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Fidschi(Republik Fidschi)
Stand 07.07.2025 (Unverändert gültig seit: 24.06.2025)
Sicherheitsstufe
Sicherheitsstufe 1Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:
- Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
- Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
Bagatelldelikte wie Hotelzimmerdiebstahl und Handtaschenraub kommen häufig vor. Im städtischen Bereich ist die Zahl Kriminalitätsrate höher als in ländlichen Gebieten. Treffen Sie die üblichen Sicherheitsmaßnahmen für Auslandsreisen (wenig Bargeld, Dokumente fotokopieren) und halten Sie sich nachts nicht in abgelegenen oder dunklen Gebieten auf.
Vereinzelt kommt es in Bars und Nachtclubs zum Einsatz von K.-o.-Tropfen und in der Folge zu sexuellen Übergriffen, insbesondere gegenüber alleinreisenden Frauen.
Notfallnummer:
Polizei, Feuerwehr, Rettung – landesweit: 911
- Visumpflicht: Nein, Aufenthalt bis 4 Monate
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate bei Ausreise
- Cremefarbener Notpass: Wird akzeptiert
- Konventions- oder Fremdenpass: Wenden Sie sich bitte an die weiter unten angeführte „ausländische Vertretung in Österreich“.
- Sonstiges: Bei Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets und Nachweis ausreichender finanzieller Mittel wird bei Ankunft eine Einreisegenehmigung mit einer Gültigkeit von vier Monaten erteilt. Eine Verlängerung um weitere zwei Monate ist grundsätzlich auf Antrag möglich. Bei der Ausreise ist eine Gebühr in lokaler Währung zu entrichten.
- Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – auch eine Einverständniserklärung für die Reise benötigt. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
- Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist beschränkt; bei einem Betrag von mehr als 10.000 FJD (auch in Devisen oder sonstigen Handelspapieren) besteht Deklarationspflicht.
Gegenstände des persönlichen Bedarfs können zollfrei eingeführt werden, wertmäßig rbestehen jedoch Beschränkungen, sowie im Falle von Genussmitteln wie Tabak und Alkohol mengenmäßige Einschränkungen.
Verschreibungspflichtige Medikamente für den persönlichen Bedarf können eingeführt werden, beachten Sie diesbezüglich aber, dass sie für die Einfuhr eine Bestätigung ihres Arztes benötigen.
Die Quarantänebestimmungen sind streng und verbieten die Einfuhr von einigen Pflanzen-, Tier- sowie von Holzprodukten. Für die Einfuhr muss im Vorhinein eine gesonderte Genehmigung eingeholt werden.
Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Angaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.
Bitte beachten Sie die bei der Einreise nach Österreich geltenden Einfuhrbestimmungen.
Die öffentlichen Krankenhäuser entsprechen nicht dem europäischen Standard, in Suva und anderen größeren Städten sind aber alle erforderlichen medizinischen Einrichtungen vorhanden. Meist ist eine umgehende Barzahlung der Behandlungskosten erforderlich.
Vermeiden Sie Infektionskrankheiten wie Typhus, Hepatitis oder Darminfektionen durch eine sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene. Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie auch beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
Taucher sollten sich vor Reiseantritt nach der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit einer Überdruckkammer erkundigen.
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten einer allfälligen Krankenhausbehandlung erheblich sein können. Der Abschluss einer alle Risiken abdeckenden Reiseversicherung wird daher vor Reiseantritt dringend empfohlen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz
Es existiert eine Straße zwischen Labasa und Savusavu. Die Straßen sind eng und kurvenreich, daher ist besondere Vorsicht angebracht. Nachtfahrten, speziell auf der Straße zwischen Suva und Nadi, sind besonders riskant. Zum Lenken eines Kraftfahrzeuges wird die Mitnahme der Versicherungskarte empfohlen.
Es herrscht Linksverkehr und Gurtpflicht!
Neben dem österreichischen Führerschein ist auch ein internationaler Führerschein mitzuführen.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC.
Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Tropisches Klima, von November bis April Hauptniederschlagszeit mit Wirbelstürmen und Taifunen. Aktuelle Wetterdaten und Wirbelsturmwarnungen werden vom Fiji Meteorological Service zur Verfügung gestellt.
Fidschi liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Weitere Informationen unter Regionale Hinweise, Nationales US-Geologieinstitut, Österreichischer Zivilschutzverband (mit Erdbebenschutz-Ratgeber).
Frauen wird empfohlen, sich nicht alleine an isolierten Stränden aufzuhalten und auf freizügige Bekleidung abseits der Hotels und Strände zu verzichten. Die traditionellen Werte der fidschianischen und indischen Bevölkerungsgruppen sind zu respektieren und vor allem außerhalb der Touristenzentren sind Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen.
Das Verhältnis der Fidschianer zur Homosexualität ist komplex. Auf die konservative Einstellung der Lokalbevölkerung ist Rücksicht zu nehmen.
Konsularischen Aufgaben vor Ort werden vertretungsweise durch das Schweizerische Generalkonsulat in Suva wahrgenommen (siehe unter Österreichische Vertretungen). In Notfällen und bei dessen Unerreichbarkeit können sich Österreicherinnen und Österreicher auch an andere EU-Vertretungen in Suva wenden, wie etwa die deutsche Botschaft oder die französische Botschaft.
Fidschi verfügt über eine Vertretungsbehörde in London: Botschaft von Fidschi in London
Touristen können sich unter anderem hier informieren: Tourism Fiji.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Ständige Vertretung der Republik Fidschi bei den Internationalen Organisationen in Wien
Avenue de France 23 (6th Floor B), 1202 Geneva
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
- Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
- Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.
Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheitenkeine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Basisdaten
- Hauptstadt
Suva - Ländercode
FJ - Sprache
Englisch (Amtssprache), Fidschianisch, Hindi - Währung
1 Fidschi-Dollar (FJD) = 100 Cent - Zeitunterschied zu MEZ
+11 h
Auslandsservice
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