EineVerwandtschaftsbeziehung (vonmittelhochdeutschverwant „zugewandt, zugehörig“) ist ein Verhältnis zwischen zwei Personen, deren eine von der anderenbiologisch abstammt oder die beide einen gemeinsamenVorfahren haben. Neben dieser zugrunde liegendenBlutsverwandtschaft gibt es dierechtliche Verwandtschaft durchFeststellung der Elternschaft für ein nicht leiblichesKind (Adoption,Vaterschaftsanerkennung, Geburt nachEizellspende). Mit den Verwandten vonEhegatten oder eingetragenen Lebenspartnern besteht in den meisten Ländern keine rechtliche Verwandtschaft, sondern eineSchwägerschaft, umgangssprachlichindirekte oderaffine Verwandtschaft genannt, eine Form dersozialen Verwandtschaft.
DerGrad der Verwandtschaft (nah oder entfernt) zwischen zwei betrachteten Personen geht von ihrer beider Abstammung aus. Dabei wird unterschieden zwischen dem beziffertenGenerationen-Abstand von Seitenlinien („1. Grades“: eine Generation zurück; siehe Grafik) und demrechtlichen Verwandtschaftsgrad („im ersten Grad“: eine vermittelnde Geburt liegt zwischen ihnen).

Dieser Artikel erläutert die Beziehungsnamen, die inDeutschland,Österreich und derSchweiz verwendet werden; regional finden sich viele abweichende Bezeichnungen. Alle sind kulturell geprägt von dem Verständnis, dass eine Person gleichermaßen von beiden Elternteilen abstammt (kognatisch-bilaterale Verwandtschaft). Im Wesentlichen entsprechen sie dem heutzutage in derwestlichen Welt üblichenVerwandtschaftssystem.
Diedeutschen Verwandtschaftsnamen werdenethnologisch (völkerkundlich) dem „Eskimo-System“ zugeordnet, das in den 1940er Jahren vom US-amerikanischenAnthropologenGeorge P. Murdock eingeteilt wurde. DieEskimo-Völker im nördlichen Polargebiet unterscheiden nicht zwischen Verwandten der väterlichen und der mütterlichen Seite (patri- undmatrilateral), so kann einOnkel der Bruder des Vaters oder der Mutter sein, eineTante die Schwester der Mutter oder des Vaters.[1] Dies entspricht den Bezeichnungen im deutschen Sprachraum, allerdings waren früher mutterseitig auch die NamenOheim (Mutterbruder) undMuhme (Mutterschwester) verbreitet.
In den verschiedenenKulturen haben sich für alle diese Verhältnisse einfache oder umfangreicheVerwandtschaftssysteme entwickelt, mit jeweils eigenenVerwandtschaftsbezeichnungen für dieFamilienangehörigen. Diese Namen beziehen sich immer auf denjenigen, der sie benutzt oder deren Beziehungen benannt werden, und sie sind wechselseitig ergänzend, beispielsweise ist jemand der oder dieEnkel-in seiner oder ihrerGroßmutter, gleichzeitig ist das der oder dieUrenkel-in derUrgroßmutter. Bei der Darstellung von Verwandtschaftsverhältnissen inStammbäumen oderAhnentafeln wird die Hauptperson alsEgo (Ich) oderProband (Testperson) bezeichnet und alle Bezeichnungen nur auf sie bezogen (siehe dazuGenealogische Darstellung).
AlsCousins undCousinen werden sowohl die Kinder von Onkel oder Tante als auch die Enkelkinder von Großonkel oder Großtante sowie die Urenkelkinder von Urgroßonkel oder -tante bezeichnet, ohne weitere Unterscheidung; ihnen wird gegebenenfalls ein Zusatz zur Angabe desGenerationen-Abstands zugefügt: „1. Grades“ für Kinder von Onkel oder Tante, „2. Grades“ für Enkelkinder von Großonkel oder Großtante, und so fort.
DieDuden-Grammatik hält in ihren Auflagen von 1959 bis 1995 fest, dass das grammatische Geschlecht (Genus) von Verwandtschaftsnamen mit demGeschlecht der gemeinten Personen zusammenhängt: „Das Genus derSubstantive, mit denen Personen benannt werden, darunter besonders das der Verwandtschaftsbezeichnungen, stimmt im allgemeinen mit dem natürlichen Geschlecht (demSexus) der Person überein:der Vater,die Mutter;der Sohn,die Tochter;der Bruder,die Schwester; […]“.[2][3] Entsprechend sind männliche Verwandtschaftsnamen nicht verallgemeinernd als „generisches Maskulinum“ für beide oder alle Geschlechter zu gebrauchen. Fast alle Verwandtschaftsbezeichnungen sindsexusspezifisch (geschlechtsgebunden), wobei Bezeichnungen für Frauenfeminines Genus haben und Bezeichnungen für Männer maskulines.[4]
1988 vermerktGerhard Stickel (Direktor desInstituts für Deutsche Sprache) zu denWortbedeutungen von Verwandtschaftsbezeichnungen:
„Im Hinblick auf dieBedeutungseigenschaften ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ ist im Deutschen neben den WortpaarenMann undFrau,Junge oderBub undMädchen nur das Wortfeld der Familienbezeichnungenlexikalisch ausgewogen:Vater : Mutter, Sohn : Tochter, Neffe : Nichte usw. Hinzu kommen geschlechtsübergreifende bzw. geschlechtsneutrale Bezeichnungen wieKind, Eltern, Geschwister. Der Ausbau dieseslexikalischen Feldes ist sicherlich auch dadurch bedingt, daß die Kennzeichnung und Wahrnehmung von Familienangehörigen nach ihrem Geschlecht schon immer wichtig war.
Historisch abwegig wäre es jedoch, aus diesen geschlechtssymmetrischen lexikalischen Verhältnissen zu schließen, daß in deutschsprachigen Familien stetsGleichberechtigung der Geschlechter geherrscht hat.“[5]
AlsOberbegriffe für die geschlechtsspezifischen Verwandtschaftsbezeichnungen gibt es zwar die beidenPluralworte-eltern und-geschwister sowie den Plural-kinder, aber keine Oberbegriffe fürOnkel/Tanten (möglich:Elterngeschwister) oderNeffen/Nichten (möglich:Geschwisterkinder) oderCousins/Cousinen (Cousins meint nur Männer). Hingegen kannEnkel als Abkürzung fürEnkelkind, aber auch als generisches Maskulinum aufgefasst werden.
Manche Verwandtschaftsnamen können zum Teil desEigennamens oder derAnrede werden:Mutter Courage,Onkel Willi.
Der Sprachforscher Heinrich Tischner erklärt 2011, woher dieWortendung-ter bei den vier deutschsprachigen BezeichnungenMutter, Tochter,Vater, Bruder stammt und woher die WörterSchwester undSohn kommen:
„Da stehen nämlich zweiSysteme von Verwandtschaftsbezeichnungen nebeneinander. Erstens:Indogermanischmâtêr, petêr, dhughtêr, bhrâtêr ‚Mama Ter, Ernährer Ter, Kind Ter‘ (aus Sicht der Eltern) und ‚Mitkind Ter‘ (aus Sicht der anderen Kinder), wobeiter wohl so viel wie ‚Haus, Familie‘ bedeutet. Zweitens: Ein viel älteressewe-, su- ‚gebären‘, zu dem nicht nur Sohn gehört, sondern auchaltindischsutá ‚geboren, Sohn, Tochter‘,georgischschwili ‚Sohn‘,chinesischsun (ausswen) ‚Enkel, Nachkomme‘. […]
Die Schwester ist weder mit den ‚Ters‘ noch mit dem Sohn verwandt, sondern mit den ‚Schwiegers‘. Diese Wörter gehören als ‚Verwandte‘ zumPronomens(w)e (‚sein, sich‘). Die Schwieger (-mutter,swecrús) war diejenige, ‚die Angehörige nachwachsen ließ‘. Der Schwäher (Schwiegervater,swécuros) hatte nichts zu sagen, das war nur ihr Mann. Die Schwiegermütter hatten schon in derSteinzeit die Hosen an. […]
Dieindogermanische Familie ‚Ter‘ wurde vor etwa 4000 Jahren gegründet. Da scheint auf einmal der Partner der Mamaerkannt zu haben, dass deren Kinder auch seine Kinder sind. Jetzt fing er an, Ansprüche zu stellen, zog ins Haus und kommandierte herum.“[6]
Bei anderenVölkern undEthnien gibt es beispielsweise zwei unterschiedliche Bezeichnungen fürOnkel, die sich mitVaterbruder undMutterbruder übersetzen lassen. Damit wird ein Unterschied zwischen beiden kenntlich gemacht, ebenso bei ihren Kindern. Das Eskimo- und das deutschsprachige System treffen weniger Unterscheidungen, im Gegensatz zudeskriptiven, beschreibenden Systemen. Ein solches ist das „Sudan-System“, das in derTürkei und inChina üblich ist und imRömischen Reich verbreitet war (sieheLateinisch-deutsche Verwandtschaftsbezeichnungen). Dabei gibt es für Onkel und Tanten sowie für Cousins und Cousinen jeweils ganz eigene Bezeichnungen, die ihrGeschlecht, ihre Abstammung und ihr Verhältnis zu einem Elternteil angeben (siehe auchVerwandtschaftsterminologien).[1]
Manche Kulturen unterscheiden zwischen älteren und jüngerenGeschwistern: So heißt aufTürkisch die „ältere Schwester“abla, die „jüngere Schwester“kız kardeş, der „ältere Bruder“abi, der „jüngere Bruder“kardeş (sieheTürkische Verwandtschaftsbezeichnungen). DasThailändische unterscheidet zwischen einem älteren und einem jüngeren Geschwister. Diekoreanische Sprache unterscheidet außerdem zwischen dem Bruder eines Mannes und dem Bruder einer Frau.

DieEltern sind die unmittelbarenVorfahren einer Person, von denen sie ingerader Linieabstammt, oder deren Elternschaftrechtlich bestimmt wurde:
| Mutter | Vater | ||||||||||||||||||||
| Person(Ego, Proband) | |||||||||||||||||||||
Herkunft: Das WortEltern (von „Älteren“) ist einPluralwort und nur als Mehrzahl gebräuchlich –Einzahl ist derElternteil (fachsprachlich auch:das oderderElter).[7][8]
Biologische Elternschaft
Diebiologische Elternschaft ist eine der dreiRollen von Eltern. Grundlage der biologischen Verwandtschaft (Blutsverwandtschaft) ist die Übereinstimmung derErbanlagen zwischen einemKind und seinen beiden Erzeugern (Genitor undGenetrix). In der modernenFortpflanzungsmedizin kann die Eizelle einer Frau in eine andere Frau verpflanzt werden, die das entstehende Kind austrägt und ihm mit derGeburt „das Leben schenkt“; mit dieser Frau hat das Kind aber keinegenetischen Übereinstimmungen (siehe dazuLeihmutter,Eizellspende,Biologische Abstammungslinie,Embryonenschutzgesetz). Der biologische Vater wird umgangssprachlichErzeuger genannt, worunter traditionell oft fälschlich seine Alleinerzeugung des Kindes verstanden wird (Urheberschaft), während die fachsprachliche BezeichnungGenitor auch die Mutter der Eizelle alsErzeugerin des Kindes einschließt. Der genetischeVerwandtschaftskoeffizient von Elternteilen und ihren leiblichen Kindern beträgt 0,5: rund 50 % ihrer Erbinformationen ist durch Abstammung identisch (ebenso zwischenvollbürtigen Geschwistern, siehe dazu dieErbkrankheitsrisiken). In derSoziobiologie bezeichnetElternaufwand jeden Aufwand der Eltern, der zumFitnessgewinn von Nachkommen führt. Eine wichtige Rolle hierbei spielt auch die Mutter der Mutter (Großmutter): Ihre tatkräftige Unterstützung bewirkt einen wichtigen Überlebensvorteil für ihre Enkelkinder und ist von Bedeutung bei derevolutionsgenetischen Entwicklung der Menschheit (sieheEthnologische Befunde zur Großmutterschaft).
Rechtliche Elternschaft
Rechtliche Elternschaft bezeichnet die gesetzliche Festlegung, wer als Mutter und Vater eines Kindes gilt. Damit verbunden sindElternrechte und -pflichten (siehe dazuErziehungsberechtigte,Rechtliche Zugehörigkeit zu einer Familie).
Bereits imRömischen Reich galt dasRechtssprichwort:Mater semper certa est: „Die Mutter ist immer sicher“ – demgegenüber: „Der Vater ist immer ungewiss“:Pater semper incertus est. Bis vor wenigen Jahrzehnten musste unklar bleiben, ob der vermutete Vater wirklich an derZeugung beteiligt war oder es sich um dasKuckuckskind eines anderen Mannes handelte (sieheScheinvater). Eine Rolle spielte dabei bis ins späte 20. Jahrhundert die Weitergabe desFamiliennamens nur über dieVäterlinie (Stammlinie); dabei war dieEhelichkeit (Legitimität) eines Kindes von entscheidender Bedeutung. Bis 1970 galten in der Bundesrepublik Deutschland der Vater und sein uneheliches Kind alsnicht verwandt, diese Fiktion wurde durch dasNichtehelichengesetz beseitigt (siehe auchVaterschaft im deutschen Recht). Heute sindVaterschaftstests,Samenspenden und die Frage desKlonens von Bedeutung.
Im bundesdeutschenBürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht seit 1998: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“ (§ 1591).[9] Als Vater eines Kindes gilt grundsätzlich der mit der Mutter verheiratete Mann, oder der Mann, der seine Vaterschaft anerkannt hat, solange dies nicht erfolgreichangefochten wurde (§§ 1592 ff. BGB).[10] Gibt eine unverheiratete Mutter bei der Geburt keinen Vater an, kann das Kind ohne rechtlichen Vater aufwachsen (sieheVaterlosigkeit,Zahlvater). Ein Kind kann zwei Elternteile desselben juristischen Geschlechts haben, wenn ein Elternteil seinenPersonenstand offiziell ändert und aufgrund der eigenenGeschlechtsidentität die Geschlechtskategorie wechselt (sieheTransgender undTranssexuellengesetz). Eltern sind diegesetzlichen Vertreter undSorgeberechtigten ihrerminderjährigen Kinder (§§ 1626 ff. BGB).[11] In Ausnahmefällen kann einGericht das Sorgerecht entziehen oder einenVormund bestellen, beispielsweise bei Erziehungsunfähigkeit oder Tod der Eltern.
Zu den eigenen Elternteilen besteht im rechtlichen Sinne eine Verwandtschaftim ersten Grad, weil nureine „vermittelnde Geburt“ zwischen ihnen und ihren Kindern liegt; zu den Eltern besteht einVerbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft und desBeischlafs (sieheInzestverbote in Deutschland; in Österreich nur fürBlutsverwandte).
Wird ein Kind zurAdoption gegeben, wechselt die rechtliche Elternschaft zu denAdoptiveltern, die Verwandtschaft zu den bisherigen rechtlichen oder biologischen Elternerlischt, beispielsweise in Erbschaftsfragen. Ist die oder der Adoptierende alleinstehend oder Teil einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft oder Ehe, hat das Adoptivkind nur einen Elternteil. Bei derAdoption eines Stiefkindes beteiligt sich einEhe- oder Lebenspartner an der rechtlichen Elternschaft für das (rechtliche) Kind des anderen Partners.
Soziale Elternschaft
Diesoziale Elternschaft ist weder an biologische Abstammung noch an rechtliche Bestimmungen gebunden. Bei ihr wirdfreiwillig die Verantwortung für ein Kind übernommen und für es gesorgt, beispielsweise in gleichgeschlechtlichenRegenbogenfamilien. Oft übernehmen Elternteile fürStiefkinder die soziale Verantwortung, ohne sie zu adoptieren. In früheren Zeiten übernahm vielerorts der Onkel mütterlicherseits (Oheim = Mutterbruder) eine väterliche Rolle für Kinder seiner Schwester; diese Form der sozialen Vaterschaft (Avunkulat) findet sich weltweit noch bei vielen der über 150[12] Ethnien undindigenen Völker, die sich nach ihren Mütterlinien organisieren(matrilinear). Eine verbreitete Form der freiwilligen Übernahme einer sozialen Fürsorgepflicht ist die christlicheTaufpatenschaft; zu den Aufgaben einesPatenonkels oder einerPatentante kann gehören, im Falle des frühen Todes der Eltern für dasPatenkind zu sorgen.
Verwandtschaftsnamen
Gebräuchliche(Kose-)Namen für die Elternteile sind:
Bis ins späte 20. Jahrhundert war es in den gehobenenSchichten Europas durchaus üblich, dass Kinder ihre Elternteilesiezten, also mit „Sie“ oder „Ihr“ anzureden hatten; dieserBrauch findet sich noch heute in manchentraditionellen Familien weltweit. Ganz im Gegensatz dazu wurden im Rahmen derantiautoritären Erziehung und der1968er-Bewegung die Kinder dazu angehalten, die eigenen Elternteile direkt mit ihrenVornamen anzusprechen: „Erika, müssen wir heute wieder spielen, was wir wollen?“[13]
DieVorfahren der Elternteile sindGroßeltern (Oma, Opa),Urgroßeltern, Ururgroßeltern, und so fort (sieheGenerationsbezeichnungen).
DieNachkommen der Eltern sind ihreKinder,Enkelkinder,Urenkelkinder, Ururenkel, Urururenkel,[14]Ururururenkel,[15] und so weiter in absteigender Folge.
| Siehe auch: |


DieKinder sind die unmittelbarenNachkommen einer Person, diebiologisch von ihr ingerader Linieabstammen, oder dierechtlich als ihre Kinder festgestellt oder von ihr „an Kindes statt“adoptiert wurden:
| Person(Ego, Proband) | |||||||||||||
| Tochter | Sohn | ||||||||||||
Biologische Kindschaft
Dergenetische Verwandtschaftskoeffizient zwischen Kindern und ihrenbiologischen Elternteilen beträgt 0,5: rund 50 % ihrerErbinformationen stimmen überein (ebenso zwischenvollbürtigen Geschwistern, siehe dazu die möglichenErbkrankheitsrisiken). Wurde die Mutter durch eineSamenspende künstlichbefruchtet, darf das Kind den Namen des biologischen Vaters in Erfahrung bringen.
Rechtliche Kindschaft
Dierechtliche Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat, der rechtliche Vater hat es als seinKind anerkannt oder wurde alsVater festgestellt (siehe oben:Eltern). Ein Kind kann ohne rechtlichen Vater aufwachsen, wenn seine Mutter bei der Geburt unverheiratet war und keinen Vater angegeben hat.
Rechtlich besteht zu eigenen Kindern eine Verwandtschaftim ersten Grad, weil sie unmittelbar von der Person abstammen (eine vermittelnde Geburt). Auch durchAdoption angenommene Kinder einer Person gelten mit ihr und ihrer gesamten Verwandtschaft als verwandt, sie sind leiblichen Kindern gleichgestellt (sieheKindschaftsverhältnis,Kindschaftsrecht). Durch eine Adoption wird die rechtliche Elternschaft der bisherigen rechtlichen Eltern von Adoptivkindern aufgehoben(erloschene Verwandtschaft), zwischen ihnen besteht aber in Deutschland weiterhin dasVerbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft und desBeischlafs (sieheInzestverbote in Deutschland); diese Verbote bestehen auch zwischen dem Adoptivkind und seinen neuen Geschwistern (und weiterhin zu seinen ursprünglichen biologischen Geschwistern) nach§ 1307 BGB.[16]
Der Beischlaf oder dieEheschließung eines biologischen Elternteils mit seinem Kind ist weltweit in fast allenStaaten verboten, in den meisten Ländern betrifft das auch rechtliche Kindschaften.
Soziale Kindschaft
Formen dersozialen Kindschaft:
Verwandtschaftsnamen
Umgangssprachlich hat sich dielateinische BezeichnungFilius für den Sohn erhalten, in bestimmten ZusammenhängenFilia für eine Tochter (siehe auchFiliation: „Abstammung“).
Die Vorfahren von Kindern sindEltern,Großeltern,Urgroßeltern, Ururgroßeltern, und so fort (sieheGenerationsbezeichnungen).
Die Kinder eigener Kinder sindEnkelkinder, deren Kinder sindUrenkelkinder, gefolgt vonUrurenkeln. DasGuinness-Buch der Rekorde verzeichnet 7 lebende Generationen einergeraden Linie,[15] im Jahre 2013 wurden 6 nachgewiesen: InKanada erlebte eine 86-jährige Frau die Geburt ihres leiblichen Urururenkels, dessen Urururgroßmutter sie ist.[14]
Die Kinder von Geschwistern sindNeffen undNichten (ebenso die Kinder vonSchwägern; die Kinder von Cousins oder Cousinen sind Neffen und Nichten2. Grades); die Kinder vonOnkeln und Tanten sindCousins undCousinen; die Kinder von Großonkeln und -tanten sindOnkel undTanten 2. Grades.
| Siehe auch: |
Geschwister sind weitereKinder derEltern:
| Mutter | Vater | (Ehe-)Frau | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Geschwister | Person (Ego, Proband) | Adoptiv- geschwister | Halb- geschwister | (Stief- geschwister) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Herkunft: Das WortGeschwister (eigentlich: „Gesamtheit der Schwestern“) ist ursprünglich einPluralwort, wird aber auch alsEinzahl verwendet:das Geschwister, nebenGeschwisterteil.[17] Die alte BezeichnungGebrüder für die Söhne einer Familie findet sich noch in traditionellen Firmenbezeichnungen (kurz „Gebr.“) und bei geschichtlichen Personen wie denGebrüdern Montgolfier oder den deutschen Märchensammlern „Gebrüder Grimm“.

Biologische Geschwisterschaft
Dergenetische Verwandtschaftskoeffizient zwischen vollbürtigen Geschwistern (veraltetVollgeschwister,Vollschwester, Vollbruder) beträgt 0,5: Rund 50 % ihrerErbinformationen stimmen überein (wie auch zwischenleiblichen Kindern undElternteilen), rund 25 % zwischen Halbgeschwistern (siehe dazu auch dieErbkrankheitsrisiken). Ausnahme: Beieineiigen Zwillingen beträgt der genetische Verwandtschaftskoeffizient 1,0. Ihre Erbinformationen sind identisch.
Zwillingsschwester undZwillingsbruder sind besondere Geschwister:
Rechtliche Geschwisterschaft
Rechtlich besteht zu allen eigenen Brüdern und Schwestern eine Verwandtschaftim zweiten Grad (2 vermittelnde Geburten). Im Unterschied zurgeradlinigen Abstammung voneinander, bilden alle Geschwister zusammen mit ihrerNachkommenschaftSeitenlinien (eigenständige Familienzweige). Vollbürtige Geschwister haben dieselbenVorfahren, halbbürtige Geschwister haben entweder Vateroder Mutter gemeinsam. Die von einem Elternteiladoptierten Kinder sind rechtlich denleiblichen Halbgeschwistern gleichgestellt, die von beiden Eltern gemeinsam adoptierten den Vollgeschwistern. Zu Stiefgeschwistern besteht keine Verwandtschaft, sondern eineSchwägerschaft (derDuden nennt sie fälschlich Halbgeschwister,[18] aber frühere Kinder des neuen Partners eines eigenen Elternteils werden nicht zu Halbgeschwistern). ZuPflegegeschwistern besteht keinerlei Verwandtschaftsverhältnis.
Zwischen leiblichen Geschwistern besteht einVerbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft[16] und desBeischlafs (sieheInzest). Dies gilt auch dann, wenn die rechtliche Verwandtschaft durch Adoption erloschen ist.
Soziale Geschwisterschaft
Vom engen familiären Verhältnis von Geschwistern untereinander ist die „Geschwisterlichkeit“ abgeleitet, im Sinne einer übergreifendenSolidarität zwischen Menschen. Das Verständnis einer „Geschwisterschaft aller Menschen“ war 1893 eine Grundlage des ersten „Weltparlaments der Religionen“.
Die Bezeichnung eines Nichtverwandten als „Bruder“ gilt weltweit alsAusdruck der Freundschaft (siehe auch „Brudermahl“). In fast allen Kulturen der Welt ist das Ideal derBrüderlichkeit bekannt, alsVerbrüderung zwischen Menschen. Die Losung „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit“ wurde nach derFranzösischen Revolution zu einem globalenWahlspruch und ist Bestandteil derfranzösischen und derhaitianischen Verfassung. „Alle Menschen werden Brüder“ ist ein weltberühmtes Zitat aus der OdeAn die Freude. Die „Woche der Brüderlichkeit“ findet jährlich im März statt, seit 1952 eine Veranstaltung für diechristlich-jüdische Zusammenarbeit in Deutschland. In neuerer Zeit wird im Sinne einer Frauensolidarität auch vonSchwesterlichkeit gesprochen. In politischer Hinsicht wird „Brüderlichkeit“ oft durch dengeschlechtsneutralen Begriff „Solidarität“ ersetzt.
Weltweit finden sichBruderschaften undSchwesternschaften, vor allem alsreligiöse Zusammenschlüsse. Frühe geschichtliche Beispiele sind imantiken Griechenland die Familienverbände derPhratrien (fratér „Bruder“) alskultisch,wirtschaftlich undpolitisch ausgerichteteKörperschaften. Die Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ geht auf die traditionelle Anrede der Angehörigen von religiösenOrdensschwesternschaften oder vonDiakonissen alsSchwester zurück.[19]
Verwandtschaftsnamen
Die Vorfahren von vollbürtigen Geschwistern sind identisch, halbbürtige Geschwister haben nur die Vorfahreneines Elternteils gemeinsam.
Die Kinder von Geschwistern sindNeffen undNichten, deren KinderGroßneffen undGroßnichten, deren KinderUrgroßneffen undUrgroßnichten, und so weiter.
| Siehe auch: |
→ Zu „Neffe“ als Familienname sieheNeffe (Begriffsklärung).
DieNeffen undNichten sindKinder von eigenenGeschwisterteilen (Geschwisterkinder):
| Vater(Beispiel) | Onkel (Vaterbruder) oder: Tante (Vaterschwester) | ||||||||||||||||||||||||||||
| Schwester | Person(Ego, Proband) | Bruder | Cousine/Cousin(1. Grades) | ||||||||||||||||||||||||||
| Neffe/Nichte (1. Grades) | Sohn/Tochter | Neffe/Nichte (1. Grades) | Neffe/Nichte 2. Grades | ||||||||||||||||||||||||||
Herkunft: Das WortNeffe ist verwandt mit dem lateinischennepos („Geschwistersohn“,altindischnápāt), wie auch das WortNichte über dasalthochdeutschenift.[20] Das von der lateinischen Wurzel abgeleitete FremdwortNepotismus meint eine „Vetternwirtschaft“ (gegenseitiges Zuschieben von Aufträgen und Vorteilen).
Dergenetische Verwandtschaftskoeffizient zu Kindern eigener vollbürtiger Geschwister beträgt 0,25: rund 25 % ihrerErbinformationen stimmen mit den eigenen überein (ebenso zu leiblichenGroßeltern und zuHalbgeschwistern, siehe entsprechendeErbkrankheitsrisiken).
Rechtlich besteht zu Neffen und Nichten(1. Grades) eine Verwandtschaftim dritten Grad in derSeitenlinie (3 vermittelnde Geburten).
Die Kinder vonSchwägern (Angeheirateten) werden allgemein ebenfalls als Neffen und Nichten bezeichnet.[20]
Kindeskinder von Geschwistern der (Vor)Elternteile:
Die Kinder eines Cousins oder einer Cousine sind immer Neffen und Nichten eines zusätzlichen Grades: Der Sohn eines Cousins(1. Grades) ist einNeffe 2. Grades, die Tochter eines Cousins 2. Grades eineNichte 3. Grades, und so fort – wobei „Grad“ hierbei denGenerationenabstand zum ursprünglichen Geschwisterpaar der Seitenlinien angibt, nicht ihrenrechtlichen Verwandtschaftsgrad.
Nachkommen
Die Kinder von Neffen oder Nichten sindGroßneffen undGroßnichten (desselben Grades), deren KinderUrgroßneffen undUrgroßnichten.
| Siehe auch: |
DieOnkel undTanten sindGeschwister derElternteile:
| Onkel Mutterbruder | Tante Mutterschwester | Mutter | Vater | Onkel oder Tante | Onkel/Tante 2. Grades | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Cousin/Cousine | Cousin/Cousine | Person (Ego, Proband) | Cousin/Cousine | Cousin/Cousine 2. Grades | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herkunft: Bevor die BezeichnungenOnkel undTante aus demFranzösischen in dendeutschen Sprachraum kamen, wurden Bruder und Schwester des VatersVetter (ursprünglich: „Vatersbruder“)[21] undBase (ursprünglich: „Vatersschwester“)[22] genannt, später auch deren Kinder (siehe unten:Cousin und Cousine).
Rechtlich besteht zu Onkel und Tanten(1. Grades) eine Verwandtschaftim dritten Grad (3 vermittelnde Geburten). Sie stammen von gemeinsamenGroßeltern ab. Im Unterschied zurgeradlinigen Abstammung voneinander bilden Onkel und Tanten zusammen mit ihrerNachkommenschaftSeitenlinien (eigenständige Familienzweige). Dergenetische Verwandtschaftskoeffizient zublutsverwandten Onkeln und Tanten(1. Grades) beträgt 0,25: rund 25 % ihrerErbinformationen stimmen mit den eigenen überein (ebenso zu leiblichen Großeltern oderHalbgeschwistern, siehe dazu auch dieErbkrankheitsrisiken).
Umgangssprachlich werden auch dieEhegatten oder Lebenspartner vonGeschwistern der ElternOnkel undTante genannt; diese sind aber rechtlich nur im dritten Gradverschwägert. Früher gab es für den Bruder der Mutter die eigene Bezeichnung alsOheim,Ohm oderÖhm, die auch für den Ehemann der Schwester der Mutter verwendet wurde. Die Schwester der Mutter war dieMuhme, ebenso die Ehefrau des Bruders der Mutter.
Der Onkel mütterlicherseits (lateinischavunculus „Muttersbruder“; deutschOheim) übernahm früher vielerorts diesoziale Vaterschaft für die Kinder seiner Schwester; dieses so genannteAvunkulat findet sich weltweit noch bei vielen der über 150[12] Ethnien undindigenen Völker, diematrilinear, nach ihrer mutterseitigen Abstammung organisiert sind (siehe auchAvunkulokalität: ehelicher Wohnsitz beim Mutterbruder).
Kinder werden bisweilen dazu angeleitet, auch nichtverwandte Frauen und Männer wie Freunde der Eltern oder Nachbarn oder ErzieherTante beziehungsweiseOnkel zu nennen, meist in Verbindung mit ihrem Nachnamen, beispielsweise „Tante Schmitz“ oder „Onkel Meier“(Nenntante, Nennonkel). AuchchristlicheTaufpaten(Patenonkel, Patentante) werden häufig alsOnkel oderTante angesprochen, unabhängig von einem möglichen tatsächlichen Verwandtschaftsgrad. Imalten katholischen Kirchenrecht bestand zwischen dem Täufling und seinen Taufpaten ein Eheverbot, das 1983 imCodex Iuris Canonici aufgehoben wurde.
Die Kinder von Onkeln oder Tanten sindCousins undCousinen(1. Grades), die Enkelkinder sindNeffen/Nichten 2. Grades (Kinder von Cousins oder Cousinen).
Eine weitere Generation zurück sind die Geschwister der Großeltern:
Die Kinder von Onkeln oder Tanten 2. Grades sindCousins/Cousinen 2. Grades, deren KinderNeffen/Nichten 3. Grades – wobei „Grad“ hierbei denGenerationenabstand zum ursprünglichen Geschwisterpaar der Seitenlinien angibt, nicht ihrenrechtlichen Verwandtschaftsgrad.
Eine Generation zuvor sind die Geschwister derUrgroßeltern:
Die Kinder von Onkeln oder Tanten 3. Grades sindCousins/Cousinen 3. Grades, deren KinderNeffen/Nichten 4. Grades. Im Allgemeinen wird aber eine solch entfernte Verwandtschaft nicht näher unterschieden, sondern von einer „Ahnengemeinschaft“ gesprochen. InGroßfamilien werden weiter entfernte Verwandte ganz allgemein als Cousins oder Cousinen bezeichnet, ohne Angabe eines Grades.
| Siehe auch: |
DieCousins undCousinen sind dieKinder vonOnkeln oder Tanten:
| Onkel | Tante | Mutter | Vater | Onkel | Tante | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Cousins & Cousinen | Cousins & Cousinen | Person (Ego, Proband) | Geschwister | Cousins & Cousinen | Cousins & Cousinen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Neffe/Nichte 2. Grades | Neffe/Nichte 2. Grades | Sohn/Tochter | Neffe/Nichte | Neffe/Nichte 2. Grades | Neffe/Nichte 2. Grades | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herkunft: Das Wortcousin stammt aus demFranzösischen, vonlateinischconsobrinus „zur Schwester gehörig, Geschwisterkind“ (ursprünglich nur mütterlicherseits), vonsoror „Schwester“.[26][6] DieMehrzahlCousins gilt nur für Männer und schließt keineCousinen ein, kann also nicht alsgenerisches Maskulinum gebraucht werden.[27][28] Der AusdruckCousinage bedeutet allgemein eine „Scherzverwandtschaft“ oder Spottbeziehung (englischjoking relationship).
Alle Personen, die zueinander Cousins oder Cousinen sind (auch entfernte), leben in derselben Generation, können also nichtgeradlinig miteinander verwandt sein. Sie sind Nachkommen unterschiedlicherSeitenlinien über einGeschwisterteil eines (Vor-)Elternteils, in eigenständigen Familienzweigen.
Cousins und Cousinen (1. Grades) stammen von einer gemeinsamen Großmutter und/oder einem Großvater ab, oder wurden entsprechendadoptiert. Da dieser Punkt der gemeinsamen Abstammung eineGeneration vor den Eltern liegt, werden sie genauer als Cousins/Cousinen „1. Grades“ bezeichnet. Nach dieser Grad-Berechnung könnten eigene Geschwister als „Cousins/Cousinen 0. Grades“ bezeichnet werden. DieserSeitenlinien-Grad unterscheidet sich vomrechtlichen Verwandtschaftsgrad, der nach der Zahl der „vermittelnden Geburten“ berechnet wird: Zu Cousins oder Cousinen 1. Grades besteht eine rechtliche Verwandtschaftim vierten Grad (4 vermittelnde Geburten). Es wird dabei nicht unterschieden, ob sie über einemutter- oder vaterseitige Seitenlinie verwandt sind, sie können Kinder von Geschwistern der Mutter oder des Vaters sein.
Dergenetische Verwandtschaftskoeffizient zublutsverwandten Cousins/Cousinen(1. Grades) beträgt 0,125: rund 12,5 % ihrerErbinformationen sind durch Abstammung identisch, und zu Cousins und Cousinen 2. Grades 3,125 % (siehe dazu auchErbkrankheitsrisiken).
Sexuelle Beziehungen undHeiraten zwischen Cousin und Cousine sind im Zivilrecht der meisten Länder erlaubt (Ausnahmen: einige US-Bundesstaaten, mehrereBalkanstaaten,Korea,Philippinen). Bei vielenEthnien undindigenen Völkern wird die Ehe zwischen Cousin und Cousine sogar bevorzugt (BeispielKreuzcousinenheirat), in derarabischen Welt und darüber hinaus imislamischen Kulturraum ist diebint ʿamm begehrt, die Tochter des Vaterbruders. In derkatholischen Kirche stellt die Verwandtschaft zwischen Cousin und Cousine 1. Grades einEhehindernis dar, von dem aber befreit werden kann (Dispens).
Nachkommen
Die Kinder von Cousinen und Cousins sindNeffen undNichten eines zusätzlichen Grades: Der Sohn einer Cousine(1. Grades) ist einNeffe 2. Grades, die Tochter eines Cousins 2. Grades ist eineNichte 3. Grades, und so fort. Kinder von eigenen Geschwistern sind eigentlich „Neffen/Nichten 1. Grades“.
Großcousins und Großcousinen
Großcousin undGroßcousine werden einheitlich alsCousin undCousine zweiten Grades bezeichnet. Cousin und Cousine dritten Grades werden alsUrgroßcousin undUrgroßcousine bezeichnet, höhere Grade werden durch die weitere Anfügung der Vorsilbe „Ur-“ dargestellt.[29]
Mit zunehmendem Generationen-Abstand zu(m) gemeinsamen Vorfahren wird die Gradangabe bei Cousins und Cousinen meist nicht verwendet, sondern verallgemeinernd von einer „Ahnengemeinschaft“ gesprochen. So sind Cousins/Cousinen10. Grades durch zweiAhnen-Geschwister verbunden, die von beiden aus gesehen zehn Generationen früher lebten, und deren Eltern vor elf Generationen (Urururururururur-Urgroßeltern). Die Angabe des Grades bei Cousins/Cousinen ist zwar relativ üblich, aber selten ist die richtige Berechnungsweise bekannt. Die folgenden Grad-Angaben bezüglich der Seitenlinie unterscheiden sich von den entsprechenden rechtlichen Verwandtschaftsgraden:
| Personen zueinander (Probanden) | Elternteile | Letzte gemeinsame Vorfahren | Gene- ration | Rechtlicher Verwandtschaftsgrad | |
|---|---|---|---|---|---|
| Geschwister | Eltern | Eltern | 0 | im zweiten Grad | |
| Cousins/Cousinen(1. Grades) | Onkel oder Tante(1. Grades) | Großeltern | 1 | im vierten Grad | |
| Cousins/Cousinen 2. Grades | Großcousin/Großcousine | Onkel oder Tante 2. Grades | Urgroßeltern | 2 | im sechsten Grad |
| Cousins/Cousinen 3. Grades | Urgroßcousin/Urgroßcousine | Onkel oder Tante 3. Grades | Ururgroßeltern | 3 | im achten Grad |
| Cousins/Cousinen n. Grades | Ur(n)großcousin/Ur(n)großcousine | Onkel oder Tante n. Grades | Ur(n−1)großeltern | n | im 2 × (n+1). Grad |
EineCousine zweiten Grades (Vorfahren: 2 Generationen zurück) ist die Tochter von Tante oder Onkel zweiten Grades (Cousine oder Cousin eines Elternteils), also dieEnkelin von Großtante oder Großonkel (einem Geschwisterteil derGroßeltern); gemeinsame Vorfahren waren die Urgroßeltern. Cousins/Cousinen zweiten Grades wurden regional auchNachgeschwisterkind, Geschwisterenkel oderAndergeschwisterkind genannt, fälschlichKleincousin(e).
Mit einem Cousin dritten Grades hat die Person (Ego) eine gemeinsame Ururgroßmutter, die zwei Kinder hatte, deren Kinder wiederum zueinander Cousins/Cousinen sind; die Kinder dieser Cousins/Cousinen sind zueinander Cousins/Cousinen zweiten. Grades, und deren Kinder zueinander Cousins/Cousinen dritten. Grades. Gezählt werden immer die Vorfahrengenerationen.
Bevor sich die französischen BezeichnungenCousin undCousine imdeutschen Sprachraum verbreiteten, wurden die Söhne von Tanten oder OnkelnVettern genannt (ursprünglich: „Vatersbruder“),[30][21] die TöchterBasen (ursprünglich: „Vatersschwester“).[22] Diese Bezeichnungen werden regional auch für entferntere Verwandte verwendet, sind aber in dieser Bedeutung veraltet.
Herkunft: Die BezeichnungVetter stammt übermittelhochdeutschvetere („Vatersbruder, Bruderssohn“) vonalthochdeutschfetiro/fatirro („Vatersbruder,Oheim“) und ist verwandt mitlateinischpatruus undaltgriechischpatros („Vatersbruder“). Indeutschen Mundarten ist (unter Einfluss der WörterGevatter undPfetter) mitVetter gelegentlich der „Pate“ gemeint (christlichePatenschaft).[31]
Der Sprachforscher Heinrich Tischner erklärt 2011:
„Ursprünglich unterschied man […]Vetter undBase, die Geschwister des Vaters. […] Entsprechend kommtVetter vonVater.Base, eigentlichWase hatte die Grundbedeutung ‚junger Mensch, Diener, Krieger‘ (daherVasall ‚Gefolgsmann‘), sodann auch ‚älterer Verwandter‘ und ‚Boss‘. DieBase ist die Frau vom Boss.
Die Bedeutung ‚junger Mensch‘ lässt sich noch im älteren Sprachgebrauch erkennen, woBase die ‚Cousine‘ war undVetter der ‚Cousin‘. […] Die beidenFremdwörter ersparen uns die Verlegenheit, zwischen kleinen und großen Vettern und Basen unterscheiden zu müssen.“[6]
MitVetter aus Dingsda ist im übertragenen Sinne irgendein entfernter Verwandter gemeint, der irgendwo wohnt; dieses Sprachbild wurde in den 1920er-Jahren durch diegleichnamige Operette vonEduard Künneke bekannt. Von einerVetternwirtschaft oder weiblichCousinenwirtschaft wird gesprochen, wenn sich Familienmitglieder oder Verwandte gegenseitig übermäßige Vorteile beschaffen, beispielsweise durch das Zuschieben von Aufträgen oder „Pöstchen“. DerNamensvetter oder dieNamensschwester einer Person oder Sache hat den gleichenNamen(sbestandteil) wie eine andere, ohne dass dieser Gleichheit eine Verwandtschaft zugrunde liegt.
| Siehe auch: |
Ehegatte bezeichnet die geheiratete Person. Die Eheschließung begründet keinerlei Verwandtschaft oder Schwägerschaft zwischen den Ehegatten, aber eine Schwägerschaft zwischen ihren beiden Familien (siehe unten:Schwieger-).
Lebenspartner oderLebenspartnerin bezeichnet in der Rechtssprache diejenigegleichgeschlechtliche Person, mit der eine „eingetragene Partnerschaft“ geschlossen wurde (Österreich und Schweiz: eingetragener Partner). Diese „Verpartnerung“ bildet ein eigenesgesetzlich verankertes Institut neben dem der Ehe. Auch sie begründet keinerlei Verwandtschaft oder Schwägerschaft zwischen den Lebenspartnern, aber eine Schwägerschaft zwischen ihren beiden Familien (siehe unten:Schwieger-). In Deutschland und der Schweiz können seit Einführung dergleichgeschlechtliche Ehe keine eingetragenen (Lebens-)Partnerschaften geschlossen werden; dagegen können in Österreich gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft wählen.
Nicht eingetragene Lebenspartner, die ineheähnlicher Gemeinschaft leben („wilde Ehe“), werden rechtlich alsLebensgefährten bezeichnet; zwischen ihren Familien besteht keine Schwägerschaft.
Alle oben aufgeführten Verwandtschaftsbezeichnungen werden mit den folgendenVorsilben oder Wortteilen kombiniert, um ein genaueres oder zusätzliches Verwandtschaftsverhältnis zu benennen, so könnte es beispielsweise einenAdoptiv-halb-ur-groß-onkel geben.

Die VorsilbeGroß- bezeichnet in der Regel eine Verwandtschaft im Abstand von 2 Generationen:
Großneffen und -nichten haben denselbenVerwandtschaftsgrad wie ihre Eltern: Eine Großnichte 3. Grades ist die Tochter von Neffe oder Nichte 3. Grades.
Großcousin undGroßcousine sind keine offiziellen Verwandtschaftsbezeichnungen, werden nicht einheitlich benutzt.


DieVorsilbeUr- („am Anfang, ursprünglich“)[33] wird noch vor die VorsilbeGroß- gesetzt, auch mehrfach, um jeweils eine weitereGeneration zurück zu rechnen (aufsteigend):
Normalerweise können sich Personen imeuropäischen Kulturraum an bis zu vierVorfahren-Generationen mütter- und väterlicherseits erinnern, aber selten an alle Geschwister dieser Vorfahren mit ihrerNachkommenschaft in denSeitenlinien. Im Unterschied dazu können Angehörige einer Kultur miteinliniger Abstammungsregel vom Vateroder von der Mutter meist 10 und mehr Vorgenerationen ihrer Linie lückenlos aufzählen (siehe auchLineage/Abstammungsgruppe).
Ur- wird auch vor Nachkommen-Generationen gesetzt, um nach vorne zu rechnen und die Kinder vonEnkelkindern sowie vonGroßneffen und -nichten zu bezeichnen (absteigend):
Die absteigenden Bezeichnungen werden fortgesetzt, um rückwirkende Verwandtschaftsbeziehungen anzugeben, so kann eine Person dieUrurururgroßnichte eines Vorfahren sein. DasGuinness-Buch der Rekorde verzeichnet 7 lebende Generationen einergeraden Linie.[15] 6 gleichzeitig in einer Familie lebende Generationen wurden 2013 nachgewiesen, als eine 86-jährigeKanadierin die Geburt ihresleiblichen Urururenkels erlebte (als Urururgroßmutter).[14]
→ Zu „Enkel“ als Familienname sieheEnkel (Begriffsklärung).
Der WortteilEnkel- bezeichnete ursprünglich eine Verwandtschaftsbeziehung, die von denKindern einer Person ausgeht:
Herkunft: Das WortEnkel entstammt demalthochdeutscheneninchili „kleinerAhne“.[34][35] In dieser Bedeutung klingt ein früher Glaube an die mögliche Wiedergeburt (Seelenwanderung:Reinkarnation) von verstorbenen Vorfahren innerhalb der eigenen Familie oderSippe nach, begünstigt auch durch gelegentliche Ähnlichkeiten des Neugeborenen mit einer Ahnperson. Dahingehende Vorstellungen finden sich heute noch bei vielenEthnien undindigenen Völkern weltweit.
Das Wort oder die Endung-enkel kann alsgenerische Maskulinform gebraucht werden, um die entsprechendenNachkommen geschlechterübergreifend zu meinen:alle meine Enkel (entsprichtEnkelkinder).[34][35]
DieVorsilbeHalb- bezeichnet eine Verwandtschaftsbeziehung, die nur übereinen Vorfahren der ältesten enthaltenen Generation läuft anstatt über beide. Gebräuchlich ist diese Vorsilbe allerdings nur bei direktenGeschwistern(halbbürtig) und wird benutzt, wenn diese Besonderheit der Beziehung hervorgehoben werden soll:
Um ihre biologische Verwandtschaft vonvollbürtigen Geschwistern zu unterscheiden, werden Halbgeschwister alshalbbürtige Geschwister bezeichnet (rechtlich falsch nennt derDuden sieStiefgeschwister, obwohl sie verwandt und nichtverschwägert sind).[18] Rechtlich besteht zu Halbgeschwistern eine Verwandtschaftim zweiten Grad in derSeitenlinie (zwei vermittelnde Geburten), gleich zu vollbürtigen Geschwistern.
In Deutschland besteht auch zwischen halbbürtigen Geschwistern einVerbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft und desBeischlafs (sieheInzestverbote in Deutschland) – im Unterschied zu Stiefgeschwistern, da diese keinen gemeinsamenbiologischen Elternteil haben.
Der WortteilAdoptiv- (aus demaltrömischen Rechtadoptio) oderösterreichischWahl- bezeichnet eine durch „Annahme an Kindes statt“ begründeterechtliche Verwandtschaft:
In der Regel nimmt eine Person alsAdoptivkind eine biologisch nicht mit ihr verwandte andere Person an (minder- odervolljährig). Häufiges Beispiel ist dieAdoption eines Stiefkindes, bei der einEhe- oder Lebenspartner die rechtliche Elternschaft für dasKind des anderen Partners mit übernimmt. In Deutschland darf ein Lebenspartner (im Sinne desLebenspartnerschaftsgesetzes) allerdings nicht ein Adoptivkind seines Partners als sein Stiefkind adoptieren, auch darf er sich nicht an einer Adoption beteiligen (weil er gleichgeschlechtlich ist, sieheAdoption durch Lebenspartner).
Es können auchblutsverwandte Personen adoptiert werden. Adoptivkinder, die mit ihrer Adoptivfamilie nicht blutsverwandt sind, geltenrechtlich als mit dieser (ganzen) Familie verwandt; sie sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Insbesondere gilt eineerbrechtliche Verwandtschaft mitallen Verwandten der Adoptiveltern.
Durch die Adoption einer minderjährigen Person wird die rechtliche Elternschaft der bisherigen rechtlichen Eltern eines Adoptivkindes aufgehoben, sieerlischt; allerdings bleibt das Verbot der Ehe oder Lebenspartnerschaft zwischen ihnen bestehen (ebenso zu den ursprünglichen Geschwistern). Die Adoptivfamilie nimmt rechtlich den Platz der Herkunftsfamilie ein, die Adoptiveltern werden nicht als Stiefeltern und adoptierte Kinder nicht als Stiefkinder bezeichnet. Spricht ein Adoptivkind von seiner (leiblichen) „Mutter“, ist dies zwar biologisch richtig, aber rechtlich falsch: Diese Verwandtschaft gilt als erloschen. Für die Adoption von Volljährigen oder von nahen Blutsverwandten gelten teils abweichende Regeln. Familien, die in denDeutschen Adelsverbänden organisiert sind, unterscheiden traditionell streng zwischen leiblichen und adoptierten Familienangehörigen.
Wenn statt einer Adoption nur eindauerhaftes Pflegeverhältnis besteht (Form derstationären Jugendhilfe oderJugendwohlfahrt), wird die BezeichnungPflege- verwendet:
Eine freiwillig eingegangene verwandtschaftsähnliche Beziehung ohne biologische oder rechtliche Grundlage wirdumgangssprachlichNenn- oderWahlverwandtschaft genannt:
Der WortteilSchwieger- bezeichnet Verwandte desEhepartners oder Lebenspartners einer Person sowie die Partner ihrerGeschwister undKinder; diese sind nicht ihrebiologischen oderrechtlichen Verwandte (Ausnahme:Verwandtenheiraten), sondern angeheiratete, so genannteaffine Verwandte (lateinischaffinitas:Schwägerschaft):
Schwägerschaftsverhältnisse endennicht, wie häufig angenommen, durch eineScheidung – einen „Ex-Schwager“ gibt es nicht, Schwägerschaft besteht grundsätzlich lebenslang (außer wenn eine Ehefür nichtig erklärt wird). Bei einer weiteren Heirat kommen neue Schwägerschaften hinzu. In verschiedenen Kulturen ist es üblich, nach dem Tod des Ehepartners dessen Geschwisterteil zu heiraten: Bei derSchwagerehe (Levirat) heiratet der Bruder eines (kinderlos) Verstorbenen dessenWitwe, bei derSchwägerinheirat (Sororat) ein Witwer die Schwester seiner (kinderlos) verstorbenen Ehefrau.
Die Kinder von Schwägern werden ebenfalls alsNeffen undNichten bezeichnet. Umgangssprachlich wird ein Kind von Schwiegertochter/-sohn mit einem anderen Partner alsStiefenkelkind bezeichnet.
DieVorsilbeStief- (althochdeutsch stiof- „hinterblieben,verwaist“) bezeichnetAngehörige, mit denen eine Person nichtbiologisch oderrechtlich verwandt ist; zu ihnen besteht durch eineEhe oder Lebenspartnerschaft eineSchwägerschaft, sie sind „eingeheiratet“:
Stiefelternverhältnisse können auch fürnichteheliche Kinder entstehen. Ein neuer Ehe- oder Lebenspartner kann durch eineStiefkindadoption dierechtliche Elternschaft für ein Kind des anderen Partners mitübernehmen und so zu dessen Mutter oder Vater werden;Adoptiveltern werden (rechtlich) nicht als Stiefeltern und Adoptivkinder nicht als Stiefkinder bezeichnet. Stiefgeschwister einer Person sindkeineHalbgeschwister, da sie nicht mit ihrverwandt sind, nurverschwägert (derDuden nennt sie fälschlich so[18]); zwischen Stiefgeschwistern besteht deshalb keinVerbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft oder desBeischlafs.
Die Linie einer Verwandtschaft zwischen zwei Personen kann geradlinig sein (vergleiche diebiologische Abstammungslinie), oder indirekt vermittelt über eineGeschwisterschaft:
Das bundesdeutscheBürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt im§ 1589Verwandtschaft fest:[40]
„Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.“
In derSeitenlinie verwandt sind Bruder und Schwester, da sie nicht voneinander abstammen, sondern von (mindestens) einem gemeinsamenVorfahren: in ihrem Fall von einem oder beiden Elternteilen. Das gilt auch für ihre gesamte Nachkommenschaft:Nichten und Neffen,Großnichten und Großneffen und so weiter sind alle indirekt, über Seitenlinien miteinander verwandt. Gleiches gilt in aufsteigender Reihe für sämtlicheOnkel und Tanten,Großonkel und -tanten und so weiter, zusammen mit all ihren Kindern und Kindeskindern:Cousinen und Cousins beliebigen Grades sind indirekt,kollateral verwandt.
Zwischen sämtlichen geradlinigen Verwandten besteht einVerbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft (sowie zwischen Voll-, Halb- undAdoptivgeschwistern), ebenso ist derGeschlechtsverkehr zwischen ihnen verboten (sieheInzestverbote in Deutschland), wobei dies in Österreich nur fürBlutsverwandte gilt.
Ein typisches Beispiel fürgerade Linien sind in der Familiengeschichtsforschung (Genealogie) die „Stammlinien“. Sie enthalten nur Vor- und Nachfahren, die voneinander abstammen: die ältestenehelichen Söhne alsErbnachfolger ihres Vaters (siehe auchVäterlinie von einemStammvater, im Gegensatz zu einerMütterlinie von einerStammmutter). BeiAdelsfamilien wird ausdrücklich dieHauptlinie unterschieden vonNebenlinien, den vom „Mannesstamm“ abzweigenden Seitenlinien der Brüder von Vorvätern (siehe dazu auch dasWappenrecht).
Allgemein wird mit dem Grad der Verwandtschaft die Entfernung zwischen zwei Familienzweigen (Seitenlinien) ausgedrückt, inGenerationen gezählt bis zum letztengemeinsamenVorfahren (blutsverwandt oderanerkannt,adoptiert). Die sich ergebenden Grade stimmen nur, sofern zwischen Vorfahren keine Nachkommenszeugung stattfand, woraus sich überlagernde Verwandtschaftsbeziehungen ergäben (wie auch einAhnenverlust): Beispielsweise entfallen bei einerGeschwisterehe innerhalb der Ahnenreihen 50 % der Vorfahren, weil diese gleichzeitig zwei Positionen in derAhnenliste belegen (siehe auchCousinenheirat,Verwandtenheirat,Stammbaum,Ahnentafel).
Beim Grad der Verwandtschaft (im Unterschied zumrechtlichen Verwandtschaftsgrad) bezieht sich beispielsweise der „2. Grad“ einerCousine auf die zwei Generationen, vor denen sich die Seitenlinien aufspalteten: Diese Cousine 2. Grades ist nicht die Tochter vonOnkel oder Tante (Geschwister der Eltern), sondern von Onkel oder Tante 2. Grades (Sohn oder Tochter eines Geschwisterteils einesGroßelternteils), der gemeinsame Vorfahre war zwei Generationen vor den Eltern einUrgroßelternteil; diese Cousine 2. Grades ist gleichzeitig dieEnkelin einesGroßonkels oder einerGroßtante (Bruder oder Schwester des Großvaters oder der Großmutter). Die Bezeichnung „3. Grades“ geht noch weiter zurück zu Geschwistern der Urgroßeltern – weiter entfernte Grade der Verwandtschaft werden in derAhnenforschung als „Ahnengemeinschaft“ zusammengefasst.
Jeder Grad erhöht die älteste in der Verwandtschaftsbeziehung enthaltene Generation um eine, dabei bleibt die Generationsebene der miteinander verglichenen Personen gleich: Vereinfachend gesagt, sind die verglichenen Personen gleich alt, aber die Anzahl der zurückreichenden Generationen nimmt jeweils zu, bis beide Linien auf einen gemeinsamen Vorfahren treffen (sieheGrafik oben). Von dieser Berechnungsgrundlage des Grades unterscheidet sich grundsätzlich der rechtliche Verwandtschaftsgrad, nach dem bereits Bruder und Schwesterim zweiten Grad miteinander verwandt sind (zwei vermittelnde Geburten).

Derrechtliche Verwandtschaftsgrad ist die gesetzlich definierte „Nähe“ der Verwandtschaft einer Person zu einer anderen. Im deutschenBürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht in§ 1589Verwandtschaft, dass derGrad der Verwandtschaft nach der Zahl der sie „vermittelnden Geburten“ bestimmt wird (siehe auchVerwandtschaftsrecht).[40] Diese Grundlage dient auch zur Bestimmung desGrades der Schwägerschaft im Folgenden§ 1590 BGBSchwägerschaft, der auf der Definition von Verwandtschaft in§ 1589 aufbaut.[41] Analoge Formulierungen finden sich auch in§ 40 und§ 41 des österreichischenAllgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) sowie inArt. 20 desschweizerischen Zivilgesetzbuchs.
Im Unterschied zu konkreten Verwandtschaftsbezeichnungen (wieCousine oderNeffe) enthält die Kennzeichnung nach Graden eine direkte Angabe derNähe der Verwandtschaft:
Dabei wird nicht unterschieden zwischenmutter- oder vaterseitiger Verwandtschaft.
Der Grad der Verwandtschaft dient der abstrakten Bezeichnung von Verwandtschaftsbeziehungen zwischen Personen, beispielsweise in derRechtsprechung beimZeugnisverweigerungsrecht. ImErbrecht dagegen wird die Verwandtschaftsbeziehung nach dergesetzlichen Erbfolge geordnet. Der rechtliche Verwandtschaftsgrad entspricht in etwa dem genetischenVerwandtschaftskoeffizienten und ist wichtig für die Erforschung vonErbkrankheiten.
Imalten katholischen Kirchenrecht wurde bis 1983 eine etwas andere Bestimmung des Grades von Verwandtschaften in derSeitenlinie vorgenommen: Es zählten dieGenerationen bis zum gemeinsamen Vorfahren, die größere der beiden Zahlen gab den Grad an (Cousins, Cousinen, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten 1. Grades =im zweiten Grad).[42]
Historisch:
Englisch: