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Wittum

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Dieser Artikel behandelt den Begriff Wittum; der Politiker findet sich unterAlbert Wittum.

Wittum (lateinischVidualitium),Widum,Widdum,Witthum oderWedem ist ein Begriff aus dermittelalterlichenRechtssprache. Das Wort „widum“ und „wittum“ leitet sich von derselben Wurzel her wie „widmen“; Widum und Wittum bezeichnet also ein „gewidmetes Gut“, inTirol undSüdtirol heute noch gebraucht als Bezeichnung für einenPfarrhof. Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurde damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt, da auch diese „gewidmete Güter“ waren; die Verknüpfung des Wortes Widum mit Witwe (und die daraus resultierende Schreibweise mittt anstelle vond) ist eineVolksetymologie.[1]

Versorgungsleistung bei der Eheschließung

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Der Begriff bezeichnete zunächst den vom Bräutigam an den Geschlechtsvormund der Braut zu bezahlenden Kaufpreis (Brautgeld), denMundschatz,[2][3] respektive das vom Brautvater mitgegebene Brautgeld, dieMitgift,[2] dann auch eine von Seiten des Mannes zu Gunsten des Unterhaltes seiner Ehefrau getroffene Fürsorge für den Fall, dass sie einmalWitwe werden sollte, dasLeibgedinge.[4]

Ursprünglich bestand das Wittum nur ausFahrnis, auch Mobilien,Mobiliarwittum genannt. Später wurde es zurImmobilie, die durch eine Urkunde übereignet wurde. Das Wittum wurde mehr und mehr derMorgengabe ähnlich, ja trat an ihre Stelle, bis schließlich Wittum und Morgengabe nicht mehr klar zu trennen waren. Das Wittum wurde also die Versorgung der Witwen, da es lebenslang in ihrem Besitz blieb. Es war häufig gesetzlich festgeschrieben.[3]

Adelige Familien, die ihre weiblichen Mitglieder in Klöstern oderFrauenstiften unterbrachten, statteten diese bisweilen mit „Widumshöfen“ aus. Um die adeligen Nonnen oder Stiftsdamen von jeglicher Arbeit zu befreien, erhielten die Klöster Höfe mitsamtLeibeigenen zur Versorgung der Damen. In diesem Zusammenhang hat sich der Begriff Widumshof auch auf den Pfarrhof übertragen, der dem Geistlichen als wirtschaftliche Grundlage diente.

Fürstliche Witwensitze

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In regierenden Fürstenhäusern wurden umfangreiche Vermögensdispositionen vor der Eheschließung diplomatisch ausgehandelt und vertraglich vereinbart. Zentral war dabei das Wittum, meist alsLeibgedinge bezeichnet, also die Gesamtheit aller Nutzungsrechte, die der Frau auf Lebenszeit übertragen wurden, um ihre Versorgung während der Ehe sowie für den Fall ihrer Witwenschaft zu regeln.[3] Während die Morgengabe ein Geschenk darstellte, das der Braut zur persönlichen Verfügung stand, gehörten Wittum bzw. Leibgedinge zurWiderlage, die der Ehemann beizusteuern hatte. Diese erfolgte vor allem durch die Übertragung von Nutzungsrechten an Landgütern, die kontinuierliche Einnahmen versprachen und sicherer waren als etwa eine Kiste Goldmünzen. Dazu gehörte mindestens ein Schloss auf den betreffenden Ländereien als standesgemäße Witwenresidenz, dazu oft auch ein Stadtpalais nahe der Residenz, etwa dasWittumspalais Weimar. Wichtigstes Auswahlkriterium war die Wirtschaftsleistung des Leibgedinges, da fürstliche Witwen über eigene Hofhaltungen mit bis zu 100 Angestellten verfügten. Um 1500 war es üblich, dass Fürstinnen auch zu Lebzeiten ihrer Ehemänner autonome Höfe unterhielten und einen Großteil des Jahres getrennt von ihnen lebten; in diesem Falle änderte sich die Hofhaltung beim Übergang der Fürstin in den Witwenstand kaum.

Die Wittumsgüter lagen oft in größerer Entfernung vom Hof, da die fürstlichen Eigengüter in der Nähe der Residenz für die Versorgung des Hofes benötigt wurden. Gemäß dem Tugendideal der „guten Witwenschaft“ kümmerten sich die Witwen um die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Ländereien, um Bildung, Seelsorge und Kirchenbauten; neben karitativen Tätigkeiten förderten sie oft Kunst und Kultur.

Nichtebenbürtige Ehen wurden alsmorganatisch bezeichnet, da bei ihnen nur eine Morgengabe anfiel, nicht aber ein für fürstliche Eheschließungen obligatorisches Wittum bzw. Leibgedinge vereinbart wurden.

Bezeichnung für einen Pfarrhof oder Pfarrpfründe

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Widum inSchlanders

In Schwaben, Bayern und Tirol istWidum oderWiddum auch die Bezeichnung für das unbewegliche Vermögen derPfarrpfründe und insbesondere für das Pfarrhaus.[5]Widumhof genannte landwirtschaftliche Betriebe dienten bis in die Neuzeit der Versorgung von Geistlichen. Widum taucht heute noch in Österreich als Bezeichnung des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes einer katholischen Pfarre auf.

Dem entspricht in Norddeutschland das(mittel)niederdeutscheWedeme (hochdeutsch auchWiedenhof) und dasniederländischew(h)eem, weme ‚Pfarrei, Pfarrhof‘.[6] InLübeck ist dieWehde der historische Pfarrhof derMarienkirche.

InLivland und inKurland war imBaltischen Deutsch die BezeichnungPastoratswidme gebräuchlich.[7]

Ortsnamenkunde

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Die Wurzel ist inToponymika, Siedlungs- wie Flurnamen, sehr produktiv. WichtigeVerballhornungen sind:

  • obd.Wim,Wimm – mit zahlreichen Varianten bis hin zum häufigen PersonennamenWimmer alsHerkunftsname, hier kommen beide Ableitungen, aus dem Leibgedinge als Besitz wie aus Pfarrstiftungen, und diese alsLehen weitervergeben, in Frage (außerdem aber wurzelfremd zuwimmrig ‚knorrig‘, und anderes)[8]
  • Wieden über mhd.widem[9] (auch eine Etymologie zuWeiden[-bäumen],Wied ‚Au‘ möglich)

Siehe auch

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Literatur

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  • Dotalgut. In:Herders Conversations-Lexikon. 1. Auflage.Band 2:Cardinalwinde – Fyt. Herder, Freiburg im Breisgau 1854,S. 437 (Digitalisat.zeno.org). 
  • Friedrich Wilhelm Eckardt:Das Witthum oder das Dotalitium und Vidualitium in ihrer historische Entwicklung quellenmäßig dargestellt. In:Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft, Band 10, 1846, S. 437–493;ISSN 1866-0096,bsb-muenchen.de
  • Christa Syrer:Begriffe erkunden: Witwensitz. In:Burgen und Schlösser. Zeitschrift für Burgenforschung und Denkmalpflege, Jahrgang 62, Nr. 2, 2021, S. 113,ISSN 0007-6201.
  • Karl Salomo Zachariä:Von dem Dotalrechte. In:Handbuch des französischen Civilrechtes. 4., verbesserte und vermehrte Auflage.Band 3. J. C. B. Mohr, Heidelberg 1837,S. 297 (google.at). 

Einzelnachweise

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  1. Duden:Etymologie, s. v. widmen, Wittum, Witwe; besonders klar H. Paul:Deutsches Wörterbuch, s. v. widmen; weiters: M. Lexer:Mittelhochdeutsches Wörterbuch, s. v. widem, widum usw; auch M. Lexer:Kärntisches Wörterbuch (Leipzig 1862), S. 257 s. v. widn; und auch andere Wörterbücher mit etymologischen Vermerken
  2. abWittum … widem, m. und f., ‘brautgabe; kirchengut’. In:Jacob Grimm,Wilhelm Grimm (Hrsg.):Deutsches Wörterbuch.Band 30:Wilb–Ysop – (XIV, 2. Abteilung). S. Hirzel, Leipzig 1960,Sp. 830–838 (woerterbuchnetz.de). 
  3. abcWittum. In:Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 16, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/Wien 1885–1892, S. 705.
    Wittum. In:Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage.Band 20:Veda–Zz. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1909,S. 704 (Digitalisat.zeno.org). 
  4. Witthum. In:Heinrich August Pierer,Julius Löbe (Hrsg.):Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage.Band 19:Weck–Zz und Nachträge. Altenburg 1865,S. 303–304 (Digitalisat.zeno.org). 
  5. Wittum. In:Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage.Band 20:Veda–Zz. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1909,S. 704 (Digitalisat.zeno.org). 
  6. Martin Funk:Einige Notizen über die Amtswohnungen der Geistlichen in Lübeck. In:Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, 1884, 4, S. 68–83. Siehe auch das Lemmaweem in der niederländischsprachigen Wikipedia.
  7. Kristine Wohlfart:Der Rigaer Letten Verein und die lettische Nationalbewegung von 1868 bis 1905. Verlag des Herder-Institutes, Marburg 2006,ISBN 3-87969-330-7, S. 25.
  8. Wimmer / Wemmer. (Memento vom 29. April 2014 imInternet Archive) deutsche-nachnamen.de
  9. etwa der4. Wiener Gemeindebezirk
Normdaten (Sachbegriff):GND:4728438-9 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS)
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