Verfügung,die
- Wortart:ⓘ
- Substantiv, feminin
- Häufigkeit:ⓘ
- ▒▒▒▒░
- Aussprache:ⓘ
- Betonung
- Verfügung
- Lautschrift
- [fɛɐ̯ˈfyːɡʊŋ]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Ver|fü|gung
- Beispiel
- D 31: zur Verfügung und bereithalten,aber bereit- und zur Verfügung halten
Bedeutungen (2)
ⓘ- [behördliche oder gerichtliche] Anordnung
- Beispiele
- eine amtliche, einstweilige Verfügung
- eine Verfügung erlassen, aufheben
- laut Verfügung
- das Verfügenkönnen, -dürfen;Disposition (1a)
- Grammatik
- ohne Plural
- Beispiele
- jemandem die [volle, freie] Verfügung über etwas geben, überlassen
- etwas zu seiner, zur Verfügung haben(über etwas verfügen können)
- [jemandem] etwas zur Verfügung stellen([jemandem] etwas zur beliebigen Benutzung bereitstellen)
- sein Amt zur Verfügung stellen(seinen Rücktritt anbieten)
- etwas steht jemandem zur Verfügung(jemand kann über etwas frei verfügen)
- sich zu jemandes, zur Verfügung halten(sich bereithalten, um [jemandem] helfen zu können)
Grammatik
ⓘdie Verfügung; Genitiv: der Verfügung, Plural: die Verfügungen
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘAnzeigen:
Verfügung
Sehr häufig in Verbindung mitVerfügung | |
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Substantive | Anordnung |
Verben | erwirken |
Adjektive | einstweilig |
Häufig in Verbindung mitVerfügung | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | |
Seltener in Verbindung mitVerfügung | |
Substantive | Beschluss |
Verben | erlassen |
Adjektive | |
Selten in Verbindung mitVerfügung | |
Substantive | ErlassEntscheidung |
Verben | beantragenstehenuntersagenstellenaufhebenverbieten |
Adjektive | letztwilligfreigerichtlichtestamentarischrichterlichentsprechendschriftlich |