Dieser Artikel bietet eine Übersicht derVolksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 1941.
In derSchweiz fand 1941 auf Bundesebene eineVolksabstimmung statt, im Rahmen einesUrnengangs am 9. März. Dabei handelte es sich um eineVolksinitiative.
| Nr. | Vorlage | Art | Stimm- berechtigte | Abgegebene Stimmen | Beteiligung | Gültige Stimmen | Ja | Nein | Ja-Anteil | Nein-Anteil | Stände | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 134[1] | Eidgenössische Volksinitiative «zur Neuordnung des Alkoholwesens» | VI | 1'261'361 | 774'843 | 61,43 % | 757'740 | 304'867 | 452'873 | 40,23 % | 59,77 % | – | nein |
Nach jahrzehntelangem Widerstand war es dem Bund 1930 gelungen, sein bisheriges Monopol bei Kartoffel- und Getreideschnäpsen auf die übrigenBranntweine auszudehnen und den Kleinhandel stärker zu regulieren. Bald darauf formierte sich in derZentralschweiz eine Bewegung, die den Zustand vor der Revision wiederherstellen wollte. Verschiedene Organisationen aus dieser Region bildeten ein Komitee namens «Reval» (Revision der Alkoholordnung), das Ende 1937 eine Volksinitiative in Form einer allgemeinen Anregung einreichte, für die ein einfachesVolksmehr reichte. Sie verlangte, dasBrennen vonObst,Most undObsttrestern sowie den Handel mit Obstbranntwein wieder freizugeben.Bundesrat undParlament empfahlen die Ablehnung der Initiative, ebenso die politischen Parteien und derBauernverband. Sie befürchteten eine Rückkehr zum Schnapselend der 1920er Jahre und wiesen darauf hin, dass den Sozialwerken wichtige Einnahmen entzogen würden. Die Befürworter attackierten dieEidgenössische Alkoholverwaltung mit teils polemischen Vorwürfen und appellierten an die Freiheitsgefühle der Bürger. Die Rückkehr zur alten Alkoholordnung eröffne den Bauern neue Absatzmöglichkeiten. Fast drei Fünftel der Abstimmenden lehnten die Initiative ab, etwas knapper als erwartet.[2]