
Verkehrslandeplatz ist eine der drei Kategorien vonFlugplätzen in Deutschland und liegtluftrechtlich zwischenFlughafen undSegelfluggelände.[1] Gelände fürLuftsportgeräte bilden eine Sonderkategorie. Im Unterschied zu Segelfluggeländen hat der Verkehrslandeplatz einenICAO-Code.
In Abgrenzung zu einem Segelflugplatz dürfen auf Verkehrslandeplätzen grundsätzlich motorgetriebene Luftfahrzeuge operieren, in Abgrenzung zu Flughäfen müssen sie gemäß derLuftverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht durch einen (großen)Bauschutzbereich nach§ 12 desLuftverkehrsgesetzes (LuftVG) geschützt werden.
Verkehrslandeplätze obliegen im Gegensatz zuSonderlandeplätzen einerBetriebspflicht. Sie müssen im Rahmen von veröffentlichten Öffnungszeiten derAllgemeinen Luftfahrt zur Verfügung stehen.
Die Genehmigung zumInstrumentenflugbetrieb setzt einen durchPlanfeststellungsbeschluss festgelegten Bauschutzbereich (BSB) nach § 12 LuftVG voraus. Ist es nicht möglich, diesen BSB nach § 12 einzuführen, kann ersatzweise ein beschränkter BSB nach§ 17 LuftVG in Verbindung mit einem Hindernisinformationsbereich eingerichtet werden. Plätze mit beschränktem Bauschutzbereich benötigen neben der luftrechtlichen Genehmigung nach§ 6 LuftVG auch eine Planfeststellung oder Plangenehmigung nach§ 8 LuftVG.