Stimmzettel, Foto von Mika Baumeister auf Unsplash,Unsplash-Lizenz
Nach den zentralen Wahlen des Jahres 2024 – darunter die des Europäischen Parlaments sowie der Landtage in Sachsen, Thüringen und Brandenburg – steht Deutschland vor der nächsten entscheidenden Wahl: Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt, rund sieben Monate früher als ursprünglich geplant. Zuvor hatte der Bundespräsident im Dezember 2024 den deutschen Bundestag auf Ersuchen des Bundeskanzlers aufgelöst.
In den sozialen Medien, in Talkshows, öffentlichen Debatten und Zeitungsartikeln wird intensiv diskutiert, geworben, gestritten und berichtet. Dieses Themenglossar soll die Begriffswelt rund um das „Wählen in Deutschland“ auf kommunaler, regionaler und Bundesebene zugänglich machen. Die in der umfangreichen Liste enthaltenen Stichwörter beschreiben u. a. politische Institutionen und Ämter sowie die Wahlverfahren selbst, darunter:
schwierige Termini, die besonders auf dem komplexen deutschen Wahlrecht beruhen, wieGrundmandatsklausel,Höchstzahlverfahren,
neuere Wortbildungen, die aktuelle politische Konstellationen abbilden, wieNetzpolitik,Protestpartei,Desinformationskampagne.
Jeder Eintrag im Glossar ist mit einem ausführlichen Wörterbucheintrag im DWDS verknüpft, der zusätzlich Verwendungsbeispiele aus der aktuellen Presse, typische Wortverbindungen und bedeutungsverwandte Wörter bietet. Das Glossar wird bis zu den Wahlen und darüber hinaus von unserer Redaktion kontinuierlich erweitert und aktualisiert.
1. ⟨eine Abstimmung (über, zu etw.)⟩ Verfahren, eine Entscheidung zu treffen, bei dem die beteiligten Personen (oft auf einem Stimmzettel oder durch Heben der Hand) zum Ausdruck bringen, ob sie für oder gegen einen Vorschlag oder Kandidaten sind oder nicht zur Entscheidung beitragen wollen (sich der Stimme enthalten)
1. der Verkehrsregelung dienende, mit mindestens zwei, meist drei (rot, gelb, grün) verschiedenfarbigen Lichtsignalen ausgestattete Anlage
a) in Deutschland: Koalition aus SPD, FDP und Grünen
b) auf der Verpackung von Lebensmitteln befindliche, mehrstufige und auf den Farben Rot, Gelb, Grün basierende Kennzeichnung, die leicht verständlich den Gehalt der enthaltenen gesundheitsrelevanten Nährstoffe angibt
in einer politischen Vertretung angestrebte oder bestehende formale oder informelleKoalition (a) aus sozialdemokratischen (oder sozialistischen), liberalen und grünen Parteien
[häufig abwertend] ⟨jmd. geht auf Stimmenfang⟩Stimmberechtigte (●) (im Vorfeld einer Wahl) für eine Partei gewinnen wollen; Menschen zu einem bestimmten Standpunkt bewegen, von einer Meinung zu einem Thema überzeugen wollen
einer Partei in einemVerhältniswahlsystem zum Ausgleich vonÜberhangmandaten einer anderen Partei zusätzlich erteiltesAbgeordnetenmandat, um ein genaues Verhältnis von Abgeordnetenmandaten zur erreichten Stimmenzahl der einzelnen Parteien wiederherzustellen
politisches Handeln hinsichtlich der rechtlichen, sozialen und praktischen Fragen, die die Aufnahme und dieStellung (6), die Rechte und Pflichten von Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund betreffen
Prinzipien und politisches Handeln eines Staates in Bezug auf die Beziehungen mit anderen Staaten und die Wahrung der Rechte des Staates oder seiner Bürger im Ausland
2. [Politik] Menge von (politischen) Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, einer bestimmten Bevölkerungsgruppe eine (bessere) Aus- oder Weiterbildung zu ermöglichen
1. System derWahl (2), bei welcher dieStimme (4) als Brief per Post verschickt wird und nicht in einemWahllokal abgegeben wird
2. briefliche Stimmabgabe bei Wahlen; die Teilnahme an einerWahl (2), indem man den Stimmzettel als Brief mit der Post schickt und nicht in einemWahllokal in eineUrne (2) wirft
1. durch die Bundestagswahl bestimmtes, aus (durchErst- undZweitstimmen) auf vier Jahre gewählten Abgeordneten gebildetes, gesetzgebendesOrgan (4) der Bundesrepublik Deutschland, das dasBudgetrecht (1) hat, den Bundeskanzler wählt und dieExekutive kontrolliert
● [metonymisch] Gebäude(bereich), in dem derBundestag (1) arbeitet
2. [historisch] ...
3. (Jahres-)Tagung der Gesamtvertretung einesföderativ organisierten Verbandes
Wahl (2), in der von den wahlberechtigten deutschen Staatsbürgern über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages auf (in der Regel) jeweils vier Jahre entschieden wird
b) für dasBürgertum charakteristische Werte, Anschauungen darstellend, (politisch) vertretend, repräsentierend; für den¹Bürgerstand (1) kennzeichnend, typisch, repräsentativ
c) [abwertend] für den als überkommen, einengend oder verachtenswert aufgefassten¹Bürgerstand (1) typisch: altmodisch, zugeknöpft, spießerhaft, sinnentleert
a) in Bremen und Hamburg: organisatorische Gliederung von Abgeordneten in derBürgerschaft (2 a), die zur selben Partei oder zu einer Gruppe kooperierender Parteien gehören
b) in Greifswald, Lübeck, Rostock, Stralsund und Wismar: organisatorische Gliederung von Abgeordneten in derBürgerschaft (2 b), die zur selben Partei oder zu einer Gruppe kooperierender Parteien gehören
1. in Hamburg und Bremen:Wahl (2), bei der die wahlberechtigten Personen einer Hansestadt entscheiden, wer sie in derBürgerschaft (2 a) (als Landes- und Stadtvertretung) vertreten soll
2. in den Hansestädten Greifswald, Lübeck (seit 1937), Rostock, Stralsund und Wismar:Wahl (2), bei der die wahlberechtigten Personen einer Hansestadt entscheiden, wer sie in derBürgerschaft (2 b) (als Stadtvertretung) vertreten soll
von Bürgern selbst organisierte oder von Politik oder Verwaltung einberufene Zusammenkunft meist auf kommunaler Ebene, die der Information und dem Meinungsaustausch über ein dieBürgerschaft (1) betreffendes Thema oder Vorhaben dient
1. [Politik] auf demokratischen Prinzipien in Verbindung mit Grundwerten christlicher Sozial- und Gesellschaftsethik beruhend, von diesen geprägt, diese vertretend
2. [Politik] ...
a) [allgemeiner] einer anchristdemokratischen (1) Werten orientierten Partei angehörend, von dieser (in ein Parlament, ein politisches Amto. Ä.) abgeordnet
b) in Deutschland: der Christlich Demokratischen Union (CDU) angehörend, von dieser (in ein Parlament, ein politisches Amto. Ä.) abgeordnet
in einer politischen Vertretung angestrebte oder bestehende formale oder informelleKoalition (a) aus christdemokratischen (oder konservativen), sozialdemokratischen (oder sozialistischen) und liberalen Parteien
1. [Informations- und Telekommunikationstechnik] das Umwandeln einer analog dargestellten Größe oder eines analogen Signals in Folgendiskreter (2) Zeichen (für die elektronische Speicherung oder Verarbeitung); das Digitalisiertwerden, Digitalisiertsein
2. das Umstellen von analoger auf digitale Technik
Mandat (1 b), das ein Kandidat bei einer Parlamentswahl erhält, wenn er in seinemWahlkreis die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewinnt (und nicht, weil er auf der Liste von Kandidaten einer Partei steht)
in den meisten Bundesländern Deutschlands: Zusammenkunft der Einwohner einer (kleineren) Gemeinde zur Information und Diskussion über aktuelle politische Vorhaben
[Politik] im deutschen Wahlrecht:Stimme (4), die man bei der Bundes- oder Landtagswahl für einenKandidaten (1 b) des eigenen Wahlkreises abgibt (und nicht für Landesliste einer Partei)
von einer politischextremen (b) Einstellung geprägt; einer Gruppierung mit extremen politischen Ansichten angehörend, diese (in einem Parlamento. Ä.) vertretend
2. [Zoologie] am Rumpf sitzendes Flugorgan bei Vögeln, Insekten und Fledertieren
3. [Botanik] ...
4. [Technik,meist umgangssprachlich] ...
5. [Musikinstrumentenbau] auf drei Beinen stehendesKlavier, dessen horizontal gespannteSaiten (a) in einem waagerechten, aufklappbaren und an die Form eines Vogelflügels erinnerndenResonanzkörper gespannt sind
6. [Architektur] nicht freistehender, abgewinkelt anschließender Teilbzw.²Anbau (2), Seitenbau eines Gebäudesbzw. Gebäudekomplexes
7. [Militär] äußerster seitlicher Teil einer Gefechtsgliederung,Front (1 b, 2), Formationo. Ä.
1. [Politik] in einer parlamentarischen Institution: organisatorische Gliederung der Abgeordneten einer Partei; organisatorische Gliederung der Abgeordneten voneinander unabhängiger, meist eng kooperierender Parteien mit gleicherbzw.korrespondierender (2) politischer Ausrichtung
2. [übertragen] eigenständige Interessen verfolgende Gruppe innerhalb einer übergeordneten Gemeinschaft
Anstrengung, Bestrebung, Einsatz für die Beilegung eines militärischen Konflikts und die Sicherung eines friedlichen Zusammenlebens zwischen verfeindeten Staaten oder Gruppen
vor allem bei öffentlichen Haushalten: das Ausgleichen einer Erhöhung der finanziellen Ausgaben in einem bestimmten Bereich durch Einsparungen in anderen Bereichen oder Erschließung neuer Einnahmequellen
1. [Wirtschaft,Recht] rechtlicher Rahmen von Zusammenschlüssen von Personen zur Erreichung eines gemeinsamen (in der Praxis in erster Linie wirtschaftlichen) Zwecks
2. bestimmte Erscheinungsform und Struktur einer größeren, nach bestimmten Kriterien in einem räumlich begrenzten Gebiet als Gemeinschaft organisierten Gruppe von Menschen
in einer politischen Vertretung angestrebte oder bestehende formelle oder informelleKoalition (a) aus den (meistens zwei) Parteien mit den meisten Abgeordneten
in der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene und in einigen Bundesländern: Bestimmung, nach der eine Partei mit einem Zweitstimmenanteil von unter fünf Prozent entsprechend ihrem Stimmenanteil Sitze im Parlament erhält, wenn sie bei der Wahl mindestens drei Direktmandate erzielt
1. Farbe des Sonnenspektrums zwischen Gelb und Blau
2. mit der Farbe mehr oder weniger verbundene Sonderbedeutungen
a) frisch, saftig
b) unreif
c) [scherzhaft] drückt Sympathie aus
d) die Landwirtschaft betreffend
e) die Belange und Erfordernisse der Ökologie, besonders des Umweltschutzes, berücksichtigend, ihnen entsprechend, gerecht werdend
f)ökologischen (2) Themen und Zielen, besonders dem Umweltschutz, verpflichtet
g) [Politik] zu einer bestimmten,ökologischen (2) Zielen verpflichteten politischen Partei gehörend oder diese betreffend; häufig als Bestandteil von Namen politischer Parteien oder Parlamentsfraktionen
Organ eines Parlaments, das die Aufgabe hat, die ordnungsgemäße Verwendung der Haushaltsmittel derExekutive zu überwachen und zu kontrollieren und Vorschläge zur Verbesserung der Haushaltsführung zu unterbreiten
1. [Statistik] Verfahren, bei dem mittels Übertragung empirischer, durch Stichproben gewonnener Befunde Aussagen über eine Grundgesamtheit getroffen werden (z. B. zur Vorhersage von Wahlergebnissen)
2. [seltener] [Informations- und Telekommunikationstechnik] (Verfahren zur) Erhöhung der Auflösung einer Darstellung mittels Berechnung zusätzlicher Pixel und Kantenglättung
bei der Umrechnung von Wählerstimmen in Abgeordnetensitze: Rechenverfahren, bei dem die Stimmenzahlen für alle Parteien mit Anspruch auf Abgeordnetensitze durch eine Divisorreihe geteilt und die Sitze in der Reihenfolge der größten sich hieraus ergebenden Zahlen (Quotienten) vergeben werden
in einer politischen Vertretung angestrebte oder bestehende formale oder informelleKoalition (a) aus christdemokratischen (oder konservativen), grünen und liberalen Parteien
a) Gesamtheit der Mitglieder derRegierung (1 a, 1 b), in der Regel die Minister (und besondere hohe Staatsbeamte) unter Leitung des Regierungschefs (Kanzler, Ministerpräsident, Premierministero. Ä.)
b) Gesamtheit der engsten Mitarbeiter eines Politikers oder des Leiters einer Behörde
c) [gelegentlich] [umgangssprachlich] Gesamtheit der Mitglieder derEU-Kommission
d) [meist historisch] Gremium der politischen Berater eines (absolutistischen) Herrschers
2. relativ kleiner Raum
3. [besonders historisch] Sammlung von Ausstellungsgegenständen, Museum
4. [historisch,besonders DDR] Gremium von Fachleuten oder wissenschaftliche Einrichtung
5. (antiker) Schrank mit Schnitzereien, Intarsien, Malereien oder Glasfenstern
6. Güteklasse von deutschen oder österreichischen Weinen geprüfter und gehobener Qualität
[umgangssprachlich] in Deutschland:Bundesminister für besondere Aufgaben, der dasBundeskanzleramt (1) als höchster Beamter leitet und deshalb keinem Ministerium mit eigenem Fachgebiet zugeordnet ist
in Deutschland: für eine der größeren Parteien antretender, von der Partei nominierter Spitzenkandidat, der im Falle einer parlamentarischen Mehrheit seiner Partei oder einer Koalition mit entscheidendem Anteil seiner Partei durch den Bundestag zum Kanzler gewählt werden würde
in Deutschland: für eine der größeren Parteien antretende, von der Partei nominierte Spitzenkandidatin, die im Falle einer parlamentarischen Mehrheit ihrer Partei oder einer Koalition mit entscheidendem Anteil ihrer Partei durch den Bundestag zur Kanzlerin gewählt werden würde
in einer politischen Vertretung angestrebte oder bestehende formale oder informelleKoalition (a) aus christdemokratischen (oder konservativen), sozialdemokratischen (oder sozialistischen) und grünen Parteien
politisches Handeln, welches denKlimawandel begrenzen und die Anpassung von Natur und Bevölkerung an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels steuern soll
Erklärung einer Partei im Vorfeld einer Wahl, im Falle einer gemeinsamen Mehrheit (der Abgeordnetensitze) mit einer oder mehreren anderen Parteien eine Regierungskoalition bilden zu wollen
Absichtserklärung mehrerer in einem Parlament vertretenen Parteien über die Bildung einerKoalition (a) und deren wichtigste politische Vorhaben für die beginnende oder laufendeLegislaturperiode
2. [seltener] [Spieltheorie] Spieler, der ein Spiel nicht gewinnen kann, jedoch über genug Ressourcen verfügt, einem anderen Spieler zum Sieg zu verhelfen
in Deutschland (außer Berlin, Bremen und Hamburg), Österreich und Südtirol: von der wahlberechtigten Bevölkerung eines Bundeslandes gewähltes Mitglied desLandtags (1)
in Deutschland (außer Berlin, Bremen und Hamburg), Österreich und Südtirol: organisatorische Gliederung von Abgeordneten imLandtag (1), die zur selben Partei oder zu einer Gruppe kooperierender Parteien gehören
1. in Deutschland, Österreich und Südtirol:Wahl (2), bei der die wahlberechtigten Personen eines Bundeslandes entscheiden, wer sie imLandtag (1 a) vertreten soll
1. Zweitstimme, die ein Wähler an eine Partei vergibt, die nicht die Partei des mit der Erststimme gewählten Direktkandidaten ist
2. Stimme, die ein Kandidat von Wählern eines anderen politischen Lagers erhält, weil kein Kandidat dieses politischen Lagers antritt oder gewählt werden kann
1. philosophische und politische Auffassung, Lehre und darauf beruhende politische Strömung, die für eine erfolgreiche Entwicklung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft die freie Entfaltungsmöglichkeit des Einzelnen und insbesondere die weitgehende Freiheit des Einzelnen von staatlichen Eingriffen zugrunde legt und fordert
2. der als politisch links (vor allem als sozialistisch) geltende Teil des Parteien- und Meinungsspektrums; linker Flügel, linke Strömung innerhalb einer Partei oder Organisation
Mandat (1 b), das ein Kandidat erhält, wenn er auf der Kandidatenliste einer politischen Partei steht und seine Partei bei der Wahl einen ausreichenden Anteil der Stimmen bekommt
angeborenes, universelles undunveräußerliches (1), aus demNaturrecht fließendes (häufig in Verfassungen zudem als Grundrecht verankertes) Recht eines jeden Menschen gegenüber jedem Staat (der es anerkennt)
● [Staatsrecht]Grundrecht (1), das nicht nur den Staatsbürgern eines Landes, sondern allen Menschen zukommt
imParlamentarismus: eineRegierung (1 a, 1 b), deren Fraktionen über keine Mehrheit im Parlament verfügen und gemäß demokratischemMehrheitsprinzip für bestimmte Beschlüsse Stimmen aus Fraktionen, die nicht an der Regierung beteiligt sind, gewinnen müssen
1. [D,A] höchste staatliche Behörde auf Landes- oder nationaler Ebene, die meist einem bestimmten Fachbereich zugeordnet ist und deren Leiter dem¹Kabinett (1 a) angehört
1. [Politik] mehrheitlicher Beschluss eines dazu ermächtigten Gremiums,jmdm. dasMisstrauen auszusprechen (und ihn damit seines Amtes zu entheben), vor allem mehrheitlicher Beschluss eines Parlaments, dem Chef der Regierung, der Regierung oder einem ihrer Mitglieder das Misstrauen auszusprechen (und so das Amt zu entziehen)
2. [allgemeiner,bildungssprachlich] das Zeigen, Bekunden von Misstrauen
1. erneut angesetzteWahl (2), wenn in einem Wahlkreis oder in einem Wahlbezirk die Wahl nicht durchgeführt worden ist oder wenn ein Wahlkreisbewerber in der Zeit zwischen der Zulassung des Kreiswahlvorschlages und der Wahl stirbt
2. erneute Wahl bei Ausscheiden eines in einem Wahlkreis direkt gewählten Abgeordneten
2. [Politik] Block von Abgeordneten oder Parteien in einem Parlament, die nicht an der Regierung beteiligt sind
3. [Astronomie] Konstellation, die durch einen Winkel von 180° zwischen Sonne und beobachtetem Stern bestimmt ist (wobei die Erde den 0-Punkt einnimmt)
4. [Sprachwissenschaft] ...
5. [Schach] Stellung im Endspiel, bei der sich die Könige mit nur einem Feld Zwischenraum in einer Linie oder Reihe gegenüberstehen
6. [Logik,Philosophie] Gegensatz zweier Aussagen
7. [Anatomie] Eigenschaft des Daumens, den anderen Fingern gegenübergestellt werden zu können
⟨jmd. panaschiert (etw.)⟩ bei einer Wahl: Stimmen für verschiedene Kandidaten oder Parteien gemischt vergeben; Kandidaten unterschiedlicher Parteien mischen
1. in demokratischen Staaten mitGewaltenteilung: vomVolk (2) gewähltes, aus einer bestimmten Zahl von Abgeordneten gebildetes gesetzgebendesOrgan (4) eines Staates oder Gliedstaates, das meist dasBudgetrecht (1) hat, das Regierungsoberhaupt oder hohe Funktionsträger wählt sowie die Exekutive kontrolliert; zusammenfassende Bezeichnung für das aus zweiKammern (II 1) gebildete gesetzgebendeOrgan (4) eines Staates mit einemZweikammersystem
2. Gebäude, in dem einParlament (1) seinen Sitz hat und üblicherweise tagt
in der Bundesrepublik Deutschland: Beauftragte der Regierung einer obersten Behörde
a) auf Bundesebene sowie in manchen Bundesländern: Beauftragte der Regierung, die einen Minister bei Regierungsaufgaben unterstützt sowie (insbesondere nach außen) vertritt
b) [selten] auf Bundesebene: Beauftragte der Bundesregierung, die den Bundeskanzler unterstützt und ggf. als Beauftragte für ein bestimmtes Aufgabengebiet fungiert
c) [selten] in Mecklenburg-Vorpommern: Beauftragte der Landesregierung, die dem Kabinett angehört und für ein bestimmtes Aufgabenfeld verantwortlich ist
in der Bundesrepublik Deutschland: Beauftragter der Regierung einer obersten Behörde
a) auf Bundesebene sowie in manchen Bundesländern: Beauftragter der Regierung, der einen Minister bei Regierungsaufgaben unterstützt sowie (insbesondere nach außen) vertritt
b) [selten] auf Bundesebene: Beauftragter der Bundesregierung, der den Bundeskanzler unterstützt und ggf. als Beauftragter für ein bestimmtes Aufgabengebiet fungiert
a) [Politik] von einer politischen Partei verabschiedetes, die politischen Richtlinien, Ziele und Forderungen zusammenfassendes strategisches Grundsatzpapier
1. [bildungssprachlich] von Gemeinschaften, Staaten: gesellschaftliche Vielfalt von nebeneinander bestehenden und miteinander um Einfluss konkurrierenden Vorstellungen, Anschauungen, Gruppen, Organisationen, Institutioneno. Ä.
2. [Philosophie] philosophischer Ansatz, demzufolge die Wirklichkeit nicht auf ein einziges Grundprinzip zurückgeht, sondern auf mehreren selbstständigen Prinzipien beruht
politische Partei oder Wählervereinigung, in deren Wahl sich in erster Linie die Unzufriedenheit der Wähler mit den zur Wahl stehenden etablierten Parteien ausdrückt
Wahl (2), bei der viele Wähler aus Unzufriedenheit mit den zur Wahl stehenden etablierten Parteien ihre Stimme anderen, meist politisch extremen Parteien geben
Wähler, der eine Partei oder eine Person mit oft extremen Ansichten wählt, um durch diese Wahl seinen Unwillen gegenüber der herrschenden Politik oder den etablierten Parteien auszudrücken
Wählerin, die eine Partei oder eine Person mit oft extremen Ansichten wählt, um durch diese Wahl ihren Unwillen gegenüber der herrschenden Politik oder den etablierten Parteien auszudrücken
2. [Politik] der als politisch rechts (vor allem als konservativ) geltende Teil des Parteien- und Meinungsspektrums; rechter Flügel, rechte Strömung innerhalb einer Partei oder Organisation
1. Gruppe von Personen, die als Institution (Exekutivorgan) das Recht und die Macht hat, wichtige politische Entscheidungen zu treffen und ein Land, eine Region oder eine Organisation nach außen zu vertreten
a) an der Spitze eines souveränen Staates
b) an der Spitze einer Region oder eines Teilstaates mit eigener Verwaltung
c) [häufig vergleichend,umgangssprachlich] an der Spitze derEuropäischen Union
d) [allgemeiner,häufig vergleichend,umgangssprachlich] als Leitung einer Institution oder Organisation
2. vollziehende, ausführende Gewalt in einem Staat
3. Zeitraum, in dem eine Person oder Gruppe dieRegierung (2) ausübt
4. [selten] das Regieren, Ausüben der exekutiven Staatsgewalt
Gesamtheit der Mitglieder derRegierung (1 a, 1 b), in der Regel die Minister (und besondere hohe Staatsbeamte) unter Leitung des Regierungschefs (Kanzler, Ministerpräsident, Premierministero. Ä.)
1. [meist D,besonders D-Nordost,gelegentlich A] in Parlamenten, Ministerien: Bediensteter (in einer speziellen, eleganten Dienstkleidung), der bei Sitzungen, Versammlungen, Vorführungen die Versammelten betreut und imSaal für einen reibungslosen Ablauf von Veranstaltungen sorgt
2. [allgemeiner,besonders A] Aufsichtsperson in bestimmten Institutionen
1. [besonders D-Nordost,gelegentlich A] in Parlamenten, Ministerien: Bedienstete (in einer speziellen, eleganten Dienstkleidung), die bei Sitzungen, Versammlungen, Vorführungen die Versammelten betreut und imSaal für einen reibungslosen Ablauf von Veranstaltungen sorgt
2. [allgemeiner] Ordnerin, Wächterin, Aufseherin in bestimmten (öffentlichen) Institutionen
besonders vor offiziellen Koalitionsverhandlungen: (informelles) Gespräch, das dazu dient, die allgemeine Situation zu besprechen und inhaltliche Gemeinsamkeiten und mögliche Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten auszuloten
a) [allgemeiner] einer ansozialdemokratischen (1) Werten orientierten Partei angehörend, von dieser (in ein Parlament, ein politisches Amto. Ä.) abgeordnet
b) in Deutschland: der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) angehörend, von dieser (in ein Parlament, ein politisches Amto. Ä.) abgeordnet
● [Politik] Bestimmung im Verhältniswahlrecht, die festlegt, dass Parteien, die insgesamt im Wahlgebiet weniger als einen bestimmten Prozentsatz der abgegebenen Stimmen erhalten haben, nicht oder nur unter besonderen Bedingungen in das Parlament einziehen dürfen
[Politik,umgangssprachlich] (als Abspaltung von einer größeren Partei entstandene) Partei mit einer kleinen Anhängerschaft und Wählerschaft, deren politische Bedeutung und deren Stimmanteil bei Wahlen relativ gering sind
freiwilliger Zusammenschluss von selbständigen Staaten, die einen Teil ihrer Souveränitätsrechte an die Gemeinschaft übertragen haben und stärker als in einemStaatenbund assoziiert sind
1. in verschiedenen Staaten und Ländern: Amtsbezeichnung eines hochrangigen Beamten, Staatsangestellten oder Regierungsvertreters
a) in der Bundesrepublik Deutschland: statushöchster Beamter in einer obersten Behörde oder vergleichbaren Verwaltungsinstitutionbzw. dessen Amtsbezeichnung
c) in verschiedenen Staaten und Ländern außerhalb Deutschlands: hochrangiger Staatsangestellter oder Regierungsvertreter, insbesondere in einemMinisterium
1. in verschiedenen Staaten und Ländern: Amtsbezeichnung einer hochrangigen Beamtin, Staatsangestellten oder Regierungsvertreterin
a) in der Bundesrepublik Deutschland: statushöchste Beamtin in einer obersten Behörde oder vergleichbaren Verwaltungsinstitutionbzw. deren Amtsbezeichnung
c) in verschiedenen Staaten und Ländern außerhalb Deutschlands: hochrangige Staatsangestellte oder Regierungsvertreterin, insbesondere in einemMinisterium
2. [seltener] [Recht] die Zugehörigkeit zu dem Land, in dem eine Firma amtlich registriert ist oder ihre Zentrale hat; die Zugehörigkeit zu dem Land, in dem ein Flugzeug, ein Schiffo. Ä. amtlich registriert ist
in Deutschland und der Schweiz: organisatorische Gliederung von Abgeordneten einesStadtrats (1), die zur selben Partei oder zu einer Gruppe kooperierender Parteien gehören
1. Gesamtheit der Personen, die eine bestimmte Dienstleistung (von einer bestimmten Person oder Institution) in Anspruch nehmen oder ein bestimmtes Produkt erwerben möchten
1. Person, die (aufgrund ihres Alters, ihrer Staatsangehörigkeit und anderer gesetzlicher Vorgaben) bei einer politischen Wahl, einem Volksbegehren und Bürgerentscheiden ihreStimme (4) abgeben darf
2. [spezieller,Amtssprache] in der Schweiz: Person, die in der Schweiz dasBürgerrecht (3) besitzt und bei einer Wahl, einer Volksabstimmung oder einer Versammlung ihreStimme (4) abgeben darf
1. weibliche Person, die (aufgrund ihres Alters, ihrer Staatsangehörigkeit und anderer gesetzlicher Vorgaben) bei einer politischen Wahl, einem Volksbegehren und Bürgerentscheiden ihreStimme (4) abgeben darf
2. [spezieller,Amtssprache] in der Schweiz: weibliche Person, die in der Schweiz dasBürgerrecht (3) besitzt und bei einer Wahl, einer Volksabstimmung oder einer Versammlung ihreStimme (4) abgeben darf
bei Wahlen mit einem personalisierten Verhältniswahlrecht, nach dem die Wähler zwei Stimmen abgeben können: Wahl eines Direktkandidaten, der nicht der Partei angehört, die mit der Zweitstimme gewählt wird
1. Weigerung, an einer Wahl oder Abstimmung teilzunehmen; bei einer nicht geheimen Wahl sichtbar gemachte Willensbekundung, sich für keine der zur Abstimmung stehenden Personen, Optioneno. Ä. zu entscheiden
Papier mit Blindenschrift, das blinde oder stark sehbehinderte Personen über den Stimmzettel legen, um durch passende Löcher selbständig und unbegleitet die gewünschte Position ankreuzen zu können
● [spezieller,Politik] (als Fraktion) zulassen, dass eine Regierung ohne parlamentarische Mehrheit gewählt wird, zulassen, dass diese Regierung bestimmte Vorhaben durchsetzt
2. [oft Technik] ⟨jmd., etw. toleriert etw.⟩ Abweichungen von einem bestimmten Maß oder Wert zulassenbzw. verkraften
1. [besonders Fernsehen] von drei Personen geführtes Wortgefecht, Streitgespräch von drei Kandidaten, Bewerbern für ein Amt
2. häufig als mathematisch zu beschreibendes Gedankenexperiment: Form desDuells (1), bei dem drei anstelle von zwei Personen mit Pistolen aufeinander (jeder gegen jeden) zielen
Unterschrift von einer wahlberechtigten Person, die eine Partei, Liste oder ein Kandidat unter bestimmten Bedingungen benötigt, um sich zu einer Wahl (für den Bundestag, Nationalrato. Ä.) aufstellen zu lassen
[Politik] Abgeordnetenmandat für einen Direktkandidaten, das eine Partei über die Anzahl der ihr nach dem Anteil der Zweitstimmen zustehenden Mandate hinaus gewonnen hat
Abstimmung in einem Parlament, bei der die Abgeordneten über den Verbleib eines Mitglieds derExekutive (oft des Regierungschefs) in seinem Amt entscheiden
1. [Politik] vom Regierungschef (oder in einigen Staaten von der Regierung) an das Parlament gerichteter Antrag, ihm per Abstimmung für die weitere Regierungsarbeit das Vertrauen auszusprechen
2. [verhüllend] oft in ideologisch verengender oder polemisierender Weise für das Herrschaftssystem sozialistischer Staaten verwendet: (wahre) Regierungsgewalt und Vormachtstellung der Mehrheit des (arbeitenden, einfachen) Volkes
politische Partei, die durch ihr breitesprogrammatisches (1) Themenspektrum Mitglieder und Anhänger in verschiedenen Teilen der Bevölkerung hat und deshalb bei Wahlen meist einen hohen Stimmenanteil erzielt
Webangebot, das anhand pointierter politischer Aussagen die Einstellungen der Benutzer abfragt und mit den Festlegungen in den Parteiprogrammen abgleicht, um so die Nähe des Benutzers zu bestimmten Parteien zu berechnen und darzustellen
[Politik] der Abend eines Tages, an dem eine Wahl stattgefunden hat, Hochrechnungen und erste Ergebnisse bekanntgegeben werden und sich Politiker der an der Wahl beteiligten Parteien öffentlich äußern
weibliche Person, die berechtigt ist, den Vorgang einer Wahl im Wahlraum und die Auszählung der Stimmen zu verfolgen und gegebenenfalls Manipulationen zu melden
1. bewusste Manipulation des formalen Ablaufs einer Abstimmung oder von deren Ergebnis
2. Täuschung der Wähler, indem vor einer Abstimmung gemachte Versprechen nach einem Wahlerfolg nicht eingehalten werden oder im Wahlkampf nachträglich als falsch erwiesene Aussagen getroffen werden
Prinzip besonders politischer Wahlen, wonach weder aufgezeichnet werden noch nachvollziehbar sein darf, welche konkrete Wahlentscheidung eine Person getroffen hat
1. derjenige Abschnitt einerWahl (2), bei der die Stimmberechtigten ihre Stimme abgeben; das Abgeben einer Stimme durch einen Stimmberechtigten bei einerWahl (2)
2. [seltener] das aktive Ausüben, Treffen einer (Aus-)Wahl (1)
(laufendes) Kalenderjahr, in dem mindestens eine (wichtige) politischeWahl (2) stattfindet (und das daher besonders wichtig für die Mobilisierung der Wahlberechtigten ist)
räumlich abgegrenzter Teil des Wahlgebietes (etwa des Gesamtstaates oder des Bundeslandes), dessen wahlberechtigte Bürger einen oder mehrere Abgeordnete in die Vertretungskörperschaft (etwa den Bundestag oder den Landtag) wählen
Ort, an dem Wahlberechtigte ihreStimme (4) abgeben können, indem sie den Stimmzettel in einerWahlkabine ausfüllen und in dieWahlurne (1) einwerfen, befördern
1. mechanisches oder elektronischesWahlgerät, das zur Abgabe und Zählung von Wählerstimmen eingesetzt wird
2. (interaktive)Anwendung (3), die der Vermittlung von Informationen über eine bevorstehende Wahl dient
3. [übertragen,gelegentlich abwertend] Partei, Organisation, die die von ihr zu einer (aussichtsreichen) Spitzenkandidatur nominierte Person (überwiegend) geschlossen unterstützt (und zum Wahlsieg führt)
4. [übertragen] System der Anbahnung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Wahlen
von einer politischen Partei oder einem Kandidaten verfasstes Dokument, in dem die mit einer bestimmten Wahl verbundenen Absichten und Ziele der Partei oder Person dargestellt sind
1. Gesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen zur Durchführung von Wahlen
2. Befugnisbzw. gesetzlich festgelegterAnspruch (c), als wahlberechtigte und als wählbare Person an der Wahl von Körperschaften oder Amtsträgern teilzunehmen
amtliche Bescheinigung, die zur Wahl in einem anderen als dem für den Wählenden festgelegten Wahllokal des Stimmbezirks oder zur Teilnahme an der Briefwahl berechtigt
weibliche Person oder Partei mit femininem Genus, die bei einer politischenWahl (2) das relativ beste (oder ein für ihre Ziele günstiges) Ergebnis erreicht hat
Aktivität oder Maßnahme, mit der für die Wahl einer Partei, eines Wahlbündnisses oder eines Kandidaten geworben wird; Dokument oder sonstiges Medium, das eine solche Werbung enthält
in einer politischen Vertretung angestrebte oder bestehende formale oder informelleKoalition (a) aus grünen und liberalen (und gegebenenfalls anderen) Parteien
1. [Politik] im deutschen Wahlrecht:Stimme (4), die man bei der Bundes- oder Landtagswahl für die Landesliste einer Partei abgibt, nicht für den Kandidaten eines Wahlkreises
2. [Wirtschaft] im deutschen Mitbestimmungsrecht: zusätzliche, ausschlaggebende Stimme des Vorsitzenden bei einer Abstimmung im Aufsichtsrat
3. [Musik] zusätzliche Stimme bei einer gesanglichen oder musikalischen Darbietung
[Politik] Prinzip im deutschen Wahlrecht, wonach derDirektkandidat mit den meistenErststimmen eines Wahlkreises nur dann das Mandat erhält, wenn seine Partei auch hinreichend vieleZweitstimmen in dem jeweiligen Bundesland erhalten hat
Stand: 30.04.2025 Einträge: 483 Hinweis: Sie können dieses Themenglossar auch alsAtom-Feed abonnieren.
Zitationshilfe
„DWDS-Themenglossar „Wählen in Deutschland““, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, </themenglossar/D-Wahl>, zuletzt geändert am 30.04.2025.