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Völkerbundsmandat für Palästina

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Mandatsgebiet Palästina, östlich desJordans 1923 als autonomes Emirat Transjordanien abgetrennt
Seeflagge des Mandatsgebiets Palästina
Siegel desGovernment of Palestine, der Verwaltung des Mandatsgebietes

DasVölkerbundsmandat für Palästina (arabisch الانتداب البريطاني على فلسطين,DMGal-Intidāb al-barīṭānī ʿalā Filasṭīn;hebräischהַמַּנְדָּט הַבְּרִיטִי מִטַּעַם חֶבֶר הַלְּאֻמִּים עַל פָּלֶשְׂתִּינָה (אֶרֶץ-יִשְׂרָאֵל)HaMandaṭ haBrīṭī miṬaʿam Chever haLʾummīm ʿal Palestīnah (Eretz-Jisraʾel), letztgenannter Begriff in der Klammer erschien meist als Kürzelא״י) war ein vormalsosmanisches Territorium in der südlichenLevante, das sich vomMittelmeer bis beiderseits desJordans erstreckte, das die Briten imErsten Weltkrieg erobert hatten. Die Teilnehmer derKonferenz von Sanremo sprachen am 19. April 1920 das GebietGroßbritannien zu.

DerVölkerbund legitimierte den Beschluss von Sanremo und erteilte den Briten am 24. Juli 1922 das Klasse-A-Mandat für Palästina. Im Jahr darauf gliederten die Briten das Gebiet östlich des Jordans alsTransjordanien aus. Palästina nahm eine in der Region beispiellose wirtschaftliche Entwicklung, geprägt von sicherer Rechtsordnung, Urbanisierung, Industrialisierung bei Steigerung von Wohlstand und Einwohnerzahl. Wegen langwieriger Unruhen zwischen arabischen und jüdischen Volksgruppen im Lande und – dessen überdrüssig – Großbritanniens Ersuchen, das Mandat an dieUNO, Nachfolgerin des Völkerbunds, zurückzugeben, beschloss im November 1947 die Mehrheit von deren Mitgliedsstaaten denUN-Teilungsplan für Palästina.

Angesichts des britischen Abzugs am 15. Mai 1948, beschlossen gewähltejüdische Palästinenser noch am Vortag, die Gründung des UN-bestimmten Staats für Juden,Israel, zu vollziehen. Tags darauf marschierten Armeen von fünf Mitgliedsstaaten derArabischen Liga ins ehemalige Mandatsgebiet ein. Fremde wie einheimische arabische Streitkräfte führten gegen jene Israels Krieg um dessen Existenz. Am 22. September 1948 gründete die Arabische Liga dann den vorgesehenen arabischen Staat, dasProtektorat Gesamt-Palästina und berief dieGesamtpalästinensische Regierung.

In vier getrenntenWaffenstillstandsabkommen von 1949 fixierten die Kriegsparteien die Teilung Palästinas weitgehend entlang der erreichten Kampflinien mit einigen verhandelten Abweichungen. Den größten Teil des Landes (etwa 78 %) bildete nun das ethnisch gemischte Israel. Seine Gegner behaupteten zwei territorial getrennte, nunmehr ethnisch homogen arabisch bewohnte Gebiete, dasWestjordanland und denGazastreifen. Allein dort wirkte Palästinas Regierung von 1948, bis die ägyptischen Besatzer sie 1953 auflösten, um bis 1967 direkt zu herrschen. Nach Abzug der Truppen Iraks, des Libanons und Syriens 1949 bestand die Besatzungsmacht im Westjordanland (auch Cisjordanien genannt) aus Streitkräften Transjordaniens, das 1946 aus britischer Mandatsverwaltung unabhängig geworden war.

Transjordanien annektierte 1950 Cisjordanien und nahm den NamenJordanien an, den es auch beibehielt, als es 1988 den Anspruch aufs Westjordanland aufgab. Dieses und den Gazastreifen hatten Israels Truppen imSechstagekrieg 1967 besetzt. Nach Abzug der israelischen Besatzer und Siedler aus dem Gazastreifen 2005 übernahm dort bald die TerrororganisationHamas die Herrschaft. Im weiterhin israelisch kontrollierten Westjordanland verwaltet diePalästinensische Autonomiebehörde Teile des Gebiets. Der politische Status von Westjordanland und Gazastreifen ist bis heute ungeklärt.

Vorgeschichte und Errichtung des Palästinamandats

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ImOsmanisch-Mamlukischen Krieg (1516–1517) hatte dasOsmanische Reich dieLevante mitsamt jenem Gebiet erobert, das Gegenstand vor allem christlich motivierter europäischer und nordamerikanischer Forschung zu Leben, Wirken und WirkungsstättenJesu von Nazareth war (und ist) und in den Ländern der Forschung alsPalästina bezeichnet wurde (und wird). Obwohl die Region zu Jesu Zeiten in der Regel „Judäa“ genannt wurde,[1] bevorzugte die christlich geprägte Forschung den Begriff „Palästina“. Damit griff die Forschung den lateinischen Namen der römischen ProvinzSyria Palaestina (deutschphilistäisches Syrien) auf, den die siegreichen Römer nach Niederschlagung des jüdischenBar-Kochba-Aufstandes gegen ihre Herrschaft in Judäa im Jahre 135 prägten.

Im osmanischen Zusammenhang war die römischeFremdbezeichnungPalaestina kein Begriff, die Region bildete von 1517 bis 1864 Teil des osmanischenEyâlets al-Scham (osmanischایالت شام, wobeial-Scham kein Äquivalent in europäischen Sprachen hat, am ehesten könnte es für ein reichlich erweitertes Syrien stehen) mit Sitz inDamaskus, dann 1864 umgeformt zumVilâyet Syrien. Mit spürbarem europäischem, meist christlich motiviertem Einfluss in dem europäisch als Palästina verstandenen Gebiet, gliederte dieHohe Pforte 1872 ein Gebiet um Jerusalem, das west- und südwärts bis zur ägyptischen Grenze reichte, aus dem Vilâyet Syrien aus und bildete 1872 dasMutesarriflik Jerusalem, das direkt der Hohen Pforte unterstand.Galiläa undSamaria gehörten nicht zu diesem Mutesarriflik, sondern zunächst zum Vilâyet Syrien und dann ab 1888 zum neuenVilâyet Beirut; auch der südöstlicheNegev gehörte noch bis kurz nach Beginn des Mandats zumSandschakMaʿan.[2]

Kapitulation der osmanischen Stadtregierung Jerusalems vor den Briten, 9. Dezember 1917

ImErsten Weltkrieg eroberte die britischeEgyptian Expeditionary Force (EEC) auf Seiten derTriple Entente unterstützt von Militär aus Australien,Britisch-Indien und Neuseeland 1915 bis 1918 zunächst das Mutesarriflik Jerusalem, zuletzt geführt von GeneralEdmund Allenby, wie das syrische Samaria und dann ab September 1918 auch den südlichen Teil des Vilâyets Beirut, nämlich Galiläa. Dabei vertrieb sie die unterlegenen Truppen derMittelmächte (Osmanische Armee, deutschesLevante-Korps,Österreich-Ungarns Truppen in Palästina). Das britische Militär spiegelte die europäische Fremdbezeichnung im BegriffPalästinafront für die Frontlinie zwischen Entente und Mittelmächten, entsprechend nutzt auch die Militärhistoriographie den Begriff, obwohl es keine osmanische Verwaltungseinheit dieses Namens und dieser territorialen Fassung gab.

Während des Ersten Weltkrieges hatten die Briten sowohl Juden als auch Arabern Gebiete im Nahen Osten zugesagt. In derHussein-McMahon-Korrespondenz war denHaschimiten von britischer Seite – im Gegenzug für deren Unterstützung bei derarabischen Revolte gegen das Osmanische Reich – die Herrschaft über das meiste Land der Region zugesagt worden, das praktisch die gesamteArabische Halbinsel umfassen sollte, nicht aber dieLevante, die Abgrenzung wurde Streitthema. Den Juden hatte Großbritannien in derBalfour-Deklaration gleichzeitig erstmals eine nationale Heimstätte inEretz Israel versprochen. DasFaisal-Weizmann-Abkommen bestimmte die einvernehmliche Festlegung von Staatsgrenzen für das vonFaisal angestrebte arabische Königreich und den vonChaim Weizmann gemäß der Balfour-Deklaration angestrebten jüdischen Staat, trat jedoch niemals in Kraft.

Im zunächst eroberten Mutesarriflik Jerusalem internierten die Entente-Kräfte die meisten Männer nichtosmanischer, feindlicher Staatsangehörigkeit alsfeindliche Ausländer – darunterPalästinadeutsche, z. B. vieleTempler – und zwar inWilhelma.[3.1] Die Entente-Kräfte brachten die Internierten Anfang 1918 in ein Lager südlich vonGaza, während sie die nicht internierten Feindstaatler strenger Polizeiaufsicht unterstellten.[3.2] Im August 1918 brachte die britische Verwaltung die Internierten außer Landes nachSidi Bishr undHelwan in der NäheAlexandrias.[3.2][4.1]

Col.T. E. Lawrence, EmirAbdullah, Air Marshal SirGeoffrey Salmond, High Commissioner SirHerbert Samuel, SirWyndham Deedes und andere inAuguste-Viktoria-Hospiz (Jerusalem) anlässlich derNahostkonferenz 1921

Die Entente-MächteVereinigtes Königreich Großbritannien und Irland undDritte Französische Republik hatten imSykes-Picot-Abkommen 1916 schon neue Grenzen im Nahen Osten vereinbart, die beide Siegermächte dann 1918 alsOccupied Enemy Territory Administrations East (britisches Mandat Mesopotamien auf dem Gebiet des heutigenIrak), North (französischesVölkerbundmandat für Syrien und Libanon) und South Realität werden ließen. Nach demWaffenstillstand von Mudros am 30. Oktober 1918 zogen sich die osmanischen Kräfte aus dem umkämpften Bereich zurück, und die Briten unterstellten außer dem Mutesarriflik Jerusalem auch Galiläa und Samaria ihrer MilitärverwaltungOccupied Enemy Territory Administration South (OETA South). Bis zurKonferenz von Sanremo galt daher weiter osmanisches Zivilrecht.[5.1]

Nach demFrieden von Versailles, der am 10. Januar 1920 in Kraft trat, billigten auf der Konferenz von Sanremo die dort vertretenen Entente-Mächte im April 1920, dass die Briten dieOccupied Enemy Territory Administration South halten, worauf dasGovernment of Palestine als britische Zivilverwaltung eingerichtet wurde. Nach Inkrafttreten der Friedensverträge mit den Mittelmächten wurden deren internierte Bürger aus den ägyptischen Lagern entlassen und die meisten kehrten ins Heilige Land zurück, ausgenommen diejenigen, die laut einer schwarzen Liste der britischen Streitkräfte als unerwünscht galten.[3.3][4.2] Das mit der Eroberung zunächst beschlagnahmte Eigentum Staatsangehöriger nichtosmanischer, feindlicherNationalität übernahm am 1. Juli 1920Edward Keith-Roach alsPublic Custodian of Enemy Property desGovernment of Palestine und vermietete es an Dritte bis zur Restitution an die vorigen Eigentümer nach Inkrafttreten des Vertrags von Lausanne 1925.[3.4]

Anglikanische, koptische, syrisch-orthodoxe, armenische und orthodoxe Kirchenführer zusammen mit britischen Offizieren 1922 in Jerusalem

DerVölkerbund gab diesem Gebiet dann erstmals in der Neuzeit die amtliche BezeichnungPalästina, als er schließlich 1922 das Übereinkommen der Entente-Mächte in San Remo legitimierte und Großbritannien das Völkerbundsmandat für Palästina erteilte. Das Mandatsgebiet umfasste all jene Gebiete, aus denen später der Staat Israel hervorging, außerdem denGazastreifen, dasWestjordanland, Teile derGolanhöhen sowie das Königreich (Trans-)Jordanien. Nach Einschätzung des ersten neuzeitlichen Zensus vom Oktober 1922 bestand die Bevölkerung Palästinas aus 757.182 Menschen, davon waren 590.890 Muslime, 83.794 Juden, 73.024 Christen und 7.028Drusen.[6]Herbert Louis Samuel, ehemaliger Post- und Innenminister im britischen Kabinett, wurde zum ersten Hochkommissar in Palästina ernannt.[5.2] Die genauen Bestimmungen des Mandats ergingen bei dieser Gelegenheit.

Allgemeines zum Mandat

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Auftrag des Mandats[7] war die Hilfe zur „Errichtung einernationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina“ unter der Bedingung, „dass nichts getan werden soll, was die bürgerlichen und religiösen Rechte bestehender nichtjüdischer Gemeinschaften in Palästina […] beeinträchtigen würde“.

Das Mandat nennt in den Artikeln 4, 6 und 7 konkrete Maßnahmen wie Anerkennung und Zusammenarbeit mit einer jüdischen Vertretung (Jewish Agency), Förderung einer geschlossenen jüdischen Ansiedlung (sieheJischuv) durch Zurverfügungstellung von Staats- und Brachland sowie Erleichterung der Einwanderung (sieheAlija) und des Erwerbs der palästinensischenStaatsbürgerschaft durch eingewanderte Juden.Artikel 13 bis 15 sahen die freie Religionsausübung, einen geregelten freien Zugang zu den Heiligen Stätten und die Aufrechterhaltung bestehender kultureller und religiöser Selbstverwaltungen vor (Fortführung des osmanischenMillet-Systems).

Artikel 25 erlaubte es Großbritannien, die Mandatsgebiete „zwischen dem Jordan und der endgültig festgelegten Ostgrenze Palästinas“ von der Durchführung von wesentlichen Mandatsbestimmungen, wie denen zur Errichtung einer jüdischen nationalen Heimstätte, auszunehmen. Damit wurde die Voraussetzung für die bereits beabsichtigte und 1923 erfolgte Einsetzung des halbautonomen EmiratsTransjordanien durch die Briten geschaffen und der verfügbare Raum zur Errichtung einer jüdischen nationalen Heimstätte von vornherein aufCisjordanien begrenzt. Das Mandatsgebiet war multi-ethnisch, Arabisch war die Hauptsprache, vorherrschende Religion war derIslam, wobei sich die Bevölkerungsverhältnisse vor allem durch die jüdische Einwanderung verschoben (1948: 33 % jüdische Bewohner).[5.3]

DieTürkei, die Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reiches, legalisierte schließlich das Mandat für Britannien durch denVertrag von Lausanne, der am 24. Juli 1923 unterzeichnet wurde und nach denRatifikationen am 6. August 1924 in Kraft trat.[3.5][4.3] Gemäß diesem Vertrag (Artikel 27 und 30) entließ die Türkei die Bewohner der abgetretenen Gebiete des Osmanischen Reichs aus der bisherigen Staatsbürgerschaft und sie solltenipso facto Bürger der dort inzwischen entstandenen neuen Territorien, in denen sie wohnten, werden.[8] Im Zuge der Modernisierung der Verhältnisse im Mandatsgebiet verschafften die Mandatsbehörden den Einwohnern Rechte. Fundamental war die VerordnungPalestinian Citizenship Order 1925, dernach ab 1. August 1925 die Bewohner des Mandatsgebiets den Status von Palästinensern erhielten, registriert und durch Personaldokumente ausgewiesen.

Die in osmanischer Zeit unsicheren Besitzverhältnisse an den Böden, wurden gemäß derLand Settlement of Title Ordinance ab 1928 durch Dokumente öffentlichen Glaubens der Mandatsbehörden zu durchsetzbaren Rechten,[9] wo Entsprechendes im Osmanischen Reich oft fehlte und durch osmanische Behörden und Gerichte kaum geschützt war, da diese eher dem Gelde als mehr oder minder belegten Ansprüchen stattgaben. Die Mandatsregierung registrierte die Bodenverhältnisse und erteilte darüber Eigentumstitel auf die Namen der Berechtigten. Damit wurden sie Eigentümer und erlangten die Möglichkeit, rechtssicher zu guten Preisen zu verkaufen oder zur Sicherung eines Kredits zu verpfänden, der Fiskus seinerseits konnte leichter besteuern. Um diese wirtschaftliche Ertüchtigung schnell voranzubringen, erstellten die Mandatsbehörden zunächst Eigentumstitel für (land)wirtschaftlich genutzte Ländereien, bebaute Grundstücke und Gemeinbedarfsflächen (v. a. für Verkehr, Daseinsvorsorge etc.). Ungenutze Ödflächen,Macchie, Wüsten wurden nicht einzeln vermessen und zugeordnet.

Das 1922 erteilte Mandat stellt in der Zusammenschau dievölkerrechtliche Grundlage für die auf dem Mandatsgebiet entstandenen Staaten Israel undTransjordanien dar. Für Transjordanien währte es bis zum 24. Mai 1946. In Palästina gründete die Arabische Liga am 22. September 1948 den laut Teilungsplan vorgesehenen arabischen Staat, dasProtektorat Gesamt-Palästina (arabisch محمية عموم فلسطين Mamiyyat ʿUmūm Filasṭīn), und 1953 löste die Republik Ägypten dieRegierung Gesamt-Palästinas wieder auf. Ob einStaat Palästina das Recht zur Nachfolge des Völkerbundsmandats beanspruchen kann, ist umstritten.

Zahlreiche Errungenschaften, die auf die britische Mandatszeit zurückgehen, übernahm das 1948 gegründete Israel. Dazu gehören weite Teile des ausgebaute Straßen- und Eisenbahnnetzes sowie das Regierungs- und Rechtssystem, das sich eng ans britische Vorbild anlehnt. Viele Offiziere der späteren israelischen Armee sammelten zunächst Erfahrung in derBritish Army (siehe auchJüdische Brigade). Schließlich entwickelte sich vor allem Jerusalem in herausragendem Maße (Errichtung derHebräischen Universität, Bau desKing David Hotels usw.). SirRonald Storrs, erster britischer Militärgouverneur Jerusalems, erließ eine Verordnung, wonach die Häuser der Hauptstadt des Mandatsgebiets nur ausJerusalemer Stein erbaut werden dürfen und die Ansiedlung von Schwerindustrie in Jerusalem zu unterbleiben habe.[10] Diese britischen Bestimmungen sind bis heute in Kraft.

Jüdische Einwanderung, arabischer Widerstand

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Durchbruch der Blockade Palästinas durch jüdische Einwanderer in der Nähe vonNahariya, 1948

Während der 1920er Jahre wanderten 100.000 jüdische und auch 6.000 nicht-jüdische Immigranten nach Palästina ein. Besonders dieEinwanderung von 35.000 russischen Juden 1919 bis 1923 prägte das Land für lange Zeit. Von jüdischen Agenturen gekauftes Land wurde nur an Juden verpachtet, und das auch nur unter der Bedingung, dass es ausschließlich von jüdischen Arbeitern bestellt würde.

Arabische Palästinenser lehnten die jüdische Immigration schon zur Zeit derosmanischen Herrschaft entschieden ab.[11] Jede der frühesten jüdischen Siedlungen hatte mindestens eine und oft mehrere Auseinandersetzungen mit benachbarten Arabern;[12]Alan Dowty hat bereits im Zeitraum zwischen der „ersten Alija“ ab 1882 und dem Beginn des britischen Mandats neun ernsthaftere Angriffe arabischer Palästinenser auf benachbartejüdische Palästinenser gezählt.[11] Schon früh standen sich auch Teile der zionistischen und der arabischen Führungsriege, die sich beide als nationaleUnabhängigkeitsbewegung verstanden, unversöhnlich gegenüber. Ab der „dritten Alija“ (1919–1923) verschärfte die stetig wachsende Einwanderung vornehmlich europäischer Juden die kulturellen und politischen Spannungen, denen die britische Mandatsregierung durch eine überEinwanderungszertifikate gesteuerte Immigration zu begegnen suchte. NachUnruhen im April 1920 und ersten Massakern gegen Juden 1921 (Unruhen von Jaffa) kam es 1929 zumMassaker von Hebron an lang eingesessenen jüdischen Palästinensern, aber auch zu heftigen Unruhen in anderen Teilen des Mandatsgebietes, so zum Beispiel rund umLydda, von denen vor allem auch dasKinder- und Jugenddorf Ben Schemen betroffen war.

Den Unruhen von 1929 folgte von 1936 bis 1939 derArabische Aufstand, seinerzeit größte Erhebung gegen eine britische Kolonialverwaltung.Mohammed Amin al-Husseini,Mufti von Jerusalem und Präsident des 1921 durch Briten gegründetenObersten Islamischen Rats, übernahm 1936 die Führung des arabischen Aufstands und organisierte anti-britische und antijüdische Aktionen. Dabei wurden religiöse Aspekte zunehmend politisiert und mit Stereotypen und Vorurteilen versetzt, welche zu der Zeit besonders in Europa grassierten.

DasbritischeGovernment of Palestine erließ 1926 die palästinensischeReligious Communities Organisation Ordinance (Verordnung bezüglich religiöser Gemeinschaftsorganisationen), wodurch Religionsgemeinschaften alsPersonalkörperschaften anerkannt wurden. Mit der Verordnung waren die muslimische Gemeinschaft, Kirchen und der Jischuv nicht mehr nur als Religionen durch die Freiheit der Religionsausübung geschützt, sondern als öffentlich-rechtliche Personalkörperschaften anerkannt. Die von der Mandatsregierung angeregte Organisation dieser Körperschaften nach demokratischen Prinzipien lehnten die vorher schon ohne breitere Legitimation gebildeten muslimischen Organe ab und behielten ihr bereits geübtesHonoratiorenmodell bei. Auch unter den Kirchen richteten nur einige gewählte Selbstvertretungsorgane (Landessynoden) ihrer Mitglieder ein, andere bestanden auf episkopale Hierarchien, z. B. imGriechischen Patriarchat Jerusalem, wo seit langem ein Konflikt zwischen höherem Klerus und Laien bestand. So blieben muslimische und christliche Palästinenser meist ohne gewählte Vertretungen. Jüdische Palästinenser wählten schon seit 1920 zunächst auf privatrechtlicher Basis turnusmäßig dieRepräsentantenversammlung des Jischuv, die die Mandatsregierung 1928 als Vertretungsorgan des Jischuvs als Personalkörperschaft im Sinne der Verordnung anerkannte. Allein in Städten und Gemeinden, denen nach Einzelfallentscheidungen die britische Mandatsmacht städtische bzw. kommunale Selbstverwaltung gewährte, hatten alle dort wohnenden Einwohner Möglichkeiten, sich Vertretungen zu wählen. DasPalästina-Pfund wurde 1927 eingeführt und gesetzliches Zahlungsmittel und löste als solches nach einer Übergangsfrist parallelen Umlaufs dasägyptische Pfund ab.

Ein weiterer zunehmend bedeutsamer Streitpunkt war der Konflikt jüdischer Einwanderer mit arabischen Bauern. In einigen Fällen führte der Verkauf von Land durch die oft im Ausland lebenden arabischen Großgrundbesitzer zur Ausweisung ihrer ehemaligen arabischen Pächter (Felachen); an Stelle der alten Orte entstanden z. T.Kibbuzim, die seit den 1930er Jahren oftmals alsTurm-und-Palisaden-Siedlungen angelegt wurden. Zu Konflikten kam es insbesondere deswegen, weil die Pächter oft zwar nicht das Land besaßen, wohl aber die Bäume (besondersOlivenhaine), die auf diesem Land wuchsen. Die Problemsituation wurde von den europäischen Juden, die nicht mit dieser Art von Besitzrecht vertraut waren, oft nicht verstanden bzw. das Besitzrecht nicht akzeptiert. Dazu kam, dass eine Verständigung der neuen mit den alten Besitzern aufgrund sprachlicher, aber vor allem kultureller Unterschiede kaum zustande kam.

Die gleichfalls stark zunehmende arabische Zuwanderung intensivierte die Konflikte weiter. Gemäß einem amtlichen arabischen Bericht aus dem Jahr 1934 war die Zahl der von Frühjahr bis Sommer 1934 illegal eingewanderten Araber aus Nachbargebieten höher als die von der Mandatsverwaltung genehmigten jüdische Zuwanderung, welche auf 42.359 festgesetzt war.[13]

Die paramilitärischeHaganna, 1920 gegründet und nach 1929 bedeutend erweitert, wurde zum Vorläufer derisraelischen Streitkräfte. Seit 1939 schränkte die britische Mandatsmacht die jüdische Einwanderung ein und legte imWeißbuch von 1939 für einen fünfjährigen Zeitraum eine Einwanderungsquote von 75.000 Juden fest, die sowohl von jüdischen Palästinensern als auch arabischen unter verschiedenen Vorzeichen kritisiert wurde. Als Reaktion auf den großen Aufstand bildeten sich mit derIrgun und derLechi 1936 auch terroristische jüdische Gruppen, die im Laufe des Zweiten Weltkriegs britische und auch arabische Ziele angriffen.

Ökonomische Entwicklung

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Münzen aus den Jahren 1922–1948 für das britische Mandatsgebiet Palästina (in der Sammlung desJüdischen Museums der Schweiz)

Die britischen Mandatsbehörden bauten eine funktionierende Zivilverwaltung auf und setzten dasGewaltmonopol des Staates durch. Dabei waren nur rund zehn Prozent der Verwaltungsangestellten britische Staatsbürger. Den Rest stellten Einheimische, sowohl Juden als auch Araber. Errungenschaften der britischen Politik, die sich aus den lokalen Steuereinnahmen finanzierten, waren ein Gerichtssystem nach europäischem Vorbild mit geringerKorruption inPolizei und Justiz sowie Straßen, Elektrifizierung und Kultureinrichtungen.[5.4]

Britischer Abzug und Palästinakrieg 1948/49

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Bereits während desZweiten Weltkriegs wurde innerhalb der britischen Regierung über eine Teilung des Landes und den Rückzug der eigenen Truppen debattiert. Ausschlaggebend für den Rückzug waren die Kosten von 40 MillionenPfund Sterling, um die 100.000 Soldaten und Polizisten zu unterhalten. Dies entspreche nicht der unbedeutenden strategischen Lage des Mandatsgebiets im Zeitalter derDekolonialisierung. Ebenso suchte Großbritannien dadurch die Anlehnung an die USA, welche das Mandat als gescheitert ansahen und einen Krieg für unvermeidlich hielten.[5.5][14]

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs kritisierte gewählte Vertreter der jüdischen Palästinenser, dass die nach arabischer Gewalt gegen Juden verhängten niedrigen Einreisequoten erhöht werden sollten, da jüdische Palästinenser es verdienten, angesichts ihrer maßgeblich Mitwirkung am britischen Ringen um den Sieg im Zweiten Weltkrieg als Soldaten, als Steuerzahler, deren Beiträge Kriegsanstrengungen dienten, zu Lasten der Landesentwicklung und als stark beanspruchte Arbeitskräfte in der Industrie (wegen Überlastung der Arbeitskräfte sah sich dasGovernment of Palestine in den 1940er Jahren gezwungen, umfängliche Maßnahmen zu Arbeitsschutz und Ruhefristen einzuführen), die ausbleibende Lieferungen aus Großbritannien kompensierte und unter Verdrängung privaten Konsums Leistungen für den Kriegseinsatz erstellte. Doch die Briten befürchteten von Juden keine Gewalt, anders als von Arabern. Deshalb ließen sie die Zweiklassengesetze bestehen, die im Gros des Landes Landverkäufe an Juden verboten, selbst wenn Verkäufer das wollten.

Es kam zu einer Zuspitzung des Konflikts mit zionistischen Terrorgruppen, die nicht mehr auf den guten Willen der Briten setzten. DieIrgun nahm am 1. November den zwischenzeitlich abgeflauten bewaffneten Kampf wieder auf. Daraufhin ließ der britische Hochkommissar in Tel Aviv eine Ausgangssperre durch Fallschirmjäger durchsetzen, verweigerte sich aber vorerst einer von Armeekreisen geforderten Offensive gegen die Irgun und ähnliche Gruppen. Parallel wurden aber auf diplomatischem Weg zusammen mit den USA Wege zur Lösung der Palästinafrage und zur Ansiedlung europäischer Juden gesucht. Vom 1. November 1945 bis zum 1. Juni 1946 zählte die britische Verwaltung 47 terroristische Akte, bei denen 18 Angehörige der britischen Armee und neun Polizisten derPalestine Police getötet sowie 101 Soldaten und 63 Polizisten verletzt wurden.

Im Juni 1946 spitzte sich die Lage zu. DerPalmach verübte die Anschlagsserie namensNacht der Brücken (לֵיל הַגְּשָׁרִיםLejl haGscharīm, 16./17. Juni 1946) gegen elf Verkehrswege in die Nachbarstaaten des Mandatsgebiets. Am 18. nahmen zionistische Gruppen sechs britische Offiziere als Geiseln, und am 26. Juni stahlen sie Edelsteine im Wert von 40.000Palästina-Pfund aus einer Schleiferei. Hochkommissar Cunningham rief daraufhinOperation Agatha aus, in der das britische Militär massiv gegen die Aufständischen vorging. Die erhoffte Zerschlagung der bewaffneten zionistischen Gruppen gelang aber nicht. Als Reaktion auf Operation Agatha zündeten Irgunisten am 22. Juli 1946 eine Bombe imKing David Hotel in Jerusalem. Dadurch wurden 92 Menschen getötet und 69 verletzt.

Die britische Regierung brach daraufhin die Gespräche mit den USA ab. Ihr Versuch einer arabisch-jüdischen Konferenz scheiterte im September 1946 an der weitgehenden Verweigerung einer Teilnahme von beiden Seiten. Aufgrund von Kritik der US-Regierung und zahlreicher jüdischer Organisationen tratGeorge Hall am 4. Oktober als Kolonialminister zurück und wurde durch den pro-jüdischenArthur Creech Jones ersetzt. In der Folge steuerte die britische Regierung in Palästina um. Anfang November wurden sämtliche Hausdurchsuchungen durch das Militär eingestellt, die letzten drei verbliebenen Gefangenen aus der Operation Agatha freigelassen und erneut das Gespräch mit der Jewish Agency gesucht. Auf Betreiben von GeneralstabschefBernard Montgomery erfolgte im Januar 1947 wieder ein Strategiewechsel hin zu einem erneut harten Vorgehen gegen Zionisten. Dies führte wiederum zu mehr Angriffen auf Briten in Palästina, die mehrere hundert Todesopfer auf britischer, jüdischer und arabischer Seite forderten. Der Hochkommissar verfügte daraufhin weitreichende Ausgangsbeschränkungen für britische Zivilisten und Soldaten sowie mehr Kontrollen und Straßensperren sowie verstärkte Sicherungen an Gebäuden. Am 2. Februar rief Cunningham dann Operation Polly aus, in deren Rahmen alles entbehrliche Personal mit seinen Familien aus Palästina evakuiert wurde. Die verbleibenden Briten zogen sich in Sicherheitszonen in Tel Aviv und Haifa zurück.

In dieser Situation sah sich die britische Regierung zugleich mit zunehmenden Unruhen in Indien und einem extrem harten Winter konfrontiert, der im Heimatland Treibstoff- und Stromrationierungen erzwang. Diese geballte Problemlage führte Mitte Februar zum Beschluss der Regierung, im September die Vereinten Nationen zu ersuchen, Großbritannien vom Palästinamandat zu entbinden. Bis zu einer geregelten Übergabe sollte in Palästina lediglich so gut wie möglich Frieden gewahrt werden. Die Irgun verübte am 1. März 16 Angriffe, darunter einen Bombenanschlag auf einen britischen Offiziersclub, bei dem 20 Personen getötet und weitere 30 verletzt wurden. Der Hochkommissar verhängte daraufhin Kriegsrecht mit einer absoluten Ausgangssperre in den meisten jüdisch besiedelten Gebieten.[15]

Im September 1947 brachte Großbritannien die Palästinafrage in die Vollversammlung der Vereinten Nationen, um das Mandat zurückzugeben. Ein Sonderausschuss erarbeitete einen neuen Teilungsvorschlag. DenUN-Teilungsplan für Palästina nahm die Mehrheit der Mitgliedsstaaten der UN in der Vollversammlung im November 1947 an, die USA und die Sowjetunion stimmten zu, weil sie einen Rückzug Großbritanniens aus Palästina wünschten. Die arabischen Mitglieder der UNO lehnten den Plan ab, ebenso die meisten arabischen Palästinenser im Mandatsgebiet, die meisten jüdischen Palästinenser dagegen befürworteten die Teilung. Allerdings wollten die gewählten Vertreter der jüdischen Palästinenser statt des US-Plans lieber einen alternativen Teilungsplan vereinbaren.

Denn obwohl die UNO angesichts der Spannungen zwischen den Volksgruppen getrennte Nationalstaaten wünschte, sah ihr Teilungsplan im Widerspruch zur Trennung ein Schachbrett aus sechs Feldern vor, für jede Seite drei, die kein zusammenhängendes Territorium ergaben, sondern mindestens an den Schnittstellen friedliches Einvernehmen beider Seiten erforderten. Der UN-Teilungsplan lief auf fortgesetzte Konflikte hinaus. Die jüdische Seite stimmte für die Teilung, obwohl der UN-Plan keine lebensfähigen Staatgebiete vorsah. Die arabische Seite lehnte jede Teilung ab. Statt auf einen verhandelten Ausgleich setzte die arabische Seite darauf, ihr Waffenglück die künftige Aufteilung des Landes bestimmen zu lassen.

Die arabischen Nachbarstaaten – sämtlich Mitglieder derArabischen Liga – hatten ja am 1. Dezember 1947 die Invasionen ihrer Streitkräfte angekündigt. Großbritannien sah, dass eine Lösung gefunden worden war, die nicht von arabischer, aber von jüdischer Seite akzeptiert wurde. Gemäß Plan der UN hatten britische Amts- und Militärangehörige bis 14. Mai 1948 Palästina zu verlassen, allein derHafen Haifa blieb sechs Wochen länger in britischer Hand, um alles abzutranportieren. Im Vorlauf der angekündigten arabischenInvasionen mühten sich die nationalen Bewegungen im Lande –antizionistische, überwiegend nichtjüdische einerseits und andererseits zionistische, überwiegendjüdische Palästinenser – darum, auch mit Gewalt Positionen und Posten einzunehmen bzw. zu halten, die im bevorstehenden Krieg strategisch wichtig erschienen, was sich zumBürgerkrieg zwischen arabischen und jüdischen Palästinensern (Dezember 1947 bis Mai 1948) auswuchs. In der verbleibenden Zeit bis zum Abzug entschieden die arabischen Nachbarstaaten sich zu einer Intervention, was zu einer Reihe lokaler bewaffneter Konflikte führte.[16] Die Arabische Liga hatte die paramilitärischeArabische Befreiungsarmee aufgestellt, die ab Ende 1947 ins Mandatsgebieteinsickerte, um im Bürgerkrieg bewaffnete und zivile Angehörige der britischen Mandatsmacht und jüdische Palästinenser zu attackieren.[17.1]

AmVorabend des Schabbat, dem 14. Mai 1948, an welchem das britische Mandat um Mitternacht auslief, versammelte sich der am 12. April 1948 gebildete und verschiedentlich tagendeVolksrat (hebräischמוֹעֶצֶת הָעָםMōʿetzet haʿAm), ein 37-köpfiges Übergangsparlament desJischuvs mit Vertretern aller Parteien derRepräsentantenversammlung (Palästina) imHaus des ehemaligen Bürgermeisters Dizengoff im bereits von Briten geräumten Tel Aviv und beschloss mit Mehrheit, die UnabhängigkeitIsraels zu erklären. Um 16 Uhr verlasDavid Ben Gurion dieisraelische Unabhängigkeitserklärung „kraft des natürlichen und historischen Rechts des jüdischen Volkes und aufgrund des Beschlusses der UNO-Vollversammlung“. Der Jahrestag der Staatsgründung,Jom haʿAtzmaʾut (deutschTag der Unabhängigkeit) ist der 5.Ijjar (nach demjüdischen Kalender). Die Sowjetunion und die USA erkannten den Staat Israel sofort diplomatisch an.

Am Sonnabend, dem 15. Mai 1948, marschierten – wie bereits 1947 angekündigt –ägyptische Armee,Arabische Legion,irakische Streitkräfte,Streitkräfte des Libanon undSyrisches Heer in Israel und Palästina ein und eröffneten den internationalenKrieg um Israels Unabhängigkeit. Die Invasoren aus den Nachbarstaaten, unterstützt von einheimischen arabisch-palästinensischen Kämpfern, suchten sich zur Landesmitte durchzukämpfen, um sich dort zu treffen und die Gründung Israels rückgängig zu machen. In manchen vorwiegend arabisch besiedelten Bereichen waren sie erfolgreich. Israels Armee versuchte zunächst, die territorialen Verbindungen zu allen vorwiegend jüdisch besiedelten Landesteilen aufrechtzuerhalten bzw. herzustellen. Es konnte aber die arabischen Invasoren darüber hinaus zurückwerfen und gewann weite Landesteile, die laut UN-Plan nicht zum zu gründenden jüdischen Staat gehören sollten. Israel gelang bis 1949, seine Unabhängigkeit gegen die Invasoren kämpfend zu wahren.

In den vierWaffenstillstandsabkommen von 1949 markierten Israel einerseits und andererseits Ägypten, der Libanon, Syrien und Transjordanien, während der Irak ohne Abkommen das Feld räumte, die gemäß Waffengang erreichte territoriale Neugliederung und Aufteilung des Mandatsgebiets entlang derGrünen Linie, die mit einvernehmlich vereinbarten Abweichungen den bis 1949 erreichten militärischen Linien der Kriegsparteien entspricht. Abweichend vom Frontverlauf vereinbarten die Waffenstillstandsparteien, die durch die Frontlinie beiBattir getrennteBahnstrecke Jaffa–Jerusalem Israel ganz zuzuschlagen, wobei die Bauern des Dorfes ihre nunmehr in Israel liegenden Felder behielten.[18] Auch die ehemals irakisch besetzten, aber ohne Abkommen geräumten Gebiete teilten Transjordanien und Israel untereinander einvernehmlich auf, womit Israel mit demMeschullasch ein weiteres, vorwiegend arabisch bewohntes Gebiet hinzuerwarb.

Der UN-Teilungsplan für Palästina westlich des Jordans in einen jüdischen und einen arabischen Staat sowie in einCorpus separatum zur internationalen Kontrolle überJerusalem und Jaffa, in dreiseitiger Zoll- und Währungsunion, bei schachbrettartig ineinander greifenden sechs Territorien und zwei Enklaven, gemeinsam betriebener Infrastruktur für Wasser, Energie, Verkehr und Kommunikation, wurde als Ergebnis des Krieges nicht verwirklicht. Dazu hätte die UNO bereit sein müssen, mit UN-Truppen, gestellt von unbeteiligten Mitgliedsstaaten, die arabischen Invasionen zur Beseitigung der Unabhängigkeit Israels abzuwehren und den Teilungsplan dann gemäß UN-Beschluss auch umzusetzen.

Transjordanien, Israel und Gesamt-Palästina auf ehemaligem Mandatsgebiet

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Für Transjordanien endete das Völkerbundsmandat zum 24. Mai 1946. Transjordaniens Existenz blieb allseits unbestritten. Das am 14. Mai 1948 ausgerufene Israel musste seine UN-bestimmte Gründung im Kampf gegen die arabischen kriegerischen Invasoren erringen, die seine Existenz zunichtemachen wollten. Bald nach den Waffenstillstandsabkommen wählten alle Einwohner Israels als seine Staatsbürger, diejenigen, die vorher jüdische und arabische Palästinenser waren und die neu aufgenommenen Flüchtlinge, ihre Volksvertretung und diese die Regierung.

DieArabische Liga gründete am 22. September 1948 den laut Teilungsplan vorgesehenen arabischen Staat, dasProtektorat Gesamt-Palästina (arabisch محمية عموم فلسطين Mamiyyat ʿUmūm Filasṭīn), wobei zu dieser Zeit die Kriegsbeteiligten noch um dessen Grenzen fochten.Mohammed Amin al-Husseini, der frühere Großmufti von Jerusalem, der aus Nazi-Deutschland kommend 1945 in Ägypten Asyl gefunden hatte, wurde zu Palästinas Präsident berufen. Die 1928 britischerseits angeregte gewählte Volksvertretung der arabischen Palästinenser hatten deren selbst ernannte Anführer ausgeschlagen, und auch nach den Waffenstillstandsabkommen folgten keine Wahlen. Die Arabische Liga stellte auch eineProvisorische Regierung für Gesamt-Palästina (arabisch حكومة عموم فلسطين Ḥukūmat ʿUmūm Filasṭīn) auf mitAhmad Hilmi Pascha als deren Premierminister. Die so für Gesamt-Palästina geschaffenen arabischen Organe konnten einstweilen nur imGazastreifen wirken, den dasKönigreich Ägypten besetzt hielt.

DasWestjordanland (Cisjordanien) stand seit 1949 unter Kontrolle Transjordaniens, das es 1950 annektierte und für das vereinigte Staatsgebiet beiderseits desJordans den NamenJordanien annahm und alle Einwohner, Flüchtlinge wie an ihren Heimatorten Verbliebene als Jordanier staatsbürgerlich gleichstellte. Das Königreich Ägypten entzog 1952 den palästinensischen Protektoratsorganen die Kompetenzen, die Politik im Gazastreifen zu bestimmen. Nach Ausrufung der ägyptischen Republik im Jahr darauf löste dessen neues Kabinett dieProvisorische Regierung für Gesamt-Palästina auf. Damit hatte Ägypten die junge arabisch-palästinensische Selbstbestimmung nicht zur vollständigen Eigenstaatlichkeit weiterentwickelt, sondern einfach abgeschafft. Der Gazastreifen wurde nicht Ägypten angeschlossen, sondern blieb ägyptisch besetzt, seine Bewohner blieben staatenlos.

Hochkommissare für Palästina

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Hauptartikel:Hochkommissar für Palästina und Transjordanien

Mit der Leitung desGovernment of Palestine, unterteilt in Departments (Ministerien), der Mandatsverwaltung in Palästina, war jeweils ein Hochkommissar (High Commissioner) betraut. Dieser unterstand dem britischenColonial Office.

Chief Secretaries of the Government of Palestine

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Den Chief Secretaries oblag die tatsächliche Regierungsarbeit. Ihre Rolle lag zwischen Regierungschef und Leiter des Regierungsbüros. Sie waren jedoch nicht Leiter eines Departments (Ministerium) neben anderen, sondern standen vor den Secretaries an der Spitze der jeweiligen Departments. Der jeweilige Chief Secretary vertrat den Hochkommissar bei Abwesenheit bzw. Vakanz der Position.

Distrikte im Mandatsgebiet

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Hauptartikel:Distrikte im Mandatsgebiet Palästina

Gerichtsverfassung

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Orme Bigland Clarke (1880–1949[19]), Senior Judicial Officer der britischen Besatzer, der 1913 als Rechtsexperte dieHohe Pforte in Justizfragen beraten hatte, reformierte das Rechtssystem in der OETA South.[20]

Im Osmanischen Reich bestanden seit 1877 in jedemQaḍāʾ (arabisch قَضَاءُ,türkischkaza) einGericht erster Instanz, in der OETA South westlich des Jordans waren es 13 an der Zahl.[20] Clarke beließ zunächst nur vier davon, am 24. Juli 1918 nahmen die beiden in Jaffa (imNeuem Serail) und Jerusalem wieder ihren Betrieb auf. Nach Eroberung des Sandschaks Akkon und Balqa im Herbst 1918 öffneten in Haifa und Nablus zwei weitere erstinstanzliche Gerichte, alle je mit einem britischen und zwei einheimischen Richtern.[20] Die Besatzungsregierung bestimmte als offizielle gerichtliche Protokollsprache das Arabische als Idiom der Bevölkerungsmehrheit, womit das zuvor gebrauchte Osmanische abgelöst wurde.[20]

Mit Verbreiterung der Personalbasis neuer ausgebildeter Juristen schufen die Briten neue lokale Gerichte, dieFriedensgerichte, womit die vier ehemals erstinstanzlichen Gerichte nunmehr als zweite Instanzen dienten.[20] Ab 1922 lautete die Bezeichnung für diese Gerichte aufenglischDistrict Court (arabisch دار القضاء Dār al-Qaḍāʾ).[21] Die Friedensgerichte wurden ab 1922 alsMagistrate’s Courts bezeichnet, von denen je eins an jedem Sitz der 18 Subdistrikte bestand, nämlich in Akkon, Beerscheba (Beʾer Scheva), Beisan (Beit Scheʾan), Bethlehem, Dschenin, Gaza, Haifa, Hebron, Jaffa, Jerusalem, Jericho, Nablus, Nazareth, Ramallah, Ramleh, Safed, Tiberias und Tulkarm. Kriminalfälle gingen direkt an die District Courts und zweitinstanzlich an denCourt of Criminal Assize. Die Bestimmungen des Mandats hoben dieKapitulationen des Osmanischen Reiches auf.

Ein neuerSupreme Court entstand in Jerusalem, der zwei Aufgaben erfüllte, einenteils diejenige als zweite Instanz (Court of Appeal, d. h.Appellationsgericht), für schwerwiegende Fälle, die erstinstanzlich vor District Courts verhandelt worden waren und andernteils jene alsRevisionsgericht, von Fällen, die nach womöglich gegensätzlichen Gerichtsbeschlüssen zweier Instanzen einmal auf deren Zustandekommen geprüft werden. DenSpruchkörper desSupreme Court bildeten zwei britische und vier einheimische Richter. DerSupreme Court ersetzte die drei osmanischen Appellationsgerichte, je eines für dieSandschaks Akkon undBalqa (Sitz Nablus) und eins für dasMutesarriflik Jerusalem, die gegebenenfalls Fälle vor die Oberen Revisionsgerichte in Beirut (im Falle Akkos) bzw. Damaskus (Balqa und Jerusalem) verwiesen. Für beduinische Stammessachen schufen die Briten 1922 im Subdistrikt Beʾer Scheva einTribal Court sowie einTribal Court of Appeal.[20] Während des Großen Arabischen Aufstands (1936–1939) entstanden eigens Militärgerichte zur Verhandlung der zahlreichen Terrorakte und Fälle illegalen Waffenbesitzes. Im Zweiten Weltkrieg, als der Wohnungsbau weithin hinter kriegswichtigen Bauten zurückstehen musste, kam es zu starken Mietsteigerungen, worüber Mieter und Vermieter vor speziellen Gerichten stritten.[20]

Gerichtsbezirke

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Den vier District Courts, davon eines mit zwei Standorten, dasjenige Jaffas, das auch eine Gerichtsstätte in Tel Aviv hatte, waren folgende Gerichtsbezirke zugeordnet, die territorial die genannten unteren Verwaltungsbezirke, die Subdistrikte, umfassten.[22]

  • District Court of Haifa: Subdistrikte Akkon, Beisan, Haifa, Nazareth, Safad und Tiberias
  • District Court of Jaffa/Tel Aviv: Subdistrikte Gaza, Jaffa und Ramleh
  • District Court of Jerusalem: Subdistrikte Beerscheba, Bethlehem, Hebron, Jericho, Jerusalem und Ramallah
  • District Court of Nablus: Subdistrikte Dschenin, Nablus und Tulkarm

Gerichte der Bekenntnisgemeinschaften

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In Sachen des Personenstands als Ledige, Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete, der vormundschaftlichen Betreuung, der Legitimation und Adoption Minderjähriger, in Erbschaftssachen (Letzte Willen und Vermächtnisse) richtete das Government of Palestine am 1. September 1922, wie zu osmanischen Zeiten üblich, wieder Gerichte der Bekenntnisgemeinschaften ein, für jene der Muslime,Battei Din für die jüdische Gemeinschaft und neun kirchliche Gerichte für je griechisch-orthodoxe, römisch-katholische, armenisch-apostolische, armenisch-katholische, syrisch-katholische, chaldäisch-katholische, melkitisch-katholische, maronitische und syrisch-orthodoxe Christen.[20]

Siehe auch

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Literatur

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  • Abigail Jacobson, Moshe Naor:Oriental Neighbors: Middle Eastern Jews and Arabs in Mandatory Palestine. Dartmouth College Press, Hanover 2017,ISBN 978-1-5126-0006-3.
  • Gudrun Krämer:Geschichte Palästinas. Von der osmanischen Eroberung bis zur Gründung des Staates Israel. 5. Auflage. Beck, München 2006,ISBN 3-406-47601-5.
  • Tom Segev:Es war einmal ein Palästina. Juden und Araber vor der Staatsgründung Israels, München: Siedler, 2005, [‹One Palestine, Complete: Jews and Arabs under the British Mandate›; engl.], Doris Gerstner (Übs.),ISBN 3-88680-805-X.
  • Helmut Mejcher (Hrsg.):Die Palästina-Frage 1917–1948. Historische Ursprünge und internationale Dimensionen eines Nahostkonflikts. 2. Auflage. Schöningh, Paderborn [u. a.] 1993,ISBN 3-506-77488-3 (mit Personen- und Sachregister sowie ausführlichem Literaturverzeichnis).
  • Richard Meinertzhagen:Middle East Diary 1917–1956. Yoseloff, London 1959.
  • Georg Schwarzenberger:Das Völkerbundmandat für Palästina. Enke, Stuttgart 1929.
  • Ernst Marcus:Palästina – ein werdender Staat. Völker- und staatsrechtliche Untersuchung über die rechtliche Gestaltung des Mandatslandes Palästina unter besonderer Berücksichtigung des Rechtes der nationalen Heimstätte für das jüdische Volk (= Frankfurter Abhandlungen zum modernen Völkerrecht. Heft 16). Noske, Leipzig 1929,OCLC1004890081.
  • Harry Charles Luke:The Handbook of Palestine. London 1922.
  • Felix Salten:Neue Menschen auf alter Erde: Eine Palästinafahrt. Zsolnay, Berlin 1925.

Weblinks

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Commons: Völkerbundsmandat für Palästina – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Zu zeitgenössischen Ausnahmen vergleiche Louis Feldman:Some Observations on the Name of Palestine. In:Studies in Hellenistic Judaism. Brill, Leiden, New York, Köln 1996,ISBN 978-90-04-10418-1,S. 563–567. 
  2. Gideon Biger:The Boundaries of Modern Palestine, 1840–1947. RoutledgeCurzon, London, New York 2004,ISBN 978-90-04-10418-1,S. 181. 
  3. Frank Foerster,Mission im Heiligen Land: Der Jerusalems-Verein zu Berlin 1852–1945 (= Missionswissenschaftliche Forschungen, Neue Serie; Bd. 25), Gütersloh: Mohn, 1991.ISBN 3-579-00245-7
    1. 134 und 136
    2. ab137
    3. 143
    4. 138 und 143
    5. 150
  4. Roland Löffler, „Die Gemeinden des Jerusalemsvereins in Palästina im Kontext des kirchlichen und politischen Zeitgeschehens in der Mandatszeit“, in:Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem! Festschrift zum 150jährigen Jubiläum von Talitha Kumi und des Jerusalemsvereins, Almut Nothnagle (Hrsg.) im Auftr. des Jerusalemsvereins im Berliner Missionswerk, Leipzig: Evangelische Verlags-Anstalt, 2001, S. 185–212.ISBN 3-374-01863-7.
    1. 193
    2. 196
    3. 189
  5. Tom Segev,Es war einmal ein Palästina. Juden und Araber vor der Staatsgründung Israels, München: Siedler, 2005, [engl. ‹One Palestine, Complete: Jews and Arabs under the British Mandate›], Doris Gerstner (Übs.).ISBN 3-88680-805-X.
    1. 43 ff.
    2. 162 ff.
    3. 323 ff.
    4. 180 f., 189 f. und 566
    5. 543–555
  6. Report on Palestine Administration, 1922. (Memento vom 10. Dezember 2015 imInternet Archive) League of Nations, 31. Dezember 1922.
  7. Wortlaut sieheWeblinks.
  8. Niemand wurde zwangsweise ausgebürgert. Wer die türkische Staatsbürgerschaft behalten wollte, konnte diesen Wunsch alsOptant binnen einer Frist von zwei Jahren verwirklichen und musste dann womöglich aber als Ausländer gemäß dem Ausländerrecht des Domizilstaats diesen verlassen, als Türke stand ihm dann mindestens die Türkei offen. Vgl. Art. 31 des Vertrags von Lausanne.
  9. Vgl.A Survey of Palestine: Prepared in December, 1945 and January, 1946 for the Information of the Anglo-American Committee of Inquiry on Jewish Problems: 3 Bde., Government of Palestine (Hrsg.) im Auftr. von ‘Special Committee on Palestine of the United Nations General Assembly’ und ‘Anglo-American Committee of Inquiry on Jewish Problems in Palestine and Europe’, Jerusalem: Government Printer, 1946–1947, hierBd. I (1946), vor allem Kap. VIII ‹Land: Land Tenure of Palestine – Legislation and types of holding›, S. 225–308.
  10. The British Mandate in Jerusalem (Memento vom 16. Dezember 2015 imInternet Archive).
  11. abAlan Dowty:Israel/Palestine. Polity Press, Maiden 2008,ISBN 978-0-7456-4243-7, S. 62 f.
  12. Vgl. Alan Dowty:Arabs and Jews in Ottoman Palestine. Two Worlds Collide. Indiana University Press, Bloomington 2019,ISBN 978-0-253-03865-4, Kap. 3–6.
  13. Rudolf Pfisterer:Israel oder Palästina. R. Brockhaus, Wuppertal / Zürich 1992,ISBN 3-417-24124-3,S. 147. 
  14. Piers Brendon:The Decline and Fall of the British Empire 1781–1997. London: 2008, S. 476–480.
  15. Benjamin Grob-Fitzgibbon: Securing the Colonies for the Commonwealth: Counterinsurgency, Decolonization, and the Development of British Imperial Strategy in the Postwar Empire. (PDF) In: British Scholar 2.1. September 2009, S. 12–39, abgerufen am 17. Dezember 2020 (englisch). 
  16. Albert Hourani:Die Geschichte der arabischen Völker. Von den Anfängen des Islam bis zum Nahostkonflikt unserer Tage. 5. Auflage, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2006,ISBN 3-596-15085-X, S. 437.
  17. Benny Morris,1948 – A History of the First Arab-Israeli War, New Haven: Yale University Press, 2008.ISBN 978-0-300-12696-9.
    1. 90
  18. So wurden die Bauernfamilien mit Feldern in Israel die einzigen Jordanier, denen ihre Regierung im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs den regelmäßigen Kontakt mit Israelis und Besuch des Nachbarlandes nicht als Straftat ankreidete. Seit Transjordanien am 15. Mai 1948 Feindseligkeiten gegen Israel eröffnet hatte, war den Bewohner – von wenigen genehmigungspflichtigen Ausnahmen abgesehen – Reisen ins Feindgebiet unf Umgang mit dem Feind verboten.
  19. Orme war ein NeffeCharles Mansfield Clarkes.
  20. abcdefghHenry Eli Baker,“Land of Israel: Legal and Judicial System”, auf:Encyclopaedia Judaica, 22. Februar 2024; abgerufen am 7. März 2024.
  21. Vgl. auchNorman Bentwich, “The Legal System of Palestine under the Mandate”, in:Middle East Journal, Jg. 2, Nr. 1 (Januar 1948), S. 33–46.
  22. “Establishment of Courts Order”, in:The Palestine Post, 28. Dezember 1939, S. 2.
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