Verstorbener
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EinVerstorbener ist einMensch vom Zeitpunkt seinesTodes bis zum Ablauf seinespostmortalen Persönlichkeitsschutzes. Das Andenken Verstorbener iststrafrechtlich vorVerunglimpfung geschützt (§ 189 desStrafgesetzbuches). Nach der Bestattung oder dem Auffinden eines leblosenVermissten spricht man (auch) von einem Toten. Der Begriff Verstorbener ist zu unterscheiden vom Begriff desLeichnams, der nur denKörper bezeichnet.[1]