Zutat
Zutaten (französischingrédients,englischingredients), seltener auchIngredienzien (Sing.Ingrediens) oderIngredienzen (Sing.Ingredienz), sind in derKochkunst dieSpeisebestandteile einesKoch- oderBackrezepts, die zu dessen kulinarischer Umsetzung erforderlich sind.
Allgemeines
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Der Begriff „Zutaten“ wird oft im Plural verwendet, weil die meisten Speisen aus mindestens zwei Bestandteilen bestehen. Dennoch sind Zutaten sprachlich keinPluraletantum. Zutaten sind die zur Herstellung einer Speise benötigtenLebensmittel, deren Harmonie sich erst nach ihrer gemeinsamen Verarbeitung entfaltet. Dabei hat derVerbraucher im Rahmen desVerbraucherschutzes ein Recht darauf, dass derHersteller Zutaten transparent macht.
Bestimmte Zutaten oder andere Stoffe oder Erzeugnisse (wieVerarbeitungshilfsstoffe), die bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden und darin verbleiben, können bei manchen MenschenAllergien undUnverträglichkeiten verursachen, die teilweise die Gesundheit der Betroffenen gefährden. Deshalb ist von Bedeutung, dass die Verbraucher Informationen zum Vorhandensein derartiger Stoffe erhalten.[1]
Die Kochkunst desKochs besteht darin, bestimmte Mengenanteile einzelner Zutaten bei derZubereitung so miteinander zu kombinieren, dass die einzelnen Zutaten nicht mehr von Bedeutung sind und sich in der gewünschten Speise als kulinarische Einheit entfalten. Die verschiedenen Geschmacksrichtungen der einzelnen Zutaten sind dabei so zu gewichten, dass der von einer bestimmten Speise erwartete typische Geschmack hervorgebracht wird. Dies kann durchAbschmecken überwacht werden.
Rechtsfragen
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]DerRechtsbegriff „Zutat“ steht im Zusammenhang mit der seit 2011 in allenEU-Mitgliedstaaten geltenden Kennzeichnungspflicht für die in Lebensmitteln enthaltenenInhaltsstoffe, die in einerZutatenliste aufzuführen sind. „Zutat“ ist in diesem Sinne gemäß Art. 2 Abs. 2fVerordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 jeder „Stoff und jedes Erzeugnis, einschließlichAromen,Lebensmittelzusatzstoffen undLebensmittelenzymen, sowie jeder Bestandteil einer zusammengesetzten Zutat, der bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet wird und der – gegebenenfalls in veränderter Form – imEnderzeugnis vorhanden bleibt; Rückstände gelten nicht als Zutaten“. Eine „primäre Zutat“ ist diejenige Zutat oder sind diejenigen Zutaten eines Lebensmittels, „die über 50 % dieses Lebensmittels ausmachen oder die die Verbraucher üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziieren und für die in den meisten Fällen eine mengenmäßige Angabe vorgeschrieben ist“ (Art. 2 Abs. 2q).
Bestandteile
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Zutaten für Speisen sind insbesondere alle Lebensmittel wieFleisch,Gemüse oderSpeisefisch (einschließlichNahrungsmittel),alkoholische Getränke,Gewürze,Speisesalz,Wasser oderwürzende Zutaten. DieHaute Cuisine integriert auch sehr teure Zutaten wieBlattgold,Kaviar,Safran,Trüffel oderVanille.
Überwiegen bestimmte Zutaten inGarnituren, so geben sie der Speise oft ihren Namen (etwaPaprika undPaprikapulver bei„Zigeunerart“,Linsen beimLinseneintopf, dieAnanasscheibe beimToast Hawaii oderZwiebeln bei derZwiebelsuppe).
Literatur
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- Literatur über Zutat im Katalog derDeutschen Nationalbibliothek
Weblinks
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen:
Einzelnachweise
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- ↑Erwägungsgrund 24 der EU-Verordnung 1169/2011 vom 25. Oktober 2011