Amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Absatz 3 E-GovG.
Das Parlamentarische Datenschutzkomitee verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken
Die Verifizierung vonin elektronischer Form vorliegenden Dokumenten (amtssignierte Schriftstücke) des Parlamentarischen Datenschutzkomitees ist dem Prüfhinweis im Signaturblock des Dokuments entsprechend über das Prüfservice möglich unterhttps://www.signaturpruefung.gv.at.
Für in Papierform vorliegende amtssignierte Schriftstücke bietet das Parlamentarische Datenschutzkomitee Empfänger:innen von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken des Parlamentarischen Datenschutzkomitees folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:
Postalische Zusendung an das PDK oder persönliche Abgabe
- Parlamentarisches Datenschutzkomitee
Löwelstraße 14
1010 Wien - Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail
postfach@pdk.gv.at
Das Parlamentarische Datenschutzkomitee prüft, ob es sich bei dem Dokument um seine Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage:
- Im Fall der positiven Prüfung mit:„Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt vom Parlamentarischen Datenschutzkomitee und ist inhaltlich unverändert.“mit schriftlicher Erledigung.
- Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen:„Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte vom Parlamentarischen Datenschutzkomitee nicht verifiziert werden.“
Für die Durchführungsdauer einer solchen Überprüfung sichert das Parlamentarische Datenschutzkomitee eine Erledigung innerhalb von 1 bis maximal 2 Wochen zu.