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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Asyl und Migration

In Verfahren mit Asyl- und Migrationsbezug werden eine Vielzahl von Daten verarbeitet. In diesem Bereich finden Sie Informationen, welche Daten durch die zuständigen Stellen verarbeitet werden dürfen.

Der Datenschutz gilt nicht nur für inländische Personen. Auf das den Datenschutz garantierende Recht auf informationelle Selbstbestimmung können sich auch Ausländerinnen und Ausländer berufen, so dass sich alle gesetzlichen Bestimmungen hieran messen lassen müssen.Mehr erfahren: Registrierung und Datenerhebung bei Ausländerinnen und Ausländern

es sind viele Hängeregister in Regenbogenfarben in einem Schrank aufgehängt (verweist auf: Registrierung und Datenerhebung bei Ausländerinnen und Ausländern)

Mit dem europäischen System Eurodac werden Fingerabdrücke von Asylbewerbern und Geflüchteten europaweit erhoben, zentral gespeichert (sog. Zentraleinheit) und abgeglichen.Mehr erfahren: Eurodac

ein Finger wird von anderen Fingern auf einen Fingerabdruckscanner gehalten (verweist auf: Eurodac)

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Hier finden Sie in wenigen Klicks heraus, wer für Ihre Anfrage oder Beschwerde zum Datenschutz zuständig ist.

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