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Vorfriede von Breslau

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(Weitergeleitet vonVorfrieden von Breslau)

DerVorfriede von Breslau war einPräliminarfrieden zur Beendigung desErsten Schlesischen Krieges. Er wurde am11. Juni1742 inBreslau zwischenPreußen undÖsterreich geschlossen und wenige Wochen später durch denFrieden von Berlin bestätigt.

Geschichte

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Nach der verlorenenSchlacht bei Chotusitz entschloss sich die österreichische HerrscherinMaria Theresia zum Frieden mit dem preußischen KönigFriedrich II., um ihre Kräfte imÖsterreichischen Erbfolgekrieg nicht länger zersplittern zu müssen. Die Verhandlungen, durch Vermittlung des britischenGesandten Lord Hyndford[1] zustande gekommen, führten für Preußen der MinisterHeinrich Graf von Podewils und für Österreich derkaiserliche HofratKarl Joseph Freiherr von Gillern.

Es wurde vereinbart, dass Österreich den GroßteilSchlesiens bis zurOppa und die bis dahin böhmischeGrafschaft Glatz an Preußen abtreten musste. Friedrich setzte durch, dass die Erwerbung in „voller Souveränität und Unabhängigkeit“ von derKönigin von Ungarn undBöhmen an ihn überging. Er nannte sich nunmehr auch „souveräner Herzog von Schlesien und souveräner Graf von Glatz“.[2] Das jenseits der Oppa gelegeneFürstentum Teschen und der größere Teil der FürstentümerTroppau undJägerndorf verblieben bei Österreich alsÖsterreichisch-Schlesien. Preußen verpflichtete sich, das gegen Österreich gerichtete Bündnis aufzukündigen und übernahm die Schulden Schlesiens in Höhe von 1,7 MillionenGulden gegenüberGroßbritannien.

Am 28. Juli 1742 folgte inBerlin die Unterzeichnung desFriedens von Berlin, der die im Vorfrieden von Breslau getroffenen Vereinbarungen bestätigte und den Ersten Schlesischen Krieg beendete.[3]

Einzelnachweise

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  1. John Carmichael, 3rd Earl of Hyndford (1701–1767).
  2. Fraglich ist, ob Schlesien damit aus dem Reich ausgeschieden war. Zur KontroverseHeinrich Ritter von Srbik:Deutsche Einheit. Idee und Wirklichkeit vom Heiligen Reich bis Königgrätz. Band 1. Bruckmann, München 1935, S. 101, Helmuth K. G. Rönnefarth:Vertrags-Ploetz. Konferenzen und Verträge. 1493–1952. Teil II, Band 3. Ploetz, Bielefeld 1952, S. 163, auch zum Titel.
  3. Zur Fortwirkung des Vorfriedens siehe Paulus Andreas Haussmann:Friedenspräliminaren in der Völkerrechtsgeschichte. In:Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (Hrsg.):Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Vol. 25 (1965), S. 669 (Wortlaut des Artikels V des Breslauer Vorfriedens dort in Fußnote 35),Online [PDF; 3,2 MB]
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