Hier werden Projekte gesammelt, die Inhalte der deutschsprachigen Wikipedia nutzen und bei denen Zweifel daran bestehen, dass die Nutzung lizenzkonform ist. Ebenso wird hier die Einordnung neuer Projekte diskutiert.
| Einzelnutzung | Mehrfachnutzung | Kompletter Spiegel | Live-Spiegel |
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| neuer Eintrag | neuer Eintrag | neuer Eintrag | neuer Eintrag |
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„Mirrors“ ausWP-Datenbankdumps
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Alle übrigen Nutzungsarten bitte nicht hier eintragen, sondern auf der passenden Unterseite:
Durch die Besorgung rechtlicher Angelegenheiten für andere verstößt du möglicherweise gegengeltendes Recht.
Bitte beachte diefrühere Diskussion, bevor du Betreiber fremder Projekte anschreibst, um einen vermeintlichen Lizenzverstoß anzumahnen, bei dem es nicht um von dir selbst verfasste Inhalte geht.
Folgende Punkte müssen – gemäß demnicht rechtsverbindlichen „Gentlemen’s Agreement“ (GA) – bei einer Weiternutzung von Inhalten der Wikipedia mindestens gegeben sein:
A) Nennung der Wikipedia als Quelle (inkl. Verlinkung der Hauptseite)
B) Verlinkung des Originalartikels aus der Wikipedia
C) Verlinkung der Autoren/Versionsgeschichte des Artikels aus der Wikipedia (= indirekte Benennung der Autoren)
D) Lizenzierung des (u. U. modifizierten) Wikipedia-Artikels unter der Doppellizenz GFDL und CC-by-sa 3.0 samt Verlinkung auf einelokale Kopie der GFDL bzw. die CC-Lizenz im Volltext.
Unter anderem die indirekte Benennung der Autoren erfüllt die Lizenzbestimmungen nicht vollständig. GA-konforme Nachnutzungen werden hier zwar als erledigt behandelt. Vollständige Rechtssicherheit gegenüber individuellen Urheberansprüchen ist damit aber nicht gewährleistet.
Für Bilder und andere Mediendateien aus der Wikipedia können von der GFDL abweichende Lizenzbestimmungen gelten; diese sind auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite zu finden und bei einer Weiternutzung gesondert zu beachten. Mehr hierzu auf der SeiteWikipedia:Lizenzbestimmungen.
Jeder Autor/Urheber, dessen Texte oder Bilder kopiert wurden, ohne dass die Lizenzbestimmungen eingehalten wurden, kann den Nachnutzer (z. B. Betreiber der Site) wegen Verletzung seiner Urheberrechte verklagen. In der Praxis sollte zu diesem Mittel jedoch erst gegriffen werden, wenn ein freundlicher Hinweis nicht gefruchtet hat.
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