In den Geltungsbereich des Lebensmittelgesetzes fallen auch Gegenstände, die für den Gebrauch durch Kinder bis 14 Jahre bestimmt sind. Dazu gehören Spielzeuge und gewisse Kleinkinderartikel sowie Lern-, Mal- und Zeichenmaterialien.

Die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (Schweizerische Spielzeugverordnung, VSS) ist Teil der Lebensmittelgesetzgebung (LMG). Sie regelt u.a. die Sicherheitsanforderung an Spielzeug und schreibt Warnhinweise zur Vermeidung von Unfällen vor. Für die Sicherheit von Spielzeug, das in der Schweiz auf den Markt gebracht wird, gelten die gleichen Anforderungen wie in der EU.
Wichtige Punkte der Spielzeugverordnung
- Hohe Sicherheitsanforderungen im chemischen Bereich: Verbot gewisser Stoffe und Einschränkung von allergieverdächtigen Stoffen, zusätzliche Grenzwerte für Schwermetalle und andere chemische Substanzen;
- Warnhinweise mit verbindlichem Wortlaut;
- Spielzeug darf nicht lose in einem Lebensmittel verpackt sein (z.B. in Frühstückscerealien);
- Textiles Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren muss waschbar sein;
- Klare Verpflichtungen bezüglich der Sicherheitsanforderungen, der Kontrolle der Warengänge, der korrekten Etikettierung sowie Kundeninformation;
- Genaue Rückverfolgbarkeit von Spielzeug samt Auskunftspflicht.
„Fragen und Antworten zur Spielzeugverordnung“ sind unter „Weiteren Informationen“ zu finden.
Windeln für Säuglinge und Kleinkinder gehören zu den Babyartikeln, die inder Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt geregelt sind.
Aktuell sind nur einige chemische Stoffe in Babyartikeln speziell geregelt. Die Zusammensetzung von Babywindeln ist komplex. Sie werden aus verschiedenen natürlichen Materialien wie Zellulose und aus synthetischen Materialien wie Kunststoff hergestellt. Sie enthalten daher möglicherweise chemische Stoffe, die freigesetzt werden und mit der Haut von Säuglingen und Kleinkindern in Berührung kommen können.
Risiken und Bewertungen
Im Rahmen eines Marktüberwachungsprojekts und in Zusammenarbeit mit der Fédération romande des consommateurs FRC (Westschweizer Konsumentenorganisation) hat das BLV 21 Proben von Wegwerfwindeln untersuchen lassen, die auf dem Schweizer Markt erhältlich sind. Mit der Untersuchung sollte festgestellt werden, ob die Windeln für Kleinkinder gesundheitsgefährdende chemische Stoffe enthalten. Die Windeln wurden auf Dioxine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Phtalate, Glyphosat, perfluorierte Stoffe, flüchtige organische Verbindungen und Lösungsmittelrückstände untersucht. Die Windeln wurden auf insgesamt 114 Stoffe untersucht. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass die Proben keine dieser Stoffe enthalten und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Weitere Informationen
Letzte Änderung 15.04.2024