten, Urteil sprechen, streben’ (8./9. Jh.) undthingen ‘streben, hoffen, Gericht halten, eine Entscheidung herbeiführen’ (9. Jh.),mhd.dingen, auch ‘durch Verhandlung ausbedingen, mieten’, woraus sich die heute noch geläufige Bedeutung entwickelt.abdingen Vb. ‘abmieten, abhandeln, vom Preis herunterhandeln’,mhd.abedingen ‘ein Übereinkommen treffen, abhandeln’.

Typische Verbindungen zu ›dingen‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu›dingen‹.

Verwendungsbeispiele für ›dingen‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Oft ist es nicht einmal nötig, sich teure Killer zudingen. [Die Zeit, 19.12.1986, Nr. 52]
Den also hatten sie gegenübergedungen, ihr Tor zu hüten? [Die Zeit, 30.11.1950, Nr. 48]
Ein Händler war für 100 Markgedungen worden, das Verbrechen auszuführen. [Vossische Zeitung (Morgen-Ausgabe), 03.03.1932]
Am nächsten Tag sehen wir den Mann durch die Stadt irren, auf der Flucht vor dem Killer, den ergedungen hat. [Die Zeit, 15.03.1991, Nr. 12]
Für einen Herzensschlag wünschte er, die Magd nichtgedungen zu haben. [Kolbenheyer, Erwin Guido: Paracelsus, München: J. F. Lehmanns 1964 [1917], S. 157]

Fehler in Verwendungsbeispielen zu „dingen“

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Zitationshilfe
„dingen“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dingen#1>.

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Ding · Unding · dinglich · Dings · Dingsda · dingfest · Dingwort · dingen · abdingen
Dingn. ‘germanische Volks- und Gerichtsversammlung, Sache, Gegenstand, Angelegenheit’,ahd.thing (8. Jh.),mhd.dinc,asächs.thing,mnd.mnl.dinc,nl.ding,aengl.þing,engl.thing,anord.þing,schwed.ting und (im grammatischen Wechsel)got.þeihs ‘Zeit’ gehen zurück auf die zur Wurzelie.*ten- ‘dehnen, ziehen, spannen’ gehörende Gutturalerweiterungie.*tenk- ‘ziehen, dehnen, spannen, Zeitspanne’. Zur gleichen Wurzel stellen sichlat.tempus ‘Zeitabschnitt, Zeit’ undair.tan ‘Zeit’.Westgerm. undnordgerm.*þenga- bezeichnet die ‘Volksversammlung aller Freien’, die über Krieg und Frieden beschließt, den Heerführer oder König wählt und in der Recht gesprochen wird.Got.þeihs als Übersetzung fürgriech.kairós (καιρός) meint ‘eine für einen bestimmten Zweck festgelegte Zeit’. So bedeutet auchgerm.*þenga- in vorliterarischer Zeit (wie nochahd.thing in seinen ältesten Belegen) ‘Zeitpunkt’, dann die zu einem bestimmten Zeitpunkt angesetzte allgemeine Volksversammlung. Die gesellschaftlichen Veränderungen nach der Völkerwanderungszeit, wie sie sich deutlich in der Errichtung des fränkischen Feudalstaates zeigen und zum Zerfall der alten Volksversammlung führen, lassen sich an der Bedeutung vonahd.thing nachweisen:thing ist vor allem die ‘Gerichtsversammlung’, an der ein bestimmter Personenkreis teilnimmt; daraus abgeleitet bezeichnet es den ‘Versammlungs- oder Gerichtstermin und -platz’, die ‘Gerichtsverhandlung’ und deren Ergebnis ‘Urteil, Vertrag’, dann auch (unter dem Einfluß vonlat.causa, rēs, negōtium) die zu verhandelnde ‘Rechtssache’, den ‘Fall’, ‘Ursache’, ‘Grund’. Damit hat sichthing von der alten Bedeutung ‘Volksversammlung’ gelöst, und der Weg zu (nhd. herrschendem) ‘Sache, Gegenstand, Angelegenheit, Geschehen’ ist beschritten; als Terminus der mittelalterlichen Logik kann es für ‘Wesen, Begriff’ u. dgl. stehen; vgl.Karg-Gasterstädt Ahd. Thing – Nhd. Ding (1958). Eine ähnliche Entwicklung erlebt das Wort in allen germ. Sprachen (vgl.aengl.þing ‘Beratung, Versammlung, Gerichtshof, Prozeß, Tat, Ursache, Gegenstand’,engl.thing ‘Ding, Sache, Wesen, Angelegenheit’). Jünger ist die Verwendung für Personen oder Sachen, die nicht benannt werden können oder sollen (14. Jh.) und der (umgangssprachlich und mundartlich übliche) herabsetzende Gebrauch, vgl.kleines,armes,grünes Ding ‘Mädchen’ (17. Jh.), PluralDinger.Ding als philosophischer Erkenntnisgegenstand (18. Jh.);Ding an sich (Reimarus 1760);mit rechten Dingen zugehen ‘auf natürliche Weise geschehen’ (18. Jh.). –Undingn. ‘etw. Widersinniges, Torheit’,mhd.undinc ‘Böses, Schlechtes, Übel, Unrecht’, zusammengesetzt mit verneinendemun- (s. d.).dinglich Adj. ‘gegenständlich’,mhd.dinclich; vgl.ahd.thinglīh (10. Jh.),mhd.dingelich ‘gerichtlich’.Dingsn.m.f. distanzierende oder abschätzige Bezeichnung für Personen und Sachen (16. Jh.), Ersatzwort für Eigennamen (18. Jh.), vgl. auchDingsdan.m.f. (19. Jh.).dingfest Adj. vorwiegenddingfest machen ‘festnehmen, in seine Gewalt bekommen’ (19. Jh.); vgl. dazu das Gegenwortmhd.dincvlühtec ‘sich dem Gericht entziehend’.Dingwortn. ‘Substantiv’ (um 1900).dingen Vb. ‘in Dienst nehmen’,ahd.thingōn ‘Gericht halten, Urteil sprechen, streben’ (8./9. Jh.) undthingen ‘streben, hoffen, Gericht halten, eine Entscheidung herbeiführen’ (9. Jh.),mhd.dingen, auch ‘durch Verhandlung ausbedingen, mieten’, woraus sich die heute noch geläufige Bedeutung entwickelt.abdingen Vb. ‘abmieten, abhandeln, vom Preis herunterhandeln’,mhd.abedingen ‘ein Übereinkommen treffen, abhandeln’.

Typische Verbindungen zu ›dingen‹ (berechnet)

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Zitationshilfe
„dingen“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dingen#2>.

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