AlsZwangsarbeit werden Tätigkeiten bezeichnet, zu denen Menschen unter Androhung einerStrafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gegen ihren Willen gezwungen werden. Sie ist – mit verschwimmenden Übergängen – die schärfste Form der „Arbeitspflicht“. DieSklaverei und dieLeibeigenschaft beschreiben ähnliche Abhängigkeitsverhältnisse, bei denen allerdings Menschen alsEigentum bzw. Objekte desMenschenhandels im Vordergrund stehen.Zwangsprostitution ist eine der aktuell verbreitetsten Formen von Zwangsarbeit.[1][2]
Unterzeichnerstaaten der ILO-Konvention zur Abschaffung der Zwangsarbeit von 1957
DieInternationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte im Jahr 1930 inArt. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwilligeArbeit oderDienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Die ILO verbietet den Einsatz von Zwangsarbeit:
als Mittel politischen Zwanges oder politischer Erziehung oder als Strafe gegenüber Personen, die gewisse politische Ansichten haben oder äußern oder die ihre ideologische Gegnerschaft gegen die bestehende politische, soziale oder wirtschaftliche Ordnung bekunden;
als Methode der Rekrutierung und Verwendung von Arbeitskräften für Zwecke der wirtschaftlichen Entwicklung;
als Maßnahme rassischer, sozialer, nationaler oder religiöser Diskriminierung.[3]
Im Jahr 2014 verabschiedete die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation ein Protokoll zum Übereinkommen über Zwangsarbeit von 1930. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich darin, Maßnahmen zu ergreifen, um Zwangs- und Pflichtarbeit zu beseitigen, um den Opfern Schutz und Zugang zu Rechtsbehelfen zu gewährleisten und um Verantwortlichen zu bestrafen. Sie verpflichten sich außerdem zur Zusammenarbeit zur Verhütung und Beseitigung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit.[4]
Unabhängig von den oben genannten Ausnahmen in internationalen Abkommen haben einige Staaten die Auszahlung vonSozialhilfe- oderArbeitslosengeld an die verpflichtende Ausübung vongemeinnütziger Arbeit geknüpft. InAustralien,Großbritannien und denVereinigten Staaten wird dieses Konzept alsWorkfare (Work + Social Welfare = Workfare, also „Arbeit und Sozialhilfe“) bezeichnet.
Es existieren nur Schätzungen über das Ausmaß der Zwangsarbeit, wobei die Systematik und jeweilige Definition zu beachten ist.
DieILO veröffentlichte im Mai 2014 den BerichtProfite und Armut, wonach
weltweit etwa 21 Mio. Menschen unter Zwang arbeiteten, darunter ca. 55 Prozent Frauen und 5,5 Mio. Kinder,
die Auftraggeber dieser Zwangsarbeit ca. 150 Mrd. Dollar Einnahmen erzielten, davon 99 Mrd. Dollar ausZwangsprostitution, 9 Mrd. in der Land- und Forstwirtschaft, 8 Mrd. in privaten Haushalten sowie 33 Mrd. aus anderen Branchen wieBauwesen,verarbeitendes Gewerbe oderBergbau.
90 Prozent aller Zwangsarbeit werden in derPrivatwirtschaft verrichtet, 2,2 Mio. Menschen würden von staatlicher Seite zum Beispiel als Gefängnisinsassen und Soldaten zur Arbeit gezwungen.[8]
Zwangsarbeit gab es bereits während desErsten Weltkrieges. NebenKriegsgefangenen waren esbelgische undpolnische bzw.litauischeZivilisten, die zur Zwangsarbeit in Industrie, Bergbau und Landwirtschaft nach Deutschland deportiert wurden. Die zwangsweise Aushebung vor allem von ca. 61.000 belgischen Arbeitern war für das Ansehen des Kaiserreiches katastrophal und führte zu zahlreichen Protesten neutraler Staaten. Die polnischen Zwangsarbeiter wurden deutlich diskriminiert.[9]
Bereits am 28. November 1933 befürchtete die lokale Handwerkskammer eine unerträgliche Konkurrenz für die örtlichen Handwerksbetriebe durch die Zwangsarbeit in Dachau.[11]
U-Boot-Bunker Valentin (Bremen) Bei seinem Bau 1943 bis April 1945 kamen mindestens 1600 der insgesamt dort eingesetzten 13.000 Zwangsarbeiter um.
Während desZweiten Weltkrieges wurden imDeutschen Reich mehrere Millionen Menschen zur Zwangsarbeit gezwungen, meistKriegsgefangene,KZ-Häftlinge undZivilpersonen der besetzten Gebiete; ab 1940 wurden zudem deutsche Juden, später auch so genannteMischlinge ersten Grades zwangsverpflichtet. Sie mussten die Arbeiter, die im Krieg waren, ersetzen, die Kriegsproduktion aufrechterhalten und wurden als billige Arbeitskräfte auch in weiten Bereichen der Wirtschaft und Institutionen eingesetzt. InOsteuropa wurden sie großenteils durchRazzien rekrutiert. Ab Januar 1942 wurden die ersten „Ostarbeiter“ mit Zügen ins Deutsche Reich deportiert. Die Zwangsarbeiter wurden alsFremdarbeiter oder, sofern sie aus derSowjetunion (meistUkraine oderRussland) stammten, als Ostarbeiter bezeichnet. Unter den Zwangsarbeitern waren auch Jugendliche oder Kinder, die häufig ihren Eltern entrissen oder verschleppt wurden. Zwangsarbeiter wurden in derLandwirtschaft undRüstungsindustrie eingesetzt, aber auch öffentliche Einrichtungen, dieKirche und Privatpersonen forderten Zwangsarbeiter an. Zwangsarbeiter wurden häufig demütigend behandelt, schlecht ernährt und erhielten oft keinen Lohn. Sie mussten schwerste Arbeit verrichten. Die Unterbringung erfolgte inZwangsarbeiterlagern, denStammlagern (im nationalsozialistischen Sprachgebrauch alsStalag bezeichnet), oftBarackenlager, mitStacheldraht eingezäunt. Die sanitären und hygienischen Bedingungen in diesen Baracken waren äußerst schlecht, wie auch die Bekleidung. So lebten besonders die Ostarbeiter in notdürftig selbstgebauten Baracken und waren gezwungen, „auch im Winter unbeschuht zur Arbeit zu gehen“. Außerdem wurden sie häufig von den Deutschen misshandelt: „Die Leute wälzten sich oft vor Schmerzen wegen des dauernden Schlagens mit Gummiknüppeln und Ochsenziemern“. Für Zwangsarbeiter galt keinArbeitsschutz, so dass sie am Arbeitsplatz allen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt waren. Sie durften beiBombenalarm keineSchutzräume aufsuchen. Bei Verstößen gegen die Anordnungen und Befehle der Deutschen drohte ihnen eine Einweisung in ein „Arbeitserziehungslager“ (AEL), in denenKZ-ähnliche Zustände herrschten.
Schwangere Zwangsarbeiterinnen, insbesondere solche ausOsteuropa, wurden häufig zurAbtreibung gezwungen. Kinder solcher Frauen wurden inAusländerkinder-Pflegestätten untergebracht, die keinen anderen Zweck hatten, als diese unerwünschten Kinder unbemerkt von der Öffentlichkeit verhungern zu lassen.
Polnische und sowjetische Zwangsarbeiter wurden noch schlechter behandelt als dieitalienischen sogenanntenMilitärinternierten oder auchfranzösischen und anderen westlichen Kriegsgefangenen und Zivilarbeiter, da sie in derNS-Rassenideologie als slawischeUntermenschen galten. Für sie galten besondere Polen- und Ostarbeitererlasse, durch die sie weitestgehend entrechtet wurden. So war zum Beispiel der Besitz von Geld, Wertsachen, Fahrrädern und Feuerzeugen und der Erwerb von Fahrkarten verboten. Verkehr mit Deutschen wurde streng bestraft, teilweise sogar mit derTodesstrafe. Für die Zwangsarbeiter war der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz,Fritz Sauckel zuständig, während derGeneralgouverneur desbesetzten Polens,Hans Frank und dieReichskommissareHinrich Lohse (Ostland) undErich Koch (Ukraine) die Razzien organisierten, um genügend Zwangsarbeiter zusammenzutreiben. Das Programm der Zwangsarbeit fügte sich in dasProgramm Heinrich (Himmler) zur Dezimierung derslawischen Völker um circa 30 Millionen.
Da die Zwangsarbeiter vielen Vorschriften (zum Beispiel über Sicherheit amArbeitsplatz) nicht unterlagen, waren sie häufig so begehrt, dass dasDeutsche Reich eineOstarbeiterabgabe einführen musste, um die vollständige Verdrängung von deutschen Arbeitern durch Zwangsarbeiter zu vermeiden. Einen Sonderverlauf nahm die Zwangsarbeit in den Grenzzonen, wo beispielsweise spezifische Traditionen der Grenzgängerbeschäftigung wirksam blieben, der Einsatz von Kriegsgefangenen erst zeitlich versetzt begann und grenzspezifische Eigenheiten in Form von Repression bestanden.
Plakat zur Anwerbung polnischer Arbeiter, 1940–1941
Willkürliche Verhaftung zur Zwangsarbeit, Warschau 1941
Merkblatt fürOstarbeiter aus der Sowjetunion, 1942
Gräberfeld für Kinder der Ostarbeiter auf dem Nordfriedhof Neumünster[12]
Ostarbeiterinnen in Osnabrück, vor der Ermordung gerettet, 7. April 1945
Werksausweis eines 16-jährigen polnischen Zwangsarbeiters beiKienzle Uhren
Angeklagte im Krupp-Prozess: Alfried Krupp von Bohlen und Halbach, Ewald Löser, Eduard Houdremont, Erich Müller, Friedrich Janssen, Karl Pfirsch, Karl Eberhardt und Heinrich Korschan (von links), Dezember 1947
Nach dem Krieg wurden exemplarischeProzesse gegen das Wirtschafts-Verwaltungshauptamt der SS (es hatte Zwangsarbeiter gegen Prämien an Firmen vermietet) und die Firmenverantwortlichen vonFlick,I.G. Farben undKrupp (sie hatten die Zwangsarbeiter zu tausenden von der SS gemietet) durchgeführt. Es kam in denNürnberger Nachfolgeprozessen zu Verurteilungen wegen Versklavung, Misshandlung, Einschüchterung, Folterung und Ermordung der Zivilbevölkerung und dem planmäßigen Einsatz von Zwangsarbeitern.
Im Zuge desKalten Krieges ebbte das Interesse an einer koordinierten Strafverfolgung ab und es kam hauptsächlich in den am meisten ausgebeuteten also osteuropäischen Ländern, zu weiteren Prozessen.
Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter in denUSA gegen deutsche Unternehmen, die sie beschäftigt hatten, führten im Jahr 2000 zur Gründung der deutschenStiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Bund und Wirtschaft brachten je zur Hälfte 10 MilliardenD-Mark (circa 5,1 MilliardenEuro) ein. Im Gegenzug wurden in den USA solche Klagen gegen einzelne Unternehmen ausgeschlossen. Die Auszahlungen begannen am 15. Juni 2001 und endeten im Juni 2007. 1,66 Millionen Zwangsarbeiter oder ihre Erben erhielten jeweils bis zu 7500 Euro. Insgesamt wurden 4,37 Milliarden Euro ausgezahlt. Die Stiftung will mit dem Restkapital von 400 Millionen Euro Bildungs- und Verständigungsprojekte fördern. Damit sei die finanzielle Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter in Deutschland abgeschlossen worden.Kriegsgefangene, die im Deutschen Reich Zwangsarbeit verrichten mussten, wurden dabei jedoch nicht entschädigt.
In derBundesrepublik Deutschland wurde 1949 imGrundgesetz inArt. 12 Abs. 2 ausdrücklich geregelt, dass niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf; nach Abs. 3 ist Zwangsarbeit bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
DieDDR gewann in den 1980er Jahren zur Stützung ihres maroden Staatshaushalts in erheblichem Umfang West-Devisen mit der Zwangsarbeit von Häftlingen in der Produktion von Waren für westliche („kapitalistische“) Firmen sowie zum Beispiel mitvon Häftlingen erzwungenen Blutspenden, welche etwa vombayrischen Roten Kreuz über einen Schweizer Zwischenhändler angekauft wurden.[13][14][15][16]
§ 232bStrafgesetzbuch stellt Zwangsarbeit im Zusammenhang mitMenschenhandel unter Strafe.[17] Der Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft war bereits seit 2005 unter § 233 StGB als Straftat erfasst; mit der Strafrechtsreform im Jahr 2016 wurde Menschenhandel in § 232 StGB, Zwangsarbeit in § 232b StGB und die Ausbeutung der Arbeitskraft in den §§ 233 und 233a StGB geregelt.
Ein 2022 in Niederösterreich laufendes Forschungsvorhaben versucht in Familien vorhandenes Wissen zu gewinnen, um die Lage von zahlreichen Zwangsarbeiterlagern zu erfahren, denn Zeitzeugen selbst leben nur mehr vereinzelt.[20]
Frankreich war vor und während des Zweiten Weltkriegs Täter und Opfer zugleich. Täter, weil es schon zu Zeiten derDritten Französischen Republik nach Frankreich geflüchtete Menschen zur Zwangsarbeit oder zum Militärdienst in sogenanntenRégiments de Marche des Volontaires Étrangers (RMVE; Marschregimenter der ausländischen Freiwilligen) verpflichtete[21], und Opfer, weil das Vichy-Regime gezwungen war, französische Arbeiter als Arbeitskräfte für die Besatzungsmacht Deutschland zu rekrutieren. Die zur Zwangsarbeit herangezogenen Menschen wurden überwiegend aus den seit 1939 entstandenenInternierungslagern rekrutiert. Die Arbeitslager waren ein Teil dieses Internierungssystems.
In Frankreich, einem wichtigen Exilland für deutsche Emigranten sowie für Flüchtlinge aus demSpanischen Bürgerkrieg, galt ab Juli 1938 für alle Ausländer, die umAsyl nachsuchten, die Pflicht, alsPrestataires (Dienstleister) zu arbeiten. Diese Pflicht wurde am 12. April 1939 auf alle männlichen Ausländer zwischen 20 und 40 Jahren ausgeweitet.[22] DiePrestataires, die nicht näher definierte gemeinnützige Arbeiten zu leisten hatten, waren in paramilitärischen Verbänden unter dem Kommando der Armee zusammengefasst, sogenannten „Compagnies de prestataires“ (Dienstleister-Kompanien, auchCompagnies de Travailleurs Étrangers, CTE, Fremdarbeiterkompagnien).[23.1] Was die Regierung damit bezweckte, geht aus einem an die Präfekten gerichteten Rundschreiben hervor:
„Die Regierung hat in der höheren Sorge um das nationale Interesse beschlossen, im Rahmen des Möglichen aus der Masse der Flüchtlinge einen allgemeinen Vorteil für die Volkswirtschaft zu ziehen, solange ihre massive Rückkehr in ihr Land unmöglich bleibt, diese unorganisierte und passive Masse […] in für die nationale Gemeinschaft nützliche Elemente zu verwandeln und so, soweit wie möglich, die schwere finanzielle Belastung zu verringern, die beim gegenwärtigen Stand der Dinge auf uns lastet.“
–Rundschreiben vom 5. Mai 1939, zitiert nach Christian Eggers:Unerwünschte Ausländer, S. 45
Aus denCompagnies de Travailleurs Étrangers wurden ab dem 1. November 1940 dieGroupes de Travailleurs Étrangers (GTE). Grundlage hierfür war dasLoi sur la situation des étrangers en surnombre dans l’économie nationale (Gesetz über den Status der in der nationalen Wirtschaft überzähligen Ausländer) vom 17. September 1940. Danach konnten „Ausländer männlichen Geschlechts zwischen 18 und 55 Jahren […], solange es die Umstämde erfordern, in Ausländereinheiten zusammengefasst werden, wenn sie in der nationalen Wirtschaft überzählig sind“.[23.2]
Angehörige der GTE konnten privaten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden und wurden dafür mit einer Ertragsprämie („prime de rendement“) abgefunden, was in der Praxis meist „eine Art Sklavenarbeit zum Profit privater Unternehmer“ bedeutete.[23.2]
Ähnlich den CTE bestanden auch die GTE aus 250 Mann starken Einheiten, die meist von einem französischen Reserveoffizier kommandiert wurden. Die vormaligen Prestataires wurden fast vollzählig in die GTE übernommen und die Arbeitslager ähnlich den Internierungslagern geführt. „Mit den organisatorischen Maßnahmen vom Herbst 1940, durch die Internierungs- und Arbeitslager ihren provisorischen Charakter verlieren, wird versucht, das Lagersystem zu einem auf Dauer betriebsfähigen Werkzeug der Révolution nationale zu machen.“[23.3] Die Verhältnisse in den einzelnen Lagern waren nicht einheitlich, doch verfügten die Lagerinsassen in den häufig von Stacheldraht umgebenen Lagern nur über eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit. Die Möglichkeiten variierten zwischen einmaligem Ausgang pro Woche und täglichem Verlassen des Lagers nach Arbeitsschluss. Männern, deren Frauen in der Nähe des Lagers lebten, konnte auch erlaubt werden, die Nacht außerhalb des Lagers zu verbringen.[23.4]
Die GTE unterstehen einer zentralen Behörde desVichy-Regimes, dem „Service Central des formations des travailleurs étrangers“. Im Juli 1941 existierten etwa 50 GTE[24], in denen etwa 60.000 Männer zusammengefasst waren, darunter etwa 20.000 jüdische Flüchtlinge, der Rest spanische Flüchtlinge.[23.5] Die GTE wiederum waren 1941 zunächst in 5 Groupements organisiert:[23.6]
Groupement No. 1: Clermont-Ferrand, später Vic-le Comte; nach Gaida allerdingsChâtel-Guyon[25.1]
Groupement No. 2: Toulouse
Groupement No. 3: Montpellier
Groupement No. 4: Marseille
Groupement No. 5: Lyon
Hinzu kamen später:
Groupement No. 6: Limoges. Aus dem Groupement No. 1 wurde im Januar 1942 die Hälfte der Mannschaften dem neuen Groupement zugeteilt, das nun für die Departements Cher, Creuse, Correèze, Indre, Haute-Vienne, Dordogne und einen Teil der Charente zuständig war.
Groupement No. 7: Toulouse. Dieses Groupement entstand im März 1943 (Gaida: Juni 1943) aus einer Aufteilung des Groupement No. 2, so dass jetzt in Toulouse zwei Groupements ansässig waren. Das Groupement No. 7 war zuständig für die Departements Lot, Lot-et-Garonne und Tarn.[25.1]
Groupement No. 8: Dieses Groupement für die Nordzone sei im Mai 1942 mit Genehmigung der deutschen Behörden geschaffen worden.[25.1]
Ein Groupement A, später 2 Groupments waren für die Arbeitslager in Nordfrankreich zuständig. Dort existierten nach dem Deutschen Sieg imWestfeldzug, wieMoritz Neumann erlebte und berichtete, auch Arbeitsbataillone für aus derFremdenlegion entlassene deutsche Legionäre, die als Juden nicht nach Deutschland zurückkehren konnten. Sie wurden als Halb-Legionäre in Camps überstellt, die weiterhin der Verwaltung der Fremdenlegion unterstanden, und wurden, so im Fall von Moritz Neumann, zum Bau einerTranssahara-Bahn herangezogen.[26][27]
„Es [musste] der Vichy-Regierung wie ein Geschenk des Himmels vorkommen, als sie plötzlich über Tausende von Arbeitern verfügte, Halb-Legionäre, die der Befehlsgewalt der Legion unterstanden, körperlich ausgebeutet werden konnten bis zum Umfallen und pro Tag nur ein paar Sous kosteten.“
–Moritz Neumann:Im Zweifel nach Deutschland, S. 152
Im französischen Mutterland musste derweil jeder hier lebende Ausländer, der Flüchtlingshilfe bezog, damit rechnen, einer GTE zugewiesen zu werden. Andererseits meldeten sich auch viele Ausländer, Insassen der Internierungslager, freiwillig für die Arbeit in einer GTE, da sie sich davon bessere Lebensbedingungen erhofften.[23.6] Obwohl für das Vichy-Regime die Arbeitslager nur eine produktivere Form der Internierung darstellten, sahen auch die Hilfsorganisationen sie zumindest anfänglich „als eine Möglichkeit zur Verbesserung der Lage der Internierten an“.[23.5]
Bei Peter Gaida finden sich einige Statistiken, die das GTE-System transparenter machen.
Zusammensetzung der Groupements in der Vichy-Zone im Juni 1942[25.1]
Groupement
Sitz
Gruppen
Arbeiter
1
Châtel-Guyon
17 GTE
03.671
2
Toulouse
27 GTE
13.003
3
Montpellier
23 GTE
08.286
4
Marseille
28 GTE
04.813
5
Lyon
29 GTE
05.803
6
Limoges
23 GTE
05.402
Gesamt
147 GTE0
40.978
durchschnittliche Gruppenstärke
00.279
Nationalitäten der GTE-Angehörigen im Jahre 1942[25.2]
Nationalität
Arbeiter
Spanier
32.000
Polen
02.800
Prestatäre und Juden
02.500
Tschechen
00.800
Ex-Soldaten
00.700
Belgier
00.200
Gesamt
39.000
Einsatzgebiete der GTE-Angehörigen im November 1941[25.3]
Eine besondere Rolle spielten dieDisziplinarlager. Im Sommer 1942 verfügte jedes der sechs Groupements über eine spezielle GTE-Einheit, in die Arbeiter überstellt wurden, die sich eines Disziplinarvergehens schuldig gemacht oder als zu schlecht eingestufte Leistungen erbracht hatten. „Im März 1942 bezeichneten die Hilfsorganisationen die Disziplinar-GTE als ‚echte Strafkolonien‘.“[25.4]
Im Frühjahr 1941 hatte die französische Verwaltung damit begonnen, national homogene Gruppen zu organisieren. Ob dabei von Anfang an beabsichtigt war, jüdische Fremdarbeiter zu separieren, ist nicht belegt, doch war dies nach Eggers das einzige sichtbare Ergebnis. Es entstanden dieGroupes palestiniens, die in der Folge die Diskriminierung der jüdischen Fremdarbeiter forcierten und schließlich die Deportationen erleichterten.[23.5] Ab der Jahreswende 1941/42 war für alle Juden, die vor dem 1. Januar 1936 nach Frankreich gekommen waren, die Unterbringung in einem Arbeitslager obligatorisch.[23.7] Vom Sommer 1942 an forcierte die deutsche Besatzungsmacht die Deportationen aus den Lagern[23.8], deren Belegungszahlen im Laufe des Jahres deutlich zurückgehen.[23.9] Nach der deutschen Besetzung Südfrankreichs im November 1942 nahm auch dieOrganisation Todt vermehrt Zugriff auf die Arbeitskräfte in den GTE und setzte diese zum Beispiel auf Baustellen desAtlantikwalls ein.[23.10][29]
Mit der Befreiung Frankreichs endete auch das französische Lagersystem und das System der GTE. „Nach der Befreiung wurden einzelne Lager für deutsche Kriegsgefangene undKollaborateure im Rahmen der ‚épuration‘ (Säuberung) wiederverwendet.“[23.11]
So, wie spanische Bürgerkriegsflüchtlinge oder deutsche Emigranten in Frankreich zwangsverpflichtet wurden, so griff der französische Staat auch anderweitig auf menschliche Ressourcen zurück, um den Mangel an Arbeitskräften auszugleichen, der durch Mobilisierung der eigenen Männer für das Militär entstanden war. Durch einRequisitions-Gesetz von 1938 hatte sich dieKolonialmacht Frankreich das Recht verschafft, inFranzösisch-Indochina Männer im erwerbs- oder kampffähigen Alter für den Arbeitseinsatz im französischen Mutterland zu requirieren.[30]
Die Rückführung dieser Männer direkt nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war aufgrund der noch unterbundenen Seewege nicht möglich; sie begann erst 1950 und dauerte bis 1952. Während dieser Zeit waren die Männer zum Teil in jenen Lagern interniert, die ab 1939 für die emigrantischen Fremdarbeiter geschaffen worden waren.[31]
Französische Zwangsarbeiter für die deutsche Kriegswirtschaft
Während der Besetzung Frankreichs durch Nazi-Deutschland wurden hunderttausende französischer Arbeiter gegen ihren Willen nach Deutschland gebracht, wo sie in Fabriken oder in der Landwirtschaft die kriegsbedingt fehlenden heimnischen Arbeitskräfte ersetzen sollten.
Befragung einer chinesischen „Trostfrau“,Rangun, 8. August 1945
Auch inJapan wurden während des Zweiten Weltkrieges Zivilpersonen der besetzten Gebiete zur Zwangsarbeit gezwungen. So wurden Hunderttausende Koreaner nach Japan verschleppt und mussten in japanischen Minen und Fabriken arbeiten. Viele Männer aus den damaligen japanischen KolonienKorea undTaiwan wurden ins japanische Militär zwangsrekrutiert, während viele Frauen in den besetzten Gebieten zur Zwangsprostitution beziehungsweise zur sexuellen Sklaverei gezwungen wurden und als so genannteTrostfrauen japanischen Soldaten dienen mussten. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Japan – und zwar mit stillschweigender Billigung der Siegermacht USA – koreanische Zwangsarbeiter in den Kohlebergwerken eingesetzt.
Beim Bau desDonau-Schwarzmeer-Kanals inRumänien wurden zwischen 1949 und 1954 mehrere zehntausend Häftlinge zur Zwangsarbeit herangezogen. Erst zwischen 1976 und 1984 wurde der Kanal ohne Zwangsarbeit fertiggestellt.
Bereits vor der Gründung der Sowjetunion bestand zwischen 1696 und 1917 imrussischen Kaiserreich das System derKatorga, das gewissermaßen als Vorläufer desGulag-Systems betrachtet werden kann: Hier wurden Menschen nachSibirien zum Leisten von Zwangsarbeit verbannt. Allerdings war die Zahl der Betroffenen deutlich geringer als in der Sowjetunion.
In die sowjetischen Zwangsarbeitslager des Gulag wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Millionen sowjetischer Bürgerdeportiert: Politische Oppositionelle, Gegner des kommunistischen Systems, Angehörige von Gruppen, die in Misskredit geraten waren („Klassenfeinde“) sowie Teile besiegter Volksgruppen wie beispielsweise zwischen 1939 und 1941 die Polen im Zweiten Weltkrieg und ganze Völkerschaften wurden nachKolyma,Workuta und zumWeißmeer-Ostsee-Kanalverschleppt.[32] Aus diesen Orten sind große Städte und Industriezentren entstanden.[33] Offiziell gab es in der Sowjetunion keine Zwangsarbeit, sondern nur Sowjetarbeiter, die ihr Volk liebten und ihr Land, in dem die Arbeiter und Bauern zum ersten Mal in der Geschichte die wirklichen Herren waren und wussten, dass die Früchte ihrer Arbeit dem Volk ungeschmälert gehörten und ihm nicht von einer Handvoll Ausbeuter genommen werden konnten, was Tausende ausländischer Freunde der Sowjetunion bestätigten. Das Strafarbeitsgesetz von 1933 regelte einzig und allein die Lebens- und Arbeitsbedingungen der wegen Verbrechens Verurteilten und nicht etwa die anderer Menschen. Anderslautende Informationen über Zwangsarbeit wurden als Verleumdungendiskreditiert.[34]
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden gut zweieinhalb Millionen deutsche Kriegsgefangene und Zivilisten zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion verschleppt; viele von ihnen starben in den Arbeitslagern; tausende ostdeutsche Wissenschaftler wurden zur geistigen Zwangsarbeit in die Sowjetunion verbracht („Aktion Ossawakim“). In derSowjetischen Besatzungszone (SBZ) wurde ebenfalls Zwangsarbeit angewandt.
In derVR China wurden in der zweiten Hälfte des letzten Jahrzehnts mehrere hunderttausend Angehörige der Volksgruppe derUiguren zur Zwangsarbeit, insbesondere zur Baumwollernte, herangezogen.[35][36][37] 2026 alarmierten Sonderberichterstatter und einer Arbeitsgruppe desUN-Menschenrechtsrats über ein anhaltendes Muster mutmaßlicher staatlich diktierter Zwangsarbeit an ethnischen Minderheiten in etlichen Provinzen Chinas, davon sind laut den UN-Menschenrechtsexperten in etlichen Fällen schwerwiegende Zwangsmaßnahmen, die einer Zwangsumsiedlung und/oder Versklavung gleichen. Dies charakterisiere nach den UN-Menschenrechtsexperten alsVerbrechen gegen die Menschlichkeit. Die UN-Vorwürfe werden seitens vom Außenministerium der VR China abgestritten.[38]
InEritrea können Wehrpflichtige nach dem eigentlichen Militärdienst zeitlich unbeschränkt zur Arbeit in staatlichen Betrieben herangezogen werden.[39]
Laut einer Meldung derInternationalen Arbeitsorganisation (ILO) aus dem Jahr 2014 werden, basierend auf Daten aus dem Jahr 2012, jährlich weltweit insgesamt 150 Milliarden US-Dollar durch Zwangsarbeit erwirtschaftet.[40]
Über die Arbeits- und Lebensumstände vonArbeitsmigranten in Malaysia wurde im Jahr 2021 berichtet, dass diese einer Zwangsarbeit gleichkommen. So wurden Reisepässe der Arbeitnehmer einbehalten, um sie von einer Flucht abzuhalten. Zahlreiche Beschäftigte der Branche berichteten zudem von Ausgangssperren, Einschüchterungen und Drohungen, schlechten Arbeitsschutzbedingungen und miserablen Unterkünften – nach Kriterien der ILO alles Indikatoren für Zwangsarbeit.[41]
Anfang 2023 berichteten Medien über Erstattungen der Anwerbungsgebühr durch deutsche Automobilzulieferer an Arbeiter in ihrentaiwanesischen Zulieferunternehmen. Angesichts von Schulden für Vermittler- und Vertragsgebühren, welche die Arbeiter an ihre Arbeitgeber entrichten müssen, ist die Rede von einem fließenden Übergang zur Zwangsarbeit. Die Erstattungsmaßnahmen stellen Experten in einen Zusammenhang mit einer präventiven Wirkung des seit dem 1. Januar 2023 geltendenLieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.[42]
Laut dem aktuellenGlobal Slavery Index waren im Jahr 2021 etwa 50 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen und damit zehn Millionen mehr als fünf Jahre zuvor.[43]
Grundsätzlich sind Gefangene verpflichtet, Arbeit, die ihren körperlichen Fähigkeiten angemessen ist, auszuüben, sofern sie dazu in der Lage sind. Das deutsche Grundgesetz erklärt bei Freiheitsentziehung explizit Zwangsarbeit als zulässig.
ImIAO-Abkommen Nr. 29 heißt es dazu:2. Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit“ im Sinne dieses Übereinkommens gelten jedoch nicht […] c) jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung verlangt wird, jedoch unter der Bedingung, dass diese Arbeit oder Dienstleistung unter Überwachung und Aufsicht der öffentlichen Behörden ausgeführt wird und dass der Verurteilte nicht an Einzelpersonen oder privaten Gesellschaften und Vereinigungen verdingt oder ihnen sonst zur Verfügung gestellt wird.
Zusätzlich begrenzte derEuropäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Arbeit auf Formen, welche „üblicherweise“ von einer inhaftierten Person verlangt werden könnten, bspw. routinemäßige Haftarbeiten oder Arbeiten zum Zwecke der Rehabilitation. Im Gegensatz zum IAO-Abkommen beurteilte der EGMR und das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 1998 es jedoch als zulässig, wenn die Arbeit zu Gunsten von Privatunternehmen erbracht wird.[44]
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Ulrich Herbert:Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches. Dissertation. 2. Auflage. Dietz, Bonn 1999,ISBN 3-8012-5028-8.
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Wolf Gruner:Jewish Forced Labor Under the Nazis: Economic Needs and Racial Aims, 1938–1944 (Originaltitel:Der geschlossene Arbeitseinsatz deutscher Juden übersetzt von Kathleen M. Dell’Orto), Cambridge University Press, New York, NY 2006,ISBN 0-521-74357-5 (Published in association with theUnited States Holocaust Memorial Museum).
Witold Wojciech Mędykowski:Macht Arbeit Frei?: German Economic Policy and Forced Labor of Jews in the General Government, 1939–1943, Academic Studies Press, Brighton 2018,ISBN 978-1-61811-956-8
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Stephan Jegielka:Das KZ-AussenlagerGenshagen. Struktur und Wahrnehmung der Zwangsarbeit in einem Rüstungsbetrieb 1944/45. Tectum, Marburg 2005,ISBN 3-8288-8895-X.
Thomas Irmer, Zwangsarbeit erinnern e. V.:… warum es lebenswichtig ist, die Erinnerung wachzuhalten. Zwangsarbeit für Siemens in Auschwitz und Berlin. Dokumentation einer Begegnung mit ehemaligen KZ-Häftlingen. Berlin 2006,ISBN 3-938690-47-X.
Thomas Müller:Zwangsarbeit in der Grenzzone. Der Kreis Aachen im Zweiten Weltkrieg. Shaker, Aachen 2003,ISBN 3-8322-1301-5.
Cord Pagenstecher:Ausländischer Widerstand in Berlin. Spielräume des Widerstehens von Zwangsarbeitern. In: Hans Coppi, Stefan Heinz (Hrsg.):Der vergessene Widerstand der Arbeiter. Gewerkschafter, Kommunisten, Sozialdemokraten, Trotzkisten, Anarchisten und Zwangsarbeiter. Dietz, Berlin 2012,ISBN 978-3-320-02264-8, S. 229–247.
Hermann Rafetseder:NS-Zwangsarbeits-Schicksale. Erkenntnisse zu Erscheinungsformen der Oppression und zum NS-Lagersystem aus der Arbeit des Österreichischen Versöhnungsfonds. Eine Dokumentation im Auftrag des Zukunftsfonds der Republik Österreich. – Bremen 2014,ISBN 978-3-944690-28-5; korrigierte Druckfassung eines 2007 aus Datenschutzgründen unveröffentlicht gebliebenen Textes, weiterhin auch zu findenooegeschichte.at [PDF].
Peter Rugenthaler:Ein Geschenk für den Führer: Sowjetische Zwangsarbeiter in Kärnten und der Steiermark 1942–1945. Verein zur Förderung der Forschung von Folgen nach Konflikten und Kriegen, Graz 2001,ISBN 3-901661-06-9.
Roman Smolorz:Zwangsarbeit im „Dritten Reich“ am Beispiel Regensburgs. Stadtarchiv Regensburg, Regensburg 2003,ISBN 3-935052-30-8.
Mark Spoerer:Zwangsarbeitsregimes im Vergleich: Deutschland und Japan im Ersten und Zweiten Weltkrieg. In: Klaus Tenfelde, Hans-Christoph Seidel (Hrsg.):Zwangsarbeit im Europa des 20. Jahrhunderts. Vergleichende Aspekte und gesellschaftliche Auseinandersetzung. Klartext, Essen 2007, S. 187–226.
Thorsten Wiederhold:Gerhard Fieseler – eine Karriere. Ein Wirtschaftsführer im Dienste des Nationalsozialismus. (= Nationalsozialismus in Nordhessen, Schriften zur regionalen Zeitgeschichte. Band 20). Kassel 2003,ISBN 3-934377-98-X. Darin:Zwangsarbeiter im Fieseler-Werk. S. 169–219.
Roland Maier:Haupttätigkeitsfeld im Krieg: Überwachung und Repression der ausländischen Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter. In: Ingrid Bauz, Sigrid Brüggemann, Roland Maier (Hrsg.):Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern. Schmetterling-Verlag Stuttgart 2013,ISBN 3-89657-145-1, S. 338–380.
Sybille Eberhardt:Als das „Boot“ zur Galeere wurde…: Wie jüdische Frauen und Mädchen aus Lodz und Umgebung Ghettoisierung, Lagerhaft in Auschwitz-Birkenau, Bergen-Belsen, Zwangsarbeit in Geislingen/St. und Deportation nach Allach überlebten. Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg 2019- 2. Preis, Manuela Kinzel Verlag, Göppingen 2018,ISBN 978-3-95544-100-5.
Christian Eggers:Unerwünschte Ausländer. Juden aus Deutschland und Mitteleuropa in französischen Internierungslagern 1940 – 1942, Metropol Verlag, Berlin 2002,ISBN 3-932482-62-X.
Moritz Neumann:Im Zweifel nach Deutschland. Geschichte einer Flucht und Rückkehr, zu Klampen, Springe 2005,ISBN 3-934920-57-8.
Peter Gaida:„Überschüssige Ausländer“: Spanische und jüdische Zwangsarbeiter in Vichy-Frankreich (1940-1944), 2021,ISBN 978-1-00-897785-3.
Tomáš Staněk:Internierung und Zwangsarbeit: das Lagersystem in den böhmischen Ländern 1945–1948 (Originaltitel:Tábory v českých zemích 1945–1948, übersetzt von Eliška und Ralph Melville, ergänzt und aktualisiert vom Autor, mit einer Einführung von Andreas R. Hofmann) (=Veröffentlichungen des Collegium Carolinum. Band 92). Oldenbourg /Collegium Carolinum, München 2007,ISBN 978-3-486-56519-5.
Uwe Bastian,Hildigund Neubert:Schamlos ausgebeutet. Das System der Haftzwangsarbeit politischer Gefangener des SED-Staates. herausgegeben vomBürgerbüro. Berlin 2003,DNB970199368.
Karin Schmidt:Zur Frage der Zwangsarbeit im Strafvollzug der DDR. Olms, Hildesheim u. a. 2011,ISBN 978-3-487-14571-6.
Tobias Wunschik:Knastware für den Klassenfeind. Häftlingsarbeit in der DDR, der Ost-West-Handel und die Staatssicherheit (1970–1989). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2014,ISBN 978-3-525-35080-5[46]
Christian Sachse:Das System der Zwangsarbeit in der SED-Diktatur. Die wirtschaftliche und politische Dimension. Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2014,ISBN 978-3-86583-884-1.
1997:Esclaves d'Hitler / Hitlers Sklaven: Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene in Schweizer Fabriken, Autor:Frédéric Gonseth;La Croix / Frederic Gonseth Productions (Schweiz)[49]
2008:Zwangsarbeit! Travail force! – Französische Zwangsarbeiter in Österreich & ihr Leben heute, Regie: Siegfried Steinlechner, Autor: Wolfgang Peschl; Laufbildgesellschaft Wien (Österreich); 45 min.[50]
↑Für mehr Informationen über die RMVE siehe: a) Stéphane Leroy, « Les exilés républicains espagnols des Régiments de Marche des Volontaires Étrangers. Engagement, présence et formation militaire (janvier 1939-mai 1940) », Cahiers de civilisation espagnole contemporaine [En ligne], 6 | 2010, mis en ligne le 13 juillet 2010, consulté le 09 mars 2024 (Online auf journals.openedition.org) & b) Diego Gaspar Celaya, « Portrait d’oubliés. L’engagement des Espagnols dans les Forces françaises libres, 1940-1945 », Revue historique des armées [En ligne], 265 | 2011, mis en ligne le 16 novembre 2011, consulté le 08 mars 2024 (Online auf journals.openedition.org)
↑Moritz Neumann:Im Zweifel nach Deutschland, S. 144 ff.
↑Zur Zwangsarbeit im Zusammenhang mit dem Bau der Transsahara-Bahn siehe:Zwangsarbeit für die Transsahara-Bahn. In: Peter Gaida:„Überschüssige Ausländer“, S. 213 ff.
↑Gaida gibt als Gesamtsumme bei dieser Tabelle den Wert 41.000 an, was im Vergleich zu den beiden anderen Summen realistisch erscheint. Die Addition der Einzelwerte führt allerdings zum Wert 46.700.
↑Peter Gaida widmet der Organisation Todt, deren Vorgehen in Frankreich und deren Arbeitslagern, in seinem Buch zwei Kapitel:Die Organisation Todt in Frankreich, S. 257 ff., undDie Arbeitslager der Organisation Todt, S. 287 ff.
↑Joel Kotek, Pierre Rigoulot:Das Jahrhundert der Lager. Gefangenschaft, Zwangsarbeit, Vernichtung.Propyläen 2001,ISBN 3-549-07143-4. (Le siècle des camps, Éditions Lattès 2000.)
↑Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags:Das völkerrechtliche Verbot der Zwangsarbeit und die Arbeit von Strafgefangenen während der Freiheitsentziehung. Ausarbeitung. Hrsg.: WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe. 26. Oktober 2016, WD 2-3000-132/16 (bundestag.de [PDF]).
↑• Rezension –Stefan Fischer: Arte-Doku "Unter Deutschen". Die Jugend fällt aus. In: sueddeutsche.de.Süddeutsche Zeitung GmbH, 1. Mai 2023, archiviert vom Original am 2. Mai 2023; abgerufen am 4. Mai 2025: „Außergewöhnlich persönlich erzählt ein Dokumentarfilm von diesem Verbrechen“ •Unter Deutschen. 2023 | Dokumentation | 3 x 45′, 52′. In: looks.film. LOOKS Film & TV Produktionen GmbH, abgerufen am 4. Mai 2025.