Dieser Artikel behandelt die religiöse Gemeinschaft der Muslime. Zu weiteren Bedeutungen sieheUmma (Begriffsklärung).
Umma oderUmmah (arabisch أمة,DMGUmma, Pluralarabisch أمم,DMGUmam „Gemeinden“, „Nationen“) bezeichnet imIslam eine über Stammes- oder Clanstrukturen hinausgehendeGemeinschaft. In der neuzeitlichen Verwendung steht der Singular oft für die globalemuslimische Glaubensgemeinschaft, während der Plural im modernen Arabisch „Nationen“ oder „Völker“ bedeutet (vgl.arabisch الأمم المتحدة,DMGal-Umam al-Muttaḥida: „Vereinte Nationen“). Trotz einer Tendenz zur engeren konfessionellen Bedeutung war der Begriff historisch und imKoran vielschichtig.
Der arabische Begriff stammt etymologisch vermutlich aus demHebräischen bzw.Aramäischen und lässt sich letztlich auf dasassyrische »ummatu« zurückführen.[1] Arabische Lexika[2] erwähnen neben der Bedeutung „Gemeinschaft“ auch „eine exemplarische Person“ oder „Handlungsweise“. Heute überwiegt die religiös fundierte Verwendung.
Umma tritt imKoran nach gängiger Zählung 62–64 Mal auf.[3] Dabei entwickelt sich die Bedeutung insofern, dass in frühen Suren „Umma“ jede prophetisch geleitete Gemeinschaft bezeichnet, während der Begriff in medinischen Suren zunehmend exklusiv angewandt wird. Zu den Bedeutungsrichtungen zählen im Einzelnen
Allgemeine Gemeinschaft: Sure 6,38; 7,38; 46,18; zu „umam“ werden hier auch Tiere undDschinn gezählt
Umma als Zeit oder Frist: Sure 11,8; 12,45
Propheten-Gemeinschaften: Sure 10,47: jedem Volk wird ein Prophet gesandt
Konfessionell engere Bedeutung: In späteren Offenbarungen betont der Koran die Idee einer einzigen Gemeinschaft (umma wāḥida), zum Beispiel in Sure 2,143, wo die Muslime als „mittel/gerecht ausgewogene Gemeinschaft“ (ummatan wasaṭan) bezeichnet werden; Sure 3,110 hebt die „beste Gemeinschaft“ hervor, die das Rechte gebietet und das Unrechte verbietet.
Abraham als „eine Umma für sich“ (Sure 16,120), was frühislamische Exegeten so deuten, dass er Tugenden einer ganzen Gemeinschaft in sich vereine.
DieGemeindeordnung von Medina (auch „Konstitution von Medina“) gilt als grundlegendes Dokument, das kurz nach derHidschra (622 n. Chr.) entstand.[4] Darin werden die Muslime aus Mekka und Medina sowie einige jüdische Clans als „eine einzige Umma“ (umma wāḥida) beschrieben, ohne dass der Begriff zu jenem Zeitpunkt ausschließlich eine **religiöse** Gemeinschaft meinte. Stattdessen regelte das Dokument Schutz- und Verteidigungsvereinbarungen über Stammesgrenzen hinweg. Jeder Stamm blieb zwar eigenständig, war jedoch in eine übergeordnete Ordnungsstruktur eingebunden.[5]
Bereits kurze Zeit nach der Etablierung dieses Gemeinwesens kam es zu diversen Spaltungen. Nach dem TodMohammeds (632) entwickelte sich dasKalifat zu einem universalistisch-politischen Gebilde, das (theoretisch) alle Muslime umfasste. DieSchiiten verbanden das Prinzip der Umma mit der geistlichen Autorität derImame als notwendig für Heil und Rechtleitung. Obwohl das Reich in verschiedene Dynastien (z. B.Umayyaden,Abbasiden) zerfiel, blieb die Idee einer einheitlichen Umma religiös präsent. Gleichzeitig entstand eine konfessionelle Pluralität:Charidschiten lösten sich radikal vom Mehrheitskonsens, Schiiten undSunniten vertraten unterschiedliche Legitimationen der Umma-Führung.
In dersunnitischen Tradition galt die Umma auch ohne starken Kalifen als „eine Gemeinschaft“, sofern dieScharia angewandt wurde. Das Prinzip des Konsenses (iǧmāʿ) untermauerte die kollektive Autorität der Gläubigen. Ein bekannterHadith lautet: „Meine Umma wird sich niemals auf Irrtum einigen.“[6] Frühislamische Gelehrte interpretierten dies als Hinweis auf die Unfehlbarkeit oder Verbindlichkeit des Konsenses der Gemeinde in juristisch-politischen Fragen.[7]
In der frühen Neuzeit erhoben das sunnitischeOsmanisches Reich und das schiitischeSafawidenreich (15./16. Jh.) jeweils den Anspruch, die gesamte Umma zu vertreten, was die konfessionellen Spannungen verschärfte.
Im Osmanischen Reich wurden die Gemeinschaften über das sog.milla-System verwaltet, wobei die muslimische Mehrheits-Umma einen zentralen Status hatte, währendNichtmuslime in gesondertenmilla-Gemeinschaften organisiert wurden.[8]
Während des 19. Jahrhunderts griffen arabische Nationalisten den Begriff auf und prägtenal-Umma al-ʿarabīya (الأمة العربية / ‚arabische Nation‘).[9] Diese politisierte „Umma“ sollte das arabische Nationalbewusstsein stärken und stand teils dem traditionellen Religionsverständnis entgegen. Zugleich förderten koloniale Eingriffe die Idee einespanislamischen Zusammenschlusses, etwa beiDschamal ad-Din al-Afghani (1838–1897).
Im 20. Jh. entstanden Spannungen zwischen nationalstaatlicher Souveränität und grenzübergreifender Umma-Vorstellung. Nach dem Scheitern desPanarabismus (spätestens seit der Niederlage imSechstagekrieg 1967) gewannen panislamische Bewegungen erneut an Bedeutung.
Der Begriff „Umma“ kann heute den globalen Gesamtverband aller Muslime oder eine regionale Gemeinschaft bezeichnen. So wird z. B. auch die muslimische Gemeinschaft einzelner Länder als Umma benannt.[10]
Tariq Ramadan fasst im Kontext europäischer Muslime drei Grundprinzipien der Umma – Identität, Gerechtigkeit und Vertragstreue – zusammen.
In gegenwärtigen Diskursen (etwa in islamistischen oder nationalistischen Programmen) steht „Umma“ mal für den idealen Zusammenschluss aller Gläubigen (الأمة الإسلامية), mal für symbolische Loyalitäten in bestimmten Regionen. Damit bleibt „Umma“ ein zentraler Begriff islamischer Identität, der sowohl politisches Instrument als auch religiöses Ideal und soziologische Bezugsgröße sein kann.
Im Unterschied zur Umma als Gemeinschaft verwendet die islamische Rechtslehre den BegriffDār al-Islām (deutsch: „Gebiet des Islam“), womit Territorien gemeint sind, in denen Muslime herrschen und ihre Religion frei ausüben können. Der Gegenbegriff lautetDar al-Harb („Gebiet des Krieges“). Bereits Gelehrte wiean-Nawawī undal-Māwardī vertraten die Auffassung, dass allein freie Religionsausübung genügt, um ein Gebiet alsdār al-islām zu qualifizieren.[11] Die Wendung „Islamische Welt“ (العالم الإسلامي) ist hingegen nicht eindeutig bestimmt.
Šaʿb (شعب) bezeichnet demgegenüber „Volk“ i. S. v. gemeinsamer Herkunft oder nationaler Einheit, während „Umma“ eine supranationale, meist religiös fundierte Gemeinschaft meint.
Jocelyne Cesari:The Global Fate of the Ummah and Its Significance for Violence and Islam, in: Debora Tonelli, Gerard Michael J. Mannion (Hrsg.):Exiting Violence. The Role of Religion, De Gruyter, Berlin 2024, 107–124.
George C. Decasa:The qurʾānic concept of umma and its function in Philippine Muslim society. Pontificia Univ. Gregoriana, Rom 1999.
Frederick Mathewson Denny:The Meaning of "Ummah" in the Qur'ān. In:History of Religions, Bd. 15/1 (1975), S. 34–70.
↑F. M. ʿAbd al-Bāqī:al-Muʿdjam al-mufahras li-alfāẓ al-Qurʾān, Beirut 1994, S. 102 f.; A. Dallal: „Umma“, in:Encyclopedia of Women & Islamic Cultures Online (EWIC); F. M. Denny:The Meaning of "Ummah" in the Qur'ān, in:History of Religions 15/1 (1975), S. 34–70.
↑W. Montgomery Watt:Muhammad at Medina, Oxford 1956; R. B. Serjeant: „The Constitution of Medina“, in:Islamic Quarterly 8 (1964).
↑Hans Jansen:Mohammed. Eine Biographie. C. H. Beck, München 2008, S. 225–229; Denny: „Umma in the Constitution of Medina“, in: Journal of Near Eastern Studies 36/1 (1977).
↑Siehe Ibn Mādschadsch (Sunan), Kitāb al-Fitan; Denny: EI²; A. Dallal, EWIC.
↑W. B. Hallaq:Sharīʻa: Theory, Practice, Transformations, Cambridge/New York 2009.
↑Björn Bentlage: Art. „Umma“, in:Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht Online, 2021.
↑Patricia Crone:God’s Rule: Government and Islam, New York 2003.
↑Für dieElfenbeinküste: Lémassou Fofana:Côte-d’Ivoire: Islam et sociétés, Abidjan 2007, S. 74ff.
↑Adel Theodor Khoury:Heiliger Krieg, in:Lexikon des Islam. Geschichte – Ideen – Gestalten, hrsg. v. Adel T. Khoury, L. Hagemann u. P. Heine, Freiburg i. Br. 1991, Bd. 2, S. 349–359 (S. 351).