Vegueria

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EineVegueria (katalanisch [bəɣəˈɾi.ə], pl. Vegueries) war eine territoriale Untergliederung im mittelalterlichenKatalonien unter der Gerichtsbarkeit einesVeguers (vulgärlateinischvigerius von lat.vicarius). Sie ist vergleichbar mit der deutschenVogtei.

Nach dem katalanischen Autonomiestatut von 2006 und dem katalanischen RegionalgesetzLlei 30/2010, del 3 d’Agost, de vegueries vom 3. August 2010 sollen als neue Untergliederung des katalanischen Territoriums siebenVegueries an die Stelle der bisherigen vier Provinzen treten.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

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Die Ursprünge derVegueries liegen in den ab 802 durchKarl den Großen in denKatalanischen Grafschaften geschaffenenVogteien. Nach dem Zusammenschluss derGrafschaft Barcelona und des Königreiches Aragón zum StaatenbundKrone Aragon 1164 wurden spezielle königlicheVeguers zur Verwaltung und zur Ausübung der Rechtsprechung über die Landbevölkerung in den Grafschaften eingesetzt.

Mit dem Anwachsen des königlichen Einflusses erhöhte sich die Anzahl anVegueries in den Grafschaften. 1304 bestanden im heutigen Katalonien 19Vegueries, die dem König von Aragon unterstanden:

Sie orientierten sich an den Grenzen der alten Grafschaften. Gleichzeitig unterstanden weitere fünfVegueries aufMallorca und in Nordkatalonien demKönig von Mallorca.

Die Unterteilung inVegueries bildete die Basis für die Verwaltung und bestand mit einigen Anpassungen bis zur Auflösung 1716 durch die Dekrete derNueva Planta. InNordkatalonien geschah dies 1790 infolge derFranzösischen Revolution.

Zur administrativen Unterteilung des Territoriums wurden auf dem Gebiet des heutigen Katalonien zwölfCorregimentos geschaffen, die jeweils einem Militärgouverneur unterstanden. Auch die Grenzen derCorregimentos entsprachen weitgehend den gesellschaftlichen Realitäten. Demgegenüber nahm 1833 die Schaffung der vierspanischen Provinzen in Katalonien keinerlei Rücksicht mehr auf die Erfordernisse einer dynamischen und komplexen Gesellschaft. Das spanische Territorium wurde nach dem Vorbild der französischenDépartements lediglich in ungefähr gleich große Verwaltungseinheiten des Zentralstaates aufgeteilt.

1936 teilte die republikanischeGeneralitat Katalonien in 38Comarques und 9Vegueries auf mit dem Ziel, die Provinzen von 1833 aufzulösen. Die am 1. Dezember 1937 in Kraft getretene Unterteilung hatte nur bis Ende desBürgerkriegs bestand.

DieVegueries heute

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ImRoca-Bericht von 2001 vorgeschlagene Vegueries

Im ersten katalanischen Autonomiestatut nach dem Übergang zur Demokratie aus dem Jahre 1979 wurden dieVegueries noch nicht erwähnt. Es blieb bei der Gliederung in die vier Provinzen.

1987 wurden durch ein Regionalgesetz in Katalonien 41Comarques als Gemeindeverbände eingerichtet. Von der Größe her sind dieComarques mitLandkreisen in Deutschland vergleichbar. Die Grenzziehung der Comarques stimmte nicht überall mit dem Gebietsstand der Provinzen überein, vielmehr umfassten einige derComarques Gemeinden aus verschiedenen Provinzen.

Bereits Ende der 1990er Jahre hatte eine Expertengruppe unter Leitung vonMiquel Roca einen neuen Vorschlag für die Verwaltungsgliederung erarbeitet. Der 2001 vorgestellteRoca-Bericht sah die Schaffung von sechs bis acht zusätzlichen Comarques vor, sowie Gliederung in sechsVegueries und einer Unter-Vegueria:Vegueria de Barcelona, mit Sitz inBarcelona,Vegueria delCamp de Tarragona, mit Sitz inTarragona und besonderer Berücksichtigung vonReus,Vegueria de la Catalunya Central, mit Sitz inManresa und besonderer Berücksichtigung vonVic undIgualada,Vegueria de Girona mit Sitz inGirona,Vegueria de Ponent, mit Sitz inLleida und der Unter-VegueriaAlt Pirineu und Val d’Aran undVegueria de les Terres de l’Ebre mit Sitz inTortosa.

Es gab lokale Bestrebungen zur Schaffung weitererVegueries:Vegueria de l’Alt Ter mit den ComarquesOsona undRipollès undVegueria del Penedès mit den ComarquesAlt Penedès,Anoia,Baix Penedès undGarraf. Außerdem fordert der Rat desVal d’Aran (Conselh Generau d’Aran), dass die aktuelle Comarca Val d’Aran keiner anderen Verwaltungseinheit angeschlossen wird. Der Roca-Bericht wurde somit nicht vollständig umgesetzt.

Das neue Autonomiestatut Kataloniens von 2006 sieht die Errichtung vonVegueries vor, die eine Doppelnatur besitzen: Zum einen sollen sie übergemeindliche Gebietskörperschaften (und damit selbständigejuristische Person des öffentlichen Rechts) der kommunalen Selbstverwaltung sein und zum anderen als Verwaltungsbezirke die untere Ebene der Verwaltung derAutonomen Gemeinschaft Katalonien bilden (Art. 90 des Autonomiestatuts). In der ersten Funktion sollen sie an die Stelle der bisherigen vier Provinzen treten.

Aufteilung Kataloniens in 4 Provinzen (rot umrandet) und die zukünftigenVegueries (Flächenfarben) mit denComarques

Diese Bestimmungen des Autonomiestatuts wurde durch das RegionalgesetzLlei 30/2010, del 3 d’Agost, de vegueries vom 3. August 2010 umgesetzt. Dieses sieht die Bildung folgenderVegueries vor:

Sie ist territorial mit der Comarques-GemeinschaftAlt Pirineu i Aran identisch.

Sie ist territorial mit der Comarques-GemeinschaftÀmbit Metropolità de Barcelona identisch.

  • La Catalunya Central, bestehend aus den Gemeinden derComarquesL’Anoia,El Bages,El Berguedà,Osona undEl Solsonès. DieseVegueria umfasst damit den Nordteil der heutigen Provinz Barcelona, sowie dieComarca El Solsosonès, die GemeindeGósol (beide zurzeit zur Provinz Lleida gehörend) und die GemeindenVidrà undViladrau (beide zurzeit zur Provinz Girona gehörend).

Sie ist territorial mit denComarques Centrals identisch.

  • Girona, bestehend aus den Gemeinden derComarquesL’Alt Empordà,El Baix Empordà,La Garrotxa,El Gironès,El Pla de l’Estany,El Ripollès undLa Selva. DieseVegueria entspricht damit im Wesentlichen dem Gebietsstand der heutigen Provinz Girona, mit folgenden Ausnahmen: sie erhält als Teil derComarca La Selva die Gemeinde Fogars de la Selva (zurzeit zur Provinz Barcelona gehörend), während die derzeit zur Provinz Girona gehörenden Gemeinden Vidrà und Viladrau als Teil derComarca Osona zurVegueria La Catalunya Central und der Ostteil der Cerdanya zurVegueria L’Alt Pirineu gehören werden.

Sie territorial mit denComarques gironines identisch.

Sie ist territorial mit der Comarques-GemeinschaftPonent identisch.

Sie ist territorial mit der Comarques-GemeinschaftCamp de Tarragona identisch.

Sie ist territorial mit der Comarques-GemeinschaftTerres de l’Ebre identisch.

Die neue Gliederung inVegueries weicht damit von den bisherigen Provinzgrenzen ab. Da eine Änderung der Provinzgrenzen nach der spanischen Verfassung jedoch nur durch einOrgangesetz derCortes Generales, also des gesamtspanischen Parlaments in Madrid, erfolgen kann, sah das katalanische Regionalgesetz vom 3. August 2010 in seiner "ersten Übergangsbestimmung" (disposición transitoria primera) ursprünglich folgende Übergangsregelung vor: Nach der Kommunalwahl vom 22. Mai 2011 sollten die bisherigen vier Provinzen zunächst in ihrem Gebietsstand beibehalten werden, aber ab dann die BezeichnungVegueria führen. Ihre bisherigen Selbstverwaltungsorgane, dieDiputaciones, sollten inConsells de Vegueria umbenannt werden. Erst wenn die zur Neugliederung notwendigen Gesetzesänderungen auf gesamtspanischer Ebene erfolgt sind, sollte dann die Neugliederung in die sieben im Regionalgesetz vorgesehenenVegueries erfolgen.

Am 1. Juni 2011 erfolgte jedoch Änderung des Gesetzes. Da es nach der bislang geltenden Übergangsbestimmung lediglich zu einer Umbenennung derDiputaciones inConsells de Vegueria ohne weitere rechtliche Folgen gekommen wäre, soll nunmehr die Konstituierung derVegueries als Selbstverwaltungskörperschaften erst erfolgen, wenn auf staatlicher Ebene die zur Neugliederung notwendigen Gesetze verabschiedet sind. Es verbleibt daher zunächst bei der Gliederung in vier Provinzen.

Das über einen Sonderstatus verfügende Val d’Aran soll zunächst derVegueria L’Alt Pirineu angehören und erst später aus dieser Gliederungsebene komplett herausgenommen werden (wofür allerdings auch Gesetzesänderungen auf gesamtspanischer Ebene notwendig sind).

Auch die bisherigen Provinzen haben nach Art. 141 der spanischen Verfassung eine Doppelnatur: Zum einen als übergemeindliche Gebietskörperschaften der kommunalen Selbstverwaltung und zum anderen als Verwaltungsbezirke der unteren Ebene der staatlichen Verwaltung. Außerdem bilden sie gemäß Art. 68 der Verfassung die Wahlkreise für die Wahl zu denCortes Generales. Das Regionalgesetz vom 3. August 2010 sieht ausdrücklich vor, dass ihre Funktion als Verwaltungsbezirke der Staatsverwaltung und Wahlkreise durch dieses Gesetz nicht berührt wird.

Für die weitere Entwicklung ergeben sich daher mehrere Möglichkeiten, die davon abhängen, wie sich der gesamtspanische Gesetzgeber verhält:

  • Wenn und solange er die staatlichen Gesetze nicht anpasst, bleibt es beim bisherigen Zustand der Gliederung in vier Provinzen.
  • Passt er per Organgesetz die Grenzen der Provinzen an die der vorgesehenenVegueries an, erfolgt insoweit eine Neugliederung, wobei es ihm offensteht, ob er diese Neugliederung auch auf die Funktion der Provinzen als Verwaltungsbezirke der Staatsverwaltung und als Wahlkreise für die Wahlen zu denCortes Generales erstreckt.

In ihrer Doppelnatur ähneln dieVegueries den deutschenLandkreisen, die ebenfalls zugleich Selbstverwaltungskörperschaften sind und die untere Ebene der Landesverwaltung (Bsp.: „Kreisverwaltung als untere Wasserbehörde“) bilden. Es besteht allerdings der Unterschied, dass im Fall der Landkreise beide Funktionen in der Kreisverwaltung organisatorisch vereint sind, während dies bei denVegueries nicht der Fall ist: Es besteht zum einen derConsell de Vegueria mit seiner Verwaltung als Selbstverwaltungskörperschaft und davon organisatorisch getrennt die untere Behörde der Verwaltung der Autonomen Gemeinschaft (Delegació Territorial), die beide nur die Zuständigkeit für dasselbe geographische Gebiet gemein haben. Diese räumliche Deckungsgleichheit wiederum tritt so beispielsweise auch zwischen denBezirken undRegierungsbezirken in Bayern auf.

Siehe auch

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Weblinks

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