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Vertrag von Luxemburg

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Dieser Artikel bezieht sich auf den Luxemburger Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich. Zu dem Luxemburger Abkommen zwischen Deutschland, Israel und der Jewish Claims Conference sieheLuxemburger Abkommen.

DerVertrag von Luxemburg (auchSaarvertrag; eigentlichVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage) war einvölkerrechtlicher Vertrag, mit dem die schrittweise politische und wirtschaftliche Rückkehr desan Frankreich angegliederten Saarlandes zu Deutschland vereinbart wurde. Er wurde am 27. Oktober 1956 von den Außenministern der beiden Staaten,Heinrich von Brentano undChristian Pineau, in Luxemburg unterzeichnet.

Der Vertrag wurde in der Folge der Volksabstimmung vom 23. Oktober 1955 ausgehandelt, bei der sich die Saarländer mit deutlicher Mehrheit gegen dasSaarstatut entschieden hatten, welches das Saarland zu einem europäischen Territorium machen sollte.

Er ermöglichte die politische Eingliederung desSaarlandes in dieBundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 1957. Wirtschaftlich wurde eine Übergangszeit vereinbart, die spätestens Ende 1959 auslaufen sollte. Bis dahin stellten das Saarland und Frankreich weiterhin eine Zoll- und Währungsunion dar – mit demFranc als gesetzlichem Zahlungsmittel.

Der Vertrag enthielt Vereinbarungen zum Kohleabbau imWarndt-Gebiet wie auch über langfristige Kohlelieferungen nach Frankreich. Zugleich unterzeichneten die beiden Außenminister sowieJoseph Bech, Premierminister und Außenminister desGroßherzogtums Luxemburg, einen weiteren Vertrag, in dem sie dieKanalisierung der Mosel zwischenKoblenz undThionville als Großschifffahrtsstraße vereinbarten – dieser war ein Wunsch Frankreichs, da ein solcher Ausbau eine bessere VerkehrsanbindungLothringens und dessenMontanindustrie bedeutete.

Folgen

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Am 14. Dezember 1956 erklärte derLandtag des Saarlandes den Beitritt nachArtikel 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland,[1] der am 1. Januar 1957 wirksam wurde – dasSaarland war somit deren zehntesBundesland.

Deutsche BriefmarkenserieTheodor Heuss mit französischer Währung

Allerdings blieb das Saarland zunächst französischesZollanschlussgebiet. Der Französische Franc blieb alleiniges Zahlungsmittel und die Grenzen des politisch nicht mehr selbstständigen Saarlandes zu Deutschland hin blieben vom französischen Zoll überwachte Zollgrenzen. Legendär für diese Interimszeit ist bis heute die „15-Franken-Heuss“ in Erinnerung, die millionenfach ausgegebene Briefmarke für einen Standardbrief; ab 1. Januar 1957Deutsche Bundespost mit dem Konterfei des damaligen Bundespräsidenten, die aber 15 Französische Franc kostete (ca. 10 Pfennig).

Die wirtschaftliche Übergangszeit endete am 5. Juli 1959, von den Saarländern heute noch – gemäß der damaligen Terminologie[2] – als „Tag X“ bezeichnet. Um Mitternacht gingen an den Grenzen des Saarlandes mit der Bundesrepublik Deutschland dieSchlagbäume hoch und die zu Frankreich herunter; die Zoll- und Währungsunion mit Frankreich war beendet. Ab dem 6. Juli galt nun freier Warenverkehr mit der Bundesrepublik Deutschland und dieD-Mark war alleiniges Zahlungsmittel. Deshalb gilt der „Tag X“ in der saarländischen Volksmeinung bis heute als der Tag der „eigentlichen“ Rückkehr des Saarlandes zu Deutschland.

Einzelnachweise

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  1. Beitrittserklärung des Saarlandes nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.Amtsblatt des Saarlandes1956, S. 1645 (PDF; 233 kB)
  2. Die Zeit April 1959:Tag X für die Saar rückt näher

Weblinks

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