Union von Lublin


DieUnion von Lublin oderLubliner Union begründete 1569 die polnisch-litauischeAdelsrepublik (auchPolen-Litauen oderRzeczpospolita genannt).
Zu den Gründen der Union von Lublin zählt, dass dasGroßfürstentum Litauen imLivländischen Krieg gegen Russland am Rande einer militärischen und politischen Katastrophe stand und einen engeren Schulterschluss mit dem Königreich Polen suchte. Die Gründung der Adelsrepublik (Rzeczpospolita) und die Einführung derWahlmonarchie boten zudem die Gelegenheit, die durch die Kinderlosigkeit des KönigsSigismund II. August drohende Auflösung der seit knapp 200 Jahren bestehendenPersonalunion beider Staaten zu kompensieren.
Geschichte
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Vom 10. Januar bis zum 12. August 1569 tagte der von ihm einberufeneSejm inLublin. Nach zahlreichen recht stürmischen Sitzungen wurde vom polnischen und litauischenAdel, in Anbetracht des absehbaren Erlöschens der Herrscherdynastie der Jagiellonen und der außenpolitischen Lage, die Umwandlung der bis dahin inPersonalunion miteinander verbundenen Staaten,Königreich Polen,Großfürstentum Litauen undKöniglich Preußen (nicht zu verwechseln mit dem Herzogtum Preußen, ab 1701Königreich Preußen), in einen einheitlichen Staat (Realunion) beschlossen. Während der politische Zusammenschluss von Polen und Litauen einvernehmlich geschah, erfolgte die Angliederung des bis dahin autonomen Königlich Preußen an den Doppelstaat unter KönigSigismund II. August durch dessen Dekret vom 16. März 1569 auf dem Lubliner Reichstag gegenüber den preußischen Volksvertretern unter Androhung von Strafen bei Zuwiderhandlung.[1][2]
Das neue Staatsgebilde war im Prinzip zunächst einBundesstaat mit einheitlicher Gesetzgebung,Amtssprache (Polnisch undLatein) und Währung, einem Parlament (Sejm) und einemMonarchen als Oberhaupt. Gewisse Rechte ließen sich dabei angesichts der Mehrheitsverhältnisse sowohl Litauen als auch das Königliche Preußen garantieren: Heerwesen, Ämter, Finanzen und Recht blieben getrennt.[3]Ruthenisch undDeutsch blieben in den jeweiligen Regionen offizielle Landessprachen.
Eingeführt wurde die Wahlmonarchie, fortan lag die Macht im Staat zum überwiegenden Teil in den Händen des polnischenLand- undHochadels sowie einiger litauischerMagnaten, die sich jedoch mit der Zeit polonisierten. Die Freien Städte des Königlichen Preußen waren ebenso im Sejm vertreten. Zu ihnen gehörten vor allemDanzig, das eine große Bedeutung als wichtigster Hafen des Landes hatte,Thorn undElbing.
In der Adelsrepublik wurde der größere Landesteil, bestehend aus dem Königreich Polen und dem Königlichen Preußen, im Allgemeinen die Krone (Korona) genannt, während der kleinere, litauische Teil Litauen (Litwa) hieß. Die bis dahin in Litauen geltende Amtssprache, dasRuthenische, wurde in manchen Domänen immer mehr vom Polnischen verdrängt. Auch die Führungsschicht der Magnaten polonisierte sich, wodurch auch der Calvinismus zurücktrat.[4]
DieUnionsakte von Brest von 1595/1596, durch die die orthodoxe Kirche im Unionsstaat dem Primat des Papstes unterstellt wurde, rundete die Realunion ab.
DasDenkmal der Union von Lublin auf dem Litauischen Platz in Lublin wurde 1828 enthüllt.
Einzelnachweise
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- ↑Hans Prutz:Geschichte des Kreises Neustadt in Westpreußen. Verlag A. W. Kasemann, Danzig 1872, S. 104 (books.google.de).
- ↑A. Reusch:Westpreussen unter polnischem Scepter. In:Altpreußische Monatsschrift, Neue Folge, Band 10, Königsberg 1873, S. 140–154 (books.google.de).
- ↑Joachim Rogall:Land der großen Ströme: von Polen nach Litauen (= Deutsche Geschichte im Osten Europas). Siedler, Berlin 2002,ISBN 978-3-88680-204-3,S. 120 f.
- ↑Ingė Lukšaitė:Die Reformation im Großfürstentum Litauen und in Preußisch-Litauen. (1520er Jahre bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts). Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2017.ISBN 978-3-96023-064-9.