
AlsTriebfahrzeug, abgekürztTfz, wird ein angetriebenesSchienenfahrzeug bezeichnet, das sich selbst oder andere Fahrzeuge bewegt und dabei entweder unmittelbar von einem führenden Fahrzeug aus bedient oder ferngesteuert wird.[1][2] AlsTraktionsart kommt dabei im Regelfall entwederelektrische Energie,Diesel oder bei älteren FahrzeugenDampf zum Einsatz.



Triebfahrzeuge werden wie folgt unterteilt:
Lokomotiven können sich sowohl alleine, als auch mit gekuppelten Fahrzeugen bewegen. Sie werden in der Regel in Strecken- und Rangierlokomotiven, zu denen auchKleinlokomotiven zählen, unterteilt, wobei letztere in der Regel nur für Fahrten innerhalb von Bahnhöfen verwendet werden und dementsprechend eine geringe Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
Zu den Sonderbauarten zählen etwaPressluft-,Natron-, Gasturbinen- undGyrolokomotiven.
Triebköpfe sind ähnlich einer Lokomotive aufgebaut, jedoch können sie ausschließlich an der Spitze oder am Ende eines Triebzuges eingesetzt werden, da sie nur einen Führerraum vorweisen. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn Züge über längere Zeit unverändert eingesetzt werden, um ein Umsetzen von Lokomotiven zu vermeiden. Anwendungsbeispiele sind z. B. derICE 1 in Deutschland und derTGV Duplex in Frankreich.
Unter Triebwagen werden Einzelfahrzeuge verstanden, die selbsttätig als Zug fahren können. Sie besitzen für jede Fahrtrichtung einen Führerraum und können auch dazu verwendet werden, weitere Fahrzeuge zu bewegen (etwaKurswagen), wenn sie mit einer Schraubenkupplung ausgerüstet sind.Triebwagenzüge hingegen sind mehrere miteinander verbundene Triebwagen, welche auch im laufenden Betriebplanmäßiggetrennt werden.
Triebzüge sind aufeinander abgestimmte Fahrzeuggruppen, deren Zusammensetzung nur in der Werkstatt geändert werden kann. Anwendungsbeispiele sind die FahrzeugplattformenSiemens Velaro undStadler Kiss. Ein Triebzug kann sowohl aus Kombinationen von Triebköpfen und nicht angetriebenen Zwischenwagen, als auch aus Zügen mit verteilten Antrieben bestehen.

Antriebseinheiten sind Triebfahrzeuge ohne Führerraum[1], deren Entkupplung im normalen Betrieb nicht vorgesehen ist. Anwendungsbeispiel ist die FahrzeugplattformStadler GTW.
Selbstfahrende Spezialfahrzeuge für bahnbetriebliche Aufgaben können unter die Kategorie Triebfahrzeug fallen, müssen aber nicht. Dies hängt stark von der Bauart und Verwendungszweck sowie von der Bahnverwaltung ab. InDeutschland zählen diese allerdings nicht als Triebfahrzeuge, sondern alsNebenfahrzeuge mit Kraftantrieb. In derSchweiz werden sie als selbstfahrende Dienstwagen und Baumaschinen bezeichnet.[3] Dazu gehören Baufahrzeuge, wieDraisinen, Kraftrottenwagen,Gleisbaumaschinen, Turmtriebwagen für Oberleitungsarbeiten, Gleis- und Tunnelmessfahrzeuge sowie selbstfahrendeZweiwegefahrzeuge.