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| Wahl des Bundespräsidenten durch die15. Bundesversammlung (1240 Mitglieder – absolute Mehrheit: 621) | |||||||||||
| Berlin, 18. März 2012 | |||||||||||
| Joachim Gauck (parteilos) | |||||||||||
| Erster Wahlgang | 991 | ||||||||||
| 79,9 % | |||||||||||
| Beate Klarsfeld (parteilos / VorschlagLinke) | |||||||||||
| Erster Wahlgang | 126 | ||||||||||
| 10,2 % | |||||||||||
| Olaf Rose (NPD) | |||||||||||
| Erster Wahlgang | 3 | ||||||||||
| 0,2 % | |||||||||||
| Bundespräsident | |||||||||||
Am 18. März 2012 wählte die 15.Bundesversammlung imReichstagsgebäude inBerlinJoachim Gauck im ersten Wahlgang zum elftenBundespräsidenten derBundesrepublik Deutschland.

Am 17. Februar 2012 war der zehnte BundespräsidentChristian Wulff von seinemAmt zurückgetreten. Er war damit nach seinem direkten VorgängerHorst Köhler der zweite Bundespräsident, der seineAmtszeit mit sofortiger Wirkung beendete. Zu den Gründen, die Wulff dazu veranlassten, sieheWulff-Affäre. Die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten führte nach dem Rücktritt Wulffs vorübergehend derPräsident des deutschen Bundesrates,Horst Seehofer (CSU).
NachArt. 54 Abs. 4Grundgesetz (GG) hatte die Bundesversammlung zur Neuwahl des Bundespräsidenten spätestens 30 Tage nach dem Rücktritt zusammenzutreten.
Die vom saarländischen Landtag zu wählenden Mitglieder der 15. Bundesversammlung wurden durch den bereitsaufgelösten Landtag bestimmt, dessenWahlperiode gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 derVerfassung des Saarlandes erst mit dem Zusammentritt des Landtages endet, der am 25. März 2012neu gewählt wurde. Dernordrhein-westfälische Landtag war seit dem 14. März aufgelöst, dort endete die Wahlperiode auch zu diesem Zeitpunkt, jedoch wurden die Delegierten bereits am 28. Februar bestimmt.
Der 17. Deutsche Bundestag war der erste Bundestag, der an zwei Bundesversammlungen mitwirkte. Die LandtageBayerns,Hessens undNiedersachsens hatten innerhalb von nur einer Wahlperiode Delegierte für drei Bundesversammlungen zu wählen.
Als Leiter der Bundesversammlung (§ 8 BPräsWahlG) erinnerte der Präsident des Bundestages,Norbert Lammert (CDU), in seiner Eröffnungsansprache an den18. März als einen Tag, der „wie nur wenige andere in einer bemerkenswerten Traditionslinie der deutschen Geschichte“ stehe: Proklamation derMainzer Republik 1793, Beginn des Barrikadenkampfes während derMärzrevolution 1848 in Berlin undVolkskammerwahl 1990.[1] Lammerts Freude über die „glückliche Fügung“ einer Bundespräsidentenwahl an einem 18. März, nach der „– den in der Verfassung vorgesehenen Normalfall vorausgesetzt, dass wir wieder in den üblichen Fünfjahresrhythmus zurückkehren – […] künftig jeder Bundespräsident an einem 18. März gewählt oder vereidigt werden könnte“,[2] war allerdings von vornherein utopisch. Es war abzusehen, dass die Amtszeit des am 18. März 2012 gewählten Bundespräsidenten am selben Tag beginnen[3] und fünf Jahre später mit dem 18. März 2017 enden werde. Die Bundesversammlung hat jedoch spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammenzutreten,Art. 54 Abs. 4 GG. Dienächste fand daher am 12. Februar 2017 statt und die Vereidigung des neuen PräsidentenFrank-Walter Steinmeier nicht am letzten Tag der Amtszeit seines Vorgängers, sondern am 22. März 2017.[4]
Zum Bundespräsidenten wählbar ist nachArt. 54 Abs. 1 GG, wer alsdeutscher Staatsangehöriger dasWahlrecht zum Bundestag besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat. Wahlvorschläge kann jedes Mitglied der Bundesversammlung einreichen; die schriftliche Zustimmungserklärung des Vorgeschlagenen ist beizufügen (§ 9 Abs. 1BPräsWahlG).
DerparteiloseBürgerrechtler und Theologe Joachim Gauck wurde am 19. Februar 2012 von den ParteienCDU,CSU,SPD,FDP undBündnis 90/Die Grünen als gemeinsamer Kandidat vorgeschlagen.[5] Auch derSSW[6] und dieFreien Wähler[7] kündigten an, Gauck zu unterstützen.
Gauck war bereits Kandidat bei derWahl des deutschen Bundespräsidenten 2010. Dort wurde er von der SPD und den Grünen aufgestellt und erhielt darüber hinaus von den Freien Wählern und dem SSW Zustimmung, unterlag jedoch im dritten Wahlgang Christian Wulff, der von den beiden Unionsparteien und der FDP unterstützt wurde.
Die hinter Gauck stehenden Parteien stellten in der Bundesversammlung 1111 von insgesamt 1240Wahlfrauen und -männern. Joachim Gauck wurde schließlich mit 991 von 1228 gültigen Stimmen gewählt.
Die parteiloseJournalistin und Aktivistin für Aufarbeitung der nationalsozialistischen VergangenheitBeate Klarsfeld wurde am 27. Februar 2012 vom Vorstand der ParteiDie Linke, die mit 124 Wahlleuten in der Bundesversammlung vertreten war, einstimmig als Kandidatin nominiert.[8]Am 5. März wählte derSächsische Landtag auf Vorschlag der Linksfraktion Klarsfeld zu einem Mitglied der Bundesversammlung.[9]
Olaf Rose,Militärhistoriker und Autorgeschichtsrevisionistischer Schriften, Vortragsredner beirechtsextremistischen Veranstaltungen und ehemaliges Mitglied des Bundesvorstandes derNPD, wurde von seiner Partei, die in der Bundesversammlung mit drei Wahlleuten vertreten war, am 5. März 2012 nominiert.[10]
Die Bundesversammlung setzte sich wie folgt zusammen:[11]
| Partei | Mitglieder | |||
|---|---|---|---|---|
| Bund | Länder | gesamt | ||
| CDU/CSU | 237 | 249 | 486 | |
| SPD | 146 | 185 | 331 | |
| Grüne | 68 | 79 | 147 | |
| FDP | 93 | 43 | 136 | |
| Die Linke | 76 | 48 | 124 | |
| Freie Wähler | – | 10 | 10 | |
| NPD | – | 3 | 3 | |
| Piraten | – | 2 | 2 | |
| SSW | – | 1 | 1 | |
| Gesamt | 620 | 620 | 1240 | |
NachArt. 54 Abs. 5 GG ist im ersten oder zweiten Wahlgang gewählt, wer „die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält“. Dies entsprach bei dieser Wahl mindestens 621 Stimmen. Im dritten Wahlgang ist der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt.
Joachim Gauck wurde im ersten Wahlgang mit 991 Stimmen gewählt (die ihn unterstützenden Parteien verfügten zusammen über 1111 Mitglieder in der Bundesversammlung). Auf Beate Klarsfeld entfielen 126 Stimmen und auf Olaf Rose 3 Stimmen. Gauck erklärte nach der Verkündung des Wahlergebnisses vor demPlenum der Bundesversammlung die Annahme der Wahl. Die Vereidigung fand am 23. März 2012 in einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag undBundesrat statt. Da das Amt des Bundespräsidenten vakant war, begann Gaucks Amtszeit als Bundespräsident mit der Annahme der Wahl.[3]
| Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | Anteil | Partei | Unterstützung | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Wahlgang | Joachim Gauck | 991 | 79,9 % | Parteilos | CDU/CSU,SPD,Grüne,FDP,FW,SSW | |
| Beate Klarsfeld | 126 | 10,2 % | Parteilos | Die Linke | ||
| Olaf Rose | 3 | 0,2 % | NPD | NPD | ||
| Enthaltungen | 108 | 8,7 % | ||||
| Ungültige Stimmen | 4 | 0,3 % | ||||
| Nicht abgegebene Stimmen | 8 | 0,6 % | ||||
| Damit wurdeJoachim Gauck zumBundespräsidenten gewählt. | ||||||
Der AbgeordneteUdo Pastörs (NPD) desLandtags Mecklenburg-Vorpommern, dem dieser bereits zum Zwecke der Strafverfolgung dieImmunität entzogen hatte, machte geltend, ihn schütze dennoch die parlamentarische Immunität vor Strafverfolgung, solange er sich nämlich noch als Mitglied der 15. Bundesversammlung beimBundesverfassungsgericht gegen deren Verlauf und Ergebnisse wende. Dem folgte dasOberlandesgericht Rostock nicht.[12]