Im Bereich Steuern und Abgaben profitieren Naturschutz und Biodiversität in verschiedenen Fällen von Instrumenten, die zur Verringerung anderer Umweltbelastungen eingeführt wurden, wie z. B. der Abwasserabgabe sowie den kommunalen Versiegelungsabgaben. Weiterhin gibt es Ermäßigungen und Befreiungen von der Grundsteuer, wenn Flächen Naturschutzzwecken dienen. Wie andere gemeinnützige Aktivitäten wird der Naturschutz außerdem durch Steuerbefreiungen für Beiträge und Spenden an gemeinnützige Institutionen gefördert.
Bei Baumaßnahmen im Rahmen von Bebauungsplänen sind für die dort vorkommenden Eingriffe in Natur und Landschaft üblicherweise Abgaben für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen fällig, die von der Gemeinde umgesetzt werden. Solche standardisierten Abgaben für Kompensationsmaßnahmen können vom Instrumententyp her als Übergang zwischen ordnungsrechtlicher Vorschrift (Kompensationsgebot) und finanziellem Anreiz (Abgabe) interpretiert werden.