
Zugführer (ZF oder ZFü, im Militär auch ZgFhr oder Zfhr abgekürzt) ist eine Führungsfunktion vonBehörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Leitung und zum Befehligen vonZügen. Zugführer ist eine Funktionsbezeichnung beziehungsweiseDienststellung.
Der Zugführer ist eine militärische Dienststellung für einen Teileinheitsführer imUnteroffiziers- oder niederenOffiziersrang. Er führt in der Regel eine Teileinheit, die alsZug (englischplatoon) bezeichnet wird.
Der Zugführer (ZgFhr) ist bei derBundeswehr eine Dienststellung. Er ist Teileinheitsführer und führt einen Zug, der (abhängig von der Teilstreitkraft und Truppengattung) im Regelfall zwischen 30 und bis zu 60 Soldaten umfasst. Ein Zug besteht aus mehrerenGruppen, mehrere Züge bilden eineKompanie,Batterie oderStaffel.[1]
Die Dienststellung des Zugführers bekleidet in der Regel ein Offizier (Hauptmann im I. Zug,Leutnant oderOberleutnant im II. Zug einer Kompanie) oder ein erfahrenerPortepeeunteroffizier im DienstgradHauptfeldwebel oderStabsfeldwebel (III. und IV. Zug einer Kompanie). Bei den Führungsunterstützungstruppen können Zugführer aber auchHauptleute oderOberstabsfeldwebel sein. An Truppenschulen lautet die Bezeichnung der entsprechenden Dienststellung Hörsaalleiter und wird zumeist von einem Offizier bekleidet.
Auch in derSchweizer Armee bezeichnet der Ausdruck Zugführer eine dienstliche Funktion. Üblicherweise wird ein Zug von einem Leutnant oder Oberleutnant geführt. In Ausnahmefällen kann es auch ein Zugführerstellvertreter (Zfhr Stv) zum Beispiel im Range einesOberwachtmeisters sein. Logistikzüge werden in der neuen Schweizer Armee durch so genannte Logistikzugführer (Log Zfhr) im Range einesAdjutant-Unteroffiziers geführt.
Bei den Polizeibehörden existieren ebenfalls Zugführer zur Führung vonZügen als geschlossenen Einheiten. Eine Hundertschaft besteht meist aus 3 Zügen, die wiederum meist aus 3 Gruppen bestehen. Ein Zug umfasst circa 30 Polizisten.


Der Zugführer[2] ist bei dendeutschen Feuerwehren der Führer einesZugs. Ein vollständiger Zug nach FwDV 3 hat mindestens 22 Personen mitsamt Gerät.[3] Man unterscheidet beispielsweise zwischenLöschzug,Rüstzug und Schadstoff- bzw.Gefahrstoffzug. Sofern die eingesetzten Kräfte die Stärke eines Zuges nicht überschreiten oder nicht eine übergeordnete Führungskraft die Leitung übernimmt, kann ein ZugführerEinsatzleiter sein. Bei Einsätzen, die mehr als einen Zug erfordern (Großschadenslagen), übernimmt einVerbandsführer das Kommando. In solchen Fällen werden Zugführer oft als Einsatzabschnittsleiter eingesetzt.
Ausbildung und Aufgaben des Zugführers sind in denFeuerwehr-Dienstvorschriften geregelt.Einsatzkräfte mit der Qualifikation zum Zugführer erkennt man in einigen Bundesländern im Einsatz an zwei roten Balken auf jederHelmseite. DieseHelmkennzeichnung signalisiert ausschließlich die Befähigung zum Ausüben der Funktion „Zugführer“. Es können daher in einem Zug durchaus mehrere Einsatzkräfte mit dieser Kennzeichnung vorhanden sein. Pro Zug kann jedoch immer nur eine Person die tatsächliche Position des Zugführers übernehmen. Eventuell weitere vorhandene Einsatzkräfte mit Zugführerqualifikation übernehmen dannGruppenführer- oder seltener auch normale Mannschaftsaufgaben. Der tatsächliche Einheitsführer wird zunehmend zusätzlich mit einerKennzeichnungsweste (häufig rot, als Abschnitts- oder Einsatzleiter auch weiß oder gelb) kenntlich gemacht. Qualifikations- und Funktionskennzeichnungen sind auf Landes-, Kreis- oder Gemeindeebene geregelt, eine bundeseinheitliche Vorschrift existiert nicht. In Bayern wird ein Zugführer beispielsweise mit einem 20 mm breiten Gummiband auf dem Reflexband am Helm gekennzeichnet, wenn er diese Tätigkeit tatsächlich ausübt.[4]

Ein Zugführer sonstiger Hilfsorganisationen leitet im Einsatzfall einenZug. Er untersteht in seinen Handlungen und Weisungen lediglich einem Verbandsführer (je nach Lage: dem Einsatzleiter oder dem Einsatzabschnittsleiter). Zugführer benötigen vor ihrer Ernennung zum Zugführer über ihreFachdienstkenntnisse hinaus verschiedene führungsspezifische Zusatzausbildungen. Diese Lehrgänge sind zum Teil organisations- und fachdienstspezifisch.[5] Vermittelt werden unter anderem Kenntnisse zur Einteilung der Hilfskräfte und des Einsatzgebietes, zu Materialbeschaffung und -management, zu Gefahren an der Einsatzstelle sowie zur Vermeidung von Unfällen, zur Kommunikation mit Hilfskräften sowie Einsatzkräften anderer Fachdienste und Organisationen sowie zu den rechtlichen Grundlagen des Katastrophenschutzes.
Dem Zugführer sind mindestens zweiGruppen unterstellt, die ihrerseits vonGruppenführern geleitet werden. Zusätzlich dazu zählt derZugtrupp, welcher dem Zugführer bei Führungsaufgaben zur Seite steht.
Bei der Wasserwacht desDeutschen Roten Kreuzes nennt man einen Zugführer auch „Einsatzleiter Wasserrettungsdienst“.[6]