Das Artenschutzrecht unterscheidet im Handel zwei Arten von Korallengestein, das mit Kleinstlebewesen bewachsen.
Lebende Steine (live rock)
Unter „lebenden Steinen“ versteht CITES größere Korallen- oder Gesteinsblöcke (meist > 1 kg), die mit Wirbellosen, Korallenalgen oder Grünalgen bewachsen sind. Sie dienen als Dekoration oder Habitat in Aquarien und werden in feuchtem Zustand transportiert.
Für den Import oder Export von „lebenden Steinen“ benötigen Sie artenschutzrechtliche Genehmigungen.
Substrat (substrate)
Substrat dient als Basis für Wirbellose (z.B. Seeanemonen oder Weichkorallen), die selbst nicht unter die artenschutzrechtlichen Regelungen fallen. Die nicht artenschutzrechtlich geschützten Wirbellosen sind der eigentliche Handelsgegenstand.
Die Basis besteht aus kleineren Korallen- oder Gesteinsstücken (meist < 1 kg), die auch zementierten Sand, Korallenalgen oder anders Gestein enthalten können. Diese bewachsenen Gesteinsbröckchen werden einzeln in Plastiksäckchen verpackt, die zusätzlich mit Meerwasser zu Versorgung der Wirbellosen während des Transports aufgefüllt werden.
Für den Import in die EU oder den Export aus der EU von „Substrat“ benötigen Sie keine artenschutzrechtlichen Genehmigungen.