Vollständiger Unterricht über die gemeinen Rechte nebst beygefügten Tabellen von Johann Conrad Sigismund Topp. Mit neuen Zusätzen und Verbesserungen herausgegeben von Johann Heinrich Kratzenstein, 3rd edition, 1781, p. 224 (the text has femininezwo and neuterzwey besides masculinezween):
Wenn also mütterlicher Seite ein Großvater oder eine Großmutter vorhanden, an der andern väterlichen Seite aber zweenGroßeltern am Leben sind, so bekommt die mütterliche Großmutter die Hälfte, und die väterlichenGroßeltern müssen sich in die andere Hälfte theilen.