Tribut
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Tribut (lateinischtributum „Abgabe“, „Steuer“; wörtlich „Zugeteiltes“, zutribuere „zuteilen“) bezeichnethistorisch eineAbgabe oderSteuer. Der Tribut wurde zum Zeichen der Unterwerfung oder derVasallentreue geleistet. In der Regel handelte es sich um regelmäßige Geld- oder Sachleistungen, die nicht nur ökonomisch bedeutsam waren, sondern auch die Machtverhältnisse zum Ausdruck brachten.
Geschichte
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Verschiedeneantike Staaten forderten Tribut (altgriechischφόρος ὑποτελείαςphóros, deutsch‚tragend‘) von den Gebieten oder Völkern, die sie unterworfen bzw. bedroht hatten. Im Falle vonBündnissen gab die schwächere Partei der stärkeren Partei den Tribut als Zeichen der Untertanentreue und für dieFinanzierung bestimmter Projekte – normalerweise zur Finanzierung desMilitärs. Tribut wurde nicht nur in Form vonGeld entrichtet, auch Wertgegenstände standen zur Disposition und Menschen, die gleichsam alsGeiseln fürbotmäßiges Verhalten festgehalten wurden. Der Begriff kann auch auf religiöse Abgaben angewendet werden, für denTempeldienst oder andereHeiligtümer.
Athen nahm Tribut von den anderen Städten desAttischen Seebundes.Babylon,Karthago undRom forderten Tribut von ihrenProvinzen und Vasallenstaaten.
Im alten Rom bezeichnete der Begriff ursprünglich eine Abgabe des Bürgers an den Staat, die dieser zurückzahlen konnte, aber nicht musste: DieRömische Republik forderte von ihren Bürgern Tribut in Form vomÄquivalent derVermögensteuer mit dem Ziel derKriegführung. Seit 167 v. Chr. waren römische Bürger dann allerdings vomtributum befreit, auch wenn unter KaiserAugustus wieder eineErbschaftsteuer eingeführt wurde.
In derSpätantike spielten Tribute eine wichtige Rolle für die römische Außenpolitik gegenüber Germanen,Hunnen und persischenSassaniden; dabei bemühten sich die Kaiser, die Zahlungen an die Barbaren zu „Hilfsgeldern“ (Subsidien) umzudeuten, um dem Anschein der Unterlegenheit entgegenzuwirken.
Es kam auch vor, dass Eindringlinge wieWikinger oderKelten Tribut forderten (siehe:Danegeld), anstatt den Ort zu überfallen, so dass sich dieser durch die Zahlung einer bestimmten Menge von Wertgegenständen freikaufen konnte; ein regelmäßiger Tribut ähnelte dann einerSchutzgeldzahlung.
Die Entrichtung von Tributen einzustellen bedeutete eine massive Provokation, die die Hierarchie zwischen Geber und Empfänger in Frage stellte. Als etwa KönigHeinrich I. im10. Jahrhundert die Tributzahlungen an die Ungarn einstellte, kam dies einer Kriegserklärung gleich.
Verschiedenemittelalterliche Herrscher erzwangen Tribut von ihrenVasallen oderBauern, offiziell gegen die Gewähr von Schutz. Hieraus entwickelte sich das mittelalterlicheSteuersystem.
Heutiger Sprachgebrauch
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Die symbolische Bedeutung von Tribut als Zeichen von Respekt und Unterordnung hat sich in der Redewendung „jemandem Tributzollen“ erhalten. In der heutigen Alltagssprache bezeichnet Tribut häufig die Anerkennung, die einer Person, einer Tätigkeit oder einem Produkt entgegengebracht wird (vgl. auchTributealbum).
Man sagt auch, „etwas fordert einen hohen Tribut“ im Sinne von „etwas fordert hohe Opfer(zahlen)“, z. B. eine Naturkatastrophe, eine Krankheit oder ein Krieg.
An die ursprüngliche Bedeutung „Abgabe“ erinnert in derHydrographie die Bezeichnungtributär: EinNebenfluss (engl.tributary) ist stets tributär gegenüber dem größerenFluss, in den ermündet.
Siehe auch
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- Henning Börm:„Es war allerdings nicht so, dass sie es im Sinne eines Tributes erhielten, wie viele meinten …“ Anlässe und Funktion der persischen Geldforderungen an die Römer (3. bis 6. Jh.). In:Historia. Band 57, 2008, S. 327–346.
- Jérôme France:Tribut. Une histoire fiscale de la conquête romaine. Société d’Edition Les Belles Lettres, Paris 2021,ISBN 978-2-251-45178-7.
- Walther Schwahn: Tributum und tributus. In:Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band VII A,1, Stuttgart 1939, Sp. 1–78 (Digitalisat).
- Thomas Pekáry: Tributum. In:Der Kleine Pauly (KlP). Band 5, Stuttgart 1975, Sp. 952–954.
- Gerhard Wirth, Ulrich Mattejiet:Tribut. In:Lexikon des Mittelalters(LexMA).Band 8. LexMA-Verlag, München 1997,ISBN 3-89659-908-9,Sp. 986 f.