Die Unterschutzstellung von Teilen der Natur und Landschaft erfolgt dabei durch staatliche Erklärung, die insbesondere den Schutzgegenstand, den Schutzweck sowie die notwendigen Gebote und Verbote bestimmt. Darüber hinaus können Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen vorgesehen werden, soweit diese erforderlich sind. Die verschiedenen Schutzgebiete unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe, ihrer Schutzziele und den sich daraus ergebenden Nutzungsbeschränkungen. Die wichtigsten Schutzgebietskategorien sind: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke sowie Natura 2000-Gebiete. Die einzelnen Schutzgebiete sollen zudem dabei ein Netz verbundener Biotope bilden, die mindestens 10 Prozent eines jeden Bundeslandes umfassen sollen.