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  • Beschwerdeformular

    Die Datenschutzstelle wird sich mit Ihrer Beschwerde befassen, den Gegenstand der Beschwerde in angemessenem Umfang untersuchen und Sie innerhalb einer angemessenen Frist über den Fortgang und das Ergebnis der Untersuchung unterrichten. Dies insbesondere, wenn eine weitere Untersuchung oder Koordinierung mit einer anderen Aufsichtsbehörde im EU-Ausland notwendig ist.

    Hinweis: Wenn Sie der Datenschutzstelle nicht erlauben, Ihre Identität gegenüber der verantwortlichen Stelle oder dem Auftragsverarbeiter zu nennen, wird die Datenschutzstelle die Zweckmässigkeit einer allgemeinen Sachverhaltsabklärung prüfen. Über das Ergebnis der Prüfung wird Sie die Datenschutzstelle entsprechend informieren.

  • Mitteilung Datenschutzbeauftragte(r) nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO

    Der Datenschutzbeauftragte muss gemäss Art. 37 Abs. 5 DSGVO fundiertes Fachwissen des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis aufweisen, um die in Art. 39 DSGVO niedergelegten Aufgaben erfüllen zu können.

    Das fundierte Fachwissen und notwendige Datenschutzpraxis umfasst:

    • Fachwissen im Bereich des nationalen und europäischen Datenschutzrechts,
    • Kenntnisse in den Bereichen IT und Datensicherheit,
    • Kenntnis der jeweiligen Branche und Unternehmen sowie
    • Kompetenz, eine Datenschutzkultur im Unternehmen zu fördern.

    Der Datenschutzbeauftragte ist der Datenschutzstelle zu mitzuteilen.

  • Meldung von Datenschutzverletzungen (Art. 33 DSGVO)

    Die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Datenschutzstelle wird in Art. 33 DSGVO geregelt. Demnach muss jede Datenschutzverletzung durch den Verantwortlichen unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, der Datenschutzstelle gemeldet werden.

    Ausnahme der Meldepflicht: Die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.

    Demnach müssen Sie bei Auftreten einer Datenschutzverletzung das entsprechende Risiko abwägen. Kommen Sie zu dem Ergebnis, dass keine Meldung erfolgt, sollten Sie die Datenschutzverletzung sowie die damit verbundene Risikoabwägung intern dokumentieren; Art. 33 Abs. 5 DSGVO.

    Falls Sie Unterlagen oder Dokumente besitzen, welche die Datenschutzverletzung aufzeigen, übermitteln Sie diese bitte mit der Meldung. Je präziser Ihre Angaben zum Meldesachverhalt sind, desto leichter und schneller kann die Datenschutzstelle den Sachverhalt prüfen.

    Falls Sie noch nicht über sämtliche in der Meldung geforderten Details zur Datenschutzverletzung verfügen, können Sie eine vorläufige Meldung an die Datenschutzstelle vornehmen, die Sie zu einem späteren Zeitpunkt mit einer vollständigen Meldung ergänzen (siehe Optionen direkt im Formular). Dies kann insbesondere bei komplizierten Vorfällen, wo eine Abklärung längere Zeit in Anspruch nimmt, die Wahrung der gesetzlichen Meldefrist von 72 Stunden erleichtern.

  • Meldung Videoüberwachung

    Videoüberwachungen, welche unter den Anwendungsbereich von Art. 5 DSG fallen, unterliegen einer Meldepflicht. Der Einsatz einer Videoüberwachung mussvor der Inbetriebnahme bei der Datenschutzstelle gemeldet werden. Für bestehende Videoüberwachungsanlagen ist ebenfalls eine Meldung einzureichen.

    Für Videoüberwachungsanlagen, die bereits vor Inkrafttreten der Totalrevision des DSG am 1. Januar 2019 bestanden haben und hierfür einegültige Bewilligung der Datenschutzstelle gem. Art. 6a Abs. 3 S. 1 DSGalt haben, ist keine neue Meldung vorzunehmen. Eineneue Meldung wird dann fällig, wennwesentliche Änderungen vorgenommen werden oder dieBewilligung der Videoüberwachung abgelaufen ist.

  • Sichere Übermittlung von Dateien an die Datenschutzstelle

    Mit diesem Kontaktformular können Sie Dateien und Nachrichten sicher an die Datenschutzstelle übermitteln.

    Die aktuelle Übersicht über die möglichen Dateiformate finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass eine Datei die Maximalgrösse von 3 MB nicht überschreiten darf. Sie können dem Formular jedoch beliebig viele Dateien hinzufügen.

Büro

Kirchstrasse 8
Postfach 684
FL-9490 Vaduz

T +423 236 60 90
info.dss(at)llv.li

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