Im Mai 2004 hat Deutschland zehn Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee an die EU-Kommission gemeldet. Die beiden Vogelschutzgebiete wurden bereits im September 2005 zum Naturschutzgebiet erklärt. Acht FFH -Gebiete wurden mit Entscheidung der Kommission von November 2007 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen. Sie wurden nunmehr mit Wirkung vom 28.09.2017 auch nach nationalem Recht unter Schutz gestellt, wobei die acht FFH- und zwei Vogelschutzgebiete zu sechs marinen Naturschutzgebieten zusammengefasst wurden.
Für die Vorhabenzulassung sind insbesondere die Vorgaben zur FFH-Verträglichkeitsprüfung von Bedeutung. Nach § 34 Abs. 1 S. 1 BNatSchG sind Pläne oder Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihreVerträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu prüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass sich die zuständige Behörde (i. d. R. die Zulassungsbehörde) anhand der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse die Gewissheit verschafft hat, dass der Plan oder das Projekt nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes führt (§ 34 Abs. 2 BNatSchG). Können erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden, kann ein Vorhaben nur zugelassen werden, wenn keine zumutbaren, weniger beeinträchtigenden Alternativen bestehen und zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses das Vorhaben erfordern (§ 34 Abs. 3 BNatSchG). Zu den Erhaltungszielen der drei FFH-Gebiete in der deutschen AWZ der Nordsee und fünf FFH-Gebiete in der deutschen AWZ der Ostsee gehören die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der FFH-Lebensraumtypen Sandbänke und Riffe sowie von Arten wie Schweinswal, Seehund und Finte. Da alle FFH-Gebiete der deutschen AWZ der Nordsee den Schweinswal zum Erhaltungsziel haben, enthält auch das „Konzept für den Schutz der Schweinswale vor Schallbelastungen bei der Errichtung von Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee (Schallschutzkonzept)“ des Bundesumweltministeriums eine Methodik zur Bewertung von Beeinträchtigung des Schweinswals im Hinblick auf § 34 BNatSchG.
In der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee befindet sich je ein Vogelschutzgebiet, das als Nahrungs-, Überwinterungs-, Mauser-, Durchzugs- und Rastgebiet für viele bedrohte Vogelarten dient. Da die Gebiete bereits als Naturschutzgebiet ausgewiesen worden sind, ist die FFH-Verträglichkeitsprüfung insoweit am Maßstab des in den Schutzgebietsverordnungen festgelegten Schutzzwecks durchzuführen.