DasVolkseinkommen ist die Summe aller von Inländern innerhalb eines bestimmten Zeitraums aus dem In- und Ausland erzieltenArbeitsentgelte sowie Unternehmens- und Vermögenseinkommen (vor Abzug vonErtragssteuern undSozialabgaben).
Das Volkseinkommen entspricht demNettonationaleinkommen zuFaktorkosten. Es unterscheidet sich vom Nettonationaleinkommen zuMarktpreisen durch die Addition allerSubventionen sowie die Subtraktion allerProduktions- und Importabgaben. Die Produktions- und Importabgaben umfassen dabei dieGütersteuern, welche pro Einheit einer produzierten Ware oder Dienstleistung zu entrichten sind (z. B.Umsatzsteuer oderVerbrauchssteuern), sowie die sonstigen Produktionsabgaben, welche unabhängig von Menge oder Wert der produzierten Güter und Dienstleistung während des Produktionsprozesses zu entrichten sind (z. B.Grundsteuer).
ImZwei-Sektoren-Modell werden die einfachen theoretischen Grundlagen und Zusammenhänge des Volkseinkommens dargestellt. Bei Investitionen der Unternehmen kann sich das Volkseinkommen erhöhen, wenn die entstehende Kapazitätsausweitung einen höheren Bedarf an Arbeitskräften mit sich zieht. Man spricht hierbei vom „Einkommenseffekt“.

Ausgangspunkt ist derBruttoproduktionswert, d. h. die Summe des Wertes aller in einer Volkswirtschaft (von In- und Ausländern) produzierten Güter (Waren und Dienstleistungen). Subtraktion des Wertes derVorleistungen ergibt dieBruttowertschöpfung (zu Herstellungspreisen).Addition der Gütersteuern und Subtraktion der Gütersubventionen ergibt dasBruttoinlandsprodukt (zu Marktpreisen).
Abzüglich der Primäreinkommen der Ausländer im Inland und zuzüglich der Primäreinkommen der Inländer im Ausland ergibt sich dasBruttonationaleinkommen (zu Marktpreisen). Subtrahiert man dieAbschreibungen, gelangt man zumNettonationaleinkommen (zu Marktpreisen). Subtraktion der Produktions- und Importabgaben und Addition der Subventionen ergibt schließlich das Volkseinkommen oder Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten.
| + Bruttoproduktionswert |
| − Vorleistungen |
| = Bruttowertschöpfung (zu Herstellungspreisen) |
| + Gütersteuern |
| − Gütersubventionen |
| = Bruttoinlandsprodukt (zu Marktpreisen) |
| − Primäreinkommen der Ausländer im Inland |
| + Primäreinkommen der Inländer im Ausland |
| = Bruttonationaleinkommen (zu Marktpreisen) |
| − Abschreibungen |
| = Nettonationaleinkommen (zu Marktpreisen) |
| − Produktions- und Importabgaben |
| + Subventionen |
| = Volkseinkommen (Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten) |
Alle Beträge, die fürKonsum undInvestition ausgegeben wurden, zuzüglich derExporte abzüglich derImporte ergeben das Bruttoinlandsprodukt.
Abzüglich der Primäreinkommen der Ausländer im Inland und zuzüglich der Primäreinkommen der Inländer im Ausland ergibt sich dasBruttonationaleinkommen. Dieses wiederum vermindert um die Abschreibungen ergibt das Nettonationaleinkommen (zu Marktpreisen). Wenn man nun die Produktions- und Importabgaben abzieht und die Subventionen hinzu rechnet, erhält man das Volkseinkommen oder Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten.
| +Konsum (privater und staatlicher Konsum) |
| +Bruttoinvestitionen |
| +Exporte |
| −Importe |
| =Bruttoinlandsprodukt (zu Marktpreisen) |
| − Primäreinkommen der Ausländer im Inland |
| + Primäreinkommen der Inländer im Ausland |
| =Bruttonationaleinkommen (zu Marktpreisen) |
| −Abschreibungen |
| =Nettonationaleinkommen (zu Marktpreisen) |
| − Produktions- und Importabgaben |
| + Subventionen |
| = Volkseinkommen (Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten) |
Die Summe aller imInland (auch von Ausländern) erwirtschaftetenEinkommen ist dasNettoinlandsprodukt zuFaktorkosten. Abzüglich der Primäreinkommen der Ausländer im Inland und zuzüglich der Primäreinkommen der Inländer im Ausland ergibt sich dasNettonationaleinkommen zu Faktorkosten oder Volkseinkommen.
Die Erfassung der oben genannten Daten erfolgt in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union nach dem einheitlichenEuropäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG), das vergleichsweise exakt ist, weil auf ihm die Beitragszahlungen der Mitgliedsländer beruhen.Der Begriff Volkseinkommen ist im ESVG nicht vorgesehen. Das begrifflich identische „Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten“ ist aber leicht aus dem ESVG zu errechnen. Er wird üblicherweise nicht getrennt ausgewiesen.