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Warlord

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unterWarlord (Begriffsklärung) aufgeführt.

Warlord, deutsch auchKriegsfürst, bezeichnet einenmilitärischen Anführer, der unabhängig von derStaatsmacht denSicherheitssektor eines Landesteils kontrolliert oder ein begrenztes Gebiet beherrscht, das der Staatsgewalt entglitten ist.

Begrifflichkeit und Abgrenzung

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Das Phänomen der Warlords bzw. Kriegsfürsten[1] tritt in moderner Zeit insbesondere in durchBürgerkriege geschwächten odergescheiterten Staaten auf.[2] Der aus demEnglischenentlehnte Begriff wurde zunächst zur Beschreibung militärischer Akteure imchinesischen Bürgerkrieg ab 1911 verwendet (alsLehnübertragung vonchinesisch 軍閥 / 军阀,Pinyinjūnfá[3][4]).

Im Englischen wird auch der aus der jüngeren deutschenVerfassungsgeschichte stammende deutschsprachige BegriffKriegsherr mit dem englischen WortWarlordübersetzt.[3] Im Deutschen sind die beiden BegriffeKriegsherr undWarlord jedoch nicht gleichbedeutend, sondern in der Regel streng zu unterscheiden.[5] Kriegsherr bezeichnet in diesem Zusammenhang im Krieg den Oberbefehlshaber. Ein Ausnahmefall, in dem die BenennungenWarlord undKriegsherr auch im Deutschen weitgehend austauschbar verwendet werden, ist die Geschichtsschreibung zum altenKaiserreich China, in der die besonders seit der Zeit derHan-Dynastie auftretenden konkurrierenden lokalen Machthaber, Provinzfürsten undKleinkönige oft unterschiedslos als „Kriegsherren“, „Kriegsfürsten“ oder (wohl beeinflusst durch die englischsprachige Historiographie) als „Warlords“ bezeichnet werden.[6]

Der deutsche BegriffKriegsherr kam in derNeuzeit in Gebrauch und etablierte sich in der jüngeren deutschen Verfassungsgeschichte als Bezeichnung für den legitimen Führer einerKriegspartei.[5][7] In der Regel wurde damit einLandesherr in seiner Funktion als oberster Befehlshaber des Militärs bezeichnet. Meist fungierte als Kriegsherr einMonarch, in manchenReichsstädten wurden auch die Mitglieder des städtischen Kriegsamts als „Kriegsherren“ tituliert, so etwa imHeiligen Römischen Reich inNürnberg. Bisweilen bezeichnete das Wort auch einen Heerführer, dem die Kriegführung als Untertan oder Beauftragten des Herrschers eigenverantwortlich übertragen wurde.[7][8]

Der Kriegsherr unterscheidet sich von einemFeldherrn oder Heerführer insbesondere durch die Befugnis oder Ermächtigung, denKrieg zu erklären und gegebenenfalls durchWaffenstillstand oderFriedensschlussvölkerrechtlich bindend wieder zu beenden. EinKriegsherr ist demnach gerade keinWarlord, dessen völkerrechtlich als illegitim betrachtete Stellung nur auf der Macht des Faktischen beruht. In derBismarckschen Reichsverfassung wurde die staatsrechtliche Stellung des Kriegsherrn demDeutschen Kaiser vorbehalten, der als Inhaber der höchstenBefehls- und Kommandogewalt (Oberbefehl) über die gesamten Streitkräfte desDeutschen Reiches als alleinigersouveräner Kriegsherr fungierte, während diedeutschen Bundesfürsten mit der Reichsgründung auf die Befugnis, eigenständig Krieg führen zu können, verzichteten. Daher wurde der Kaiser bis zum Ende des Kaiserreichs als „Oberster Kriegsherr“ bezeichnet.[9]

Historische Beschreibung

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Der BegriffWarlord wurde in dieser Bedeutung ursprünglich im Kontext der erstenchinesischen Republik (1912–1949) geprägt, in der weite Teile Chinas von konkurrierenden lokalen Machthabern kontrolliert wurden, die die Autorität der formell existierendenZentralregierung in Peking bzw.Nanjing nicht oder nur bedingt anerkannten.[10] Gegen Ende der 1990er Jahre wurde der Begriff wiederbelebt und wird heute vor allem im Zusammenhang mit Krisenherden inAfrika und der GroßregionNahost-Mittelost (insbesondereAfghanistan) gebraucht.[1]

Die Stellung eines Warlords beruht in der Regel nicht auf formellen Befugnissen, sondern auf der faktischen Möglichkeit, aufgrund der ihm geltenden Loyalität bewaffneter Verbände Macht bzw. Herrschaft auszuüben. Charakteristisch für die Herrschaft von Warlords ist eine hohe Instabilität, da es ihnen anLegitimität mangelt und sie aus diesem Grund in hohem Maße von temporären Machtkonstellationen und militärischen Erfolgen abhängig sind. Warlords sind daher oft in erster Linie auf die Kontrolle und Sicherung ihres lokalen Machtbereiches bedacht. Sie sind nicht mit „Feldherren“ oder Oberbefehlshabern eines regulären Heeres oder einer Armee gleichzusetzen.

Ein Warlord kann seine Position nur erreichen, wenn dasGewaltmonopol des Staates zumindest lokal zusammenbricht. Diese Situation tritt oft im Zusammenhang mit Bürgerkriegen auf. Auch ein Machtvakuum, etwa nach einemPutsch, einer Kriegsniederlage oder dem Abzug von Besatzungstruppen, kann Bedingungen schaffen, unter denen Warlords möglich werden. Bei Erfolg entwickeln sie sich unter Vernachlässigung der ursprünglich möglicherweise verfolgten politischen Ziele regelmäßig zu „Gewaltunternehmern“ (Georg Elwert). Elwert hat demgemäß das Aufkommen von Warlords unter dem Gesichtspunkt der Entstehung von „Gewaltmärkten“ in „zerfallenden Staaten“ untersucht.[11]

Erste chinesische Republik

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Hauptartikel:Nördliche Militaristen undWarlord-Ära

ImChina der Ersten Republik waren Warlords in der Regel im Beamtenapparat aufgestiegene Angehörige des niederen Landadels, die unter der Herrschaft der Nationalpartei (chin.Guomindang) als Gouverneure mehr oder weniger selbständig und mit eigener Hausmacht über Provinzen oder Teilgebiete Chinas herrschten.[12] So herrschten z. B.Liu Wenhui überSichuan, die Provinz, die sich östlich anTibet anschließt, und der muslim-chinesische Hui-GouverneurMa Bufang überAmdo/Qinghai. Als eigentlichePeriode der Warlords gelten die Jahre 1916–1927. Nach dem Tod des chinesischen DiktatorsYuan Shikai zerfiel die Autorität der Zentralregierung dermaßen, dass sie faktisch auf die Kontrolle derHauptstadtPeking beschränkt war. Derjenige Warlord, der Peking dominierte, stellte somit auch die Zentralregierung. Mit demNordfeldzug der Guomindang 1927 einigteChiang Kai-shek das Land zwar formell unter der neuen nationalchinesischen Regierung inNanjing. Faktisch wechselten aber viele Warlords einfach die Seiten, anstatt wirklich militärisch besiegt zu werden. Bis zu Beginn desZweiten Japanisch-Chinesischen Krieges 1937 gelang es der Nationalregierung nur begrenzt, die lokalen Machthaber unter Kontrolle zu bringen. Diese reagierten auf derartige Versuche immer wieder mit Aufständen. Dem WarlordZhang Xueliang, auch als „Junger Marschall“ bekannt, gelang es am 12. Dezember 1936 gar, den Staatspräsidenten Chiang Kai-shek zuentführen.

Spätantike

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In der neueren historischen Forschung werden von Autoren wie zum Beispiel Penny MacGeorge und Stuart Laycock im Rahmen der Betrachtung des zusammenbrechendenweströmischen Reichs in der ausgehendenSpätantike mehrere römische und nichtrömische Machthaber alsWarlords bezeichnet.[13] Mit diesem an sichanachronistischen Begriff soll vor allem zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich nicht um rechtlich legitimierte, sondern rein auf faktische militärische Gewalthabung gestützte Herrschaftsausübung handelte. Diese Personen traten zudem nicht etwa alsGegenkaiser auf, sondern versuchten zumindest anfangs durchaus, sich in die Matrix der römischen Staatlichkeit einzuordnen, etwa indem sie den Rang einesHeermeisters beanspruchten.

Im 5. Jahrhundert kam es in Westrom aufgrund der zunehmenden Schwäche der kaiserlichen Zentralgewalt zur Etablierung von lokalen Machthabern,[14] die auf militärische Macht gestützt in einzelnen Territorien des zusammenbrechenden Reiches Herrschaft ausübten. Darunter sind Römer wieAegidius (gest. 464),Marcellinus (gest. 468) undSyagrius (~464 bis ~486) zu nennen,[15] aber auch Nichtrömer wieGeiserich undChlodwig,[16] wobei letztere teils auch gleichzeitig alsHeerkönige angesehen werden; hinzu kamen regionaleKleinkönige, die besonders inBritannien beträchtliche Bedeutung erlangten.[17] Einigen von ihnen gelang es, nach dem Zusammenbruch Westroms stabile Reiche zu bilden: Aus diesen spätantiken „Warlords“ wurden schrittweise mittelalterlicheKönige.

In der neueren althistorischen Forschung wird der Begriff teilweise auch für andere antike Militärbefehlshaber in der Zeit vor der Spätantike benutzt.[18]

Warlords in der Gegenwart

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In der gegenwärtigen Diskussion bezeichnetWarlord eine Person, die militärische wie zivile Kontrolle über ein Territorium besitzt. Diese Kontrolle ist nicht politisch legitimiert, sondern gestützt auf bewaffnete Einheiten, die nur dem Warlord gegenüber loyal sind. Das Auftreten von Warlords ist besonders ingescheiterten Staaten häufig zu beobachten. Beispiele für von Warlords dominierte Länder in der jüngsten Geschichte sindSomalia (Mohammed Farah Aidid,Ali Mahdi Mohammed) seit 1991,Afghanistan, dieDemokratische Republik Kongo, derSudan (Mohammed Hamdan Daglo),Syrien undLibyen. Aber auch andere Länder derDritten Welt kennen Warlords, wenn auch in geringerem Ausmaße.

Ein Warlord[19] beherrscht als „Gewaltunternehmer“[20] und alleiniger Machtinhaber ein mehr oder weniger regional abgegrenztes Gebiet, das sich innerhalb eines Staatsgebietes befindet. Dies ist nur möglich, wenn der Zentralstaat einem Warlord Autonomie zugesteht oder vielmehr nicht in der Lage ist, das staatliche Gewaltmonopol[21] gegenüber dem Warlord durchzusetzen. Darum findet man Warlords oft in Krisen- beziehungsweise Bürgerkriegsregionen. DieRolle des Warlords ist starkmännlich geprägt, in sehr seltenen Fällen sind aber auch weibliche Warlords belegt.[22]

Einnahmen gewinnt ein Warlord beispielsweise durch Zölle für Waren, die sein Gebiet durchlaufen,[23] oder durch andere Besteuerungen, die er (illegitim) verlangt. Manche Warlords werden auch von konventionellem Militär, wie der US-Army, unterstützt und geduldet.[23]

Literatur

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  • David Bonavia:China's Warlords. Oxford University Press, Hong Kong 1995.
  • Tom Burgis:Der Fluch des Reichtums. Warlords, Konzerne, Schmuggler und die Plünderung Afrikas. Westend, Frankfurt am Main 2016,ISBN 978-3-86489-148-9.
  • Antonio Giustuzzi:Empires of Mud. War and warlords in Afghanistan. Hurst, London 2012,ISBN 978-1-84904-225-3.
  • Kimberly Marten:Warlordism in Comparative Perspective. In:International Security. 31/3, 2006/2007, S. 41–73.
  • Herfried Münkler:Die neuen Kriege. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2002,ISBN 3-7632-5366-1.
  • Toni Ñaco del Hoyo, Fernando López Sánchez (Hrsg.):War, Warlords, and Interstate Relations in the Ancient Mediterranean. Brill, Leiden/Boston 2018,ISBN 978-90-04-35405-0.
  • Michael Riekenberg:Warlords. Eine Problemskizze. In:Comparativ. Nr. 5/6, 1999, S. 187–205.

Anmerkungen

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  1. abConrad Schetter:Kriegsfürstentum und Bürgerkriegsökonomien in Afghanistan. (PDF; 720 kB). In:Arbeitspapiere zur Internationalen Politik und Außenpolitik (AIPA) 3/2004. S. 3 f. Abgerufen am 8. November 2010.
  2. Warlord wird imDuden definiert alsAnführer eines Stammes, einer Volksgruppe, der (meist bei bürgerkriegsähnlichen Konflikten) in einem begrenzten Gebiet die militärische und politische Macht übernommen hat (Abruf vom 8. September 2017). Schetter spricht vonEliten, die unter Bedingungen eines fortschreitenden Staatsverfalls die Kontrolle über den Sicherheitssektor gewinnen und das Land zur eigenen Bereicherung ausbeuten (Abruf vom 8. November 2010).
  3. abOxford English Dictionary, Band 2, zweite Auflage, 1989, s. v.warlord.
  4. jūnfá (軍閥 / 军阀) -warlord. In: zdic.net. Abgerufen am 18. März 2018 (chinesisch, englisch). 
  5. abStig Förster,Markus Pöhlmann, Dierk Walter (Hrsg.):Kriegsherren der Weltgeschichte. 22 historische Portraits. Beck, München 2006,ISBN 3-406-54983-7, S. 7.
  6. Helwig Schmidt-Glintzer:China. C.H. Beck, München 1997, S. 311 (Sachregister: „Warlords s. Kriegsherren“); Heinz Wagner:China. Das alte und das neue Reich der Mitte.Komplett-Media, München/Grünwald 2008 (nennt diejūnfá der Zeit nach 1912 „Warlords“ und die lokalen Machthaber der älteren Epoche „Kriegsfürsten“).
  7. abKriegsherr. In:Jacob Grimm,Wilhelm Grimm (Hrsg.):Deutsches Wörterbuch.Band 11:K – (V). S. Hirzel, Leipzig 1873,Sp. 2276 (woerterbuchnetz.de). 
  8. Kriegsherr. In: Vormalige Akademie der Wissenschaften der DDR, Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.):Deutsches Rechtswörterbuch.Band 7, Heft 10 (bearbeitet vonGünther Dickel, Heino Speer, unter Mitarbeit von Renate Ahlheim, Richard Schröder, Christina Kimmel, Hans Blesken). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1983,OCLC832567164,Sp. 1549–1550 (adw.uni-heidelberg.de). 
  9. Wilhelm Deist:Kaiser Wilhelm II. als Oberster Kriegsherr. In:Wilhelm Deist:Militär, Staat und Gesellschaft. Oldenbourg, München 1991, S. 2.
  10. Vgl. einführend David Bonavia:China's Warlords. Hong Kong 1995.
  11. Vgl. Georg Elwert:Markets of Violence. In: Georg Elwert, Stephan Feuchtwang, Dieter Neubert (Hrsg.):Dynamics of Violence. Processes of Escalation and De-Escalation in Violent Group Conflicts. Duncker & Humblot, Berlin 1999, S. 85–102.
  12. Edward A. McCord:The Power of the Gun. The Emergence of Modern Chinese Warlordism. Berkeley 1993 (online).
  13. Vgl. dazu etwa Jeroen W. P. Wijnendaele:Generalissimos and Warlords in the Late Roman West. In: Nãco del Hoyo, López Sánchez (Hrsg.):War, Warlords and Interstate Relations in the Ancient Mediterranean. Leiden 2018, S. 429–451.
  14. Vgl. dazuHenning Börm:Westrom. 2. Auflage, Stuttgart 2018.
  15. Penny MacGeorge:Late Roman Warlords. Oxford 2002.
  16. Bernhard Jussen:Chlodwig und die Eigentümlichkeiten Galliens. Ein Warlord im rechten Augenblick. In:Mischa Meier (Hrsg.):Sie schufen Europa. Historische Portraits von Konstantin bis Karl dem Großen. München 2007, S. 141–155.
  17. Vgl. Stuart Laycock:Warlords. The Struggle for Power in Post-Roman Britain. Stroud 2009.
  18. Toni Ñaco del Hoyo, Fernando López Sánchez (Hrsg.):War, Warlords, and Interstate Relations in the Ancient Mediterranean. Leiden 2018 (zu den theoretischen Vorüberlegungen diesbezüglich vgl. ebd., S. 1–12).
  19. Bundeszentrale für politische Bildung: Glossar | Warlords. Abgerufen am 17. Mai 2022. 
  20. Bundeszentrale für politische Bildung: Glossar | Gewaltunternehmer. Abgerufen am 17. Mai 2022 (deutsch). 
  21. Bundeszentrale für politische Bildung: Glossar | Gewaltmonopol des Staates. Abgerufen am 17. Mai 2022. 
  22. Vgl. Kimberly Marten:Warlords. Strong-arm Brokers in Weak States. Ithaca/London 2012, S. 4, mit Hinweis auf Bibi Ayesha in Baghlan, Afghanistan.
  23. abWolfgang Bauer: Afghanistan: Hass und Hoffnung. In: Die Zeit. 29. März 2018, abgerufen am 10. April 2023. 
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